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Nr. 193(Erstes Blatt)
Freitag, den 18. August 1933
29. Jahrgang
Kulturkampf an der Saar
Von Theo Jörg.
Die Tatsache, daß aus der Kraft der Idee und den treibenden Kräften einer einheitlichen Kultur vor allem eine Nation erhalten wird, hat sich in den 15 Jahren deutscher Saarpolitik noch einmal nachdrücklich bewiesen. Der wirtschaftliche Kampf an der Saar hatte zunächst die schlechtesten Voraussetzungen. Durch Zollgrenzen, französisches Kapital und die Uebereignung der Saargruben an den französischen Staat wurde hier durch den Friedensvertrag ein wirtschaftliches Uebergewicht zugunsten Frankreichs
geschaffen, das zunächst erschreckend sein mußte. Aber elbst bis in den letzten Zweig der Wirtschaft hinein erstreckten sich die Auswirkungen einer einheitlichen deutschen Kulturpflege und Propaganda, die heute am besten darin zum Ausdruck kommt, daß im Saargebiet überall an die Stelle jenes alten Sprichwortes:„Es ist nicht von weit her“ ein anderes getreten ist:„Es ist französische Ware.“ Und umgekehrt, daß man die durch den Zoll verteuerten deutschen Güter nicht besser anpreisen kann, als daß man sagt: Sie kommen aus dem Reich. Das sind nicht nur sachliche Würdigungen, sondern zugleich Würdigungen innerster Art und innersten Wesens. Deutsch sein ist hier auf eine ganz natürliche Weise zum Ausdruck geworden für: gediegen sein, zuverlässig sein, dauerhaft sein, kurz: wertvoll sein. Das danken wir zunächst der deutschen Wirtschaft. Aber hier ist sie ein Stück Kulturgeschichte geworden, man kann sagen ein Stück Charakterbildung.
Den saarländischen Parteien und Berufsverbänden ist es zu danken, daß die deutsche Kulturpolitik auch dort ihr natürliches Recht durchsetzte, wo sie in der Völkerbundskommission durch französische Interessenten aufs ernsteste gefährdet war. Das gilt besonders für den Abwehrkampf gegen den französischen Sprachunterricht an der Volksschule und gegen die französischen Grubenschulen, welche nach dem Kriegsende zunächst für solche französischen Kinder gegründet wurden, die mit ihren Eltern, den höheren Grubenbeamten, aus Frankreich hinzugezogen waren. Es ist eine selbst vom amerikanischen Völkerrechtler Borchardt seinerseits vor dem Völkerbund aufgewiesene Tatsache, daß diese Grubenschulen nur dadurch zu rechtfertigen sind, daß die hinzugezogenen landfremden Kinder hier in einem rein deutschsprachigen Gebiet niemand verstanden hätten und von niemand verstanden worden wären. Aber es kam den französischen Machthabern, die sich immer hinter den Kulissen der Regierungskommission versteckt hielten, darauf an, den ungeheuerlichen Betrug Clemenceaus, nämlich, daß das Saargebiet ein zweisprachiges Gebiet sei, nachträglich dadurch aus der Welt zu schaffen, daß man 150000 französisch sprechende Saarfranzosen werben und erziehen wollte, weil sie nicht da waren. Lächerlich genug, um eine Minderheit von 150000 Saarfranzosen völkerrechtlich schätzen zu können,— nur aus diesem Grunde war das Saargebiet vom Reich getrennt worden— sollten ebensoviele erst aus dem Boden geschlagen werden! Diese Absicht bestand und sie besteht noch. Hat sich noch bis in die letzten Tage hinein die französische Presse mit dem Plane beschäftigt, das Saargebiet in zwei Teile zu schlagen und auf diese Weise ein neues Oberschlesien zu schaffen. Die französischen Grubenherren haben ihre wirtschaftliche Macht an ihren Arbeitnehmern, den deutschen Bergarbeitern, an vielen Stellen mit heimlicher Brutalität ausgenutzt. In diesem Kampf um das Recht, den die Bergarbeiter, die Lehrerschaft und alle Parteien führten, hat die Regierungskommission leider immer der Gegenseite geglaubt, den befreundeten Grubendirektoren, die aus begreiflichen Gründen von der Angelegenheit hinterher nie etwas wissen wollten. Aber die Tatsache besteht, daß in Grubendörfern Bergleute ihre Kinder deswegen in eine Schule mit französischem Sprachunterricht als Hauptfach und mit undeutscher Gesinnungsschulung schicken mußten, weil die dringende Gefahr bestand, daß sie andernfalls Arbeit, Wohnung und Fortkommen verloren hätten.
