Anmo 1799
Dienstag den 1. October.
E Stadt
I. Citetiones edictales.
6 Befehl des Hochfurstl, Münstrif. Herrn Stadtsrichters werden biemit alle u.z=de,
wesche an der von Giesigem Schleslermeißer
8ck Penrich Geiug an den Weinhändler
Joh. Michael Greeser verkaufter, Layler auf Naiodi Straße und kayschaft Reo. 143 bele. gener Behausung und Gadem einigen Anspruch und Forderung haben, oder zu haben vermelnen, jedoch mit Ausschluß des Herrn der Erben Kramer= amtsverw Reling, Bäckeramtspern, Ebens u. Hofmetzgern Lutterbeck, zum z und letzten mal ediskaliter verabladet, um sothane Ansprüche und Forderungen innerhalb 9 Taan nach Verkündigung dieses bey diesem
den Silschousgait ersteigen adh. e
sechstfartigen. Signuat
den 26. Sept. 179½— Wattendorn.
II. Gerichtliche Notificationen.
D mnach am noten Sept. I, 3.ehge Bige Brinck zu Mesum ein ungefähr 3 Jahr
altes bleichrothes Rind oder Stärke, welche
dem Kaufbändler Herm Niemer zu Mesum in den Buchweizenfrüchten zu Schaden eingebracht, und hierzu bis biehin sich der Ei
genthümer noch nicht gemeldet; so wird solches hiemit von Gerichts wegen bekannt gemacht, daß falls innerhalb 14 Tagen der wahre Eigenthümer des gemeldten Rindes sich nicht einfiaden würde; dasselde behuf Schaden und Kosten verkauft, der Rest des Kaufschillings aber beym Protokoll aufdewahrt werden soll. Sign. Rheine den 23.Sept. 1799. Ad Decretum D. Judicis
Nierman, Grschbr.
III Vermischte Rachrichten.
Alm Tage des nächstkünftigen Herbst. Sends Et wird ein Examen derjenigen Schullehrer, deren dreyjährige Approbation zu Ende ist, gehalten werden. Die Lehrer werden nochmal erinnert, daß sie kein offenes, sondern ein verschlossenes Attestat von ioren Pfarrberren, wie auch einige durch den Pfarrherren attestirte Arbeiten ihrer Schüler mitbringen müssen. m Mittwochen den 2ten October und folgenden Tagen Morgens 9 und Nachmit
Nec. 9
Münste
Intelli
risches
genzblatt.