Münsterisches
ntelligenzblatt.
A
NTO. 72. Sonnabend den 17. Juni
Intelligenz=Comtoir im Ober=Post=Amts=Gebäude.
Bekanntmachungen.
1) Die Besitzer von Hunden werden hierdurch aufgefordert, die Steuerzeichen für das Jahr 1837 von jetzt bis zum 15. Juli curr. mittelst Erlegung von 20 Sar. für jeden nicht mehr an der Mutter saugenden Hund bei der Kämmerei= Kasse zu lösen.
Es wird hierbei verfügt:
1. Derjenige, welcher bis zum 15. Juli curr. die Steuer nicht gezahlt hat, verfällt für jeden nicht angemeldeten Hund außer der nachzuzahlenden Steuer in eine dem dreifachen Betrage gleichkommende Strafe, wovon der Denunciant 1/3 erhält. Bei Unvermögenden tritt statt der Geldstrafe verhältnißmäßige Gefängnißstrafe ein.
2. Bei gleicher Strafe ist derjenige, welcher bis zum Ablaufe dieses Jahrs einen Hund anschafft, verpflichtet, solchen in den ersten acht Tagen anzumelden und davon die Steuer für das letzte Semester zu entrichten.
3. Jeder Metzger erhält, jedoch nur für einen Hund, den er in seinem Gewerbe braucht, ein freies Steuerzeichen. Andere Befreiungen finden nicht statt.
4. Jeder Contribuent empfängt außer dem Steuerzeichen eine Empfangs=Bescheinigung über die erlegte Steuer, damit er sich jeder Zeit über die geleistete Zah
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