Daß heute in allen Grubenschulen kaum mehr als 2000 Kinder gezählt werden,— es gibt 150 000 schulpflichtige Kinder im Saargebiet— ist ein Verdienst gemeinsamer Abwehr, das nach den Bergarbeitern selbst der gesamten Saarbevölkerung zugeschrieben werden muß. Neben Massenkundgebungen, Protestversammlungen, Erklärungen an den Völkerbund, die von allen Gruppen und Parteien betrieben wurden, war auch der Deutsche Sänderbund, der als eine Gemeinschaft aller Berufe und Parteien mit nicht mißzuverstehender Einstimmigkeit deutsches Recht forderte und sang. Die deutsche Wehr ist in das Volkslied eingeflochten und geht von Mund zu Mund. Das Bergmannslied„Glück auf“ erklingt im Saargebiet in dem neuen volkstümlichen Text, den jeder Saarländer kennt:„Deutsch ist die Saar, deutsch immerdar, und deutsch ist unseres Flusses Strand und ewig deutsch mein Vaterland.“ Umso belustigender muß es klingen, wenn man in der„Liberte“ in Paris mit einem Hinweis auf die wirtschaftlichen Machtmittel im Saargebiet zu französischen Versprechungen an die Bergleute aufruft mit dem Bergmannsspruch: Glüc auf. Die Antwort ist schon gegeben. In jeder Gesangprobe des im Saargebiet stärker wie sonst im Reich gebildeten Sängerbundes(im kleinsten Ort gibt es eine Gruppe) wird diese Antwort zu Beginn und am Schluß als Treuegelöbnis wiederholt:
Brüder, das ist des Saarvolks Schwur:
Deutsch bleiben Berge, Saar und Flur!
Deutsch bleibt das Blut, das uns durchzieht Und ewig deutsch des Saarlands Lied!
Wenn neuerdings in die einheitliche Aktion durch kommunistische und sozialistische Presseorgane dadurch ein Keil getrieben wird, daß an der deutschen Politik im Reich eine Kritik geübt wird, die von Hitler mit Recht als Vaterlandsverrat gebrandmarkt wurde, so
Der scharfe Kurs in Oesterreich
Die Folgen der neuen Verordnungen] Der Berliner Gesandte bei Dollfuß
Wien, 17. Aug.
Daß der am Mittwoch gefaßte Ministerratsbeschluß
über die Beschlagnahme von Vermögen verbotener Parteien hauptsächlich den Zweck verfolgt, durch Entzug der Mittel jede politische Tätigkeit unmöglich zu machen, ergibt sich aus einem Kommentar, den die halbamtliche politische Korrespondenz zu diesem Ministerratsbeschluß veröffentlicht, wobei sie ausdrücklich diesen Zweck des Beschlusses angibt. Aus dieser Mitteilung sind auch die Einzelheiten für die Durchführung dieser Beschlagnahme ersichtlich. Unter Vermögen werden, wenn es sich um Parteivermögen im engeren Sinne handelt, auch einzelne Vermögensstücke zu verstehen sein. Außerdem genügt zur Beschlagnahme und dem darauffolgenden Verfall des Vermögens die Tatsache, daß es sich um Vermögen bzw. Vermögensstücke der verbotenen Partei
handelt. Es braucht also eine verbotswidrige Anwendung dieses Vermögens nicht erst nachgewiesen zu werden.
