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Stark sein!

Wahrend draußen die volschewistische Welle bis an unsere Grenzen brandet, vollbringen unsere Soldaten unerhörte Leistungen in Angriff und Abwehr, tut die Heimat ruhig und unbeirrt ihre Pflicht. Niemand be­streitet, daß der Krieg schwer ist, aber niemand zwei­felt an unserem Siege. Dieser Glaube macht uns stark und läßt uns alle Schwierigkeiten überwinden.

In seinen Reden an die deutsche Nation 1813 sagte Fichte:„Je kräftiger Einzelne oder ganze Zeitalter waren, desto mehr glaubten sie an das überwindende Vermögen tüchtiger Menschen und hielten dafür, daß

Der Fußgänger auf der Landstraße

Wie muh er sich in der Dunkelhelt verhalten!

Wr verdunkein von 17.26 bis 8.05 Uhr!

nichts unerreichbar sei dem unerschütterlichen Willen.

Wir haben diesen Willen, denn jeder von uns weiß, daß es um unsere nationale Existenz geht, um Tod oder Leben. Wir haben oft genug aus feindlichem Munde gehört, was sie mit uns vorhaben, wenn wir unterliegen. Deshalb heißt es: Stark sein. Höchste Be­reitschaft, letzte Hingabe.

Dr. Goebbels schrieb einmal:„Die Schwachen mö­gen dahinsinken, aber die Starken bleiben. Wir haben zu entscheiden, wozu wir gehören. Wer wollte im Zwei­fel sein, wie unsere Wahl ausfällt.“

Es gibt nur eine Parole: stark sei und bleiben!

: Bei Fliegeralarm Bunker aufsuchen!

Es wird immer wieder beobachtet, daß ein Teil der Bevölkerung bei Fliegeralarm sich auf den Straßen und Plätzen aufhält und keine Neigung zeigt, die Schutzräume aufzusuchen. Dieses Verhalten ist kein Beweis des Mutes, sondern der Disziplinlosigkeit. Der Disziplinlose gefährdet durch sein Verhalten nicht nur sein eigenes, sondern auch das Leben seiner Mitmen­schen, da erfahrungsgemäß bei höchster Gefahr ein Wettlauf zu den Schutzräumen einsetzt, wobei es dann an den Eingängen zu diesen zu Gedränge und oft auch zu Paniken uno zu Unfällen kommt. Das Signal „Fliegeralarm“ bedeutet, daß feindliche Flugzeuge sich dem Luftschutzort nähern und in Kürze mit Bomben­abwürfen zu rechnen ist. Wer bei„Fliegeralarm“ nicht Straßen, Plätze usw. verläßt und die Schutz­räume aufsucht, verstößt damit gegen die gesetzlichen Vorschriften, macht sich strafbar und hat mit empfind­licher Geld= und gegebenenfalls mit Freiheitsstrafe zu rechnen.

Alle polizeilichen Dienststellen haben Anweisung er­halten, gegen derartige Volksgenossen nunmehr rück­sichtslos einzuschreiten. Zum Betreten der Straße bei Fliegeralarm sind nur solche Personen berechtigt, denen in maßgeblichen Erlassen und Verfügungen hierzu die Genehmigung erteilt ist. Dazu gehören auch die Ange­hörigen der Schutzpolizei, der Gendarmerie und der LS.=Polizei, die, sofern sie nicht zum Ordnungsdienst befohlen sind, ihre Dienststellen oder das nächste Poli­zeirevier aufzusuchen haben.

Die Kartoffelration ab 5. Februar

Mit Beginn der 72. Zuteilungsperiode(ab 5. Fe­bruar 1945) wird der gegen Vorlage des Bezugsaus­weises für Speisekartoffeln abzugebende Wochensatz für Speisekartoffeln um ½ Kilogramm herabgesetzt.

