Mit Kuhrfürstl. gnabigstem Privilegis.

Freytas, den 28. Apcil.

I. Citationes edistales.

Der zu Dülmen vergleidete Jude Joseph . Isaac har bey der Hochfürstlichen Hof­kamner Sahier unterthänigst vorgestellt,was.

er, ohnangesehen seiner bekannter noch habenden sehr ansehnlichen For­Susgen, vonl seinen Släubigern theits durch gerichtliche, theils in andere ihm höchst nach­t#etlige Wege dergestalten überfallen würde, daß er sich hierdurch veranlasser gefunden,

die ganze Masse seines Vermögens seinen

Gläubigern zuübertragen, und das Beneti­ciuch ceilionis bonorum an Hand zu neb­

mea; Wie er nun zu diesem Ende sowohl ei­nen statum bonorum K onerum, als auch

zur Justifislrung desselben Obligationen, Ha, dichefften, und sonstige darauf sich bezie­bende Belege übergeben, und zufolge dessen nur zur Abstattung Solennium zugelase sen zu werhen, sondern auch wider sämkliche Släubiger Ediktal= Ladung ad proponendum &amp jultilicandum Credita sub panaperpetui Llentit ergeden zu lassen gebethen het; fortan auch ad Solennia Diicuflionis zugelassen; nicht minder die gebethene Ediktal= Ladung,

und zwar una pro tribus, jedoch dergestalten, daß dieselbe zu dreven malzn an gewöhnlichen Orten gehörig affigirt, von den Kanzeln zu Dülmen, und auf zween benachbarten Orten mns##### ad publizirt, sodann durch

das Runstersche Intekligenzblatt, wie auch Zeitung, und Frankfurter Reichszeirung bekannt gemacht werden sole, unterm yxen Februar laufend. Jahrs erkannt

worden in.

Gars reie Namens Ihrer iKubrfärfli.

chen Durchlaucht zu Köln, Bischofen zu Mün­

sterz.9. ers ggädigsten Fürsten und Herrn, alle znbiede, welche an ermeldten Juden Joseph zu haben vermeinen, dier­

jum Tsteu, Treu, zten und letzten mal auf den hten Tag nach Bekannt­machung dieses abgeladen, um durch zenug­sam bevollmächtigte Anwälde zu erscheinen und ihre an bemseiben habende Ansprach und Forderung nebst derüber sprechenden, in Hän­

den pa nden Dokumenreu, obsonsige Be­weisstücke vorzubringen mit der Verwar­

nung daß die nicht Erscheinende ferner niche