Gegen die Beschlagnahme ist eine Berufung möglich; jedoch hat sie keine aufschiebende Wirkung. Während dieses Rechtsmittel von Personen ergriffen werden kann, in deren Verwahrung sich das beschlagnahmte Vermögen befand, ist dritten Personen, die Rechte an das beschlagnahmte Vermögen geltend machen, der Einspruch gegeben. Jedoch wird dieses Recht dadurch eingeschränkt, daß bei einem Zusammentreffen von Beschlagnahme und privatrechtlicher Exekutive die öffentlich=rechtliche Maßnahme die stärkere sein soll.
Wie sich die Beschlüsse des Ministerrats auswirken werden, ist aus einer Zusammenstellung des„Oesterreichischen Abendblattes“ zu ersehen, das erklärt, für den
Verlust der Staatsbürgerschaft kämen ungefähr 7000 Per
Eupen—Malmedy wehrt sich
Belgischer Vorstoß gegen den deutschsprachigen Unterricht
Eupen, 17. Aug. 1933.
In Neubelgien, dem Gebiet von Eupen=Malmedy und St. Vith, beschäftigt man sich augenblicklich wieder mit kulturpolitischen Fragen, da vor einigen Tagen bekanni geworden ist, daß gewisse belgische Kreise und Behörden einen neuen Angriff auf die deutsche Sprache, die Muttersprache des weitaus größten Teils der neubelgischen Bevölkerung, planen. Dieses Mal erscheint die Angelegenheit besonders wichtig, weil der Vorstoß auf eine ganz hurmlose Weise geschehen soll, indem man von den Gemeinden einen ihnen eigentlich nicht zustehenden Beschluß fordert, von dem— ahnungslos und in Unkenntnis gefaßt— später gegebenenfalls die Belgier als„von einem Pfeil sprechen könnten, der auf den Schützen zurückkommt!“
Der neue Angriff stützt sich auf das jüngste belgische Unterrichtsgesetz vom 14. Juli 1932, das für die wallonischen Gebiete das Französische, für Flandern das Flämische und für Neubelgien das Deutsche als Unterrichtssprache in den Volksschulen vorschreibt. Gleichzeitig enthält aber dasselbe Gesetz einen besonderen Artikel, nach dem„in den Gemeinden deutscher Sprache Abweichungen, die durch die örtlichen Verhältnisse gerechtfertigt sind, durch einen begründeten und im„Montineur Belge“(belgisches Amtsblatt) zu veröffentlichenden kgl. Erlaß bestimmt werden können.“ Irgendwie ist es nun gewissen Personen, die aus Gründen der„Vaterlandsliebe“ aus Neubelgien innerhalb kürzester Frist ein „richtiges belgisches Gebiet“ machen wollen, gelungen, den derzeitigen belgischen Minister für Unterrichtswesen. Lippens, zu einer„Prüfung der Frage der Unterrichtssprache in Eupen=Malmedy“ zu bewegen und ihn zu der Auffassung zu bringen, daß„nach seinem(des Ministers) Dafürhalten“(nicht nach seiner Anordnung!) das Französische einheitlich vom dritten Volksschuljahr ab zu lehren sei. Mit dieser Meinungsäußerung des Ministers glauben nun die Feinde der deutschen Muttersprache den Sieg schon auf ihrer Seite zu haben. Seitens der Schulinspektion hat man nichts Eiligeres zu tun gewußt, als den
Gemeinden von diesem„Dafürhalten“ des Ministers Kenntnis zu geben und die Herbeiführung eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses zu fordern. Man rechnet mit der Unerfahrenheit mancher Gemeinderäte, die leicht jedes Schreiben„von oben“ als ein Dogma ansehen, gegen das es keinen Widerstand gibt, und freut sich schon auf den Augenblick, wo vielleicht gesagt werden könnte: Die neubelgischen Gemeinderäte haben so beschlossen, sie brauchten es nicht und dürfen jetzt nicht mit Vorwürfen gegen die Regierung kommen wegen einer Sache, die sie selbst beschlossen haben.
