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Organ der Sozialdemokratie
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Druck und Verlag ver Buchdruckerei und Buchhandlung „Volkswacht"
A. Gerisch& Co., Vieleseld.
Buchhandlung, Druckerei, Expedition und Redaktion: Schulstraße Nr. 20.
Nr. 231.
Montag, 4. Oktober 1909.
20.
Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten.
Politische Uebersicht.
Graf Westarp und seine Wähler.
Bei den Beratungen über die Reichsfinanzreform im Reichstäge tat sich ein Neuling auf dem Gebiete der parlamentarischen Arbeiten, der erst im vergangenen Jahre bei einer Ersatzwahl im Kreise Meseritz=Bomst gewählte konservative Abgeordnete Graf Westarp durch besonders intransigente Reden hervor. Mit diesem Herrn hielten seine Wähler am
letzten Mittwoch in einer von etwa 600 Personen be
suchten Versammlung in Meseritz in entschiedener Weise Abrechnung. Die Stimmung in der Versammlung war derartig erregt, daß Graf Westarp lange Zeit gar nicht zu Worte kommen konnte. Wie dem„Berliner Tageblatt“ aus Meseritz geschrieben wird, mißlang sein Rechtfertigungsversuch vollkommen. Seine Ausführungen waren auf den Grundton der. Erklärungen des Parteiführers v. Heydebrand gestimmt, und mit großer Verwunderung vernahm die Versammlung unter lebhaftem Widerspruch, daß die liberale Presse zuerst behauptet habe, Fürst Bülows Verbleiben im Amte sei infolge der Vorgänge in den Novembertagen unmöglich gewesen. Mit Hallo wurde auch der Versuch aufgenommen, die Unschuld der konservativen Partei an den gegenwärtigen Erörterungen über den Fürsten Bülow zu beweisen.„Bewußt“ will die konservative Partei die Kanzlerstürzerei nicht vollführt haben. Sehr feindselig wurden Westarps Ausführungen ausgenommen:„Kein Verkrauen!"„Wortbruch!“ „Fort!“ usw. schallte ihm fortgesetzt entgegen. Die zweistündige Rede mußte durch lange Pausen unterbrochen werden, in denen die Erregung der Versammlung immer wieder zum Durchbruch kam. In schärfster Form wurde dem Grafen von Amtsrichter Felgner und Landrichter Jena ein Mißtrauensvotum erteilt, und Rektor Henschel, der= mit dem Bunde der Landwirte und seiner verhetzenden Politik ins Gericht ging, fand wie die beiden Vorredner stürmischen Beifall. In der allgemeinen Verurteilung fand sich nur ein Verteidiger für Westarp; das war der Vorsitzende der Kreisleitung des Bundes der Landwirte, v. Dziembowski=Schloß Meseritz. Seine Worte fanden jedoch in der Versammlung kein Gehör. Graf Westarp hat sich seine Antwort auf die vielen Mißtrauenskundgebungen und Aufforderungen zur Mandatsniederlegung vorbehalter.
Neugestaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
Das Reichsversicherungsamt hat an den Verband der deutschen Berufsgenossenschaften ein Schreiben gerichtet, in dem es eine anderweitige Gestaltung der Unfallverhütungsvorschriften anregt. Es heißt darin u. a.:
„Die Unfallverhütungsvorschriften der meisten Berufsgenossenschaften haben allmählich einen Umfang angenommen, der ihrer genauen Kenntnisnahme und Befolgung durch Betriebsunternehmer, Beamte und Arbeiter nicht förderlich sein dürfte. Soll den beklagten Uebelständen abgeholfen werden, so werden die Vorschriften sachgemäß beschränkt, außerdem aber auch in einzelne Gruppen aufgelöst werden müssen, die für sich in den betreffenden Betriebsstätten bekannt zu geben wären. Auch ließen sich für viele Gewerbszweige getrennte Vorschriften für Hand- und Maschinenbetrieb aufstellen. Dies hätte den Vorteil, daß in einer großen Zahl von Betrieben nur die einfacheren Vorschriften der erstgenannten Betriebsart ausgehängt zu werden brauchten. Für besonders gefährliche Betriebseinrichtungen könnten auch kurzgefaßte Anleitungen zur Verhütung von Un
fällen bei ihrer Bedienung aufgestellt und in Plakatform an den betreffenden Arbeitsstellen angebracht werden. Einige Berufsgenossenschaften sind bereits in dieser Richtung vorgegangen. Im Interesse einer noch wirksameren Durchführung der Unfallverhütungsmaßnahmen ist es erwünscht, daß auch die übrigen Berufsgenossenschaften diesem Beispiel folgen. Es käme daher zunächst in Frage, die vom Verband im Jahre 1896 veröffentlichten Normalunfallverhütungsvorschriften mit Rücksicht auf die inzwischen gemachten Erfahrungen umzugestalten. Auch wäre zu erwägen, die Normalvorschriften auf andere Gebiete der Unfallverhütung, z. B. für elektrische Einrichtungen, und für die gebräuchlichsten Holz= und Metallbearbeitungsmaschinen, auszudehnen, und für bestimmt in den Normalvorschristen behandelte Betriebseinrichtungen kurzgefaßte Anleitungen aufzustellen.“
Die Hirsche für den Schnapsboykott. Eine Versammlung der
Vertreter des Magdeburger Ortsverbandes der Hirsch=Dunckerschen Gewerkvereine beschloß, alle Mitglieder der Gewerkvereine aufzufordern, keinen Schnaps mehr zu trinken.
