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Herner Anzeiger

Hohenlimburger Lehen der Strünkeder

Der Hof Schlenkhof und die Kotten am Steinweg

Von Dr. Leo Reiners(z. Zt. im Heeresdienst).

Nachdem die Artikelserie über die Hohenlimburger Lehen der Strünteder(siehe die Samstag=Ausgaben des H. A. vom 27. 5. bis 5.§. 39) durch die Ereig nisse, die dem Kriegsgusbruch vorangingen und durch den Krieg selbst unterbrochen wurde, wird sie jetzt, soweit es dem Verfasser während des Wehr­dienstes möglich ist und die Platzverhältnisse es ge­statten, zu Ende geführt werden. Die Redaktion.

In den bisherigen Darlegungen war gezeigt worden, wie außer dem Schultenhofe in ümmingen mit Pastorat, Küsterei und Patronatsrecht auch der Hof Schlenkhof in Herne, auf dessen Grund an Steinweg und Goethestraße die Kotten Fleigenschmidt, Feldmann, Dur, We­felbeck, Jasper und Biermann entstanden waren bzw. entstanden, in den Lehnsbesitz oder Strünkeder gelangt war. Er war von den Limburger Grasen dem Hause Grim­berg zu Lehen gegeben und von den Grimbergschen Erden 1645 dem Frh. Conrad von Strünkede für eine Schuldfor­derung an Zahlungs Statt angeboten worden. Daraufhin war Strünkede damit belehnt worden, aber 1681 schränkte man seinen Lehnsanteil auf ein Viertel ein, während man dem Ffrh. von Nessolrade ale Erben von Haus Grmmberg die tel des Hofes zu Lehen gab. Nach einem über 20 Jahre währenden Prozeß einigte sich Frh. Johann Conrad von Strünkede 1703 mit seinem Lehnskonkurrenten, der gegen eine Summe Geldes seine Ansprüche aufgab. Von Johann Conrad von Strünkede, der Präsident der Cleo=Märkischen Regierung war und 1742 starb, ging das Lehen durch Testament auf seinen Vetter, den Frh. Ludwig von Strünkede zu Dorne­burg, über, wogegen dessen älterer Bruder Karl vergeblich längere Zeit hindurch Sturm lief. Im Jahre 1751 übertrug man es Ludwigs noch minderjährigem Sohne Conrad Ludwig von Strünkede. Indes war der Strünkeder Besitz seit Johann Conrads Zeiten schwer verschuldet, weshalb die Gläubiger, an ihrer Spitze der Freiherr von Plettenberg zu Heeren, auf Zwangsversteigerung drängten. Dieser Zwangs­versteigerung sollten 1756 auch der Hof Schlenkhof und die Kotten Fleigenschmidt, Feldmann, Dux, Weselbeck, Jaspe. und Biermann unterworfen werden, doch hatte der Freiherr von Plettenberg mit seinen Bemühungen, dazu die Zustimmung der Limburger Lehnskammer zu erlangen, trotz der Hilfe der Klever Regierung vorerst keinen Erfolg.

Ein Limburger Bote erscheint auf Strünkede.

20 Jahre später erscheint auf Strünkede der Kanzlei= und Lehnbote Wiemann aus Limburg mit einer Aufforde­rung zur Lehnserneuerung. Bereits am 2. 6. 1768 war der Graf Moritz Casimir von Bentheim, Tecklenburg, Steinfurt und Limburg gestorben, aber erst jetzt ergeht an den Frh. Conrad Ludwig von Strünkede die schriftliche Auf­sorderung, am Montag, dem 12. August, vormittags 10 Uhr persönlich ober durch einen Bovollmächtigten auf dem Schlosse in Limburg zur Erneuerung der Lehen Ummingen und Schlenk hof mit dem letzten Lehnsbrief und einer Aufstellung der Lehnspertinenzien zu erscheinen. Die Citation, die das Datum vom 19. 7. 1776 trägt, nahm eine Bedienstete(offenbar

