46.

51120

Mit Kuhrfürstlich gnäbigstem Privilegio.

Freytag, den 7. Junii.

I. Citationes Edlstales. Alus Befehl Sr. Hochwürden Herrn Officia= ### len werden alle und jede Gläubiger, wel­che an der Diskutientinn Anna Sophia Rüs­sing, Wittibe des Brandtweinsbrenners Au­ton Heidwinkel in Düllmen, oder derselben Haab und Güter einigen Anspruch und For­derung haben oder zu haben vermeinen, hie­mit ein für allemal edictaliter verabladet, um innerhalb sechs Wochen, wovon ihnen 14 Tage für den ersten, 14 für den zweyten, und 14 Tage für den zten und endlichen Termin peremptorie anberaumt werden, ihrean ge­sagte Diskutientinn oder derselben Haab und Güter habende Ansprüche mittels Produktion darauf sprechender Urkunden obsonstiger#weisstücken, auch richtiger Liquidation der rückständigen Zinsen bey hiesigem geistlichen

Hof= und Officialatgerichte durch genugsam bevollmächtigte Anwälde vorzustellen und zu rechtfertigenmit der Verwarnung und Stra­se, daß sonst nach Umlauf obiger Frist ihnen ein ewiges Stillschweigen eingebunden und

e

sonst weiter rechtlicher Ordnung nach verfah­ren werden soll. Münster den 29. April 1793.

Detpeciali Mandat

Crufe, caufse Akt.

alus Befehl des Hochfürstl. Münsterischen et weltlichen Hofrichters werden auf besost­ders Ansuchen der Frau Lieutellaminn v. Ost­man, gebohrne von Schüching, alle und jede, welche ein diügliches Recht'an das von dersel­ben anden Herrn Franz Kaspar Bucholtz da­hier verkauftes, im Kirspel Bösensell belegenes Hollen=Erbe und dem Kirspels Herzfeld belegenen Birnbaums Kotten samr allen Att­und Pertinentien dieses Erbes und Kottens, wie imgleichen alle und jede, welche einigen Spruch und Forderung an selbe Frau Lieute­nantinn v. Ostman, gebohrne von Schüching haben, oder zu haben glauben, andurch zum ersten zweyten und dritten mal auf den neun­ten Tag nach Bekanntmachung dieses allen­falls erst folgenden Gerichtsteg, welche Frist ihnen für den ersten zweyten, dritten und letz­ten Termin dazu peremptoris angesetzt wird,