Anne 1803.
Kro. 8.
Münste
Intelli
risches
genzblatt
den 28. Jänner.
Sse rtm 1
I. Citationes edistales.
Auf Befehl des Herrn Richters zu Horstmar, Lic. Baltzer, werden sämmtliche Gläubiger des Diskutienten Engelbert Vis#ing dahier zu Horstmar ed-ckaliter verabladet, um in Zeit eines Monats, wesfalls ihnen9 Tage für den ersten, für den zweyten, und 9 Tage für den zten und letzten Termin peremptorie anberaumt werden, ihre an Diskutienten Engelbert Vissing habende Forderungen, als weit zur Zeit noch nicht geschehen, sub prens verpetui silentii gerichtlich zu propeniren.
Signst. Horstmar den 13. Janner 1893.
Lohe; Grschbr.
Aus Befehl des Herrn Richters der Herrlichkeit Beveren Licent. B. Gräver werden alle und jede, welche an dem Joh Henrich Anegarn im Dorf Ostbevern wohnhaft, und desselben Haab und Gütern er qugeun. que capite aut tirule Anspruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen(jedoch mit Ausschluß des Zell. Hülsmann K. Oftbevern, dann des Juden Philip Samuel in Telgte, der Eheleute Wilhelm Schlein begge zu Ostbevern, des Kaufbändl. Welle in Dissen, des Zell. Lembreck, Rdtiers Ja
ger„Kött. Sumpmann, Henr. lAtke Westerloh, Kött. Ank. Brockhoff, des Heuerlings Freuke, und der beyden Töchrer des Zell. Abickmann) hiedurch ein für dreymal edictaliter verabladet, um binnen perempe torischer Frist von sechs Wochen nach erster Bekanntmachung dieses, wovon ihnen 14 Tage für den ersten, 1# für den zwehten, und 14 Tage für den dritten und letzten Termin bestimmt werden, ihre an besagten Johann Heur, Anegern und desselben Haab u. Güzern habende Anspräche und Forderungen mittels Uebergebung der darauf sprechenden Original Urkunden, obsonstiger Beweisthümer, nebst einer richtigen, eidlich zu erhärtenden Liquidation aller eiwaräckständigen Zinsen bey hiesizem Haus Bevernschen Gerichts-Protokell unter Strafe ewigen Stillschweigens einzubringen und zu rechtfertigen Dann weiden simmiliche Gläubiger biemit auf Donnerstag den 1oten März l. J. verabladet, um aledann dahier auf dem Hause Bevern, als gewöhnlichen Gerichtsorte, Morgens 9 Uh in Person oder durch genugsam zur Pesiilder Erklärung Bevellmächtigr= zu erscheinen, zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen u.