Ebenso werden die eingekellerten Mengen dadurch dem neuen Wochensatz angepaßt, daß sie eine ent sprechend längere Zeit reichen müssen. Daher werden Versorgungsberechtigte, die 150 Kilogramm einge kellert haben, verpflichtet, von ihren Vorräten 25 Kilo­gramm wieder anzugeben. Eine Einkellerung von Speisekartoffeln darf nicht mehr vorgenommen werden. Es können Spelsekartoffeln nur noch laufend gegen Abtrennung des jeweils gültigen Wochenabschnitts be­zogen werden. Im einzelnen wird auf die Bekannt machungen der Landes= und Ernährungsämter hinge wiesen.

Diese Regelung wird notwendig infolge der Schwie rigkeiten im Transportwesen, die sich bei der Kartoffel als Massengut besonders auswirken. Es soll durch diese Regelung erreicht werden, daß jeder Verbraucher zu jeder Zeit mit Speisekartoffeln versorgt ist, wenn auch in kleinerer Menge als bisher.

Gardinen und Vorhänge für das Volksopfer

Tausende von Volksgenossen, viele Mütter mit Kindern sind dem bolschewistischen Vormarsch ausge wichen und haben neue Unterkunft im inneren Deutsch­land gefunden. Sehr viele von ihnen haben nichts ge­rettet als das, ns sie auf dem Leibe tragen. Sie brau­chen notwendig für sich und ihre Kinder nicht nur Kleider, sondern auch Wäsche.

In vielen Büros befinden sich Gardinen und Vor­hänge, die oft das beste Material für Wäsche abgeben. Deswegen heißt unsere Parole:

Aus allen Büros gehören die Gardinen und Vor­hänge dem Volksopfer! Nicht nur die Büros der Be­hörden, der Aemter und Dienststellen, auch die Büros der freien Wirtschaft und die Geschäfte sind damit ge­meint. Sie alle geben jetzt ihre Gardinen und Vor­hänge dem Volksopfer.

Der Fußgänger bildet bei Dunkelheit für den Auto­fahrer eine erhebliche Gefahr, da er für ihn oft erst in letzter Sekunde sichtbar wird. Ereignet sich auf einer Landstraße bei Dunkelheit ein Verkehrsunfall, bei dem ein Autofahrer und ein Fußgänger beteiligt sind, so spielt die Frage nach dem richtigen Verhalten des Fuß­gängers im Zivil= und Strafprozeß immer eine ent­scheidende Rolle. Dürfen Fußgänger auf einer Land­straße bei Dunkelheit nebeneinander gehen? Müssen sie sich in Abständen umsehen und nach herannahenden Fahrzeugen Ausschau halten? Soll der Fußgänger rechts oder links gehen? Das Reichsgericht hat jetzt zu diesen grundsätzlichen Fragen Stellung genommen.

Zunächst hebt es hervor, daß auch für den Fuß­gänger im Straßenverkehr die Grundregel des§ 1 der Straßenverkehrsordnung(StVO.) ihre Geltung hat. Hiernach hat sich jeder Teilnehmer am Straßenverkehr so zu verhalten, daß der Verkehr nicht gefährdet wer­den kann. Er hat ferner sein Verhalten so einzurich­ten, daß kein anderer geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Eine gesetzliche Vorschrift, wo Fußgänger auf Straßen ohne Gehewege zu gehen haben, besteht nach geltendem Rechte nicht. Daher kann der Fußgänger grundsätzlich wählen, ob er die rechte oder linke Fahr­bahnseite benutzen will. Benutzt er die rechte Fahr­bahnseite, so ist er gehalten, am äußersten rechten Rande der Fahrbahn zu gehen. Bei guten Sichtver­hältnissen ist das Nebeneinandergehen nicht unbedingt schuldhaft. Der Fußgänger muß mit sehr schnell von hinten ankommenden Fahrzeugen rechnen und sorg­fältig auf den Lichtschein und das Geräusch nahender Fahrzeuge achten. Der Autofahrer darf also, um die Fußgänger nicht zu gefährden, kaum scharf rechts fah­ren. Hat er einen Zusammenstoß mit entgegenkom­menden oder überholenden Fahrzeugen, so setzt er sich aber dann dem Vorwurf aus, daß er nicht genügend die rechte Fahrbahnseite eingehalten hat. Es ist daher, worauf auch in einer kritischen Würdigung der Ent­scheidung im„Deutschen Recht 1944“ hingewiesen wird. grundsätzlich davon auszugehen, daß auch auf freier Landstraße der Fahrer immer im Rahmen des eigenen Lichtkegels halten kann, weil plötzlich Fußgänger auf­tauchen können.