sie Tochter einer bekannten Baukauer Bauernfamilie) in Empfang, die darüber folgende Empfangsbestätigung ausfertigte:„Das der Lehen Botte vom grafen zu Limburg eine Verschlossene insienuwassion(— Insinuation, Einhändi

gung) Aufm Hause strünckede abgelieffert d 24ten July 1776 escheinigen wir Maria gertrutd grütter“. Am 6. 8. 1776 erwidert der Freiherr von Strünkede auf das Schreiben, er sehe sich zur Befolgung der Citation nicht imstande, da er den verlangten letzterhaltenen Lehnsbrief vom 9. 12. 1751 nicht zur Hand habe. Er habe ihn in einer Prozeßsache bei der Re­zierung in Kleve im Original vorlegen müssen und werde hn vor dem Schlusse des Prozesses nicht zurückerhalten kön­nen. Sobald er den Brief zurück habe, werde er sich zur Lehnserneuerung anmelden.

Am gleichen Tage, an dem dieses Schreiben in Limburg einging, antwortete die Lehnskanzlei, da man auf die Vor­legung des Lehnsbriefes nicht bestehen wolle, könne man die Entschuldigung für das Nichterscheinen nicht als ausreichend insehen und setze einen neuen Termin auf Dienstag, den 17. Oezember, fest. Der Vasall werde hierzu unter Strafe des Heimfalls„verabladet". Außerdem habe man aus dem Schrei­den ersehen, daß der im Jahre 1751 belehnte Basall Conrad Ludwig von und zu Strünkede nicht mehr am Leben sei. Der Nachfolger moge also dessen Tod glaubhaft bescheinigen und sich zur Lehnsnachfolgerin qualifizieren. Da nun aber in der Person des Lehnsherrn wie des Vasalls eine Aenderung vor sich gegangen sei, müßten die doppelten Lehnsgebühren ent üchtet werden. Auch dies sei durch den Lehnboten Wiemann suf dem Hause Strünkede durch Insinuation bekannt zu nachen.

Der Bote erscheint zum zweiten Male.

Wieder hat aber Wiemann den Frh. von Strünkede nicht mgetroffen, denn die Empfangsbestätigung trägt olgenden Wortlaut:„Ich unter schriebener Bescheinige hier­hit, daß in Abwesenheit des Baron von und zu Strünckede Ein großer Brief worauf Lehn Sachen geschrieben Steht an laß Hauß Strünckede durch den Lehen Botten Weimann ab­jegeben ist. Datum Strünckede d 27ten Roffember 1776 : G: Baron von Düngellen.“

Wo sich zu dieser Zeit der Frh. von Strünkede besand, schreibt er selbst in einem am 10. 12. 1776 aus Kleve datierten Briefe. Das Dekret, so legt er darin dar, sei auf Strünkede eingetroffen, als er bereits nach dem„hiesigen“ Land­age avgereist gewesen sei. Es sei ihm daher erst in Kleve zu Händen gekommen. Hier habe er aber keine Lehns­nachrichten zur Anfertigung der von ihm verlangten Spe­zifikation der Lehnspertinenzien bei sich, außerdem dürfe er sich bis zur Beendigung der Land= und Deputationstage, welche bis ins künftige Neujahr anhalten dürften, nicht weg­segeben. Er bitte daher um Entschuldigung, daß er weder elbst noch durch einen Bevollmächtigen sich am 17. Dez. ein finden könne, und füge weiter die Bitte an, den Termin auf 3 Monate auszusetzen. Im übrigen sei es ein Irrtum, daß der 1751 belehnte Basall Conrad Ludwig von Strünkede ge­storben sei, er selbst sei derjenige, der damals die Belehnung erhielt.!)

Der dritte Besuch des Limburger Boten.

