Munsterisches
Intelligenzblatt.
NrO. 58. Dienstag den 14. Mai 1830.
Intelligenz=Comtoir im Ober=Post=Amts=Gebäude.
Bekanntmachungen.
!) Die Fortschreibung des Güterwechsels in hiesiger Stadt für das Jahr 1840 wird
am 17. und 18. d. Mon. auf dem Rathhause vorgenommen werden.
Es werden daher die Eigenthümer von Grundgütern, welche solche durch Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung oder einen sonstigen Rechts=Titel erworben und die Fortschreibung bisher nicht erwirkt haben, und zwar:
aus den Laischaften Martini, Lamberti und Ludgeri am 17. Mai curr. aus den Laischaften Aegidit, Liebfrauen, Jüddefeld und dem Domhof am 18.
Mai curr.
jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr eingeladen, um sich mittelst Vorlegung der Dokumente über den Erwerb auszuweisen, in dem Falle, daß keine Documente vorhanden sind, müssen beide Partheien, Veräußerer ünd Erwerber, zur Anerkennung der#rötokollarischen Fortschreibungs=Verhandlung erscheinen.
Den Nichterscheinenden trifft der Nachtheil der Nicht-Berücksichtigung und die Einziehung der künftigen Grundsteuer vom Veräußerer.
Münster den 7. Mai 1839.
D Magistra..
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