Mit Ihrer Kuhrfürstl. Gnaden zu Kölln gnädigstem Privilegio
Dienstag den 4. Februar.
I. Citationes edictales.
Aus Befehl des Hochfürstl. Münstris. weltli# chen Herrn Hofrichtern werden hierdurch alle und jede, so eine bewilligte Schuldfoderung an dem Kirchspiels Herzfeld Amts Stromberg belegenen Jockenhövels Erbe haben, auf den hten Tag nach geschehener Bekanntmachung dieses, allenfalls den erst folgenden Gerichtstag zum dritten und letzten mal edictaliter verabladet, um solche bey Strafe ewigen Stillschweigens bey dem münstris. weltlichen Hofgerichte behörend zu proponiren, zu justificiren und diesfalls zu liquidiren. Sianar. Münster den 29. Januar 1783.
Ex spec. Mandato D. Judicis fac. aulici
Rengeling, aufr AG. Alus Befehl des Hochf. Münstr. Hrn. Stadts. ** Richtern werden hiemit sämtliche Creditores der Wittiben des seligen hiesigen Weinhändlern Westhoff auf den rsten künftigen Monats Merz des Endes verabladet um alsdann Vormitags um 9 Uhr in dem Wohnhofe des wohl
gemeldten Herrn Stadts=Richtern selbst oder durch dazu genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und ersagter Wittiben Westhoff ihrer an selbiger habender Forderungen halber ein Vergleich versuchet werde, mit der Verwarnung: daß die alsdann nicht erscheinende Gläubigere dem Befinden nach pro Consentientibns gehalten, und auf förmliches Anrufen weiters ertheilet werden solle, was Rechtens. Signatum Münster den 1. Februar 1783.
De Mandato D. Judicis urbici
Brunz Grschbr.
Alus Befehl des Hochfürstlich Münstrischen ** Herrn Gografen zur Sandwelle Doctoren Dyckhoff werden alle und jede, welche an dem Zellern Stöermann K. Metelen einige Forderung haben, hiemit zum isten 2ten zten und letzten mal, um in Zeit von z Wochen als wovon 8 Tage für den ersten, 8 Tage für den eten, und 8 Tage für den zten und letzten Termin anberaumt werden, ad proponendum Credita fub