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Rünsterisches
Intelligenzblatt.
Iahrgang von1813.
Nre.
Freitag den 26. November.
An die Bewohner der ehemaligen durch den Frie
den von Tilsit abgetretenen preußischen, deutschen Provinzen.
Nicht mein freier Wille oder eure Schuld riß euch,
meine vormals so geliebten und getreuen Unterthanen, von meinem Vaterherzen. Die Macht des Verhängnisses führte den Frieden von Tilsit berbei, der uns gewaltsam trennte. Aber selbst dieser, so wie alle später mit Frankreich geschlos
sene Verträge wurden von unsern Feinden gebrochen. Sie selbst haben durch ihre Treulosigkeit uns unster Verbindung mit ihnen entledigt, und Gott hat durch die Siege unster mächtigen Bundesgenossen die Freiheit Deutsch
Zuch ihr seyd von dem Augenbicke an, da
Volk für mich und für sich selbst und für euch die Waffen ergrig, nicht mehr an den erzwungenen Eid gebunden, der euch an eure neuen Beherrscher knüpfte. An euch richte ich also die nemlichen Worte, die ich über die Veranlassung und den Zwck des gezenwärtigen Frieges zu meinem ge
Ihr habt jetze wieder gleiche Ansprüche an meine Liebe, so wie ich an eure Ergebenheit. Mit meinem Volke wieder vereinigt, werdet ihr gleiche Gefahren, aber auch gleichen Lohn und gleichen Ruhm theilen. Ich rechne auf eure Anhänglichkeit, das Vaterland auf eurer Kaft. Schließt eure Jänglinge an meine Krieger, die jüngst den Ruhm der preußischen Waffen aufs neue bewährt haben. Ergreift das Schwerdt, bildet eure Landwehr und euren Landsturm nach dem Beispiel eurer hochherzigen Brüder, die ich mit gerechtem Stolz meine Unterthanen nenne.
Echercht unbebingt den Beamten, die werde, euch meine Befehle kund zu thun, und eure Kraft zu leiten; Männer, die früher mit Verrrauen und Nutzen unter euch gelebt und gewirkt haben.
Dann, wann ihr gekämpft für das gemeinsame Vaterland, wenn ihr durch eure Anstrengungen unsere Selbstständigkeit mit begründet, und bewiefen habt, daß ihr eurer Ahnen und des Preußischen Namens würdig seyd, dann heilt die Zukunft die Wunden der Vergangenheit, und wir finden das verloren gewesene Glück in dem Bewußt
seyn von gegenseitiger treuer Anhänglichkeit, und im ungetrübten Genusse der Freiheit und des Friedens.
Gegeben zu Berlin den 6. April 1813.
Unterz: Friedrich Wilhelm.
Verordnung wegen Tragens der preußischen Nationalkokarde.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnäden König von Preußen 2c.
In Erwägung, daß die herzerhebende allgemeine Aeußerung treuer Vaterlandsliebe ein äußeres Kennzeichen derselben für alle Staatsbürger fordert, verordnet, daß:
I) auch außer dem Kriegsdienst von allen Männern, die das 2ote Jahr zurückgelegt haben, die preußische Nationalkokarde von bekannter Form, schwarz und weiß am Huth getragen werden soll, wenn diese Ehre nicht von ihnen verwirkt ist:
2) die Kokarde wird getragen von allen, welche in Unserm Staate geboren sind, oder die Rechte Unserer Unterthanen durch Ansiedlung oder Einerict in Unsern Dienst erlangt haben.. 8.4mm. in M
3) Das Recht, die Kokarde zu tragen, wird verwirkt, durch Feigheit vor dem Feinde, durch die Bestimmungen des heutigen Gesetzes über das Ausweichen des Kriegesdienstes und durch Festungs= oder Zuchthausarrest mit Strafarbeit verbunden.
Das stets anwesende Sinnbild von dem Panier des Vaterlandes muß jeden, der es in der Kokarde trägt, mit der Erinnerung an seine heiligsten Pflichten doppelt erfüllen.
Gegeben zu Breslau den 22. Febr. 1813.
Friedrich Wilhelm,