Mit Ihrer Kuhrfürstl. Gnaden zu Cölln gnädigstem Privilegio

Freytag, den 4. Julius.

I. Citationes edistales.

Illle und jede; welche an deren Eheleuten stificiren. Beckum den 12. Junii 1777. Dieth. Beckman, ehemaligen Bürgern Ex Decreto judiciali zu Beckum auf der Südstrassen daselbst lub Happe; Grschr.

Num. 2rr stehendes Haus samt Zubehör; Illle und jede Creditoren deren Eheleuten

dann auch an einer vorbesagten Eheleuten P. Stam seel. werden hiemit zum dritten

Beckman zuständigen aparten Hausstätte und letzten mal edictaliter verablader inner­

so auf der Südstrassen gegen dem Kloster halb 14 Tagen beym Hochfürstl. Düllmen­

Blumenthal über Num. 228 belegen ist ,samt schen Stadtgericht zu erscheinen, ihre daran

Zubehör einige Ansprach u Forderung ha= habende Spruch und Forderungen samt Li­

ben, werden hiemit zum dritten mal.edictali, guidation rückständiger Renten bey= und

ter verabladet, um in Zeit 14 Tagen nachhin

Verkündigung dieses ihr daran habendes

Recht und Forderung bey Straf des ewigen Stillschweigens beym Gerichts=Protocoll zu Beckum gehörig zu proponiren und zu ju­

vorzubringen, daß ihnen sonsten ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle. Lien. Düllmen den 25. Junii 1777.

Ad Decretum D. Judicis

Weddige, Grschr.

I. Gerichtliche Notifications.

Olus Befehl des Herrn Doct. Schipman, daß am Donnerstag den ryten Julii Nach­** Hochfürstl. Münsterschen Richtern zu mittags 2 Uhr zu Lastrup am gewöhnlichen Lastrup, wird hiedurch bekannt gemacht, Gerichtsorte folgende zu des Zellern Ker­