Gnaden zu Kölln gnädigstem Privilegio. Dienstag den 2. Decemb.
I. Citationes edisales.
alus Befehl Sr. Hochwürden Herrn Officia= ###len wird der gewesene Kameral Franz Anton Sauer dahier aus Münster, welcher auf von der Marien Elisabeth Pöhlking aus Warendorf wider ihn ausgebrachten und gehörig verkündigten HeurathungsBefehls sich von hier heimlich fortbegeben, hiemit von Gerichts wegen offener Edictalweise verabladet ,um innerhalb 15 Tagen bey hiesigem geistlichen Hofgericht persönlich zu erscheinen, und auf die wider ihn vorgebrachte Klage eidlich zu antworten mit der Verwarnung, daß sonsten solche für bekannt gehalten und ferner ertheilt werden soll W. R. Münster den 23. Nov. 1783
Crufe, caufa Nor. fublt, Diejenige welche an dem bey dem FürstlichMünstrischen Cavallerieregiment des Generalfeldwachtmeistern Freyherrn von Droste zu Hülshoff gestandenen, am 121en dieses Monats ab inteltato verstorbenen Lieutenant von
Klerffwirkliche Forderung haben oder zu ba ben vermeinen, werden von besagten Regie ments Gerichts wegen öffentlich hierdurch abgeladen, in Zeit von sechs Wochena dato diesetz bey dem Protokoll des Ends Untergeschriebe. nen zu erscheinen, und ihre Forderungen cum Jultißcstoriis vorzubringen, mit der Warnung, daß ohne Rücksicht auf die nicht erscheinende Creditoren mit denen Erscheinenden liquidirt,, und diese, so weit es das Vermögen der Erbschaft zulassen wird, dar aus befriediget: dasjenige aber; was etwan übrig bleiben möchte denen dazu sich rechtmäßig qualificirenden Erben, als welche hierdurch ebenfalls mit verabladet werden, verabfolget werden solle.
Zu gleicher Zeit werden auch diejenige welche dem abgelebten Lieutenant von Klerff schuldig sind, erinnert und ersucht sich innerhalb vorbestimmter Zeit bey dem Protokoll des Endes Untergeschriebenen einzufinden, und Richtigkeit zu machen. Gegeben Rheine den igten