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Nr. 289

Freitag, den 10. Dezember(Kath. Melchior, Evg. Judith)

1937

Japanisches Ultimatum an Nanking!

Entweder Uebergabe oder Sturm!

Forksetzung der Operationen auch nach dem Fall— Tschiangkaischek sammelt seine

Streilkräfte im Süden

DRB Schanghai, 9. Dez.(Ostasiendienst des DRB) Nach hier vorliegenden japanischen Meldungen schließt sich der Ring um Ranking immer fester. Eine japanische Abteilung erreichte den Militärflugplatz Tatschiatschiao südöstlich von Ranking.

Die Japaner haben

die Mächte aufgefordert, ihre staatlichen und privaten Schiffe und Landfahrzeuge von chinesi­schen Truppenzusammenziehungen und militäri­schen Anlagen möglichst weit fernzuhalten oder sie aus der Kampfzone überhaupt zurückzuziehen.

Die japanischen Streitkräfte könnten andernfalls keine Verantwortung für die Sicherheit solcher Fahr­zeuge übernehmen.

Wie die Agentur Domei berichtet, wurde in einer Ministerkonferenz die Uebereinstimmung der Ansichten dahingehend erzielt, daß

die militärischen Operationen in China auch nach dem Fall von Ranking fortgesetzt werden sollen,

sofern nicht die Regierung in Ranking ihre bisherige Haltung Japan gegenüber aufgebe und Verhandlun­gen mit Japan wünsche.

Der, japanische Oberkommandierende, General Matsui, hat durch einen Flieger über Nanking

einen Vrief abwerfen lassen, in dem der chinesische Stadtkommandant General Tang­schenschi

aufgefordert wird, die Hauptstadt

bis zum 10. Dezember mittags frei­willig zu übergeben

und einen Bevollmächtigten zu Verhandlungen zu ent­senden.

General Matsui hat damit den Chinesen eine Gnadenfrist gegeben. Er will so verhindern, daß alte Kulturstätten durch Kämpfe in Mitleidenschaft ge­zogen werden. Vor allem aber will der japanische Oberkommandierende eine Schonung der Zivilbevölke­rung ermöglichen.

Kommt der chinesische Stadtkommandant der Auf­forderung nicht nach,

wird ohne Verzug das Signal zum

Sturm auf die Hauptstadt gegeben werden.

*

Meldungen aus gewöhnlich gutunterrichteter Quelle zufolge soll Marschall Tschiangkaischek nun­mehr

das Gros der chinesischen Armee und die Luft­

flotte im Gebiete Rantschang=Kiukiang zusammen­ziehen.

Nach einer Meldung aus Hankau wird zur Zeit eine starke Schiffssperre auf dem Yangtse in der Rähe von Kiukiang fertiggestellt.

Durchbruch durch die Flußsperre

DMB Hankau, 9. Dez.(Ostasiendienst des DMB) Mehreren japanischen Torpedobooten ist es gelungen, nach fast zwei Wochen langer Räumungsarbeit bei der großen Sperre bei Kiangyin sich eine schmale Durchfahrt zu bahnen und die Fahrt den Yangtse aufwärts fortzusetzen. Sie beabsichtigen, Ran­king auch von der Flußseite her abzu­riegeln, woran sie nur noch durch eine Rotsperre in der Rähe von Chinkiang gehindert werden.

Wuhu von Japanern besetzt

DMB London, 9. Dez.(Drahtb.) Wie Reuter meldet, haben die japanischen Truppen heute morgen um 5 Uhr Wuhu besetzt. Damit soll den in Nanking befindlichen Truppen der Rückzug ab­geschnitten sein Diese könnten nunmehr nur noch durch den Uebergang über den Dangtse einen Rückzug bewerkstelligen.

Zum letzten Male in diesem Jahre:

Sitzung des Reichskabinetts

Verabschiedung einer Reihe von Gesetzesvorlagen

DNB Berlin, 9. Dez.(Drahtb.) Das Reichskabi­nett trat am Donnerstag vormittag zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahre zusammen, um eine Reihe von Gesetzesvorlagen zu beraten.

Zunächst wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg angenommen, durch das nach Bildung der Einheitsgemeinde Hamburg die Abgrenzung zwischen der staatlichen Verwaltung(bezw. dem Reich) und der Gemeindeverwaltung vorgenommen wird.

Ein Gesetz zur Verlängerung der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer schließt einige Lücken auf diesem Gebiete und verlängert die Geltungsdauer des Gesetzes um ein weiteres Jahr.

Ein Gesetz über die 31. Aenderung des Besoldungsgesetzes, durch das gewisse Aen­derungen bei der Abgrenzung zwischen einigen Besol­dungsgruppen herbeigeführt werden, trägt einigen im Laufe der Zeit entstandenen Bedürfnissen verschiedener Reichsverwaltungen Rechnung.