Wie eine um ein Jahr verzogerte Antwort mutet das nächste Schreiben vom 8. 1.1778 an, in dem es heißt: Da der Freiherr von Strünkede in Kleve weile und nicht erschei­den könne, werde zur Lehnserneuerung anderweitiger Termin auf Dienstag, den 17. Februar, angesetzt. Dazu werde der Freiherr„verabladet“ mit dem Bemerken, daß ein weiterer Verzug nicht mehr„nachgesehen“ werden könne. Dies solle der Lehnbote Wiemann durch Insinuation auf dem Hause Strünkede bekannt machen. Eine zweite Ausfertigung dieser Antwort trägt die Bemerkung„Das Original hiervon habe ich auf dem Hause Strünkede verschlossen überliefert und ab gegeben. d 17. 1. 1778 welches referiere. Wiemann.“ Wiemann ist am 10. 1. 1778 auf Strüntede gelbesen, von wo er folgende impfangsbestätigung mitgebracht hat:„Weilen des beeligen H: Seine Schwester Vor drey wochen Verreiset ist ind wegen daß anhaltende Wetter nicht hatt retorniren kön­nen, und ob die als Erbin Sich erklären will, ist mir unbewust, nan wird daß überbrachte Schreiben nach Schicken, daß Sol hes presentiret ist habe hiedurch Quitiren wollen. Datum Strünckede d 10. 1. 1778. J: G: Baron von Düngel­en.“

Der Tod des letzten Strünkeders.

Aus dieser Quittung geht hervor, daß der Empfänger des Brieses, der Freiherr Conrad Ludwig von Strünkede, gar nicht mehr am Leben und seine Schwester(Carolina) verreist war. In der Tat war der Freiherr Conrad Ludwig von Strünkede bereits am 3. September 1777, also mehr als 4 Monate vor der Absendung des Briefes, gestorben. Auch über seinen Tod finden wir unter den Rhedaer Archivalien neue Einzelheiten. In einem wahrscheinlich aus dem Juli 1778 stammenden Zeugnis bescheinigt nämlich Albert Voget, ref. Prediger zu Strünkede und Herne, der aus Mangel eines Kirchensiegels*) seine eigene Petschaft anwendet, daß„der Freiherr Conrad Ludwig Henrich von Strünkede, Herne, Ca­strop, Sodingen am 3. 9. 1777 mittags zwischen 3 und 4 Uhr im 34. Jahre seines Alters zu Wickerad, nachdem er von Cleve vom Landtag seine Frau Mutter') besucht, an einer zweitägigen Brustkrankheit daselbst ge­storben sei Ihm(dem Prediger) sei der Trauerbrief nach Strünkede zugeschickt und der Tote dann in Herne und Ca­strop einige Tage beläutet worden. Darauf bin ich nach Wickerad geritten, woselbst er in der Kirche zu Wickeradberz im Gewölbe vor der Sungel, so mir der Herr Prediger Backosen gewiesen, beigesetzt“ ist. Unter­

einziger männlichen Geschlechts von der hochadligen Familie von Strünkede mehr am Leben sei, außer dem Freiherrn Si­gismund Friedrich Ludwig Carl von Strünkede zu Cruden burg, und am 13. 5. 1778 stellt der Richter Pagenstecher

in Wesel eine Bescheinigung aus, daß der Freiherr von Strünkede zu Crudenburg der einzige eheliche Sohn des ver­storbenen Freiherrn Sigismund von Strünkede zu Crudenburg sei. Am folgenden Tage besiegelt der Pastor Schindler in Crudenburg eine Abschrift der Tauseintragung aus dem Kirchenbuch, wonach Ludovicus. Fridericus, Sigismundes, Ca­rolus aus dem freiherrlichen Hause Crudenburg am 7. 5. 1748 geboren und am 20. 5. getauft ist: Es werden dann elf vor­nehme adlige Gevattern und Gevatterinnen ausgeführt, dar­unter der Graf von Gronsfeld=Diepenbruch, Geheimer Rat des Prinzen von Oranien, und Graf von Gronsfeld=Diepenbruch, holländischer Gesandter am Berlinischen Hofe.