Zwist im nationallibralen Lager. Zu den Aeußerungen der Abgeordneten Freiherr v. Heyl und Graf Oriola über die „Aussichtsratspolitik im Reichstage“, Aeußerungen, die am 26. September in der Sitzung des Landesausschusses der hessischen Nationalliberalen in Darmstadt gefallen waren, meldet sich jetzt die„Nationalliberale Korrespondenz". Sie erklärt:
„Uns ist aber von maßgebender, an der Darmstädter Versammlung leitend beteiligter Seite erklärt worden, daß eine ähnliche Aeußerung zwar gefallen sei, sich aber, wie ausdrücklich festgestellt wurde, gegen kein Mitglied der nationalliberalen Fraktion und Partei gerichtet habe.“
Nun werden Frhr. v. Heyl und Graf Oriola sich wohl oder übel darüber äußern müssen, auf wen sie den Ausdruck„Aufsichtsratspolitik" bezogen haben. Allgemein wurden ihre Aeußerungen als gegen ihren früheren Fraktionsgenossen Bassermann gerichtet aufgefaßt.
„Biersteuererhöhung“ in Bayern. Der Steuerraub des
Schnapsblocks wird nun auch den bayerischen Konsumenten demonstriert. Die Erhöhung der Biersteuer im Reiche hat zur Folge, daß die Ausgleichsbeiträge, welche Bayern für sein Reservatrecht an das Reich zu zahlen hat, sich um rund 13 Millionen Mark erhöhen. Die ihm günstig erscheinende Gelegenheit benutzt der Finanzminister, um noch 2 Millionen Mark aufzuschlagen, so daß im ganzen 15 Millionen Mark mehr vom Bier herausgeholt werden wollen. Würde der auf Bayern treffende Teil der Biersteuer, mit dem Aufschlag von 2 Millionen, durch die direkte Steuer erhoben, so wäre eine weitere Erhöhung der direkten Steuern um 25 bis 30 Prozent notwendig. Dafür ist weder die Regierung, noch eine Mehrheit von Abgeordneten zu haben, die Konsumenten werden also mehr oder minder bluten müssen. Vorgeschlagen ist die Erhöhung des Malzaufschlages bis zu 20 Mk. der Hektoliter und zwar soll der niedrigste Satz bis zu einer Menge von 1000 Doppelzentnern 15 Mk. betragen, dann mit dem höheren Verbrauch steigend bis auf 20 Mark anlaufen. Die Steuer auf das Hektoliter Bier umgerechnet beträgt nach den Angaben des Finanzministers im Minimum 1,05 Mk. bis 1,10 Mk., im Maximum 1,60 Mk. bis 1,70 Mark. Der Minister führte in der Eröffnungssitzung des bayerischen Landtages aus, daß, selbst einen Rückgang des Konsums von 10 Prozent angenommen, das Bier nur um 2 Pfennige per Liter im Preise erhöht zu werden braucht.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz. Unter den Gesetzentwürfen,
die den Reichstag diesen Winter beschäftigen werden, befindet sich auch das Gesetz über den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Die bisher vorgeschriebene Meldung beim deutschen Konsulat, die bis dahin die Voraussetzung war dafür, daß die Staatsangehörigkeit nicht verloren ging, soll künftig in Wegfall kommen. Deutsche Staatsbürger, die das Staatsbürgerrecht bereits verloren haben, sollen gewisse Erleichterungen genießen, wenn sie sich um die Wiederverleihung des Staatsbürgerrechts bewerben. Der militärischen Dienstpflicht können Deutsche, die sich dauernd im Auslande aufhalten, in der nächsten deutschen Kolonie genügen, sofern dort weiße Truppen stationiert sind. Frühere Deutsche, die das Staatsbürgerrecht wiederbekommen, und früher einer militärischen Diensipflicht nicht unterworfen waren, sollen auch jetzt dienstfrei bleiben, dagegen werden ihre Kinder bei der Aufnahme in den Staatsverband dem Deutschen Reiche militärpflichtig.
