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Dienstag, 2. October.
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znstalten nehmen Bestellungen an.
Ankündigungen jeder Art werden gegen die Gebühr von 1 Sgr. 3 Pf. für die gespaltene PetisZeile oder deren Raum aufgekommen, müssen aber höherer Bestimmung zufolge, gleichzeitig dem vesigen königl. Intesigenz-Comtoir zur Inserzion eingesandt werden.
Inlan d.
Berlin, 25. September. Nicht ohne zu lächeln, bemerkt man, wie einige Zeitungen, denen die Angelegenheiten unserer Regierung mit einigen Prälaten der katholischen Kirche, wie es scheint, ganz besonders am Herzen liegen, fortfahren, jene rein militairische Inspections=Reise unserer Prinzen zu den ihrer Aufsicht anvertrauten ArmeeCorps mit jenem Verhältnisse in Verbindung zu bringen; bald soll der Prinz Wilhelm in Westfalen und am Rhein, bald der Prinz Friedrich in Posen Vermittelungs= und Ausgleichungs=Aufträge haben. Solche Angaben können nur von Berichterstattern kommen, die ganz unbekannt mit dem Sachverhältnisse sind, das unmittelbar von der höchsten Behörde ausgehend, den Weg des Gesetzes und der Vorschrift durch die Ministerien und Landesstellen nimmt, ohne mündliche Verhandlungen und Vermittelung hineinzumischen.— Mit dem Wechsel, der nächstens wieder im Gouvernement und Commando der Bundesfestung Mainz, dem Vertrage zwischen Oestreich und Preußen gemäß, vor sich geht, hören auch die Functionen des preußischen Generallieutenants v. Müffling als Vice=Gouverneur der Bundesfestung auf; dieser General ist der jüngere Bruder des jetzigen Gouverneurs von Berlin und Präsidenten des Staatsraths. Er wird, wie man vernimmt, die seit dem Tode seines Vorgängers in Mainz, Generallieutenants von Carlowitz, noch unbesetzte Stelle eines Gouverneurs von Breslau erhalten; für den Augenblick befindet sich derselbe hier in Berlin.— Bei der Revue, die gegenwärtig unter dem Oberbefehle des Generals der Kavallerie, Grafen Mensdorf, in Böhmen abgehalten wird, sind mehrere preußische Officiere als Gäste erschienen, unter ihnen ist namentlich der Commandeur sämmtlicher Garde=Kavallerie, General von Brauchtisch, begleitei von seinem Adjutanten, dem Grafen v. Stollberg=Wernigerode, zu bemerken.— Man sprach dieser Tage viel von Unordnungen, die auf der Ritter=Akademie zu Brandenburg vorgekommen seyn sollen.(H.
Berlin, 26. September. Die hohen Fremden in Potsdam werden diesmal wenig und gleichsam nur besuchsweise nach Berlin kommen, da der Aufenthalt in den schönen Landsitzen der königlichen Familie durch das mildeste Herbstwetter ganz vorzüglich begünstigt.— Die allgemeine Aufmerksamkeit ist diesmal weniger auf die hohen Gäste gerichtet, als es im Frühjahre der Fall war, da die Eiöffnung der Eisenbahn auf 2 Meilen alle Neugter in Anspruch nimmt. Der Zudrang ist ungeheuer, und die Unternehmer müssen es bedauern, daß sie mit Streitigkeiten eine schöne Zeit verloren, während welcher sie recht gut die Bahn bis Beilin vollenden konnten. Trotz der Fata
lität, zwei Meilen fahren zu müssen, ehe man zur Bahn gelangt, drängen sich Tausende herbei, die größtentheils zurückgewiesen werden müssen. Jetzt arbeitet man mit der
größten Anstrengung und selbst des Nachts, um mit Mitte Octobers die ganze Bahn zu vollenden, und es ist nur zu wünschen, daß ein schöner Herbst anhaltend das Vergnügen begünstige, welches der Gesellschaft eine Einnahme verspricht, die alle Hoffnungen übersteigt.— Nach einer neuen Verordnung müssen sämmtliche Forstbeamten des Staates metallene Adler an ihren Mützen tragen, um in ihren Functionen kenntlich zu seyn, auch den Jagdbeamten der Privaten ist dieses Abzeichen verstattet. Wildund Holzdiebe, welche Widerstand leisten, entschuldigen sich gewöhnlich damit, die Jagdbeamten nicht zu kennen, und man will daher den Widerspenstigen den Grund zur Beschönigung ihrer Vergehungen nehmen.— Binnen Kurzem erwartet man das Erscheinen des neuen Stempelgesetzes, mit dessen Abfassung der Kammergerichtsrath Bornemann seit einem Jahre beschäftigt ist. Das Verlangen nach diesem Gesetze ist um so größer, als das bestehende nicht klar genug, so daß bisweilen die Behörden selbst nicht wissen, ob Stempel zu erheben sey oder nicht. Zugleich höfft man darin zeitgemäße Aenderungen der Bestimmungen zu sehen, welche in einzelnen Fällen sehr drückend sind.— Die Gewissenlosigkeit, mit welcher die Fabrikanten bunter Papiere und bemalter Spielwaaren oft Giftstoffe zum Färben, namentlich grüner Gegenstände benutzen, hat eine neue Strafbestimmung hervorgerufen. Es sind neuerdings wieder mehrere Fälle vorgekommen, wo Kinder, welche Spielsachen zum Munde führten, unter Symptomen der Vergiftung lebensgefährlich erkrankten, und bei chemischer Untersuchung sich Grünspan und Bleiweis als Färbungsmittel zeigten. In Zukunft sollen den gewissenlosen Fabrikanten und Händlern nicht allein sämmtliche Gegenstände dieser Art verbrannt werden, sondern dieselbe noch eine Strafe von 10 bis 50 Thlr. zahlen. Besser noch wäre es, wenn man nach einem andern Vorschlage dieselben als wahre Giftmischer behandelte, und sie nicht polizeilich, sondern criminell verurtheilte.
panien.
Die Madrider Zeitung vom 19. v. M. enthält das königl. Decret wegen Einberufung der Cortes auf den 8. November. Als Grund der Zusammenberufung wird darin der heiße Wunsch der Königin Regentin dargestellt, daß die von der Nation als Ergänzung der freien Institutionen, deren sie genieße, erwarteten wichtige Gesetze erörtert und genehmigt und daß die schleunigsten Maß
regeln zur Herbeiführung des Endes des Burgerkrieges