Mit Ihrer Kuhrfürstl. Gnaden zu Cölln gnädigstem Privilegio. Dienstag, den zo. August.
I. Citationes edistales.
Olus Befehl des Hochstifts Münsterischen General=Vicariats werden alle und jede Gläubigere, die an dem in hiesigem Zuchthausegefänglich aufbehaltenen geistlichen Doctoren Pauli einige Spruch oder Forderunz zu haben vermeinen, hiemit zum ersten, zweyten dritten und letzten mal offener Edictalweise citiret und verabladet, um ihre etwa an gedachten geistlichen Doctorn Pauli habende AnsprüchevermitsProduction deren darüber etwa sprechenden Justificatorien innerhalb 6 Wochen unter Strafe eines ewigen Stillschweigens zum General Vieariats=Protocoll einzubringen und zu übergeben. Lignat. Münster den 6. August 177.
Hochstift Münsterisches General=Bicariat hieselbst.
Aus Befehleines Hochwürdigen Münsteri# schen Domkapituls Hrn. Richtern und
Gograven zum Backenfeld, D Kerckerinck, werden alle und jede Gläubigere, welche an den Köttern Frieman, Kirsp. Ueberwasser einen Anspruch und Forderung haben, hierdurch offener Edictsweise abgeladen, um innerhalb 6 Wochen nach Bekanntmachung dieses( wovon ihnen 2 Wochen für den ersten, 2 Wochen für den zweyten, und 2 Wochen für den dritten und letzten Termin angesetzet werden) ihre an den Kottern Frieman habende Forderung am Gogericht Baeckenfeldt so gewiß vor=und einzubringen, als sonst nach Verlauf obiger Frist denen nicht Erschienenen Gläubigern ein ewiges Stillschweigen eingebunden, und der Discutzions=Ordnung nach verfahren werden solle. Signarum Münster den 22. August 1774.
J. H. Gende# Grschr.