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Nr. 157.

Organ der Sozialdemokratie

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Druck und Verlag per Buchdruckerei und Buchhandlung „Volkswacht“

Gerisch& Co., Rieleseld.

Buchhandlung, Druckerei, Erpedition und Redaktion: Schulstraße Nr. 20.

Bielefeld, Freitag, 9. Juli 1909. 20. Jahrg.

Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten.

Zum Tabaksteuergesetz

hat die sozialdemokratische Fraktion für die dritte Lesung einen Abänderungsantrag zum neu eingefügten Artikel IIa(die Ent­schädigung arbeitslos werdender Arbeiter betreffend) eingebracht, der folgenden Wortlaut hat:

Aus den Einnahmen auf Grund dieses Gesetzes sind den Landesregierungen, je nach dem festgesetzten Bedürfnis, ent­sprechende Beträge zu überweisen, aus welchen denjenigen Hausgewerbetreibenden, Arbeitern und Angestellten, welche innerhalb zweier Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vorübergehend oder für längere Zeit arbeitslos werden, ohne anderweit eine entsprechende Beschäftigung zu finden, oder welche wegen notwendig gewordenen Berufswechsels geschädigt werden, Entschädigungen gewährt werden. Die näheren Vor­schriften über Umfang und Bedingungen der Zuwendungen erläßt der Bundesrat nach Anhörung der Berufsorganisa­tionen des Tabakgewerbes, jedoch mit der Maßgabe, daß die Entschädigung im Falle eingetretener Arbeitslosigkeit nicht weniger als der entgangene Arbeitsverdienst betragen darf.

Die Berechnung des entgangenen Arbeitsverdienstes be­stimmt sich nach dem Durchschnittsverdienst des dem Inkraft­treten des Gesetzes vorausgehenden Der Antrag bezweckt zunächst, auch für die Angestellten, die ourch das Gesetz arbeitslos werden, ein Recht auf Entschädigung gesetzlich festzulegen. Weiter verlangt der Antrag, daß auch die­jenigen Hausgewerbetreibenden, Arbeiter und Angestellten ent­schädigt werden sollen, die innerhalb zweier Jahre(statt eines Jahres) nach dem Inkrafttreten des Gesetzes arbeitslos werden. Damit die Zuwendungen nicht den Charakter von öffentlichen Armenunterstützungen erhalten sollen, verlangt der Antrag fer­ner, statt Unterstützung„Entschädigung“ zu sagen. Vor dem Erlaß der Vorschriften über den Umsang und die Bedingungen der Zuwendungen sollen die Berufsorganisationen im Tabak­gewerbe gehört werden, und endlich soll zur Berechnung des ent­gangenen Arbeitsverdienstes der Durchschnittsverdienst des letzten Jahres maßgebend sein.

Die Tabaksteuer im Reichstag.

Ueber die Beschlüsse des Reichstages in der zweiten Lesung schreibt die„Süddeutsche Tabakzeitung“ in ihrer Nummer vom 6. Juli:

„Der 2. Juli d. J. wird als der schwarze Tag in der Ge­schichte des deutschen Tabakgewerbes im ewigen Andenken blei­ben. Zum ersten Male hat man erlebt, daß die Majorität unse­rer Volksvertretung einer Steuergesetzgebung zustimmt, welche von der erdrückenden Mehrheit der beteiligten Gewerbetreiben­den als unheilvoll bezeichnet wurde. Zum ersten Male wurden die Wünsche und Vorschläge der Vertreter einer großen und weitverbreiteten Industrie vollkommen ignoriert. Zwar hat der Abg. Erzberger behauptet, daß er zugunsten der Wertsteuer das Urteil vieler angesehener Fachleute anführen könne; er hat aber übersehen, diese Fachleute näher zu bezeichnen und damit die Gelegenheit genommen, den Wert dieser Gutachten nachzu­prüfen. Die Möglichkeit der fiskalischen Durchführung der Wertsteuer motivierte derselbe Abgeordnete mit dem Wertzoll auf Pferde, welcher bekanntlich nach einigen, aber wenigen Wertklassen erhoben wird. Nun geben wir gerne zu, daß die Klassifizierung eines Fliegenschimmels gegen ein schweres Brauereipferd oder einen Vollblutrenner der Steuerbehörde gelungen ist; ob sie aber jemals einen Tabak von 5 Gulden von einem Tabak zu 3 Gulden per Pfund wird unterscheiden lernen, das ist eine andere Frage. Wir werden nach der defini­tiven Verabschiedung des Gesetzes noch auf die Debatten ein­gehend zurückkommen.

