ta, obsonstige Beweisthümer samt einerrichtt­gen Liquidation rückständiger Zinsen beym hie­sigen Gogerichte einzugeben, mit der Verwar­nung, daß den Ausbleibenden ein ewig Still­schweigen eingebunden werden solle. Gegeben Warendorf den 2. Febr. 1786.

Ad Decretum D.Gögravii Hölscher, Grschbr.

Der entflüchtete Herm Bult zu Aschendorf e wird hiemit citiret, um auf denhten Tag

nach Publication dieses bey hiesigem Gerichte gerichtlich zu erscheinen, und auf die vom Filco wider ihn angebrachte Beschuldigung und Kla­gezu antworten. Signatum Aschendorf den 10. Febr. 1786.

Ad Mandat. D. Judicis Cordes

Bödiker, Grschbr.

kl. Gerichtliche Notifications. AUm Samstag den irten, Montag den rzten * laufenden Monats März und darauf fol­genden Tagen des Morgens um 9 und Nach­mittags 2 Uhr soll in der Eheleuten Fuselbren­ners Müllenhofs aufm alten Steinweg belege­ner Behausung Zinnen, Kupfer Aeren, Bett­werkLeinwand, ein Fuselkessel mit Helm und Schlange wie auch allerhand zum Fuselbren­nen nöthige Gereitschaft, ein Vorrath,Wein, Weinfässer, und eine Milchgebende Kuh öf­fentlich und meistbietend gegen sofort zu verfü­gende Zahlung verkauft werden, Signat. Mün­ner den 6. März 1786.

De Mandato D. Judicis urbici

Bruns: Grschbr.

Zufolge vom Hochfürstl. Münsterisch. geistli­0 chen Hofgericht in Sachen Stephan van Gröningen wider Anton Ebbeler erlassenen Exe­kutorialien soll die dem Succumbenten zustän­dige, dahier in der Königstraffe sab Nro. Cat. 99 belegene Principal= und Rebenbehausung, so von den Aestimatoren auf 300 Rthl., fort der im Wesecker Brockanden Erben Friderich Rave und Gerd Henrich Lohaus Länderey ein­und anderer Seits belegener Kamp, so auf 60 Rthl. werdiret worden, den arsten dieses des Morgens 10 Uhr in hiesiger Rathsstube öffent­lich unter sichern in actu vorzulesenden Beding= nissen verkauft werden. Signat. Ramstorff den

1. Merz 178

De Mandato D. Judicis Rohling, Grschbr.

HI. Gestohlene Sachen. Oen aIsten Tebr. in der Nacht sind dem Co­lono Riggeman 4vohnhaft im Kirchspiel Berge ohnwelt Hamm durch seinen Knecht Pe­ter Sandmann diebischer Weise folgende Sa­chen entwendet worden: Ein bomseiden Ober­bett, ein drillen Unterberte## n Kissen,1 Pühl, Bettlaken, 1 Paar Mannsschuhe, ein Paar Frauenschuh, 2 Kinderhemder, ein kupferner Kaffeekessel von 11 Maas groß. So werden hohe und niedrige Herren Befehlshaber dienst­freundlichst ersucht,wenn besagter Peter Sand­mann sich in Städten oder Dörfern mit obbe­nennten Effecten sehen lassen möchte, sofort zu arretiren, und mich davon zu benachrichtigen. Ich werde alles mit Danke bezahlen. Berge den 2. Merz 1786.

Ludolph Riggemann.

IV. Vermischte Nachrichten. Demnach von der Artillerie der Küper Ferdi­nand Stumpe, gebürtig aus Lembeck am I#ken vorigen Monats, dann von dem Kaval­lerieregiment von Drosie des Rittmeisiers von Dincklage Compagnie der Reuter Everd Ha­verkamp, gebürtig von Waterslohe, am rsten dieses Monats, und von den Infanterieregi­mentern von Stael des Hauptmanns von Son­nenberg Grenadiercompagnie der Grenadier Henrich Wilhelm Hogenkamp; gebürtig aus dem Kirchspiel Beckholt, am aten dieses, so­dann von dem von Wenge des Hauptmanns v. Westrem Compagnie der Gemeiner Ferdinand Beeckmann 28 Jahr alt, und gebüttig aus Goldenstädt, mit völliger Montirung, Ober­und Untergewehr auch Tornister am 2asten Ja­nuar l. J. deserirk sind; als wird solches hier­durch mit dem Anhang bekannt gemacht, daß demjenigen, welcher obbemeldte Deserteurs anhalten oder anweisen und dadurch deren Zu­rückbringung befördern werde, die ediltmäßige Belohnung von 20 Rthl. für jeden Deserteur sofort ausgezahlt werden solle. Beschlossen im Geheimen Rath Münster den 6.März 1786. (Eswird hiedurch bekannt gemacht, daß nun­# mehr der unterm aten6ten und hten De­cember 1785 geschehener Bekanntmachung zu­folge, das dem Herrn Erb= und Landdrosten Freyherrn von Bar zu Barenaue 2c. Hochstifts Osnabrück erb= und eigenthümlich zustehende, in der Bauerschaft Sutlohn Kirchspiels Lohne