Die heimattreue Presse Eupen=Malmedys hat die Angelegenheit sofort aufgegriffen und veröffentlicht heute einen längeren Aussatz, der eingeheno zu den Dingen Stellung nimmt. Sachlich aber bestimmt wird darin die Unsinnigkeit und Ungerechtigkeit des Vorhabens bewiesen, in der Volksschule einer rein einsprachigen Gegend vom dritten Schuljahr ab eine Fremdsprache lehren zu wollen. Es wird im besonderen auf das traurige Beispiel im benachbarten altbelgischen Grenzgebiet hingewiesen, von dem gesagt wird, dort gebe es heute schon infolge eines gänzlich verfehlten, unsinnigen Unterrichtssystems eine Unzahl junger Leute, die außer ihrer Mundart überhaupt keine Sprache mehr verstehen, weder das Deutsche noch das Französische. Auch dort habe man, wie man es für Neubelgien vorhabe, begonnen, man habe bei der französischen Unterrichtssprache geendet und das Ergebnis seien Analphabeten. Dann wendet sich die heimattreue Presse mit einem besonderen Wort der Mahnung und Warnung an die Eupen=Malmedyer selbst.„Hüten wir uns“, so schreibt die„Eupener Zeitung",„vor dem Anfang, liebe Landsleute! Reichen wir den Gegnern unserer Sprache nicht den kleinen Finger, damit sie uns demnächst nicht die Hand abnehmen können. Es besteht kein Grund. die deutsche Sprache anders zu behandeln, als die anderen Landessprachen. Man muß immer wiederholen, daß die Muttersprache das kostbarste Gut eines Volkes ist. Möge unsere Hand eher verdorren, als daß wir sie leihen zu einem Anschlag auf die Muttersprache.“
sonen in Frage. Das Blatt führt außerdem eine Liste führender nationalsozialistischer Persönlichkeiten in Oesterreich an, die sich im Auslande aufhalten und in Oesterreich hauptsächlich Grund und Boden besitzen, der einem Zugriff der Behörde offen liegt. Unter diesen Personen befindet sich der ehemalige Landesleiter der NSDAP., Proksch. der bei Linz ein Bauernhaus besitzt, der frühere Gauleiter Oberösterreichs, Bolek, ebenfalls Besitzer eines Grundstücks bei Linz, und der SA.=Obergruppenführer Reschny, der eine Villa in Linz besitzt.
Der österreichische Gesandte in Berlin, Ingenieur Tauschitz, ist am Donnerstag in Wien eingetroffen und hat im Laufe des Nachmittags dem Bundeskanzler ausführlich über die gegenwärtige Lage im Deutschen Reich Bericht erstattet. Von hier aus begibt er sich in seine Kärtner Heimat, wo er seinen Urlaub verbringt. Auch der österreichische Gesandte in Rom, Dr. Egger=Möllwald, der hier einen einmonatigen Urlaub verbringen wird, hat dem Bundeskanzler Bericht erstattet.
Die deutsche Gesandtschaft in Wien hat mitgeteilt, daß diejenigen Stellen in den Veröffentlichungen der Extraausgabe der„Reichspost“ vom 14. August, die sich auf die Gesandtschaft beziehen, im Benehmen mit dem Bundeskanzleramt einer Prüfung unterzogen werden. Der Gesandte stellte dabei fest, daß von den in der Extraausgabe der „Reichspost“ abgedruckten angeblichen drei Briefen. die diesem Blatte Anlaß zu Vermutungen über die Benutzung der Kuriervost der Gesandtschaft gegeben haben, keiner dem Gesandten bekannt geworden sei und daß er und die Mitglieder der Gesandtschaft darüber erst durch die vorbezeichneten Veröffentlichungen Kenntnis erhalten hätten.