Diese Zeugnisse sind nach einer späteren Aeußerung des Crudenburgers im Mai durch den Landrichter Goecke zu Altena in Limburg eingereicht worden, doch hat Limburg darauf offenbar nicht reagiert. So wird denn am 6. 6. 1778 durch den Hoffiscal und Advocaten Starman in Herbede ein neuer

Vorsioß bei der Lehnskammer in Limburg unternommen, um die Belehnung mit dem(hierbei allein genannten) Schul­

Der Kotten am Steinweg

Sonnabend, den 23. Dezember 1939

ist in erster Linie für die Stimmung in den Handwerks­stätten verantwortlich. Da die Läden unserer„Nahrungs­mittelhandwerker in dieser Zeit besonderen Belastungs­proben ausgesetzt sind, hat er sich auch hier mit seinem Rat und seiner Erfahrung zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, daß sich der Verkehr mit der Bevölke rung reibungslos abwickelt.

Der jüdische Ungeist, der in der Zeit des Weltkrieges dazu führte, daß jeder nur seinen persönlichen Vorteil suchte, bis das Volk und mit ihm die Front zusammen­brachen, ist von uns gewichen. Wenn wir heute über unser deutsches Handuerk blicken, so sehen wir es in die große Schicksalsgemeinschaft unseres Volkes eingeordnet, getragen von der Erkenntnis. welche Bedeutung seine Arbeit hat und daß von seinem Einsatz nicht nur die Versorgung unseres Volkes mit„Lebensmitteln. Kleidung und vielem anderen abhängt, sondern daß es in erser Linie mitverantwortlich ist für die seelische Haltung der breiten Masse. die letzten Endes für den Ausgang des Krieges entscheidend sein wird.

Wir sehen aber mehr: Eine wahrhaft ideale Kame­radschaft, und Zusammenarbeit allet Handwerker. Wo ein Meister zur Fahne einberufen wird wo die Gesellen die Werkstatt verlassen müssen. dort springen andere Meister ern, dortbin geben sie ihre eigenen Gesellen, um dem verwaisten Betrieb. der allein zurückgebliebenen Frau. Bilie zu geben. Sie sollen der Männern. die draußen stehen. ihre Werkstätten erhalten: ie beraten eingehend darüber, was sie tun können. um den einberufenen Meistern ihre Kundschaft zu erhalten. Und wenn ein Betrieb schließlich doch geschlossen werden muß, so nehmen sie sich der Lehrlinge an. nehmen sie in Werkstatt und Familie auf. um sie zum alten Meister zurückzugeben, wenn dieser seine eigene Werkstatt wieder öffnen kann. Sie bilden Transvortgemeinschaften und Hilfsdienste aller Art. kurz wir sehen eine innere Ge­schlossenheit und Hingabe an die großen Ziele des Füh­ters. wie sie früher einjach unvorstellbar waren.

Die deutschen Handwerker, die dem Führer schon ir der Kampszeit treue Gefolgschaft leisteten, sind auch jetz wieder zu höchstem Einsatz bereit. Gemeinnun get vor Eigennutz. Das ist die Parole. unter der daz Handwerk mitkämpft. So dankt es seinem Führer. s## leistet es ihm treue Gefolgschaft bis zum Siege und darüber hinaus in die schönere Zeit eines Friedens der Gerechtigkeit und der Freiheit.

Von den hier Feldmannsche

nach der Katasterkarte von 1823 gezeichneten Gebäuden stehn nur noch das Wohnyaus von Dur; das Haus(es war nicht meyr das von 1823) wurde kürzlich abgebrochen, auch das Haus Biermann ist

nicht mehr das alte.

schrieben ist das Zeugnis noch von J. R. Eck, Aeltester, und C. Schlünder. In einer Bekundung des Strünkeder Gerichts schreibers Kipp vom 13. 7. 1778 wird bescheinigt, daß der tote Frei= und Gerichtsherr nach der Observanz zwei Wochen lang beläutet worden sei.

