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Herner Anzeiger- Anzeiger für das Amt Sodingen- Gerther Anzeiger

Montag, den 26. Ottober 1914.

Rummer 2.18

Aus dem Stadtkreile Herne.

Herne, den 26. Oktober 1914.

Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, daß sich sämtliche beur­laubte Militärpersonen im Landkreise Bochum und der Stadt Herne bei den Ortsbehörden ordnungsmäßig unter Angabe ihrer genauen Wohnung anzumelden haben

Auf die Bekanntmachung betreffend den verschärften Kriegszustand sowie auf die nachstehend abgedruckten§§ 64—70 bes Militärstrafgesetzbuches über unerlaubte Ent­fernung und Fahnenflucht wird ausdrücklich aufmerksam gemacht.

§ 64. Wer von seiner Truppe oder von seiner Dienst stellung sich eigenmächtig entferut oder vorsätzlich fernbleibt, oder wer den ihm erteilten Urlaub eigenmächtig überschreitet, wird wegen unerlaubter Entfernung mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bestraft

§ 65. Der unerlaubten Entfernung wird es gleich geachtet, wenn eine Person des Soldatenstandes im Felde es unterläßt:

1. der Truppe, von welcher sie abgekommen sind, oder der nächsten Truppe sich wieder anzuschließen, oder 2. nach beendeter Kriegsgesangenschaft sich unver züglich bei einem Truppenteile zu melden. Dasselbe gilt, wenn eine Person der Marine, welche außer halb der heimischen Gewässer von einem Schiff abgekommen ist, es unterläßt, sich bei demselben oder einem andern deutschen Kriegsschiffe oder dem nächsten Konsulate unver züglich zu melden.

§ 66. Dauert durch Verschulden des Abwesenden die Abwesenheit länger als 7 Tage, im Felde länger als 3 Tage, so tritt Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren ein.

§ 67. Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren tritt ein, wenn die Abwesenheit im Felde länger als sieben Tage dauert.

§ 68. Gleiche Strafe(§ 67) trifft eine Person des Be urlaubtenstandes, welche nach bekannt gemachter Kriegsbereit. schaft oder nach angeordneter Mobilmachung ihrer Einbe rufung zum Dienste oder einer öffentlichen Aufforderung zur Stellung nicht binnen 3 Tagen nach Ablauf der be stimmten Frist Folge leistet.

§ 69. Wer sich einer unerlaubten Entfernung§§ 64 65 und 68 in der Absicht, sich einer gesetzlichen oder von ihm übernommenen Verpflichtung zum Dienste dauernd zu entziehen, schuldig macht, ist wegen Fahnenflucht(Deser­tion) zu bestrafen.

§ 70. Die Fahnenflucht wird mit Gefängnis von 6 ###konaten bis zu 2 Jahren, im ersten Rückfalle mit Ge­fängnis von einem Jahre bis zu fünf Jahren, im wieder­holten Rückfalle mit Zuchthaus von 5 bis zu 10 Jahren bestraft.

Der Versuch ist strafbar.

Ferner wird nochmals bekannt gemacht, daß der Zapfen streich für den Bezirk des 7. Armeekorps für Mannschaf­ten auf 9 Uhr abends und für Unteroffiziere ohne Porte­pee auf 10 Uhr abends festgesetzt ist. Zu dieser Zeit müssen die in Frage kommenden Militärpersonen in ihrem Quartier sein. Zuwiderhandlungen werden jetzt rücksichts. los bestraft.

Bochum. 28. Oktober 1914.

Bezirkskommando II.

Alkohol im Felde.

Bom stellvertr. Generalkommando VII. Armee­korps geht uns folgendes zu:

Alkohol: welch üblen Klang hat das orientalische. Wort! Und doch muß man es immer und immer wieder hören Hie Freund, hie Feind! Mit der sogenannten Alkoholfrage en wir es hier übrigens nicht zu tun; die gibt es für DDas Militär einfach nicht, und Ratschläge werden höflichst verbeten.

Hingewiesen ist neuerdings vielfach auf das Telegramm einer hohen Stelle; wie es wißdeutet und zu Unrecht, so­gar geschäftlich, ausgebeutet worden, ist bekannt. Daß zur Nacht, wenn schwerer Nebel über den Biwaks und den Laufgräben wallt oder die Kälte durch die Kleider dringt, ein Schluck Kognak, ein heißer Grog besser ist als Wasser oder Limonade: zugegeben! Niemand mißgönnt ihn den Truppen, und Arrak, Rum oder dergl. Liebesgaben werden von den Kommandos sicherlich nicht zurückgewiesen

