Mit Kuhrfürstl. gnabigstem Privilegis.
Freytas, den 28. Apcil.
I. Citationes edistales.
Der zu Dülmen vergleidete Jude Joseph . Isaac har bey der Hochfürstlichen Hofkamner Sahier unterthänigst vorgestellt,was.
er, ohnangesehen seiner bekannter noch habenden sehr ansehnlichen ForSusgen, vonl seinen Släubigern theits durch gerichtliche, theils in andere ihm höchst nacht#etlige Wege dergestalten überfallen würde, daß er sich hierdurch veranlasser gefunden,
die ganze Masse seines Vermögens seinen
Gläubigern zuübertragen, und das Beneticiuch ceilionis bonorum an Hand zu neb
mea; Wie er nun zu diesem Ende sowohl einen statum bonorum K onerum, als auch
zur Justifislrung desselben Obligationen, Ha, dichefften, und sonstige darauf sich beziebende Belege übergeben, und zufolge dessen nur zur Abstattung Solennium zugelase sen zu werhen, sondern auch wider sämkliche Släubiger Ediktal= Ladung ad proponendum & jultilicandum Credita sub panaperpetui Llentit ergeden zu lassen gebethen het; fortan auch ad Solennia Diicuflionis zugelassen; nicht minder die gebethene Ediktal= Ladung,
und zwar una pro tribus, jedoch dergestalten, daß dieselbe zu dreven malzn an gewöhnlichen Orten gehörig affigirt, von den Kanzeln zu Dülmen, und auf zween benachbarten Orten mns##### ad publizirt, sodann durch
das Runstersche Intekligenzblatt, wie auch Zeitung, und Frankfurter Reichszeirung bekannt gemacht werden sole, unterm yxen Februar laufend. Jahrs erkannt
worden in.
Gars reie Namens Ihrer iKubrfärfli.
chen Durchlaucht zu Köln, Bischofen zu Mün
sterz.9. ers ggädigsten Fürsten und Herrn, alle znbiede, welche an ermeldten Juden Joseph zu haben vermeinen, dier
jum Tsteu, Treu, zten und letzten mal auf den hten Tag nach Bekanntmachung dieses abgeladen, um durch zenugsam bevollmächtigte Anwälde zu erscheinen und ihre an bemseiben habende Ansprach und Forderung nebst derüber sprechenden, in Hän
den pa nden Dokumenreu, obsonsige Beweisstücke vorzubringen mit der Verwar
nung daß die nicht Erscheinende ferner niche