Sind indessen besondere Gehwege an einer Land­traße vorhanden, so ist der Fußgänger verpflichtet, sie zu benutzen. Dr. Weimar.

Das gehl die Kleinstkinder an

Wenn eine Aenderung in der Zuteilung für Kinder und Kleinstkinder eintritt, so ist es selbstverständlich, daß diese Maßnahme vorher sorgfältig geprüft wird. Es sind von namhaften Aerzten praktische Versuche darüber angestellt worden, ob Kleinstkinder Kartoffel­stärkemehl genau so gut vertragen wie Maismehl­erzeugnisse, die bisher für Kinder ausgegeben wurden, wie Maizena, Gustin, Mondamin usw. Die Versuche waren durchaus befriedigend.

Aus kriegsbedingten Gründen wird bis auf weiteres an Stelle der bisher gebräuchlichen Kindernährmittel Kartoffelstärkemehl auch für Kinder verausgabt, und zwar, um Verpackungsmaterial zu sparen, lose. Die

Zubereitung ist die gleiche wie sonst. Das Kartoffel­stärkemehl wird also mit der gleichen Menge kalt an­gerührt der Milch zugesetzt und durchgekocht. Nach Be­lieben kann Kartoffelstärkemehl mit noch vorhandenen anderen Stärkeerzeugnissen oder mit Grieß gemischt verwendet werden.

Wertvolles Saatgut vor Luftgefahr sichern!

Der Reichsbauernführer hat angeordnet, daß Vor­räte an wertvollem Saatgut, vor allem an Gemüse­samen, Kleesaaten und Leguminosen, möglichst in klei­nen Posten aufgeteilt zu lagern sind, um so zu ver­meiden, daß bei Bombenwurf größere Mengen auf einmal vernichtet werden. Aus anbau= und bearbei­tungsmäßigen Gründen ist es leider nicht zu um­gehen, daß dieses Saatgut zu gewissen Zeiten an ein­zelnen Orten konzentriert gelagert werden muß. Um die Gefährdung durch Bombenabwürfe zu vermindern, muß auch an diesen bestimmten Orten vor allem das Saatgut der erwähnten Fruchtart in möglichst kleinen Posten gelagert werden. Transport= und Raumanspruch sind gerade für dieses Saatgut nicht so groß, als daß die Auseinanderlagerung nicht durchgeführt werden könnte.

Kleine Herner Stadtnachrichten

Beförderung. Der Oberbootsmaat Ewald Klemm, Bertastraße 17, wurde zum Bootsmann befördert.

Goldene Hochzeit. Die Eheleute Stefan Michalak und Aloysia geb. Adamik, Grüner Weg 34, können heute das Fest ihrer goldenen Hochzeit feiern. Der Polizeipräsident in Bochum läßt durch einen Vertreter die Glückwünsche der Preußischen Staatsregierung übermitteln. Die H Z. schließt sich den vielen Glück­wünschen an!

75 Jahre alt. Frau Veronika Strzyzewski Wilhelm=Meyer=Straße 26, wird morgen 75 Jahre alt. Trotz ihres hohen Alters ist die Geburtstagsjubilarin noch rüstig. Herzlichen Glückwunsch!

Wichtig für Fliegergeschädigte! Wir verweisen beson­ders auf eine amtliche Bekanntmachung des Oberbür­germeisters in unserem heutigen Anzeigenteil.

Nur wichtige Anträge stellen! In unserem Anzeigen­teil sind die Termine für Spinnstoff= und Schuhwaren im Monat Februar aufgeführt. Es wird darauf hin­gewiesen, daß nur die dringendsten Anträge berücksich­tigt werden können.

Neue Dienststelle. Die Dienststelle der Ortsgruppe Herne=Constantin ist von Mont=Cenis=Straße 22 nach Mont=Cenis=Straße 10 verlegt worden. Der Eingang befindet sich an der Schulstraße.