Hohe Kerkerstrafen
In dem Prozeß gegen diesi
Wien, 17. Aug. eben National= sozialisten, die beschuldigt waren, die bekanntlich nicht explodierte Bombe im Kaffee„Produktenbörse“ in Wien gelegt zu haben, wurde das Urteil gesprochen. Von den Angeklagten wurden vier zu schwerer Kerkerstrafe, verschärft durch einen Fasttag vierteljährlich, verurteilt, die von drei Monaten bis zu zwei Jahren gehen. Die Untersuchungshaft ist angerechnet. Drei der Angeklagten wurden freigesprochen. In der Urteilsbegründung wird gesagt, die Behauptung der Angeklagten, es handele sich nur um harmlose Knallpraparate, sei unglaubwürdig.
Ein„Geisel“ zu Arrest verurteilt
Wien, 17. Aug.
Wie aus Innsbruck berichtet wird, ist der Innsbrucker Sportarzt Dr. Fritz Lanschner, der Vater der bekannten Skifahrer=Familie Lanschner, verhaftet und zu sieben Wochen Arrest verurteilt worden. Dr. Lanschner nimmt bei den Innsbrucker Aerzten eine führende Stellung ein und gehört der Nationalsozialistischen Partei an. Verhaftung und Verurteilung sind ein ausgesprochenes Vergeltungsverfahren wegen verschiedener Uebertretungen, hauptsächlich Bemalen mit Hakenkreuzen, bei denen die Täter nicht entdeckt werden konnten.
Gasgranatenlager bei Lille brennt
Ein„Tatbestand“ für den Völkerbund 7 Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung„ Ein englisches Restlager?
Paris, 17. Aug. 1933.
In einem unterirdischen Munitionslager in Aire sur La Lys in der Nähe von Lille ist aus unbekannter Ursache Feuer ausgebrochen, das sich langsam zum Hauptlager durchfrißt. Das Munitionslager, das in erster Linie zur Lagerung von Gasgranaten dient. ist nur 60 Meter von der Landstraße entfernt. Die Militärbehörden von Duoai haben bereits alle Vorsichtsmaßnamen zum Schutz der Bevölkerung getroffen.
Es ist interessant, bei dieser Gelegenheit festzustellen, daß Frankreich trotz der Beschlüsse der Abrüstungskonserenz noch ganze Lager von Gasgranaten unterhält. Selbstverständlich ist es, daß sich weder in Frankreich selbst, noch in einem der Basallenstaaten jemand finden wird, der diese Tatsache aufgreift, um den angeblichen„Hüter der Verträge" zur Ordnung zu rufen.
Nach einer Meldung des Liller Sonderberichterstatters des„Paris Soir“, soll es sich bei dem Brand des
Munitionslagers in Aire fur la Lys nicht um ein französisches Munitionslager handeln, sondern um eine Stelle, an der die Engländer im Jahre 919 Munition vergraben hätten. Der Besitzer des Feldes. unter dem der Brand zum Ausbruch gekommen ist, will sich erinnern, daß die englischen Truppen an der Stelle einen tiefen Granattrichter benutzt hätten, um dort Gasgranaten und Fliegerbomben zu vergraben, um sich ihrer zu entledigen. Er habe seinerzeit dagegen protestiert, sei aber von den englischen Truppen von seinem eigenen Felde vertrieben worden, weil es in den Bereich des englischen Hauptquartiers fiel.
Inzwischen schwelt das Feuer unter der Erde weiter. Um die Temperatur zum Sinken zu bringen, hat man die Stelle, an der die Rauchwolken emporsteigen, mit einer dicken Erdschicht bedeckt. Die Gefahr einer Explosion besteht jedoch nach wie vor. Der Verkehr ist in einem Umkreis von zwei Kilometer gesperet. Am Donnerstagabend will man unter Beobachtung großter Vorsichtsmaßnahmen versuchen, den Brandherd freizulegen. Die Zivil= und Militärbehörden sind, in Kenntnis gesetzt worden und haben alle erdenklichen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung ergriffen.
