Mit Ihrer Kuhrfürstl. Gnaden zu Cölln gnädigstem Privilegio
Freytag, den 4. Julius.
I. Citationes edistales.
Illle und jede; welche an deren Eheleuten stificiren. Beckum den 12. Junii 1777. Dieth. Beckman, ehemaligen Bürgern Ex Decreto judiciali zu Beckum auf der Südstrassen daselbst lub Happe; Grschr.
Num. 2rr stehendes Haus samt Zubehör; Illle und jede Creditoren deren Eheleuten
dann auch an einer vorbesagten Eheleuten P. Stam seel. werden hiemit zum dritten
Beckman zuständigen aparten Hausstätte und letzten mal edictaliter verablader inner
so auf der Südstrassen gegen dem Kloster halb 14 Tagen beym Hochfürstl. Düllmen
Blumenthal über Num. 228 belegen ist ,samt schen Stadtgericht zu erscheinen, ihre daran
Zubehör einige Ansprach u Forderung ha= habende Spruch und Forderungen samt Li
ben, werden hiemit zum dritten mal.edictali, guidation rückständiger Renten bey= und
ter verabladet, um in Zeit 14 Tagen nach—hin
Verkündigung dieses ihr daran habendes
Recht und Forderung bey Straf des ewigen Stillschweigens beym Gerichts=Protocoll zu Beckum gehörig zu proponiren und zu ju
vorzubringen, daß ihnen sonsten ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle. Lien. Düllmen den 25. Junii 1777.
Ad Decretum D. Judicis
Weddige, Grschr.
I. Gerichtliche Notifications.
Olus Befehl des Herrn Doct. Schipman, daß am Donnerstag den ryten Julii Nach** Hochfürstl. Münsterschen Richtern zu mittags 2 Uhr zu Lastrup am gewöhnlichen Lastrup, wird hiedurch bekannt gemacht, Gerichtsorte folgende zu des Zellern Ker