Wehrmeldeamt verlegt. Das Wehrmeldeamt Herne wurde von Bahnhofstraße 123 nach Hermann=Löns­Straße 46(bisher Wehrbezirkskommando) verlegt. Die Revierstube befindet sich nach wie vor Bahnhofstraße 124.

Antreten des Volkssturms. Der Volkssturm der Ortsgruppe Herne=West tritt am Mittwoch(7. Fe­bruar) von 18 bis 20 Uhr bei Möller, Von=der=Heydt­Straße 65, an.

was nun, Elisabeth!

Roman von Helene Elisebeih Marx

Urheber-Rechtsschute Orel-Quellen-Verlag. Könlgsbrück(Drerder

TapfereTat des Wanne-Eickeler Hauptmanns Klos

Zuerst sowjetischen Durchbruch verhindert, dann mit 14 Mann Feindhöhe gestürmt

Nachdem den Bolschewisten in Kurland im Zuge ihrer Großangriffe mehrere Einbrüche im Abschnitt einer durch wochenlange Kämpfe ermüdeten Luftwaf­fen=Felddivision gelungen waren, traf ein neuer star­ker Angriff auf eine aus Jägern und Pionieren ge­bildete Kampfgruppe des Hauptmanns Otto Klos aus Wanne=Eickel. Dem weit überlegenen Feind gelang es nach anhaltendem Feuer aller Kaliber, die dünne deut­sche Hauptkampflinie zu durchstoßen und eine he­herrschende Höhe zu gewinnen. Ein Durchbruch schien nun unvermeidlich. Trotzdem gab Hauptmann Klos sich nicht verloren. Mit 14 Mann gelang es ihm, in kühnem Ansturm den Höhenrand wiederzugewinnen und die Sowjets mehrere 100 Meter zurückzuwerfen, bis auftauchende Feindpanzer den weiteren Gegenstoß auffingen. Robbend und springend eilte der schneidige Hauptmann zurück und holte zwei mittlerweile einge­troffene Panzer heran, die auch prompt zwei feind­liche Kampfwagen abschossen und die anderen verjag­ten. Im Schutz der eigenen Panzer säuberte dann Hauptmann Klos im ungestümen Schwung die gesamte Höhe vom Feind, brachte ihm schwerste blutige Verluste bei und hielt dann noch mehrere Stunden lang gegen alle wütenden Angriffe der Sowjets seine gewonnene Stellung, bis herangeholte Reserven die Lage end­gültig festigten. Für seine Tapferkeit erhielt Haupt­mann Klos das Ritterkreuz.

Hauptmann Klos wurde am 4. 11. 1912 in Wanne­Eickel als Sohn eines Schmiedemeisters geboren. Seit

Anfang dieses Jahres trägt er das Deutsche Kreuz in Gold. Wohnhaft ist der aktive Offizier mit seiner Fa­milie in Schleswig.

Zuchthaus für verbotenen Tauschhandel

Berlin. Der jetzt 70jährige Karl Vetter aus Stral­sund betrieb in den letzten Jahren einen schwung­haften Handel mit landwirtschaftlichen, meist gummi­bereiften Fuhrwerken. Der erhebliche Umsatz mit diesen, insbesondere in Kriegszeiten außerordentlich verknappten Fahrzeugen war nur dadurch möglich, daß V. sich von seinen Kunden Geflügel, Räucher­waren und sonstige Lebensmittel geben ließ. Für diese Lebensmittel, die er wiederum an seine Lieferanten weitergab, um bevorzugt vor anderen Händlern be­dient zu werden, wurden im übrigen erhebliche Ueber­preise bezahlt. Vetter handelte auch mit allen mög­lichen anderen Waren, für die er gar keine Handels­erlaubnis hatte. Er, der schon im Jahre 1942 wegen verbotenen Tauschhandels zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, entwickelte sich zu dem Typ des üblen Schiebers, dem es einzig und allein darauf an­kam, die durch die Kriegsverhälnisse bedingte Mangel­ware gewissenlos für sich auszunutzen und am Kriege so viel wie möglich zu verdienen. Das Sondergericht Stettin, vor dem Vetter sich jetzt zu verantworten hatte, verurteilte diesen üblen Tauschhändler und Kriegsschieber zu vier Jahren Zuchthaus.