Erbanspruch des Frh. von Strünkede zu Crudenburg.

Mit dem Tode des Freiherrn Conrad Ludwig von Strün­kede war auch die Dorneburger Linie auf Haus Strünkede erloschen. Nunmehr trat mit dem Erbanspruch der Freiherr Sigismund von Strünkede zu Crudenburg (bei Wesel) auf. An ihn war auch von der Schwester des Ver storbenen die Aufforderung zur Lehnserneuerung weitergesandt worden. So schreibt er denn am 17. 2. 1778 von Crudenburg aus(angekommen in Limburg am 19. 2.), er habe das zur Lehnserneuerung cam 17. 2. vorladende Citationsschreiben von dem Freifräulein von Strünkede erst am 17. 2. erhalten, er sehe sich also genötigt, dem Grafen vorzustellen, daß sein Vet­ter„auf Wickrade im Holländischen“ verstorben, er aber der nächste Agnat und einzige männliche Stamm der von Strün­kedischen Familie sei. Er habe, gleich nachdem er von dem Absterben vernommen habe, dem Hoffiscal Starman zu Herbede Vollmacht gegeben, alles Notwendige in dieser Lehnssache wahrzunehmen. Er bitte also, ihm einen anderwei­tigen Termin zur Lehnserneuerung zu setzen. Am 24. 2. 1778 langt in Limburg auch ein„gehorsamstes Memoriale und Bitte des Hoffiscals Starman zu Herbede“ an, in dem dieser erklärt, er sei bereits unterm 24. 10. 1777 von dem Freiherrn von Strünkede zu Crudenburg zum Empfang der Lehen und Ausschwörung des Lehneides bevollmächtigt worden, trotzdem habe er nichts von dem auf den 17. 2. festgesetzten Termin vernommen. Nachdem ihm nun von dem Freiherrn von Strün­kede zu Crudenburg Nachricht zugegangen sei, bitte er um Mitteilung des neuen Termins.

Er soll Beweisurkunden beibringen.

In Limburg war man indes vorsichtig und gab dem Cru­denburger auf, zuerst den Tod seines Vetters zu bescheinigen und dann sich selbst als Lehnsnachfolger zu qualifizieren. So bescheinigen denn am 27. 4. 1778 Landrichter und Assessor des Kgl. Landgerichts zu nien“), daß ihres Wissens kein

tenhofe zu Ummingen für den Freiherrn von Strüntede zu Crudenburg, dessen„Vatters seel. vollbürtiger Bruders Sohn“ der verstorbene Freiherr Conrad Ludwia von Str. gewesen sei, zu erlangen. Am 16. 6. beschließt die Lehnskam mer zu Limburg(gez. L. Freudenberg, M. von Fürsten­waerther), dem Freiherrn von Strünkede zu Crudenburg, der die Belehnung mit dem Gute Ummingen und dem„Schled dinghoff nebst dieses Hofes Zubehör alter und neuer Gerech tigkeit" beantragt habe, durch seinen Beauftragten Starman mitteilen zu lassen, wenn er eine glaubhafte Bescheinigung über den Tod des bisherigen Lehnsinhabers beibringe und seine eigenen Lehnsfolgerechte als nächster Agnat nachweise, wolle man über die nachgesuchte Belehnung näheren Beschluß fassen. Das Original dieses Schreibens ist, wie eine Notiz am 22. 6. besagt,„dem Johann Diederich Hageman, welcher selbiges namens des lit. Herrn Starman abgefordert, anheute verabfolget".

(Fortsetzung folgt.)

)<space> A u c h<space> d i e s e k<space> B r i e f<space> s t e c k t e,<space> e i n g e g e n<space> d e m<space> b i s<space> d a h i n<space> g e<space> übten Brauch, den Briefbogen zusammenzufalten und zu ver siegeln, in einem Briefumschlag, der die Aufschrift trägt:„An die hochgräflich Bentheim=Tecklenburg=Limburgische Lehnkam mer zu Limburg. Franco Hagen per Lünen et Dortmund (statt Dortmund stand zuerst Iserlohn). Abgegangen d 10 Xbris 76.“ Der Brief ging also mit der von Kleve über Lünen nach Berlin gehenden Post bis Lünen, dann über Dortmund nach Hagen, bis wohin das Porto bezahlt war. Von Hagen aus wurde er offenbar durch einen Landboten in Limburg zugestellt.

