Nus. 97.

Mit Kuhrfürstl. gnadigstem Privilegio.

Freytag; den s. December.

I. Citationes edictales.

Aus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. Hru.

Gografen zur Sandwelle, auch Richters zu Horstmar Dokt. Dyckhof, werden alle und jede Gläubiger, welche an dem Kaspar Tom. beil Dorfs Osterwick einige Forderung haben, hiemit ein für dresmal edistaliter& peremp­torie citikt, um in Ziit eines Monats nach er­ster Bekannimachung dieses tor# an besagten Kasper Tombeil habende Forderungen selbst, oder durch einen bevollmächtigten Anwalden entweder gerichtlich, oder auch ad Protocol­lum Actuaril bey Strafe ewigen Stillschwei­gens zu proponiren und zu justiftziren.

Zugleich werden obgedachte Gläubiger auf den zten künft. Monats Januar 180r citirt, um alsdann entweder selbst, oder durch ge­bugsam zur pesitiven Erklärung Bevollmäch. tigie Morgens 19 Uhr dahier vor Gerichte zu erscheinen zu sehen und zu hören, das zwi­schen dem Kaspar Tombeil und ihnen Gläubi­gern ihrer Forderungen halber die Güte ver­sucht werden solle, mit der ernstlichen War. nung, daß die also alsdann nicht Erscheinen­de oder sich nicht positive erklärende Gläu­

biger dann als itzt für Einwilligende in die Vergleichsvorschläge gehalten seyn sollen: dann wird einem jeden zur Nachricht ehnver­halten, daß bis zum vollzogenen Vergleichs. Versuche die Temporal Inhibition contra Cre­ditores erkannt ,indessen aber auch dem Im­pioranten Tombeil alle Veräußerung seiner Güter bey Strafe der Einkerkerung untersage seh. Siguat. Horstmar den 28 Rov. mb. 1800. A. Bispinck, Akt.

Unterm ihten Oktob. 1. J tst in des Köttern Melchers Behausung bey Oelde der Bernd Heurich Knap aus Oelde todt gefunden, und darauf, weil intwischen zu seiner Nachlossen­schaft keine Erben sich meldeten, noch bekannt waren, gesagte Rachlassenschaft provilions­liter mit Arrest bestricket, sodann in untenge­setztem dato auf Anrufen des angeordneten Curatoris bonorum wider alle und jede ex capite hareditatis, hypothecz, crediti, ant quocunque alio modo an des Bernd Henrich Knaps Nachlassenschaft Anspruch habende. oder zu haben vermeinende Citatio edictalis una pro tribus cum Termino peremptorio 6 Septimanarum ad proponendum&amr