Mit Ihrer Kuhrfürstl. Gnaden zu Cölln gnädigstem Privilegio. Dienstag, den zo. August.

I. Citationes edistales.

Olus Befehl des Hochstifts Münsterischen General=Vicariats werden alle und jede Gläubigere, die an dem in hiesigem Zuchthau­segefänglich aufbehaltenen geistlichen Docto­ren Pauli einige Spruch oder Forderunz zu haben vermeinen, hiemit zum ersten, zweyten dritten und letzten mal offener Edictalweise citiret und verabladet, um ihre etwa an ge­dachten geistlichen Doctorn Pauli habende AnsprüchevermitsProduction deren darüber etwa sprechenden Justificatorien innerhalb 6 Wochen unter Strafe eines ewigen Still­schweigens zum General Vieariats=Proto­coll einzubringen und zu übergeben. Lignat. Münster den 6. August 177.

Hochstift Münsterisches General=Bi­cariat hieselbst.

Aus Befehleines Hochwürdigen Münsteri­# schen Domkapituls Hrn. Richtern und

Gograven zum Backenfeld, D Kerckerinck, werden alle und jede Gläubigere, welche an den Köttern Frieman, Kirsp. Ueberwasser ei­nen Anspruch und Forderung haben, hier­durch offener Edictsweise abgeladen, um in­nerhalb 6 Wochen nach Bekanntmachung dieses( wovon ihnen 2 Wochen für den ersten, 2 Wochen für den zweyten, und 2 Wochen für den dritten und letzten Termin angesetzet werden) ihre an den Kottern Frieman haben­de Forderung am Gogericht Baeckenfeldt so gewiß vor=und einzubringen, als sonst nach Verlauf obiger Frist denen nicht Erschienenen Gläubigern ein ewiges Stillschweigen einge­bunden, und der Discutzions=Ordnung nach verfahren werden solle. Signarum Münster den 22. August 1774.

J. H. Gende# Grschr.