Die als Folge dieses Gesetzes zu erwartende Arbeitslosigkeit in der Tabakindustrie— bisher wurde dieselbe stets bestritten — wurde jetzt endlich implicite zugegeben, wie die Annahme des„Antrages Giesberts bewiesen hat. Zu diesem Antrage machte der Reichsschatzsekretär Dr. Sydow den wundervollen Vorbehalt, daß eine Entschädigung der brotlos werdenden Ar­beiter nur durch eine, von ihm für die dritte Lesung erhoffte, Erhöhung der Steuersätze bestritten werden könne. Eine so plumpe Bemerkung hätten wir unserem Reichssäckelmeister trotz seiner früheren Taten denn doch nicht zugetraut. Weil man im Reichstage die Verpflichtung fühlte, die überflüssig werdenden Arbeiter in den ersten zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes vor der äußersten Not zu schützen, soll dem Tabak­gewerbe für ewige Zeiten eine noch höhere Belastung aufgehalst werden? Das wäre ein für die Reichskasse recht rentabler Opferstock. Dazu ist weiter zu berücksichtigen, daß naturgemäß die Abnahme des Konsums und damit die Arbeitslosigkeit im Tabakgewerbe proportional der Mehrbelastung zunimmt. Der Wert der auf einen Arbeiter entfallenden Jahresproduktion in Zigarren berechnet sich auf höchstens 2000 Mark. Jede Million Mehrbelastung durch Tabaksteuer würde also mindestens 500 Arbeitern die Existenz entziehen. Nehmen wir nun an, daß ein kleiner Teil dieser Arbeiter in anderen Erwerbszweigen Unter­kommen fände, so würde ein Durchschnittsbetrag von zirka 400 Mark auf die arbeitslos werdenden Arbeiter, also für 500 Ar­beiter 20000 Mk.= 2 Prozent der steuerlichen Mehrbelastung erforderlich sein. Da nun Herr Dr. Sydow bereits in der

Finanzkommission weitere Forderungen der Regierung betreffs der Tabakbesteuerung für die nächsten Jahre in Aussicht stellte, so könnte er ja später seine Forderungen nach folgendem Rezept aufstellen: Wir verlangen

für die Reichskasse mehr... 30000000 Mk.

zur Entschädigung für die hierdurch

ihre Arbeitsgelegenheit verlieren­

den Tabakarbeiter...... 2%= 600000 Mk.

Summa 30 600000 Mk.

Ein derartiges Novum in den Prinzipien der Gesetzgebung sollte eigentlich patentiert werden, indessen hoffen wir doch, daß kein Reichstagsabgeordneter auf dieses Manöver hereinfallen wird.“

Ein anderer Artikel derselben Nummer beschäftigt sich speziell mit dem Beschluß des Reichstages, die ausländischen Zigarettentabake vom Wertzoll zu befreien, während der In­landstabak die erhöhte Steuer von 45 Mk. auf 57 Mk. pro 100 Kilo tragen soll. Die Ausführungen in diesem Artikel, der der Zeitung von einem Vertreter des deutschen Tabakbques zur Ver­öffentlichung zugesandt wurde, sind überaus bezeichnend für die Stimmung, die in den Kreisen der Tabakbauern über die vom Reichstag betätigte Art des„Schutzes der nationalen Arbeit“ Platz gegriffen hat. Wir lassen darum auch diesen Artikel hier folgen:

„In der Protestversammlung im November v. J. im Mann­heimer Saalbau fragte ein Landwirt, Herr Horlacher aus Üb­stadt(Baden):

„Wenn wir kleinen Tabakbauern ostelbische Großgrund­besitzer wären, würden die verbündeten Regierungen den vor­liegenden Banderole= Steuerentwurf, der den inländischen Tabakbau zu vernichten droht, nicht eingebracht haben?"