*) Die reformierte Gemeinde hat im Gegensatz zur luthe­rischen, die das ihre aus der vorreformatorischen Zeit über nommen hatte, kein Kirchensiegel geführt.

*) Seine Mutter war Irmgard Maria ged. Freifrau von

Quad und Wickrath.

*) Unterschrieben ist die Bescheinigung von Notz. Dieser Notz hatte 1770 als Assessor des Landgerichts Xanten und Richter zu Winnenthal und Borth in der Kirche zu Strünkede die Witwe des französischen Grafen Pierre Augustin Vincant Marie de Beauchesne, Freiherrn von Pontavice, eine geborene Conradine Charlotte von Strünkede zu Dorneburg, geheiratet.

Feldpoltpäckchen haben Vorrang vor den zivilen

Aus den bisherigen Erfahrungen der Praxis beraus wird in der„Deutschen Postzeitung" darüber berichtet. was jeder von Feldvostväckchen wissen müßte. Feldpost­väckchen werden mit allen Beförderungsgelegenheiten für den zivilen Päckchendienst befördert, wenn nicht überhaupt besondere Beförderungsmittel dafür eingesetzt sind. Sie haben den Vorrang vor der zivilen Päckchen=Post. aber nicht vor der zivilen Briefpost. Trotz aller inzwischen bereits veröffentlichten Ermahnungen läßt die Verpackung der Feldpostväckchen und väckchenartigen Feldvostbriefe, namentlich der aus Landorten herrührenden. noch oft zu wunschen übrig und macht den Dienststellen viel Verdruß. Die Verpackung zahlreicher Sendungen hat bereits auf dem kurzen Wege bis zur Feldvostväckchenstelle mitunter schon io gelitten, daß sie in besonderen„Lazaretten“ aus­gebessert oder ganz erneuert werden muß. Manchmal lohnt sich diese Arbeit gar nicht. weil der Inhalt zer­brochen oder verdorben ist. Die Verpackung muß den Druck. Stoß. Wurf aushalten können. dem alle Feldpost­sendungen bei der Beförderung in Säcken ausgesetzt sind. Sie muß also besonders haltbar und dauerhaft sein. Ist ein Behölter nicht voll ausgefüllt, so muß er durch Füllstoffe, wie Strob. Heu oder Knüllpavier, erganzt wer­den, damit er nicht während der Beförderung eingedrückt wird. Von Schuhschachteln darf man keine ausreichende Widerstandsfähigkeit erwarten. Ein gewöhnlicher Brief­umschlag eignet sich schlecht als Hülle für eine kantige Zigaxettenschachtel. Viele Verstöße beruben darauf, daß zur Verpackung einzig und allein einfaches Papier ver­wendet wird. Zerbrechliche oder zerdrückbare Dinge sind aber in einfacher Papierumhüllung unmöglich. Das gilt für Flaschen mit Flüssigkeit aller Art. für Tees. Kuchen. Honig. Marmelade. Lebkuchen. Eier. Pralinen. Zigaretten usw. Flüssigkeit jeder Art muß so verwahrt werden, daß keine Beschädigungen durch Druck oder Stoß zu fürchten uind. Möglichst Behälter aus Blech. Kunststoff usw wählen. Wer glaubt. leicht verderbliche Sachen unbedingt

verschicken zu müssen. vermerkt am besten gleich, daß die Sendung der Truppe zur Verfügung gestellt wird. wenn ne unanbringlich ist. Daß selbstverständlich Streichhölzer. Feuerwerksartikel oder Flüssigkeiten, die leicht ent­slammen, wie Hoffmannstropsen und Benzin, nicht ver­sandt werden dürfen, sei mit einer Warnung vor droben­der Strafe nochmals erwähnt.