„Je eher ich hier fort kann, um so lieber ist es mir Allzusehr erinnert mich hier alles an den Vater, und außerdem warten die Gläubiger gewiß darauf, daß ich das Haus verlasse.“

„Die Leute werden sich gedulden. Das überlassen Sie nur mir.“

Welch schweren Stand er einigen Gläubigern gegen­über hatte, die bereits in diesen Tagen das gesamte Mobilar der Villa Sixt versteigert sehen wollten. ver­schwieg der alte Herr. Er sah es aber ein, daß er Elisabeth nur dann manch neue Bitternis ersparen konnte, wenn sie bald von hier fort ging. Darum hatte er ihr die Stellung in München auch heute vorgeschla­gen.

*

Zwei Tage später brochte Justizrat Born Elisabet! ein Telegramm. Sie nahm es entgegen und las:

„Nehme Vorschlag an. Fräulein Sixt soll 1. März hier eintreffen. Hortense Kellinghoff."

Ein mattes Rot stieg in Elisabeths Wangen.

„Gott sei Danlk!“

„Hoffentlich geht alles gut, Fräulein Elisabeth! Das ist mein aufrichtiger Wunsch. Sollten Sie Enttäuschun­gen erleben, dann schreiben Sie mir oder kommen Sie zu uns! Unser Haus steht Ihnen jederzeit offen.“

„Ich weiß es, Herr Justizrat, und ich bin Ihnen und Ihrer Gattin für Ihre viele Hilfsbereitschaft herzlich dankbar. Ich hoffe jedoch, daß ich Frau Kellinghoffs Wünschen zu entsprechen vermag und sie mit mir zu­frieden ist. Sollte ich mich eines Tages nach einer anderen Verdienstmöglichkeit umsehen müssen, so wird sich schon Rat finden.“

„Aber nun müssen Sie morgen abend schon ab­reisen, wenn Sie übermorgen in München sein sollen.“

„Das macht nichts. Die Frist genügt mir reichlich, um zu packen und letzte Pflichten hier zu erfüllen.“

Ruhig und gefaßt besprach Elisabeth alles mit dem Hausmädchen Bertha, sie schenkte ihr mancherlei an Kleidung und Wäsche. Das Mädchen wollte nichts an­nehmen und sagte dann doch nicht nein, da es fühlte, daß es Elisabeth stille Freude war, etwas schenken zu dürfen. In dieser Beziehung glich sie schon seit jeher ihrem Vater.

Am nächsten Vormittag besuchte Elisabeth nochmals die Gruft der Eltern auf dem Friedhof. Ganz allein stand sie vor dem Felsengrab und nahm Abschied von ihren Toten. Dann fuhr sie zum Hause des Justiz­rats, wo sie von diesem und seiner Gattin herzlich aufgenommen wurde.

Die Stunde der Abreise kam. Justizrat Born be­gleitete Elisabeth am späten B end zum Bahnhof, er hatte die Fahrkarte für sie besorgt, und auf dem Bahns steig gestand er ihr, er habe einen Schlafwagenplatz für sie reservieren lassen.

„Das geht natürlich auf meine Rechnung, Fräulein Elisabeth. Ein kleines Abschiedsgeschenk für die Toch­ter meines Freundes Albert.“

Auch Bertha war da, sie brachte einen Strauß Veil­chen und begann heftig zu weinen, als es ans Ab­schiednehmen ging.

Dann stand Elisabeth am Fenster ihres Abteils. Eir letztes Händedrücken und Winken. Der Zug fuhr in die Nacht hinein.