Durch das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über Spar= und Girokassen, kommunale Kreditinstitute und Giroverbände so­wie Girozentralen vom 13. Dezember 1934 wird die Geltungsdauer dieses Gesetzes bis zum 31. Dezember 1939 verlängert.

Das Reichskabinett gab schließlich einem Gesetz über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Ueber­gang von Vermögen seine Zustimmung, durch das Entschädigungen für solche Personen fest­gesetzt werden, die durch die Einziehung staatsfeind­lichen Vermögens oder durch den Uebergang von Ver­mögen der früheren Arbeitgeber= oder Arbeitnehmer­verbände auf die Deutsche Arbeitsfront einen mittelbaren Vermögensnachteil erlitten haben. Insbesondere handelt es sich um Entschädigungen von Gläubigern dieser aufge­lösten Verbände. Die Entschädigungen werden in einem besonderen Feststellungsverfahren festgesetzt.

Alsdann wandte sich das Reichskabinett der Wei­terberatung des Entwurfes eines Deutschen

Strafgesetzbuches zu, die sich bis in die Nach­mittagsstunden hinzog.

Förderung der Frühehe bei den Junglehrern

Berlin, 9. Dez.(Drahtber.) Die bevölkerungs­politischen Ziele des nationalsozialistischen Staates erfordern Maßnahmen auf dem Gebiete des Besol­dungsrechtes, die geeignet sind, die Frühehe und damit eine Vorbedingung der kinderreichen Fami­lien innerhalb der Beamten= und Lehrerschaft zu fördern. Um iungen Lehrern/den Entschluß zu früher Eheschließung zu erleichtern, hat das Preu­

ßische Staatsministerium vor kurzem in Anlehnung an eine bestehende reichsrechtliche Regelung ein Ge­setz über die Erhöhung der Dienstbezüge der verheirateten Schulamtsbewerber beschlossen. Durch dieses Gesetz, das rückwirkend vom 1. April 1937 in Kraft tritt, wird die Be­soldung für die verheirateten Anwärter im Volks­schuldienst und im Berufsschuldienst geregelt werden. In dieser Dienstaltersstufe verbleiben sie fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit rücken sie in gleicher Weise auf, wie wenn sie planmäßig angestellt wären.

Die Verhandlungen über Einführung einer ähn­lichen Regelung in den anderen Ländern sind noch nicht abaeschlossen.

Der Große Kat des Faschismus einberufen

Auf Sonnabend 22 Uhr.

DNB Rom, 9. Dez.(Drahtb.) Der Große Rat des Faschismus ist, wie amtlich mitgeteilt wird, auf Sonnabend 22 Uhr in den Palazzo Venezia einberufen worden.

Kein Geheimbund und keine Waffenlager!

General Duseigneur im

Der„Einigungsausschuß“ war ein polizeilich eingetragener Verein!

DRB Paris, 9. Dez.(Drahtb.) Am Mittwoch be­gann das Verhör des im Zusammenhang mit der Aufdeckung sogenannter Geheimbünde verhafte­ten ehemaligen Fliegergenerals Duseig­neur. Der General erklärte, daß der von ihm ge­gründete„Einigungsausschuß für Abwehrtätigkeit“

keine Geheimorganisation, sondern eine bei der Poliezipräfektur rechtmäßig eingetragene Ver­einigung sei.

Sein Kampf habe allein dem Kommunis­mus gegolten, und die Satzungen des Bundes hätten die Hilfeleistung für Armee und Polizei im Falle eines kommunistischen Putsches vorgesehen.— Er selbst gehöre ebenfalls keinem Geheimbunde an. Der General

verwahrte sich weiter dagegen, von Waffenlagern seiner Organisation Kenntnis gehabt zu haben.

Sie habe niemals Kriegsmaterial in ihrem Be­sitze gehabt und ebensowenig seien Mittel für den Erwerb von Waffen vorhanden.

Nach diesen Erklärungen des Generals Duseigneur stellte dessen Rechtsanwalt den Antrag auf seine vor­läufige Freilassung.

Sechs Maschinengewehre „verschwunden“

bei einem Pariser Regiment.

DNB Paris, 8. Dez.(Drahtb.) Die„Li­berte“ veröffentlicht unter Vorbehalt das Ge­rücht, daß vor zwei Tagen bei dem in Paris lie­genden 46. Infanterie=Regiment sechs Maschinen­gewehre verschwunden seien.

Im Auerschnitt des Tages

Eine Wahlfarce

Der Chef der sowjetrussischen Fliegerwaffe, General Alksnis, ist verhaftet worden. Die GPU. hat angeblich im Stabe der Fliegertruppe eine große Spionageaffäre aufgedeckt. Eine Reihe von Offizieren wurde zum Tode verurteilt und erschossen. General Alksnis verwandte sich bei Stalin persönlich für einen von ihnen, den er für unschuldig hielt. Diese Fürsprache ist ihm schlecht bekommen. Der mißtrauische sowjetrussische Diktator vermutete sofort, daß auch Alksnis in die Spionageaffäre verwickelt sei, und ließ ihn kurzer­hand ebenfalls festnehmen. Ueber sein Schicksal kann kaum ein Zweifel bestehen. Er wird das selbst am besten wissen, denn er saß noch vor kurzem in dem Gericht, das den Marschall Tuchatschewski und sieben andere Offiziere wegen des gleichen Delikts, wegen dessen man jetzt dem Fliegerstab den Prozeß gemacht hat, zum Tode verurteilte.