Hochachtung vor dem Handwerk

Seine Kriegsausgaben, seine Kriegsleiftung Von Reichsleiter Dr. Rovert Ley.

Innerhalb der deutschen Wirtschaft nimmt das deutsche Handwerk einen großen Abschnitt ein. Seine 1½ Mil­

lionen Werkstätten und die in ihnen beschäftigten sunf Millionen Meister. Gesellen und Lehr­

linge lassen erkennen, daß ees einen Vergleich mit den Großbetrieben durchaus nicht zu scheuen braucht. Dement sprechend sind auch seine wirtschaftlichen Leistungen ge waltig: 20 Milliarden Jahresumsatz wollen schon etwas bedeuten und zeugen von einer Intensität des Schaffens. die kaum zu überbieten ist.

Aber diese Zahlen lassen die wirkliche Bedeutung des Handwerks dock nur unvollkommen erkennen. Tatsächlich in es weit wichtiger, denn es ist zugleich die große

Schule der vielen Millionen tätiger Facharbeiter. die in den Werkstätten des Hand­werks ihre fachliche Ausbildung genossen haben. Aus deutschen Handwerksbetrieben entwickelte sich serner im letzten Jahrhundert zum großen Teil die mächtige deutsche Industrie. und man kann nicht übersehen, daß auch heute noch aus den Werkstätten des Handwerks fort­laufend— je nach dem Grade der Tüchtigkeit ihrer Meister— immer wieder Mittel= und Großbetriebe ent­stehen, die von mitentscheidender Bedeutung für die Ent­wicklung unseres Volkes sind

Die Kriegszeit lenkt naturgemäß den Blick neiter Kreise. wenn es um Fragen der Versorgung unseres peeres geht zunächst auf die Großbetriebe. Dies ist ver­ständlich, es wäre aber salsch, darüber die Betriebe des Handwerks zu vergessen. Ihre Funktionen sind in Kriegszeiten so wenig zu entbehren, wie wir uns einen Ausfall der Großbetriebe vorstellen könnten. Sie haben bedeutungsvolle Ausgaben nicht nur bei der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Bekleidung. sondern auch bei der Versorgung des Heeres und ebenso bei der Erstellung von Kriegsmitteln aller Art einschließlich der Befestigungen.

Niemand wird leugnen können daß unsere Volkswirt­schaft ohne die kleineren Betriebe der Fleischer, der Bäcker oder der Schneider einfach unvorstellbar wäre. Es wird aber auch niemand bestreiten, daß Kraftfahr zeughandwerker. Zimmerleute und Maurer für die Kriegführung unentbehrlich sind. Und es ist bezeichnend für die„Bedeutung des Handwerks, daß der General bevollmächtigte fur die Regelung der Bauwirtschaft. Dr. Todt. darauf hinweist, daß 70000 mittlere und kleinere Betriebe des Handwerks zur Durchführung von Bau­

aufträgen zur Verfügung stehen, und daß ihre Einsatz­fähigkeit mit einem sehr hohen Prozentsatz bei der Er­bauung des Westwalls nicht nur erfolgreich war. sondern sich ausgezeichnet bewährt hat.

Die nationalsozialistische Bewegung hat von jeher diesen Kleinbetrieben, in denen Millionen schaffensfrohe Menschen arbeiten. ihre besondere Fürsorge zugen andt. Sie hat sich um ihre Erhaltung bemüht und ist für sie immet wieder eingetreten. Sie hat Organisationsformen entwickelt, die der besonderen Struktur des Handwerks entsprechen. Denn es ist klar. daß die Betreuung einer großen Zahl von Kleinbetrieben andere Maßnahmen er fordert. als die Betreuung eines Großbetriebes. Diese Aufgabe ist, wie ohne weiteres zugegeben werden darf. schwieriger und setzt deshalb auch seitens der Männer. die die„Verantwortung für diese Betreuungsarbeit tragen. hochsten Idealismus voraus. Ihr Einsatz ist in Kriegs= und Friedenszeiten von eminenter Be deutung. und ihre Aufgaben sind geradezu unvorstellbar vielseitig.

