Anno 1799

Münste

Intelli

Dienstag den 24 Septemb.

I. Citationesedickales.

Aus besondern Befehl

Dd uun Ise dlest, dis gestlichen Hofge­

.#5##ndentlichen Richters, werden alle und

Aiste wälche an dem Köttern Johan Heurich

eis Schöppingen und dessen

Lah und Sctern dituigen Anspeuch und Fer­

Donb u. Lan, oder zu haben vermanen, bie

m eein für allenal össentlich verabladet, um innerhalb sechs Wochen nach erster Bekannt­

machugg diess, als bierzu angesetzten per­

mptorischen Frist iore an gesagtem Brücks

und dessen Peculium habende oder zu haben

vermeinende Ansprüche und Ferderuugen bey Kaem aeistlichen Hof- und Officialatgerich­te durch genugsam bevollmächtigte Anwälde

stellen und gehörig zu rechtfertigen,

Lugleich werden sämmtliche gesagte Gläu­

Vor easte ehe, in en zehse ces

Bachwirdan der. Osithalentasea bohn.

hofentweder in Person over durch genugsam

bseiu besanders Hevollgächtistezu erscheinen,

biezueröfende Verslichsvorschlägs zu ver­

nehmen, und sich darüber in iplo termino be­stiumt zu erklären, mit der Verwarnung, daß die alsdann nicht Erscheinende oder sich be­stimmt nicht Erklärende dem Befinden nach fofert pro Confentientibus u. die Vergleichs­vorschläge für angenommen gehalten werden sollen, wornach sie sich zu achten. Lignatum Mügfter den 2. Septemb. 1799.

De spec. Mandato R. D Officialis

Crnse eaufze 4#

Aus Befehl des Hochfürstl. Münstr. Herrn Stadtsrichters werden hiemit alle und je­de welche sowohl an der von den Erben der verstorbenen Wittib Christian Lus wig Köppel an den Tuchhändler Potlipp Augusi Rose ver­kaufter, dahier auf der Rothenburg Rro. 15 Aegidii Layschaft belegener Behausung, als auch an der gesagter Wittid Köppel Haab u. Gäter einigen Anspruch und Forderung ha­ben, oder zu haben vermeinen(jedoch mit Aus­schluß dieses Stadtgerichts Hrn. Assessoren Schweling; der Wittib Hofrathen Zurmüh­len, und Vicarize in fanguine Strübbe& Cro­ne) zum zten und letzten mal edictaliter verabladet, um solche Ansprüchs und Fo­