Mit Ihrer Kuhrfürstl. Gnaden zu Kölln gnädigstem Privilegio

Dienstag den 4. Februar.

I. Citationes edictales.

Aus Befehl des Hochfürstl. Münstris. weltli­# chen Herrn Hofrichtern werden hierdurch alle und jede, so eine bewilligte Schuldfoderung an dem Kirchspiels Herzfeld Amts Stromberg belegenen Jockenhövels Erbe haben, auf den hten Tag nach geschehener Bekanntmachung dieses, allenfalls den erst folgenden Gerichts­tag zum dritten und letzten mal edictaliter ver­abladet, um solche bey Strafe ewigen Still­schweigens bey dem münstris. weltlichen Hof­gerichte behörend zu proponiren, zu justifici­ren und diesfalls zu liquidiren. Sianar. Mün­ster den 29. Januar 1783.

Ex spec. Mandato D. Judicis fac. aulici

Rengeling, aufr AG. Alus Befehl des Hochf. Münstr. Hrn. Stadts. ** Richtern werden hiemit sämtliche Credito­res der Wittiben des seligen hiesigen Weinhänd­lern Westhoff auf den rsten künftigen Monats Merz des Endes verabladet um alsdann Vor­mitags um 9 Uhr in dem Wohnhofe des wohl­

gemeldten Herrn Stadts=Richtern selbst oder durch dazu genugsam Bevollmächtigte zu er­scheinen, zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und ersagter Wittiben Westhoff ihrer an selbiger habender Forderungen halber ein Ver­gleich versuchet werde, mit der Verwarnung: daß die alsdann nicht erscheinende Gläubigere dem Befinden nach pro Consentientibns gehal­ten, und auf förmliches Anrufen weiters er­theilet werden solle, was Rechtens. Signatum Münster den 1. Februar 1783.

De Mandato D. Judicis urbici

Brunz Grschbr.

Alus Befehl des Hochfürstlich Münstrischen ** Herrn Gografen zur Sandwelle Doctoren Dyckhoff werden alle und jede, welche an dem Zellern Stöermann K. Metelen einige Forde­rung haben, hiemit zum isten 2ten zten und letzten mal, um in Zeit von z Wochen als wo­von 8 Tage für den ersten, 8 Tage für den eten, und 8 Tage für den zten und letzten Termin an­beraumt werden, ad proponendum Credita fub