Gnaden zu Kölln gnädigstem Privilegio. Dienstag den 2. Decemb.

I. Citationes edisales.

alus Befehl Sr. Hochwürden Herrn Officia= ###len wird der gewesene Kameral Franz An­ton Sauer dahier aus Münster, welcher auf von der Marien Elisabeth Pöhlking aus Waren­dorf wider ihn ausgebrachten und gehörig ver­kündigten HeurathungsBefehls sich von hier heimlich fortbegeben, hiemit von Gerichts we­gen offener Edictalweise verabladet ,um inner­halb 15 Tagen bey hiesigem geistlichen Hofge­richt persönlich zu erscheinen, und auf die wider ihn vorgebrachte Klage eidlich zu antworten mit der Verwarnung, daß sonsten solche für be­kannt gehalten und ferner ertheilt werden soll W. R. Münster den 23. Nov. 1783

Crufe, caufa Nor. fublt, Diejenige welche an dem bey dem Fürstlich­Münstrischen Cavallerieregiment des Ge­neralfeldwachtmeistern Freyherrn von Droste zu Hülshoff gestandenen, am 121en dieses Mo­nats ab inteltato verstorbenen Lieutenant von

Klerffwirkliche Forderung haben oder zu ba ben vermeinen, werden von besagten Regie ments Gerichts wegen öffentlich hierdurch ab­geladen, in Zeit von sechs Wochena dato diesetz bey dem Protokoll des Ends Untergeschriebe. nen zu erscheinen, und ihre Forderungen cum Jultißcstoriis vorzubringen, mit der Warnung, daß ohne Rücksicht auf die nicht erscheinende Creditoren mit denen Erscheinenden liquidirt,, und diese, so weit es das Vermögen der Erb­schaft zulassen wird, dar aus befriediget: dasje­nige aber; was etwan übrig bleiben möchte denen dazu sich rechtmäßig qualificirenden Er­ben, als welche hierdurch ebenfalls mit verab­ladet werden, verabfolget werden solle.

Zu gleicher Zeit werden auch diejenige wel­che dem abgelebten Lieutenant von Klerff schul­dig sind, erinnert und ersucht sich innerhalb vorbestimmter Zeit bey dem Protokoll des En­des Untergeschriebenen einzufinden, und Rich­tigkeit zu machen. Gegeben Rheine den igten