Lange blickte der Justizrat den enteilenden Lichtern nach. Nein, Elisabeth Sixt verzagte nicht; sie stand fester im Leben als ihr Vater, der unter der Schwere des ihn ereilten Schicksals zusammengebrochen war. Würde sie immer so tapfer bleiben? Würde eines Tages das Glück zu ihr kommen, oder lauerte in der Fremde neuer Kummer auf sie?—

2. Kapitel

Als Elisabeth am Morgen durch ihr Abteilfenster sah, machte sie überraschte Augen. Ein heftiger Schneesturm brauste seitwärts gegen den Zug an. Die

Landschaft war in ein winterliches Kleid gehüllt. Ein­herjagende Schneeböen wehrten jede Fernsicht.

Also nochmals Winter, nachdem es gestern in Heidel­berg schon aussah, als wolle bald der Frühling ins Land ziehen!

Sie saß allein in ihrem Abteil. Ihre Reisegefähr­tin von der Nacht war bereits vor einer Stunde aus­gestiegen. Auf dem kleinen Fenstertischchen ließ sie sich das Frühstück servieren und dachte während des Essens und Trinkens an das Ziel ihrer Fahrt. München war ihr noch fremd, sie war noch nie dort gewesen. Aber die Mutter hatte ihr früher mancherlei von München erzählt, wo sie als junges Mädchen jahrelang gelebt hatte. Auch von der näheren und weiteren Umgebung, vom Isartal, dem Starnberger See, von Garmisch, vom Chiemsee hatte die Mutter gesprochen. Der Chiem­see vor allem und seine Inseln hatten es einst der Mutter angetan gehabt.

Ob sie Gelegenheit finden würde, nun auch das alles zu sehen?

(Fortsetzung folgt.)

Heute nacht starb nach langer, schwerer Krankheit unser guter Schwiegervater, Bruder, Schwager und Onkei

Anton Matern

im Alter von 60 Jahren.

In stiller Trauer:

Die trauernden

Herne, den 3. Februar 1945

(Weidkamp 26.)

Beerdigung: Dienstag, den 6 bruar. 15.30 Uhr von der Fried­hofskapelle an der Kaiserstraße.

und unerwartet ver­schied nach kurzer, schwerer Krank. heit unser lieber Vater, Groß­

vater. Schwiegervater und Oucel

Rentnet

Danlel Radosch

im Alter von fast 75 Jahren.

In tiefem Schmerz, im Namen der Hinterbliebenen:

Frau Otti Cwers geb. Radosch.

Herne, den 3. Februar 1945 (Stammstraße 21.)

Beerdigung: Dienstag, den 6. 2., 15 Uhr von der Friedhofekapesle an der Wiescherstraße.

Mein lieber Sohn, unser lieber Bruder, Schwager, Onkel, Reffe und Better

Oberpionier

Walter Meier

mußte in den schweren Kämpfen in Kurland am 24. Dez. 1945 im Alter von fast 36 Jahren sein hoffnungsvolles Leben lassen.

In tiefer Trauer:

Ww. Johanna Meier u. Geschwister.

Herne, im Februar 1945 (Feldkampstraße 46.)

Der liebe Gott nahm am 19. 1. 1945 nach kurzer, schwerer Krank. seit, doch plötzlich unsern herz­liebsten Jungen, unser aller Son­nenschein

Jürgen

im zarten Alter von 8 Monaten zu sich in sein Himmelreich.

In tiefer Trauer:

Manfred Böckenkröger, z. Z. Kriegs­marine, u. Frau Erna geb. Rat­tey u. Brüderchen Manfred, und alle Anverwandten.

Herne, im Januar 1945 (Franz=Seldte=Straße 49.) Beerdigung hat in Lippstadt statt. gefunden.

Der göttliche Kinderfreund nahm am 24. 1. 1945. 9.30 Uhr, unseren Liedling, unser aller Sonnenschein

Hans-Dieter

nach schwerer Krankhett im zarten Alter von 18 Monaten zu sich in den Himmel.

In tiefer Trauer:

Btomt. Erich Kaminski, z. Z. im Felde. u. Frau Gerdi ged. Klein,

Heinr. u. Maria Klein als Groß. eltern und alle Anverwandten.

Herne(Bismarckstr. 118). Godes­berg. Bremen, im Fedruar 1946.

Die Beerdigung hat in aller Stille stattgefunden.