Der hessische Landtag soll Mitte November zu seiner diesjährigen Tagung zusammentreten. Eine der ersten Arbeiten, die dem Landtage obliegen, ist eine abermalige Beratung der Wahlrechtsvorlage. Länger als ein Jahrzehnt befindet sich die Frage der Wahlrechtsreform in Hessen in der Schwebe. Alle Vorschläge auf eine Verbesserung des indirekten Wahlsystems werden von der ersten Kammer, in der der Nationalliberale Heyl zu Herrnsheim dominiert, abgelehnt. Wahrscheinlich wird auch jetzt wieder die Beratung zu keinem gedeihlichen Ende führen.
Der Zorn über den Schnapsboykott kommt in einer Notiz
der„Rheinisch=Westfälischen Zeitung" recht ungeschickt zum Ausdruck. Es heißt da:
„Kindlich wirkt es, wenn die trinkfreudige Sozialdemokratie, deren sicherste Stütze der wenig tätige, dafür desto mehr agitierende Parteibudiker ist, nicht nur gegen den Schnapsteufel wettert, sondern damit auch den schnapsbrennenden„Junker“ gewöhnlich bürgerlichen Standes, bis zur Vernichtung schädigen will. Ihm und der Volksgesundheit geschieht nur ein Gefallen, wenn sich die Knechte und Arbeiter weniger betrinken. Auch ist der Säufer den Utopien des Sozialismus geneigter als der nüchterne und daher fleißige Arbeitsmann.“
Der Aerger, der hier offenbar einem Schnapsbrenner diesen Wutschrei auspreßt, ist allzu stark, als daß man an seinen„Gefallen“ an der Minderung des Schnapskonsums glauben könnte.
Zur Geschichte der Novemberkrisis. Die klerikale„Märkische Volkszeitung“, behauptet, daß eine amtliche Darstellung der Kaiser-Interview=Angelegenheit heute nicht mehr möglich sei, da die Akten im Auswärtigen Amte nicht mehr vollständig vorhanden seien. Nähere Angaben, wohin die Akten gekommen oder auf welche Weise sie verschwunden sein sollen, werden von dem Blatte nicht gemacht.
Es wäre interessant zu erfahren, woher denn die„Märkische Volkszeitung" das weiß.
Besteuerung der Rückzahlung von Sparkassenguthaben.
Nürnberg, 1. Oktober. Die Kreisregierung erklärte Rückzahlungen aus Guthaben bei der städtischen Sparkasse nach dem neuen Gesetz für stempelpflichtig. Die Stadtverwaltung wird den Rückersatz des verauslagten Stempels durch Anrufung aller Instanzen verfolgen.
Wenn wirklich auch bei der Rückzahlung von Spassenkassenguthaben der Scheckstempel erhoben werden würde, so würden sehr viele kleine Beträge, die heute der Sparkasse zugeführt werden, einfach nicht eingelegt werden, weil der Stempel höher ist als die Zinsen, die der Einleger dafür erhält. Das würde zur Folge haben, daß viele Millionen, die heute die Kapital
Der
Eisenbeton, auch Betoneisen, Beton mit Eiseneinlagen oder armierter Beton genannt, ist eine Verbundkonstruktion der Materialien Eisen und Beton, die zum Tragen von ständigen und wechselnden Belastungen bestimmt ist. Durch ein inniges Hafien beider Materialien gelangt der Verbundkörper Eisenbeton zur Ausübung gemeinsamer statischer Wirkungen, derart, daß unter dem Einfluß der Belastungen das Eisen vorwiegend diejenigen Kräfte überträgt, denen der Beton allein in geringem Maße gewachsen erscheint, das sind Zugkräfte, während der Beton vorwiegend diejenigen Kräfte überträgt, denen er in hohem Maße völlig gewachsen st, das sind Druckträfte. Doch wird dem Beton im Verbundkörper auch teilweise eine Uebertragung von Zugkräften zugemutet und das Eisen zur Aufnahme von Druckkräften dort verwendet, wo es sich um Vermeidung von Ueberanstrengung des Betons auf Druck handelt.