Aber höher als der wohltätige Einfluß und das Be­hagen im Einzelfalle steht die Rücksicht auf die großen allgemeinen Interessen des Heeres und der Kriegsführung,

des Beistes und der Disziplin unserer Truppen. Und da gibt es dem Alkohol gegenüber nur ein entschiedenes Nein! Daheim mögen die Meinungen weiterstreiten und die Alkoholinteressenten mit so viel Argumenten operieren

als sie wollen: wer militärische Notwendigkeiten versteht, weiß, welche Stellung die Kommandos einzunehmen haben Und hier vor allem eins— sind offiziell die militärischen Stellen verantwortlich für die Haltung unserer Truppen, so tragen im Grunde doch alle Bevölkerungskreise an dieser Verantwortlichkeit mit. Das Heer ist ein Teil, und nicht der schlechteste, des Volkes; wir alle haben die Pflicht, es innerlich stark zu halten und die seelische Kraft zu stählen, auf der im letzten Grunde seine Unbezwinglichken beruht. Durch Alkohol aber geschieht das nicht! Wehe unserem Volke, wenn es anders dächte

Alles das ist eigentlich selbstverständlich, aber es ist gut, wenn auch das Selbstverständliche zuweilen gesagt wird

Unliebsame Beobachtungen bei Verwundeten in Laza­retten, denen Stadturlaub gewährt worden, haben übrigen? dazu geführt, daß ihnen allen bis auf weiteres ein solcher Urlaub nicht mehr erteilt wird: bei Alkoholfreunden, von denen sie ungehörigerweise traktiert sind, mögen sie sich bedanken

„**

Das Eiserne Kreuz.

Dem Leutnant der Reserve Ludw. Halstria von hier, sowie dem Vizefeldwebel der Reserve und Offizier­Stellvertreter W. Lilienbeck, früher in der Verwal­tung der Stadt Herne beschäftigt, wurden das Eiserne Kreuz verliehen.

Auszeichnung.

Herrn Jakob Diebold, Chauffeur bei Herrn Brau­ereidirektor Brinkhoff, ist vom Kaiserlichen Automobilklub Berlin für 10jährige treue Pflichterfüllung das silberne Armzeichen des Kaiserlichen Automobilklubs verliehen und gleichzeitig aus der Stiftung Sr. Mas. des Kaisers ein Bargeschenk bewilligt worden, das ihm in Gestalt eines Sparkassenbuches, lautend auf M. 300,— zur freien Ver­fügung am Samstag überreicht wurde. X Ein schönes Ergebnis

hatte der am Freitag abend zum Besten des Vaterländischen Frauenvereins im Reichshallensaal veranstaltete Vortrags­Abend des Rechtsanwalts Dr. Nuß aus Dortmund über seine Kriegserlebnisse aufzuweisen. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf über 500 W, von denen 389.45 M als Reinertrag an die Kasse des Vaterländischen Frauen­vereins abgeführt werden konnten. Bravo!

Einführung eines neuen Personenfahrplaus.

Wie wir erfahren, hat die Eisenbahnverwaltung Fest­stellungen über die Einführung eines anderen Personen­zugfahrplans getroffen. Der jetzige Fahrplan soll voll­ständig aufgehoben werden, an seiner Stelle wird ein Te## der Züge nach dem früheren Friedensfahrplan eingelegt werden Eine Gegenüberstellung ergibt, daß ungefähr die Hälfte der früheren Züge vorgesehen ist, darunter die größere Zak der früheren Eil= und Schnellzüge.

Der neue Friedensfahrplan wird am 2. November eir­geführt. Wie die Ur=Zeitung hört, hat der Chef des Feld­eisenbahnwesens seine Einwilligung gegeben. Dem neuen Fahrplan haben bisher die preußisch=hessische, die sächsisch und die baverische Eisenbahnverwaltung zugestimmt; die Zustimmun der Ubrigenl in zu erwarten

WTB Für die Ausstellung von Ausweisen an Privat= personen zu deren Reisen an die Front oder nach den durch deutsche Truppen besetzten seindlichen Landesteilen

sind nach der heutigen Nummer des Armeeverordnungs­blattes folgende Grundsave zu beachten:

1. Die Ausstellung von Ausweisen an Privatversonen nach sorgfältiger Prüfung der zur Begründung des An­trages vorgebrachten Tatsachen steht außer dem Kriegs­ministerium lediglich dem Oberkommando in den Marten. dem stellvertretenden Generalkommando und dem stellvertretenden Großen Generalstab zu. Nach­geordnete Kommandobehörden haben den Gesuchsteller hierauf aufmerksam zu machen und sind berechtigt. die vorgelegten Ausweispaviere der Gesuchsteller auf ihre Gültigkeit zu prüfen.

2. Für die Ausstellung von Ausweisen müssen Militärvapiere. volizeiliche Ausweise und Bescheinigun­gen der Staats= oder städtischen Behörden vorgezeigt

werden.

3. Das Kriegsministerium stellt die Ausweise nur auf, unmittelbares schriftliches Anfordern der Reichs­ämter oder der preußischen Staatsbebörden aus.

