Ellit Ihrer Churfürstl. Gnaden zu Cölln gnädigsiem Privilegio

Freytag; denb. April.

I. Citationes Edistales

Wir Dechank, Senior, und übrige Capi­tularen der Collegiat=Kirchead Kam Mariam auf der Neustadt zu Bielefeld thun kund und fügen hiedurch zu wissen; Nach­

dem der Vicarins Romano Catholicus Meimier aus Münster gebürtig, schon länger dann 20 Jahre hiesiger Statuten zuwider, von hier abwesend, und dessen Aufenthalt, aller ge­schehenen Erkundigung unerachtet; nicht ausfindig gemacht werden konnen; Als citi­ren und abladen Wir denselben hierdurch peremprorié& edictaliter, um binnen 3 Mo­naten; worzu der nächstkünftige Monats April a.c.proprimo, Majus profecundo& Junius pro tertio ap; perempterio termino an­beramet wird, sich dahier in loco benefici zu

II. Vermischte

(Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß * am Dienstag, den roten April dieses Jah­

sistiren, und der Fundation gemäß, gehö­rig zu residiren, oder zu gewärtigen, daß er nach Umlauf besagter Frist des Beneficü Se. tiium Regum, wovon er Besitzer ist, verlustig erkläret, und solches einem anderen qualifi­cirten Subjecto hinwieder conferiret werden solle; Und ist hievon ein Exemplar zu Mün­ster, und das zweyte zu Osnabrück gehörig affigiret, und dahier in locopubkiciret; wie auch denen Intelligenzblätern und Lippstäd­ter Zeitungen inseritet. Urkundlich ist diese Edictal=Citation mit dem gewöhnlichen Ca­pituls=Insigel bedrucket und unterschrieben. Bielefeld, den 3. Merz 1770.

(LS.) Gerardus Henricus Gronefetdt; pre tempore Cellerarius.

res des Nachmittags um 2 Uhr, die auf der Vöers Strasse belegene, sub Num, 493 be­