Ein gleiches könnte dieser badische Landwirt aus Ubstadt heute über die oben genannten Väter des Wertzuschlagzollgesetzes sagen.

Wir wollen es vorerst unterlassen, das genannte Gesetz vom Standpunkte des inländischen Tabakbaues im allgemeinen zu beleuchten und greifen einen einzelnen wesentlichen Punkt her­aus. Von den oben genannten drei Vätern des neuesten Tabak­gesetzes interessiert sich der polnische Graf Mielzynski außer­ordentlich für das Wohlergehen der Zigarette, aus welchem Grunde wissen wir nicht. Rücksichtlich hierauf mußten die beiden übrigen Väter des Wertzuschlagzollgesetzes, die Herren Kreth und Müller=Fulda. ein echt polnisches Machwerk sanktionieren.

Man höre und staune: Von allen Seiten des deutschen Tabakgewerbes und seitens der verbündeten Regierungen wurde seit Jahren betont und in der Regierungsvorlage von 1905 auch berücksichtigt, ebenso im Banderole= Entwurf, daß bei einer eventuellen Mehrbelastung die in der Hauptsache inländische Tabake aufnehmende bezw. verarbeitende Rauch= und Schnupf­tabakfabrikation geschont werden müsse, weil diese Erwerbs­zweige ebenso wie die Zigarrenindustrie von der Zigaretten­industrie auf das Härteste bedroht sei. Auf Betreiben des pol­nischen Grafen Mielzynski ist nunmehr in zweiter Lesung be­schlossen worden, daß die Einfuhr von ausländischen Zigaretten­tabaken vom Wertzoll befreit bleibt und es ist kaum glaublich, daß der Inlandstabak die erhöhte Steuer von 45 Mk. auf 57 Mk. per 100 Kilo zu tragen hat. Die Zeche für diese polnische Ge­setzesbestimmung hat unser deutscher Tabakbauer zu tragen, allerdings der Kleinbauer und bei diesem hört die sonst so große Agrar-Freundlichkeit der Herren aus Ostelbien bekanntlich auf.

Wir vermögen unser Erstaunen nicht zu unterdrücken, daß die Zentrumspartei und namentlich deren süddeutsche Abgeord­nete dieser verhängnisvollen Gesetzesbestimmung ihre Zustim­mung erteilten. Sollte diese der Zigarettenindustrie so freund­lich gesinnte und dem deutschen Tabakbau feindliche Majorität auch in dritter Lesung standhalten, so wird nicht versäumt wer­den, in Hunderttausenden von Protestkundgebungen die Namen derjenigen Abgeordneten und insbesondere derjenigen Süd­deutschlands bekannt zu geben, die diesem bauernfeindlichen pol­nischen Machwerk zustimmten.“

Die Haltung des Zentrums zur Tabaksteuer wird in der Presse auch heute noch lebhaft besprochen. In ihrer letzten Nummer nimmt auch die christliche„Tabakarbeiterzeitung“ Stellung gegen die wortbrüchigen Zentrumsabgeordneten. Sie konstatiert zunächst die Tatsache,„daß die Haltung des Zentrums in der Tabaksteuerfrage den größten Unwillen der Tabakarbeiter ausgelöst hat". Zur Erklärung dafür erinnert sie an die Aus­lassungen bekannter Zentrumsabgeordneter, die sich vor noch nicht langer Zeit mit aller Entschiedenheit gegen die Steuer ausgesprochen haben. So habe Erzberger in einem längeren Artikel noch vor kurzem geschrieben:

„Es gibt nur einen Weg zur finanziellen Gesundung des Deutschen Reiches, und das ist der Triumph des wirtschaft­lichen und ganz besonders des sozialen Ge­dankens auch auf dem Gebiete der Steuer­politik.“

„Dieser sonderbare Herr Erzberger— so schreibt das Blatt weiter— war Hauptredner für die beschlossene Steuer in der zweiten Lesung.“

Es wird ferner daran erinnert, daß der Abg. Sittart= Aachen am 26. Oktober des vergangenen Jahres in einer großen Arbeiterversammlung erklärt habe:

Ich nehme keinen Anstand, mit allem Nachdruck zu er­klären, daß ich ein Gegner der Tabaksteuer in jeglicher Form bin und dagegen stimmen werde.

Trotz dieser Worte stimmte Abg. Sittart für die Steuer.

Durchaus zutreffend bemerkt das Blatt sodann zu der Gegen­überstellung von Worten und Taten der Zentrumsmannen:

Wenn man weiter erwägt, daß sich manche andere Zen­trumsabgeordnete mündlich oder schriftlich gegen die Tabak­steuer ausgesprochen, im Reichstage jetzt aber dafür gestimmt haben, dann wird man es den Tabakarbeitern draußen im

Lande nicht verargen, daß sie angesichts solcher mit Oel und Salbe durchtränkter Mannen ihrer Meinung nicht gerade in den geschniegeltsten Formen Ausdruck verleihen. Sie sind eben noch nicht so durchtrieben, um mit sogenannten diplo­matischen Redensarten aus schwarz„weiß“ drehen zu können.

Daß auch der Abg. Giesberts für die Steuer gestimmt hat, wird dem Blatte Anlaß geben, noch weiter und mehr darüber zu reden. Ob aber die in diesen Worten angekündigte Kopf­wäsche wirklich erfolgt, bleibt abzuwarten.

Denn in derselben Nummer, in der das Blatt so treffend den Arbeiterverrat des Zentrums festnagelt, zieht es gegen die Partei zu Felde, die allein versucht hat, in ausreichender Weise die arbeitslos werdenden Arbeiter aus Reichsmitteln zu ent­schädigen. Das Blatt unterstellt der sozialdemokratischen Frak­tion, daß sie ihren Antrag nur aus agitatorischen Gründen ge­stellt habe, während die Forderungen des sozial­demokratischen Antrages zum Teil von der Petition ausgenommen sind, die die christlichen Arbeiter in den letzten Tagen an den Reichstag gerichtet haben. Und wenn wir nun noch hinzufügen, daß bis zur Stunde, wo diese Zeilen in Druck gehen, nur die sozialdemokratische Fraktion die Forde­rungen der christlichen Petenten in ihre Ab­änderungsanträge zur dritten Lesung aufge­nommen hat, läßt sich dann noch— wenn man der Wahr­heit nicht Gewalt antun will— behaupten, daß die Sozialdemo­kratie nur aus agitatorischen Rücksichten ihre Anträge stelle?

Taten beweisen! Und die Taten der einzelnen Parteien des Reichstages zur Tabaksteuer werden hoffentlich auch dem indif­ferentesten Arbeiter beweisen, daß er außer der Sozialdemokratie keine wahrhaften Freunde in der Volksvertretung findet.

Politische Uebersicht.

Deutsches

Allerhöchste Regierungssorgen. Einem in politischen Kreisen verbreiteten Gerücht zufolge wird der Kaiser Anfang oder Mitte nächster Woche nach Berlin kommen, um hier die Ent­scheidung über die Neubesetzung des Kanzlerpostens zu treffen.

freigeistigereaktionäreradikal=sozialistisch­agrarische Professor.