Welches Auto fährt

in d. nächst. Tag. n. Hannover od. Braunschweig und kanr eine Frau m. dandkoffer mit­nehm.? Zuschr. u. H 32 an die

Welcher Transport.

fahrer kann 1 bis 2 mittl. Kisten mit nach Lüdenhausen (Lippe) bew. nach Detmold nehmen? Angeb unt. G 27 an die Herner 81g.

Stadt Herne. Amtliche Bekanntmachungen Achtung! Fliegergeschädigte!

Besondere Verwaltungshilfestellen werden aus Anlaß der Fliegerschäden vom 2. 2. 45 nicht eingerichtet.

Soweit nicht die betriedlichen Betreuungsstellen für Flie. gergeschädigte für die Entgegennahme der Anträge in Frage kommen, sind zu stellen:

Anträge an das Wirtschaftsamt auf Zuretlung von Be.

zugsrechten an die zuständigen Bezugscheinausgabestellen, ie bis auf weiteres für alle anderen Anträge gesperrt bleiben,

Anträge auf Ersatz von Sachschäden an das Kriegesach­schädenamt im Sparkassengebäude,

Antrüge an dur Ernührungsamt sind ausschließlich an die zuständigen Bezugscheinausgabestellen des Wirtschafteamte zu richten.

Fliegergeschädigtenausweise und Quartierscheine stellt nach Aufhebung des städtischen Dienstes in den Auffangstellen das Luftschutz= und Quartieramt im Rathaus aus, wenn ihmn eine Bescheinigung der Ortegruppe vorgelegt wird.

Herne, den 4. Fedruar 1945.

Der Oberbürgermeister: Peiter.

Wer übern. Strick­arbeiten! Frau v. Langenn, Bochum. Str. 38, Tel. 510 94.

Verloren

Welches Aute fährt

in nächst. Zeit u. Berlin über Sten. dal u. nimmt eine Pers. ohn. Gepäck mit? Zuschr. unt. H 31 an die 53.

Wer fährt in den nächsten Tagen mit Lastauto n. Godes. berg und nimm! 3 Hausgeräte im Gewicht v. 100 ke mtt! Antwort unt. G 16 an bie 63.

Entgegennahme der Anträge auf Erteilung von Bezug. scheinen für Spinnstoff. und Schuhwaren im Monat Fe­bruar 1945:

Buchst. Ka—Re Montag, den 5. 2., Buchst. Kf—8l Diens. tag, den 8. 2., Buchst. Km—Ko Mittwoch, den 7. 2., Buchst. Kr—Rz Donnerstag, den s. 2., Buchst. vo Le Freitag, den 9. 2.„Buchst. Ls—Lo Montag, den 12. 2., Buchst. Lr—Lo Dienotag, den 18. 2., Buchst. Ma Me Mittwoch, den 14. 2., Buchst. Mi. Mo Donneretag, den 15. 2., Buchst. Mr. Mz Freitag. den 16. 2., Buchst. N O Montag, den 20. 2., Buchst. P, O Diens'ag, den 21. 2., Buchst. Ra—Re Mittwoch, den 22. 2., Buchst. Ri — Ro Donnerstag, den 2d. 2., Buchst. Ry—Rz Freitag,

den 24. 2. 1945

Ce können nur die dringendsten Fälle berücksichtigt

Herne. den 30. Januar 1945.„„

Der Oberbürgermeister. I. V.: Meyerhoff.

Geldbörse, braun, mit Inhalt, hoher Geldbetrag und Schmuck, am 2. 2. 1945 in der Bahn. hofstraße(Schau. burg dis Funke), verl. Geg. Bel. abzug. Zu erfrag. in der 58.

Samstag, 10.80 Uhr, ist mir von der Glastheke im Cafe Köster, Bahnhof. straße 19, eine schwarze Brieftasche m. größer. Geld­betrag, Kleiderk. und Lebenomittel. karten sowie Pho. tographien u. son. stigen Schriftstück. abhanden gekomm. Der ehel. Finder wird gebeten, die Sachen, da zum Teil Andenken, d. Hern. Zeitung geg. gute Belohn. umged. abzugeb.