Annos 1702.
Intelli
Mit Kuhrfürstlich. gnädigstem Privilegio.
Dienstag den y. Oktober,
I. Citationes Edistales.
Befehl des Hochfürstl. Münsterischen Et weltlichen Herrn Hofrichters werden die an dem Matthias Knipping zu Werne einige Ansprach und Forderung habende Gläubiger hiemit zumisten, aten und zten mal edictaliter verabladetzum auf denhten Tag nach Verkündigung dieses am weltlichen Hofgerichte durch bevollmächtigte Anwälde zu erscheinen, ihre an besagten Mathias Knipping habende Forderungen und darauf stimmende Urkunden unter Strafe ewigen Stillschweigens gerichtlich vor= und einzubringen.
Sodann werden aus nämlichen Befehloberwänte Gläubiger citirt und abgeladen, um auf den eosten November l. J. Morgens 9 Uhr in Person oder durch genugsam zur positiven Erklärung Bevollmächtigte unter der Verwarnung: daß die alse nicht Erscheinende pro Confentientibus gehalten seyn sollen„zu erscheinen zu sehen und zu hören, daß zwischen. ihnen und dem Mathias Knipping ein gütli
cher Vergleich versucht werden solle. Geben Münster den r7. Sept. 1792.
Sonneberg. caufe Adt. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. Herrn Stadtsrichters werden sämtliche Gläubiger, welche einigen Anspruch und Forderung an der Nachlassenschaft der im Jahre 1729 dahier verstorbenen Devotessen Klara Elisab. Hane, und derselben sämtlichen Gütern haben, oder zu haben vermeinen, sodann folgende derselben Legatarien als: 1) Anna Elisabeth Hant Ehefrau Ernst. 2) Herr Dirk Walter Zurmühlen. 3) Klara Elisabeth Zurmühlen Frau Heerde. 4) Derselben Kinder. z) Katharina Elisabeth Zurmühlen Frauen Baeck. 6) Die Kinder der Wittiben Schladde genant Wessels Küsterin zu Wessum. 7)
Christina Elisabeth Hane, 8) Wittib Krey zu Kinderhaus. 9) Derselben Tochter Klara Elisabeth. 10) Die vier kleinsten Kinder des Hrn, Krey zu Kinderhaus, 11) Des abgelebten Hrn. Pauli Kuhman mit Klaren Gertrud Klocke gezielte Kinder sowoht geist= als welt