„Die ältesten Anfänge des Eisenbetons datieren aus Frankreich, und zwar aus dem Jahre 1850. Schon damals hatte der Franzose Lambot in einigen Hüttenwerken Wände aus einem Netz von Eiseneinlagen, die in Zementmörtel eingebettet waren, hergestellt. Der Gedanke, daß in Zementmörtel eingebettete Eiseneinlagen dessen Festigkeit erhöhen und geringe Wandstärken zulassen, veranlaßte Lambot, das Holz für bauliche Zwecke durch Eisenbeton zu ersetzen. So konstruierte er im Jahre 1854 einen Kahn aus in Zementmörtel eingebetteten Eiseneinlagen, der auf der ersten Pariser Weltausstellung(1854) Aufmerksamkeit erregte und heute noch im Park von Miraval ausgestellt ist. Sieben Jahre später(1861) empfahl der französische Ingenieur Coignet in einer Veröffentlichung die Herstellung von Decken, Wänden, Röhren, Wasserbehältern u. a. m. aus Zementmörtel mit Eiseneinlagen. Gleichzeitig mit Coignet beschäftigte den französischen Gärtner Joseph Monier der Gedanke, die schweren Pflanzenkübel aus reinem Zementmörtel bezw. die weniger dauerhaften Holzkübel durch leichtere und dauerhaftere zu ersetzen. Bei den Versuchen mit der Herstellung von Zementkübeln mit Eiseneinlagen sah Monier zunächst ein, daß die Kübel dauerhafter geworden waren, als dann, daß auch eine Verminderung der Kübelwandstärke ohne Einbuße auf die Dauerhaftigkeit angebracht sei, wodurch die Kübel leichter und handlicher wurden. Gestützt auf diese Ergebnisse dehnte Monier diese Bauweise, die ursprünglich aus einem Netz von Eisen
*) Aus dem soeben erschienenen 275. Bändchen der bekannten Sammlung„Aus Natur und Geisteswelt"(Verlag von G. B. Teubner=Leipzig): Der Eisenbetonbau. Von Dipl.=Ingenieur Emanuel Haimovici. Mit 81 Abbildungen.(Geh. 1 Mk., geb. 1,25 Mk.), das eine fachmännische und dabei doch völlig allgemeinverständliche Darstellung dieses jüngsten, interessanten Zweiges
der Hochbautechnik geben will.
einlagen bestand, das zur Formgebung des herzustellenden Gegen
Weltonstellang(sesg) Röhren aus. Auf
Coignet ausgestellten Decken und Gewölben einige Anwendungen aus Zementmörtel mit Eiseneinlagen, als Wasserbehälter und Röhren, von Monier ausgestellt.
Erst mit dem Auftreten Moniers, den Ergebnissen seiner Versuche, dem Erfolg, den er auf der Ausstellung erzielte, und seinem Eintritt in die Bauwelt gewann der Eisenbeton größeres Ansehen. Wenngleich Monier, wie auch seine Vorgänger, sich der Wirkung und des Wesens des Eisenbetons zunächst nicht bemußt war, wie dies auch aus den ersten französischen Patentschriften und Zeichnungen Moniers vom Jahre 1867 hervorgeht, aus denen zu ersehen ist, daß das Netz der Eiseneinlagen hauptsächlich zur Formgebung der herzustellenden Gegenstände diente, so beweisen doch Moniers spätere Versuche mit Behältern, Röhren, Decken und Gewölben, sowie die späteren Patenischriften und Zeichnungen über Decken, gerade und gebogene Balken, Balken in Verbindung mit Platten, Brücken, Eisenbetonschwellen u. a. m. eine weitgehende Sachkenntnis des Eisenbetons und der Wirkung der Eiseneinlagen. In diesen Zeichnungen sind bereits diejenigen Konstruktionselemente zu erkennen, die die Eisenbetonbauweise charakterisieren und die heute noch zum Teil angewendet werden; darum verdient Monier mit Recht als Erfinder des Eisenbetons bezeichnet zu werden.
Die praktischen Ausführungen Moniers erstreckten sich auf eine stattliche Anzahl Wasserbehälter und Röhren, einige Brückenbauten und Fabrikgebäude. Es gelang Monier, seine Bauweise auch im Auslande durch Patentschutz sicherzustellen und einzuführen. So nahm er 1879 ein österreichisches, bald darauf auch ein deutsches, englisches und amerikanisches Patent an. Bald wurde die neue Bauweise in vielen Ländern bekannt und fand Anhänger, die Moniers Patente erwarben. Monier selbst gründete Gesellschaften und Zweigniederlassungen in verschiedenen Orten zwecks Einführung und Ausbeutung seiner Bauweise, so daß sein Name eine internationale Bedeutung gewann. Mit dem Verkauf der Monierschen Auslandspatente geht die Entwicklung des Eisenbetons in mehrere Hände über. In Frankreich selbst haben Männer wie Cottancin, Bordenave, Coignet, Bonna, Matrai und Hennebique die Weiterentwicklung des Eisenbet Aissenschaftlich und praktisch gefördert.
