Mit Ihrer Kuhrfürstl. Gnaden zu Kölln gnädigstem Privilegio.
Dienstag den 29. Julius.
I. Citationes edictales.
Aus Befehl des Hochfürstl. Münstrisch, welt
E* lichen Herrn Hofrichtern werden hiedurch alle und jede se einiges Interesse, Anspruch u. Forderung an der von dem Joh. Henr. Nord. hoff gerichtlich angekauften, Kirchspiels Waderslohe belegenen, dem dasigen Schmidten Groll zuständig gewesenen Behausung und Zubehör haben, oder zu haben vermeinen, zum ersten; zweyten und dritten mal auf den hten Tag nach geschehener Bekanntmachung dieses
welche Frist ihnen für den ersten zweyten, dritten und letzten Termin dazu angesetzt, uno peremptorie benennet wiro, egictaliter verabladet, um alsdann solche Ansprüche und Foderungen bey dem Münstrischen weltlichen Hosgerichte zu der Sachen communium Creditorum von Wend, wider den Schmidten Groll behörend unter Straf ewigen Stillschweigens zu propo
niren und zu justificiren. Signsc. Münster den
10. ful. Lo.s. ont.
Exipec. Mandato 1. Judicis fxc. aufrei auf obhandenen Früchten, dem Meist= und
Rengeling, caufz Act.
II. Gerichtliche Notifications. (Fs soll der Verkauf des denen Pupillen Johann Esseling zuständig gewesenen zu Ammelo bey Breden belegenen und cum onere inharente auf 1o Rthl.gerichtlich geschätzten Hauses, ferner ein Stück Baulandes, das Hallen Stück genannt, gelegen bey Zellern Esselings Offerwand bey Ammelo per Scheffel Gesay zu 7o Rthl. ästimirt, am Mittwochen den zosten dieses Monats Julius in loco gerichtlich vorgenommen werden; welches sowohl den Gläubigern als Kauflustigen hiemit zur Nachricht bekannt gemacht wird. Lignat. Breden den 23. Julius 1783.
Ad Decretum D. Judicis
Meenz, Grschbr.
Alm Donnerstag den zusten dieses Vormittags Et 10 Uhr soll dahier zu Kloppenburg auf des Herrn Richtern Behausung die dem Gerdten Bunger zu Pehmb zugehörige im Pehmer Esche belegene 4 Scheffel Saatbaulandes nebst dar