Aumo 1799

Münste

Intelli

Mit Kuhrfürstl. grädigstem

Dienstag den 26. Nevember.

I. Citationes edictales. Aus besondern Befehl Sr. Hochwürden Hru.

* Officialen des geislichen Hofzerichts or­dentliches Richters, werden alle und jede, wel­che an dem in Teigte erablirt gewesenen, anitze aber einsweilis zu Bentheim sich aufhaltenden Caspar Trauerstein und dessen Haab und Gü­der tunge Ausprech und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für allemal edictaliter verabladet, um innerhalb 6 Wo­chen nach erster Bekanntmachung dieses ihre habende Ansprüche und Forderungen bev hie­sizem geistlichen Hofgericht durch bevollmäch­tigte Anwälde u provoniren und mittels Bey­beingung darüber sprechenden Urkunden ob­sonstigen Beweisthümern gehörig zu rechtfer­tigen, mit der Verwarnung, daß ihnen sonst ein ew Stillschweig. eingebunden werden soll.

Imgleichzu werden vorbesagte Gläubiger auf den zten känftigen Jahrs und Monats Januge verabladet, um alsdann Morgens 9 Uhr vor hochgedachtem Herrn Officialen in dessen gewöhnlichen Wohnhofe in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte fürhaupts bevs Soldgülden Strafe zu erscheinen sodann

zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und dem Explorentes ihrer Forderungen halber ein gütlicher Bergleich versucht werden solle, mit der Verwarnung, daß die nicht Erschei­neube und auf die eröffnende Vergleichs. Vor­schläge sich besiimmt nicht Erklärende dem Be­finden nach sofort pro Confentientibus, und die Vergleichs. Vorschläge für angenommen gehalten werden sollen. Gegeben Münster den 6. November 1799.

Adlpec. Mandat. R. D. Officialis

A. Funcke, canfa Act. Demnach auf wiederholtes Ansuchen, und in dem Betracht, daß die Feststellung des Schulden= und Vermögens Zustandes mit der Ehesache kenntlichverbanden, und die nachgesuchte Ediktal. Ladung als ein Beweis­mittel zur Begründung der Klage gewählt ist,

auch die Ehesache ohne vordersamst mit den

Creditoren versuchter Güte und festgestellten statu bonorum Kp; onerum ratione illatorum & alimentationis füglich nicht entschieden

werden mag, wider sämtliche Creditoren der Eheleuten Krameramtsverwandten Adam Kersten und Annen Sertrud Seeling dahier zu