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Mit Kuhrfürstlich gnäbigstem Privilegio.
Freytag, den 7. Junii.
I. Citationes Edlstales. Alus Befehl Sr. Hochwürden Herrn Officia= ### len werden alle und jede Gläubiger, welche an der Diskutientinn Anna Sophia Rüssing, Wittibe des Brandtweinsbrenners Auton Heidwinkel in Düllmen, oder derselben Haab und Güter einigen Anspruch und Forderung haben oder zu haben vermeinen, hiemit ein für allemal edictaliter verabladet, um innerhalb sechs Wochen, wovon ihnen 14 Tage für den ersten, 14 für den zweyten, und 14 Tage für den zten und endlichen Termin peremptorie anberaumt werden, ihrean gesagte Diskutientinn oder derselben Haab und Güter habende Ansprüche mittels Produktion darauf sprechender Urkunden obsonstiger#eweisstücken, auch richtiger Liquidation der rückständigen Zinsen bey hiesigem geistlichen
Hof= und Officialatgerichte durch genugsam bevollmächtigte Anwälde vorzustellen und zu rechtfertigen„mit der Verwarnung und Strase, daß sonst nach Umlauf obiger Frist ihnen ein ewiges Stillschweigen eingebunden und
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sonst weiter rechtlicher Ordnung nach verfahren werden soll. Münster den 29. April 1793.
Detpeciali Mandat
Crufe, caufse Akt.
alus Befehl des Hochfürstl. Münsterischen et weltlichen Hofrichters werden auf besostders Ansuchen der Frau Lieutellaminn v. Ostman, gebohrne von Schüching, alle und jede, welche ein diügliches Recht'an das von derselben anden Herrn Franz Kaspar Bucholtz dahier verkauftes, im Kirspel Bösensell belegenes Hollen=Erbe— und dem Kirspels Herzfeld belegenen Birnbaums Kotten samr allen Attund Pertinentien dieses Erbes und Kottens, wie imgleichen alle und jede, welche einigen Spruch und Forderung an selbe Frau Lieutenantinn v. Ostman, gebohrne von Schüching haben, oder zu haben glauben, andurch zum ersten zweyten und dritten mal auf den neunten Tag nach Bekanntmachung dieses allenfalls erst folgenden Gerichtsteg, welche Frist ihnen für den ersten zweyten, dritten und letzten Termin dazu peremptoris angesetzt wird,