Ellit Ihrer Churfürstl. Gnaden zu Cölln gnädigsiem Privilegio
Freytag; denb. April.
I. Citationes Edistales
Wir Dechank, Senior, und übrige Capitularen der Collegiat=Kirchead Kam Mariam auf der Neustadt zu Bielefeld thun kund und fügen hiedurch zu wissen; Nach
dem der Vicarins Romano Catholicus Meimier aus Münster gebürtig, schon länger dann 20 Jahre hiesiger Statuten zuwider, von hier abwesend, und dessen Aufenthalt, aller geschehenen Erkundigung unerachtet; nicht ausfindig gemacht werden konnen; Als citiren und abladen Wir denselben hierdurch peremprorié& edictaliter, um binnen 3 Monaten; worzu der nächstkünftige Monats April a.c.proprimo, Majus profecundo& Junius pro tertio ap; perempterio termino anberamet wird, sich dahier in loco benefici zu
II. Vermischte
(Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß * am Dienstag, den roten April dieses Jah
sistiren, und der Fundation gemäß, gehörig zu residiren, oder zu gewärtigen, daß er nach Umlauf besagter Frist des Beneficü Se. tiium Regum, wovon er Besitzer ist, verlustig erkläret, und solches einem anderen qualificirten Subjecto hinwieder conferiret werden solle; Und ist hievon ein Exemplar zu Münster, und das zweyte zu Osnabrück gehörig affigiret, und dahier in locopubkiciret; wie auch denen Intelligenzblätern und Lippstädter Zeitungen inseritet. Urkundlich ist diese Edictal=Citation mit dem gewöhnlichen Capituls=Insigel bedrucket und unterschrieben. Bielefeld, den 3. Merz 1770.
(LS.) Gerardus Henricus Gronefetdt; pre tempore Cellerarius.
res des Nachmittags um 2 Uhr, die auf der Vöers Strasse belegene, sub Num, 493 be