Aumo 1799
Münste
Intelli
Mit Kuhrfürstl. grädigstem
Dienstag den 26. Nevember.
I. Citationes edictales. Aus besondern Befehl Sr. Hochwürden Hru.
* Officialen des geislichen Hofzerichts ordentliches Richters, werden alle und jede, welche an dem in Teigte erablirt gewesenen, anitze aber einsweilis zu Bentheim sich aufhaltenden Caspar Trauerstein und dessen Haab und Güder tunge Ausprech und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für allemal edictaliter verabladet, um innerhalb 6 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses ihre habende Ansprüche und Forderungen bev hiesizem geistlichen Hofgericht durch bevollmächtigte Anwälde u provoniren und mittels Beybeingung darüber sprechenden Urkunden obsonstigen Beweisthümern gehörig zu rechtfertigen, mit der Verwarnung, daß ihnen sonst ein ew Stillschweig. eingebunden werden soll.
Imgleichzu werden vorbesagte Gläubiger auf den zten känftigen Jahrs und Monats Januge verabladet, um alsdann Morgens 9 Uhr vor hochgedachtem Herrn Officialen in dessen gewöhnlichen Wohnhofe in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte fürhaupts bevs Soldgülden Strafe zu erscheinen sodann
zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und dem Explorentes ihrer Forderungen halber ein gütlicher Bergleich versucht werden solle, mit der Verwarnung, daß die nicht Erscheineube und auf die eröffnende Vergleichs. Vorschläge sich besiimmt nicht Erklärende dem Befinden nach sofort pro Confentientibus, und die Vergleichs. Vorschläge für angenommen gehalten werden sollen. Gegeben Münster den 6. November 1799.
Adlpec. Mandat. R. D. Officialis
A. Funcke, canfa Act. Demnach auf wiederholtes Ansuchen, und in dem Betracht, daß die Feststellung des Schulden= und Vermögens Zustandes mit der Ehesache kenntlich„verbanden, und die nachgesuchte Ediktal. Ladung als ein Beweismittel zur Begründung der Klage gewählt ist,
auch die Ehesache ohne vordersamst mit den
Creditoren versuchter Güte und festgestellten statu bonorum Kp; onerum ratione illatorum & alimentationis füglich nicht entschieden
werden mag, wider sämtliche Creditoren der Eheleuten Krameramtsverwandten Adam Kersten und Annen Sertrud Seeling dahier zu