Die Betreuung der pandwerksbetriebe erfolgt. soweit es sich um wirtschaftliche Angelegenheiten handelt, durch die wirtschaftliche Organisation des Handwerke. Es ist von jeher Grundsatz der Bewegung gewesen. sich nicht mit wirtschaftlichen Fragen zu beschäftigen. weil dies die Kräfte zu sehr zersolittern würde. Sie beschränkt sich auf die politische Führung und die soziale und menschliche Betreuung der Volksgenossen Dieses Gebiet ist so umfangreich, das es wahrhaftig nicht noch eine zusätzliche Belastung durch wirtschaftliche Angelegenheiten verträgt. Damit auch diese, falls sich einmal jemand aus Unwissenheit und auf Grund der eng beieinanderliegenden Probleme wirtschaftlicher und sozialer Natur an eine falsche Stelle wendet, doch ord nungsmäßig erledigt werden. ist eine gute Zusammen arbeit zwischen den genannten Dienitstellen erforderlich und durch die zwischen Reichswirtschaftsminister Funk und mir getrofsenen Vereinbarungen gewährleistet

Die örtliche Betreuung des Handwerks mit seinen vielen kleinen Werkstätten liegt in den Handen d Ortshandwerksmeisters. Er in der Mann. der die Verbindung des Handwerks mit der Kartei berstellt. Er ist der lebendige Träger der nationalsozialistischen Weltanschauung. An ihm liegt es den Handwerkern Mut und Zuversicht zu geben'. Er hat überall einzugreifen, wo Gefahr im Verzuge ist und er

Lotlendienit für Reilende und Kraltfahrer

Anregung des Reichsfremdenverkehrsverbandes.

—. Mit dem Hinweis auf das lobenswerte Vorbild von SA. und NSKK., die in Berlin während der Ver­dunkelung einen Lotsendienst für heimkehrende Frauen organisiert haben, empfiehlt das amtliche Organ des Reichsfremdenverkehrsverbandes. diese Einrichtung in allen Stadten mit regem Fremdenverkehr

Durch die Mertehreuelen au übornehn

„* Benis und Grembenheime batten baher

die Aufgabe, darauf bedacht zu sein, daß die Fremden. die abends. nachts oder frühmorgens ankommen bzw. ab­reisen, sich in der Dunkelheit nicht verlaufen. Ein Vor­schlag. der gemacht sei. wolle, daß in den Stunden der Verdunkelung die Hotelvortiers bei den wichtigsten Zügen die Fremden in Empfang nehmen und sie in das Hotel geleiten. Di. Fremdenverkehrsträger sollten mit den Organisationen des Gangewerbes gemeinsam die Be­treuung der Fremden in der Zeit der Verdunkelung regeln. wobei außer Ankunft und Abreise auch der Be­uch von Theatern, Konzerten. Kleinkunstbühnen und sonstigen Unterhaltungsstätten in Betracht komme. Auf alle Fälle müßte in Städten mit regem Reiseverkehr ein entsprechender Lotsendienst entstehen. Weiter müßte scho.. der Bahnhofshalle ein beleuchteter Stadtvlan mit Straßenbahnlinien angeben, wie der Fremde sein Ziel. z. B. die Hotels. erreichen könne. Für den Auto­reisenden muste bei den Ausfallstraßen ein Lotsendienst erstellt werden. und zwar von den Fremdenverkehrsstellen

im Verein mit dem DDAC.

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1•

Kampf dem Verderb auch im Obstkeller!

Nur gut und sorgfältig aufbewahrtes Obst bleibt frisch und genußsähig.(Aufn.: Reichsnahrstand Scherl=M.)

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