Münsterisches

Intelligenzblatt.

Intelligenz=Comtoir auf dem Prinzivalmarkt am Drubbel No. 1.

Aus z ug

aus den Urschriften des Staatssecretariats.

Im Pallast zu Fontainebleau den 12. November 1809# N A POL E O N,

Kaiser der Franzosen, König von Italien, Beschützer des Rheinbundes, Großher­zog von Berg rc. 2c. 2c.

Wir haben verordnet, und verordnen, wie folgt:

Art. 1.

Das Gesetzbuch Napoleons soll in dem Großherzogthum Berg gleich nach dem Empfange Unseres gegenwärtigen Deirets verkündiget, jedoch nicht eher als mit dem ersten Januar des Jahrs 1810 zur Ausübung gebracht werden.

Ark. 2.

Nur der für das Königreich Westphalen genehmigte Text der deutschen Ueberset­zung kann bei den Gerichten des Großherzogthums mit dem französischen Text ange­führt werden, und daselbst Gesetzeskraft haben.

Art. 3.

Mit dem ersten Januar 181o hören die Römischen oder kanonischen Gesetze, die Statutar=Gesetze, die Edicte, die allgemeinen und örtlichen Gewohnheiten, die Vor­schriften und Verordnungen auf, die Kraft allgemeiner oder besonderer Gesetze zu ha­ben in allen den Materien, worüber das Gesetzbuch Napoleons verfüget hat.