Anmo 1799

Dienstag den 1. October.

E Stadt

I. Citetiones edictales.

6 Befehl des Hochfurstl, Münstrif. Herrn Stadtsrichters werden biemit alle u.z=de,

wesche an der von Giesigem Schleslermeißer

8ck Penrich Geiug an den Weinhändler

Joh. Michael Greeser verkaufter, Layler auf Naiodi Straße und kayschaft Reo. 143 bele. gener Behausung und Gadem einigen An­spruch und Forderung haben, oder zu haben vermelnen, jedoch mit Ausschluß des Herrn der Erben Kramer= amtsverw Reling, Bäckeramtspern, Ebens u. Hofmetzgern Lutterbeck, zum z und letzten mal ediskaliter verabladet, um sothane An­sprüche und Forderungen innerhalb 9 Ta­an nach Verkündigung dieses bey diesem

den Silschousgait ersteigen adh. e

sechstfartigen. Signuat

den 26. Sept. 179½— Wattendorn.

II. Gerichtliche Notificationen.

D mnach am noten Sept. I, 3.ehge Bige Brinck zu Mesum ein ungefähr 3 Jahr

altes bleichrothes Rind oder Stärke, welche

dem Kaufbändler Herm Niemer zu Mesum in den Buchweizenfrüchten zu Schaden eingebracht, und hierzu bis biehin sich der Ei­

genthümer noch nicht gemeldet; so wird sol­ches hiemit von Gerichts wegen bekannt ge­macht, daß falls innerhalb 14 Tagen der wahre Eigenthümer des gemeldten Rindes sich nicht einfiaden würde; dasselde behuf Schaden und Kosten verkauft, der Rest des Kaufschillings aber beym Protokoll aufde­wahrt werden soll. Sign. Rheine den 23.Sept. 1799. Ad Decretum D. Judicis

Nierman, Grschbr.

III Vermischte Rachrichten.

Alm Tage des nächstkünftigen Herbst. Sends Et wird ein Examen derjenigen Schullehrer, deren dreyjährige Approbation zu Ende ist, gehalten werden. Die Lehrer werden nochmal erinnert, daß sie kein offenes, sondern ein ver­schlossenes Attestat von ioren Pfarrberren, wie auch einige durch den Pfarrherren attestir­te Arbeiten ihrer Schüler mitbringen müssen. m Mittwochen den 2ten October und fol­genden Tagen Morgens 9 und Nachmit­

Nec. 9

Münste

Intelli

risches

genzblatt.