Mit Ihrer Kuhrfürstl. Gnaden zu Kölln gnädigstem Privilegio.

Dienstag den 29. Julius.

I. Citationes edictales.

Aus Befehl des Hochfürstl. Münstrisch, welt­

E* lichen Herrn Hofrichtern werden hiedurch alle und jede se einiges Interesse, Anspruch u. Forderung an der von dem Joh. Henr. Nord. hoff gerichtlich angekauften, Kirchspiels Wa­derslohe belegenen, dem dasigen Schmidten Groll zuständig gewesenen Behausung und Zu­behör haben, oder zu haben vermeinen, zum ersten; zweyten und dritten mal auf den hten Tag nach geschehener Bekanntmachung dieses

welche Frist ihnen für den ersten zweyten, drit­ten und letzten Termin dazu angesetzt, uno per­emptorie benennet wiro, egictaliter verabladet, um alsdann solche Ansprüche und Foderungen bey dem Münstrischen weltlichen Hosgerichte zu der Sachen communium Creditorum von Wend, wider den Schmidten Groll behörend unter Straf ewigen Stillschweigens zu propo­

niren und zu justificiren. Signsc. Münster den

10. ful. Lo.s. ont.

Exipec. Mandato 1. Judicis fxc. aufrei auf obhandenen Früchten, dem Meist= und

Rengeling, caufz Act.

II. Gerichtliche Notifications. (Fs soll der Verkauf des denen Pupillen Jo­hann Esseling zuständig gewesenen zu Am­melo bey Breden belegenen und cum onere in­harente auf 1o Rthl.gerichtlich geschätzten Hau­ses, ferner ein Stück Baulandes, das Hallen Stück genannt, gelegen bey Zellern Esselings Offerwand bey Ammelo per Scheffel Gesay zu 7o Rthl. ästimirt, am Mittwochen den zosten dieses Monats Julius in loco gerichtlich vorge­nommen werden; welches sowohl den Gläubi­gern als Kauflustigen hiemit zur Nachricht be­kannt gemacht wird. Lignat. Breden den 23. Julius 1783.

Ad Decretum D. Judicis

Meenz, Grschbr.

Alm Donnerstag den zusten dieses Vormittags Et 10 Uhr soll dahier zu Kloppenburg auf des Herrn Richtern Behausung die dem Gerdten Bunger zu Pehmb zugehörige im Pehmer Esche belegene 4 Scheffel Saatbaulandes nebst dar­