Die von Monier in Deutschland genommenen Patente wurden im Jahre 1884 von den Firmen Freytag und Heidschuch in Neustadt a. H. und Martenstein und Josseaux in Offenbach a. M. zunächst mit Verkaufsrecht für Süddeutschland, später für ganz Deutschland angekauft. Dieses Verkaufsrecht übernahm 1885 der deutsche Ingenieur G. A. Wayß, dem die eigentliche Einführung und Entwicklung der Eisenbetonbauweise in Deutschland zu freiben ist. Die von Wayß in Berlin und in München, unter.#0 wirkung von Prof. Bauschinger, angestellten Ver
suche mit Eisenbetonplatten und Balken führten ihn zur Erkenntnis der statischen Wirkung der Eiseneinlagen. Während Monier dem Eisen niemals die statisch richtige Lage gab, kam Wayß zu der Erkenntnis, daß das Eisen dorthin gehört, wo Zugbeanspruchungen herrichen. Dieser Grundsatz findet sich zum erstenmal in der von Wayß im Jahre 1886 herausgegebenen Broschüre: Das System Monier ausgesprochen, wo auch die mit den angestellten Versuchsobjekten gesammelten Erfahrungen, Behachtungen„und Ergebnisse über die statische Bedeutung, die Zweckmaßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Eisenbetonbauweise des näheren erörtert werden. So finden wir dort die Anordnung der Eiseneinlagen bei über mehreren Stützen durchgehenden Platten stets an denjenigen Stellen, wo Zugbeanspruchungen auftreten, und zwar in Plattenmitte in der Nähe der Unterkante und über den Stützen in der Nähe der Oberkante; desgleichen finden wir vort die von Wayß patentierte Anordnung der Eiseneinlagen in Eisenbetonbalken, derart, daß gerade und abgebogene Stangen einen ganz bestimmten statischen Zweck zu erfüllen haben.
Seit dem Auftreten Wayß' und der Veröffentlichung der Broschüre„Das System Monier“, der die Fachwelt großes Interesse entgegenbrachte, nahm die Entwicklung der Eisenbetonhauweise und die Zahl der Anwendungen stetig zu. In Deutschland und Oesterreich entstanden Gesellschaften und Firmen zur Ausbeutung der Eisenbetonbauweise. Am häufigsten gelangten zunächst Ausführungen im Hochbau zur Anwendung, und zwar wurden Platten und Gewölbe teils zwischen Mauern, teils zwischen eisernen Profilträgern ausgeführt, später auch Wasserbehälter, Silobehälter für Zement. Mehl. Getreide und Kohlen ausgeführt, bald darauf auch Deckenausführungen größeren Umfanges in Fabrikgebäuden.
In Frankreich, dem Mutterlande des Eisenbetons, das in der Entwicklung der Eisenbetonbauweise am weitesten voraus war, war es der bereits erwähnte französische Ingenieur Hennebique, dem die Einführung der Eisenbetonbalken in Verbindung mit Decken zuzuschreiben ist. Wenngleich schon Monier, Coignet und Wayß Eisenbetonbalken angewendet haben, so weisen doch die von Hennebique eingeführten Balken eine wesentliche Neuerung auf, die bis heutigentags als unumgänglicher und wichtiger Faktor zur Erhöhung der Tragfähigkeit der Eisenbetonkonstruktionen anzusehen ist. Die Neuerung besteht darin, daß je ein Stangenpaar— ein gerades durchgehendes und darüber ein abgebogenes Eisen— durch Flacheisenbügel umfaßt und durch Umbiegung der Flacheisenenden mit der Deckenplatte verbunden wird. Diese Flacheisenbügel werden nach Bedarf in verschiedenen Abständen gestellt und erfüllen, neben den abgebogenen Stangen. die ihnen zukommende statische Aufgabe einer teilweisen Aufnahme von Scherkräften. Die Einführung der Herstellung von Säulen und Frontpfeilern aus Eisenbeton ist ebenfalls Hennebique zu verdanken. Schließlich ist dem Geschick und dem praktischen Sinn Hennebiques die Einführung und weit