Es lohnte sich eigentlich kaum, über diese Dinge zu berichten, denn sie sind im Sowjetparadies Sta­lins alltäglich. Die Affäre Alksnis ist aber deshalb vielleicht besonders bemerkenswert, weil der Gene­ral an hervorragender Stelle auf den Kandidaten­listen der ersten„Sowjetwahl" stand, die am Sonntag stattfinden soll. Durch ganz Sowjet­rußland geht zur Zeit, parallel mit der Wahlagi­tation, wieder einmal eine große Verfolgungs­welle. Ihr Zweck ist ganz eindeutig. Sowohl aus der Wählerschaft wie aus der Reihe der Kandida­ten sollen alle diejenigen ausgemerzt werden, die Stalin und seinen Kreaturen nicht gefallen, weil man von ihnen, ob mit Recht oder Unrecht, kann dahingestellt bleiben, unter Umständen eine Mei­nung befürchtet, die nicht die des Despoten im Kreml ist. Stalin selber hat für die Wahl die Parole ausgegeben, daß sie eine„Peitsche gegen die schlecht arbeitenden Organe" und ein„vernich­tender Schlag gegen den Antibolschewismus in der Sowjetunion" werden solle. Damit wird ganz offenbar, was für alle Einsichtigen allerdings schon längst klar war, daß diese sogenannte„Wahl“, mit der Stalin den sowjetrussischen Zuchthausstaat in den Augen der ihm befreundeten westeuropäischen Demokratien rehabilitieren will, nicht weiter ist, als eine üble Farce. Das Polizei= und Spit­zelsystem in der Sowjetunion hat ohnedies tau­send Mittel, um ein Wahlergebnis herauszubrin­gen, wie man es braucht und haben will. Aber Mißtrauen war noch immer das bessere Teil despo­tischer Klugheit. Es ist so viel Unzufriedenheit und so viel Erbitterung in dem unter der bolschewisti­schen Knute seufzenden russischen Volke angesam­melt, daß Ueberraschungen nicht unmöglich sind. Und wenn sie auch nur kleine Schönheitsfehler an dem stalinmäßigen Wahlresultat ergeben könnten, so will man sie doch von vornherein ausmerzen. Deshalb hat man schleunigst von dem Wahltag wieder einmal eine große Säuberungsaktion vor­genommen. In Stockholm sollen sich zahlreiche Leute aufhalten, die noch rechtzeitig über die scharf bewachten sowjetrussischen Grenzen entwei­chen konnten und die überzeugt davon sind, daß die GPU. ihnen an den Kragen wollte. Aus Weiß­rußland werden Todesurteile gegen Wahlfunktio­näre wegen Wahlsabotage, aus dem Kaukasus ge­gen Bauern wegen Störung von Wahlversamm­lungen gemeldet. Eine Viehseuche im Gebiet von Swerdlowsk hat Veranlassung zur Erschießung zahlreicher Bauern gegeben, denn selbstverständlich haben sie das Vieh infiziert, um schlechte Wahl­stimmung zu machen. Und Stalin darf sicher sein, daß am Sonntag nur Wahlzettel in die Urnen gelegt werden, die ihm wohlgefallen. Aber das tut nichts. In den sogenannten„demokratischen Staa­ten" fühlt man sich erleichtert. Sowjetrußland wählt, und wo gewählt wird, ist Demokratie. Was für eine, danach fragt man nicht.

*

Ein Vorbild für die Tschechoslowakei

Jeder Besucher der Schweiz weiß aus eigener Erfahrung, daß im Land der Eidgenossenschaft die deutsche, die französische und die ita­lienische Sprache gleichberechtigt nebeneinan­der bestehen. Sie gelten alle drei als Landesspra­chen. Von ihnen ist die Amtssprache verschie­den, die sich jeweils nach den Sprachstämmen der einzelnen Kantone richtet. Nun ist das Räto­romanische als vierte Landessprache für die Schweiz zugelassen worden. Der Ton liegt auf„Landessprache", nicht als Amtssprache, denn nur rund 50000 Schweizer bekennen sich zu Räto­romanisch als Muttersprache. Diese Zahl entspricht nur 1,1 v. H. der gesamten Schweizer Bevölkerung überhaupt. Es lag also für den Nationalrat keine Veranlassung vor, die Sprache eines so geringen Hundertsatzes zur Amtssprache anzunehmen, um so mehr, als das Rätoromanische fast ausschließlich im Kanton Graubünden gesprochen wird. Wer also nicht gerade ins Graubündener Land als Tourist oder Kurgast kommt, wird kaum Gelegen­