Dienstag den 12. Julius
I. Citationes edistsles. Guf Beschl des Hin. Gografen zum Harrkor#en, Dolt. Gull.eaume„werden alle und jede Crediteren, so an den Eheleuten Peter Walineher zu Milte er quocunque capite einigen Auspruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, huiemn ein für dreumal edictaliter verablader, um ihre Ansprüche und Foderungen nebst darauf sprechenden Urkuinden u. Beweisehümern sammt richtiger Zinsen= Liquidation innerhalb 30 Tagen nach erster Betanntmachung dieses bey hiesigem Gegerichts=Protokell unter Strafe ewigen Stillschweigens ver- und ei zubringen. Zugleich werden selbige Glaub#iger hiemit auf Dienstag, den oren tünftigen Monats August verabladet, um alsdann Mordens 9 Uhr an des Hru. Gografen Behausung in Person, oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, zu sehen und zuhören, daß zwischen ihnen und den Ehelenten Peter Walein gütlicher Vergleich versucht werden solle, mit der Verwarnung, daß die alsdann nicht Erscheinende oder poütive sich nicht Erklärende für einwilligend gehalten werden sollen. Dann wird den Creditoren bekannt gemacht, daß die Tempral= Juhibition bis dahin erkannt, welche dem Befinden nach in termino
concordize sofort wieder eingezogen werden soll, inzwischen aber dem Expleranten jede Veräußerung bey Gefängnißstrafe untersagt seye. Geben Warendorff den 22. Jun. 1803.
Ad Decretum D. Gogesvii
Eickholt, ACr.
Aus Befehl des Herrn Gografen zu Herzfeld, *s Lizent. Brüning, werden sämmrliche Gläubiger, welche an der am zisten May l. J. an den Gerhard Ense meistbietend zugeschlagener, dem Empting sive Brockman zu Liesborn zugehörig gewesener Behausung Real=Anspruch und Foderung haben, ein für allemal verabladet, in der hieinit angesetzten peremptorischen Frist von 6 Wochen ihre an gedachter Behausung habende hypothekarische obsonstige Forderungen bey dem. Gogerichte zu Herzfeld durch genugsam bevollmächtigte Anwälde zu propouiren, und vermits Produktion in Händen habender Beweisthümer zu rechtfertigen, mit der Verwarnung, daß nach dreymaliger Bekanntmachung dieses und Ablauf der bestimmten 6wöchigen Frist den nicht Erscheine den ein ewiges Stillschweigen eingebunden, und ferner rechtlicher Anleitung nach verfahren werden solle. Gegeben Herzfeld den zr. May 1803.
Callenberg; Act.