nsterisches
Intelligenzblatt.
Nie 4
Freitag den 22. Januar.
1809
Intelligenz=Comtoir auf dem Prinzipalmarkt am Drubbel No.
I. Publikandum.
I. Nachdem nunmehr durch Urthel und Recht die bisher, der im übrigen vorlängst
geschehenen Theilung des Liener Berges ungeachtet, gemein gebliebene Hütung und Weide, sowohl in dem südlichen als nördlichen Theile des gedachten, Vergeezg gere
stalt aufgehoben worden, daß hinführo reinem der Berginteressenten, frei stehen soll, sein Vieh in des andern Bergtheil zu rreiben: so wird dieses, gemäß einer Verfü
an an, sishansichg, Saereckeregt, sane,
Eigenthümer des betriebenen Bergtheils ver
angehalten werden soll,
sondern auch der Pfändung und der in den Gesetzen auf dergleichen Verletzung fremden Eiaenthums verordneten Strafen gewärtig seon mus: so wie denn auch keinem Eigenbümer eines Bergtheils, der den Seinigen zur Hude und Weide möchte benutzen wollen, bei Vermeidung der gesetzlichen Stra
fen erlaubt ist, sein eigenes Bieh in densel
hen en treiben und darin zu weiden,
beis in die Bergtbelse anderer Eigenthimer Tecklenburg und Cappela den zten Ja
Tecklenburgische Markentheilungs=Com
Hoffbauer. Kandelhardt:
II.
Den bethellizten Stag'iger guie
eshece es se sh e
mer des Morgens von 9 bis 12 Uhr, werden bezahlt werden.
Münster am 17. Januar 1809.
Landesschulden= Casse.
v. Tenspolde,
III. Ediktalladungen.
I. Da wir bei dem von der hiesigen Handlungssirma: Metzler& Borghans,