ist das vielleicht ein Zeichen dafür, daß bei einzelnen Gruppen die deutsche Politik doch nicht in Fels verankert war. Aber es muß bedacht werden, daß hier Verbitterung erst eine Psychose geschaffen hat, die sich im Saargebiet gefährlich auswirken kann, gerade weil ein 100prozentiger Erfolg bei der Wahl— er ware nicht ausgeschlossen gewesen— allein der Verlogenheit des Friedensvertrages mit der Kraft der Wahrheit ins Gesicht geschlagen hätte. Um so erfreulicher ist, daß sich jetzt im Saargebiet alle deutschen Parteien, mit Ausnahme der Sozialisten und Kommunisten, zu einer„Deutschen Front“ zusammengeschlossen haben, die sich zur Aufgabe gestellt hat, alle Kräfte der Saarbevölkerung für den Endkampf
um die Heimführung des Saargebiets in das deutsche Vaterland zusammenzuschließen. Es ware ein Akt der Klugheit, um der großen Sache willen, wenn alles und von allen getan würde, diese Einheitsfront der Deutschen im Saargebiet zu halten und zu stärken. Alle, ohne Ausnahme, sollen anklagen, gegen den Friedensvertrag. Erfreulich wirkt die Haltung Hitlers den deutschen Parteien gegenüber, die bisher sich der Aufgabe an der deutschen Saar getreulich annahmen. Das führte sogar so weit, daß die christlichen Gewerkschaften im Saargebiet noch nicht gleichgeschaltet wurden mit dem ausdrücklichen Wunsch, wie bisher der Sache an der Saar zu dienen.
Das Zinsen- und Schuldenproblem
Richtigstellung einer mißverständlichen Verlautbarung zum Schulden- und Zinsproblem.
Berlin, 17. Aug. 1933.
Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit:
In mehreren Tageszeitungen ist gestern und heute eine Notiz über das Schulden= und Zinsproblem erschienen, in der es heißt, daß seitens der Reichsregierung gesetzliche Maßnahmen über einen allgemeinen Schuldenerlaß oder einen Nachlaß von nicht zu erwarten seien. Es besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß diese Verlautbarung einen besonders gelagerten Fall betraf und sich nur auf bereits fällig gewordene Zins= und Kapitalverpflichtungen beziehen sollte. Freiwillige Vereinbarungen, die zwischen Schuldnern und Gläubigern stattgefunden haben oder beabsichtigt sind, werden von der Notiz in keiner Weise berührt.
Es ist weiterhin festzustellen, daß sich die Reichsregierung der überragenden Bedeutung des Zius= und Schuldenproblems bewußt ist und ernste Beratungen darüber pflegt, um in Bälde eine allsettia befriedigende Lösung zu bringen.
Ausländische Pilger in Trier
Trier, 17. Aug.
Die Gesamtzahl der Pilger zum Hl. Rock rückt imm näher an die erste Million heran. Am Mittwoc abend— der Dienstag und Mittwoch brachten rd. 90 00 Pilger— wurden insgesamt 896000 Wallfahrer gezähl Nachdem am Vormittag die ersten Pilgerzüge ar Belgien eingetroffen und von dem Bischof vo Lüttich. der ebenfalls nach Trier wallfahrtete, b grüßt worden waren, kamen am Mittwoch neben zw Sonderzügen aus Luxemburg wiederum zwei ar Belgien. Auch aus Frankreich traf am Mittwo eine erste Pilgerfahrt im Omnibus ein. Es handelt si hier um Walljahrer aus Nancy. All die fremde Wallfahrer aus dem benachbarten Ausland sprathens lobend über die Aufnahme in Deutschland aus. I Namen des Bischofs von Trier wurden die Auslände herzlich willkommen geheißen. Unter den Pilgern al Mittwoch sah man u. a. Bischof von Hohlar Island, Monsignore Meulenderg und die Er herzogin Gabriele von Oesterreich.
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