Als Herr Prof. v. Wenckstern, Leutnant der Reserve, ehe­mals Dozent an der Berliner, jetzt an der Breslauer Univer­sität, bei der Enthüllung des Hardenberg=Denkmals die Festrede in— Offiziersuniform halten zu müssen glaubte, hat sich alle Welt köstlich amüsiert und das aufgeblasene Männchen gehörig ausgelacht. Der Herr Professor meinte daraushin, seine emp­findliche Ehe sei lädiert, und er langt sich aus den Hunderten von Blättern, die ihm den Text gelesen hatten, ein Blatt in Greifswald heraus, das damals gerade von einer Dame, Frau Koch=Hesse, redigiert wurde! Diese Dame schrieb dem uni­formierten Professor ein paar kräftige Worte über Streberei und so'was ins Stammbuch. Herr v. Wenckstern heulte, lief zum Kadi und erlebte den Triumph, daß die tapfere Redaktrice letzten Dienstag wegen Formal=Beleidigung zu 50 Mk. Geld­strafe verurteilt wurde.

Frau Koch=Hesse konnte den Greifswalder Gerichtssaal mit größerer Befriedigung verlassen als der siegreiche Professor, dem die Beklagte ins Gesicht erklärte, es sei ihr nicht darauf angekommen, den Kläger zu beleidigen, sondern sie habe„nur“ des Herrn mangelndes Standesbewußtsein kritisieren wollen! Diese Erklärung ist bitter, weil sie auf den Professor v. Wenck­stern gemünzt war, sie ist aber ungerecht, weil der Reserve­leutnant und der preußische Junker von Wenckstern sich auf dem Berliner Dönhoffsplatz durchaus„standesgemäß“ blamiert hat.

Und vor den Richtern zu Greifswald ging's ihm nicht besser. Nicht etwa, als ob er auch da in Helm und Interimsrock, mit Schärpe und Plempe, die Schuppenketten unterm Kinn, ange­treten wäre, aber die Verlesung der Aussagen kommissarisch vernommener Zeugen erzielte hier denselben Effekt wie damals die Abbürstung in der Presse. Die Bekundungen des Stettiner Stadtrats und freisinnigen Reichstagsabgeordneten Dr. Dohrn, vor allem sind geeignet, der Leuchte der Wissenschaft von dem bißchen Glanz, das ihr geblieben ist, noch das letzte Restchen zu nehmen. Dr. Dohrn sagt aus: v. Wenckstern, der aus dem Ge­leise geratene adelige Offizier, habe sich erst ausgeprägt frei­geistig und auf dem Gebiete der Politik radikal und„sozialistisch“ gegeben. Man schaffte Herrn v. Wenckstern nach Sumatra. Dort kam er nicht vorwärts. Nun ließ Dr. Dohrn den guten Mann Nationalökonomie studieren. Als— japanischer Beamter machte Dr. Wenckstern Krakeel; er wurde von der japanischen Regierung aus dem Lande gewinkt und büßte den letzten Kredit bei Dr. Tohrn ein, der ihn für leichtsinnig erklärte, ihm Mangel an Pflichtgefühl attestierte und die Hoffnung aufgab, ihn noch auf gutem Wege zu sehen! Zur allgemeinen Ueberraschung ging Herr v. Wenckstern, der„Freigeist", der„Radikale“, der „Sozialist“, nun bald zu den— Agrariern über und schrieb für die„Kreuz=Zeitung". Das berührte die alten Freunde pein­lich...

Prof. v. Schmoller und Geh. Oberregierungsrat Elster vom preußischen Kultusministerium suchten Balsam in Wenck­sterns Wunden zu träufeln, doch sie haben nicht verhindern können, daß Frau Koch=Hesse zwar die Geldstrafe, der klage­lüsterne Professor aber die Zeche zu zahlen hat.

Als Herr v. Wenckstern noch in Berliner Versammlungen ging, um die Sozialdemokraten mausetot zu schlagen, da war er nicht so zimperlich wie jetzt. Und das war sein Glück. Sonst hätte man ihn schon damals noch herzlicher ausgelacht, als es ohnedies schon geschah und als in diesen Tagen von neuem ge­schiebt.