4. Richt stattbaft ist die Ausstellung von Ausweisen für Privatversonen, die sich mit Einzel=Liebes­gaven zur Front begeben wollen oder mit Aus­rüstungsstücken. Lebensmitteln. Zigarren usw. Handel treiben wollen.

5. Für die Zulassung von Photographen und Schlachtenmalern ist die Genebmigung des stellvertreten­den Generalstabes einzuholen. der über die Ausstellung der Ausweise entscheidet.

6. Für Handelsfirmen, die gemäß 8 53b der Be­kleidungsordnung 1 an einem Etappenhauptort, an dem Sitze des Gouvernements oder der Kommandantur in den von den deutschen Heeren besetzten Gebieten eine Zweig­anstalt einrichten wollen. ist vor Ausstellung des Aus­weises die Genehmigung des zuständigen Gouverneurs (Kommandanten) oder des Etappeninspekteurs ein­zuholen.

7. In Uebereinstimmung mit dem Generalquartier= meister ist die Ueberführung von Leichen mit der Eisenbadn aus dem Overations= und Etapven­

heoter in

Ueberführung der Leiche durch einen Kraftwagen erfolgen, so darf sie nur mit Zustimmung der zuständigen Etapveninspektion geschehen. Nach eingeholter Zu­ltimmung der Etappeninspektion darf die Erteilung des Ausweises erfolgen.

* Westf. Kriegounterstützungskasse aur Gegenseitigkeit für den Krieg 1914. Die Landesbank der Provinz West­salen teilt mit, daß die in§ 3 der Bedingungen vorgese bene Vergünstigung, wonach bei Anmeldung einer Ge­somtheit von Personen, also sämtlicher Ange­stellten und Arbeiter einer Fabrik, sämt­licher am Kriege teilnehmender Mit glieder von Vereinen deral., die Versi­cherung auch für bereits gefallene und ver­wundete Kriegsteilnehmer gilt, mit dem 3 1. Oktober ds. Is. fortfällt. Gesamtversiche rungen ohne die genannte Vergünstigung und Einzel meldungen werden bis auf weiteres noch angenommen Es scheint daher geeignet, daß Gemeinden, Vereine, Fa­brikverwaltungen und dergl., die Gesamtmeldungen vor­nehmen wollen, es vor dem 31. Oktober tun. Bisher sind etwa 48000 Anteilscheine ausgegeben. Es wird noch be­merkt, daß von einer Verwundung genesende, erneut ins Feld ziehende Kriegsteilnehmer wie jeder andere versichert werden können.

2 Kein Steuernabzug von der Unterstützung hilfsbedürf­tiger Familien von Kriegsteilnehmern. Der Finanz= minister und der Minister des Innern haben einen ge­meinsamen Runderlaß herausgegeben, worin die Re­gierungen mit aller Entschiedenbeit darauf hingewiesen werden, daß Steuern unter keinen Umstanden von Unterstützungen für die hilfsbedürf­tigen Familien von Kriegsteilnehmern abgezogen werden dürfen.

Erstattung von Beiträgen für die Angestelltenver­sicherung an die Hinterbliebenen von Angestellten. Die

Angestelltenversicherung sieht für den Eintritt ihrer Lei­stungen recht lange Wartezeiten vor. Männlichen Ver­sicherten werden während der ersten zehn Jahre überhaupt keine Renten gewährt. Die Wartezeit für die Hinterblie benenrente beträgt 200 Beitragswochen, also fünf Jahre; vom Inkrafttreten des Gesetzes an gerechnet, kann also die Wartezeit erst nach dem 1. Januar 1918 erfüllt sein. Um nun diese Härte zu mildern, sieht das Gesetz während der Warte= oder Uebergangszeit die Beitrags=Rück­erstattung vor. Stirbt nämlich während dieser Zeit ein Versicherter, so steht nach§ 398 des Versicherungsgesetzes für Angestellte der hinterlassenen Witwe oder dem Witwer, oder, falls solche nicht vorhanden sind, den hinter­lassenen Kindern unter 18 Jahren ein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für den Ver­storbenen eingezahlten Beträge zu. Der Anspruch verfällt, wenner nicht innerhalb eines Jahres geltend gemacht wird. Voraus­setzung ist, daß der Versicherte bis zum Eintritt des Todes die Anwartschaft durch Zahlung der vorgeschriebenen Bei­träge aufrechterhalten hat. Da die Beiträge zur An­gestellten=Versicherung ziemlich hoch sind, kommen für die Rückerstattung ganz ansehnliche Beträge in Frage. Die Hinterbliebenen der im Felde gefallenen Angestellten haben auch Anspruch auf Er­stattung der Hälfte der Beträge. In diesen Fällen verzichtet der Rentenausschuß auf die Einreichung einer standesamtlichen Sterbeurkunde und begnügt sich mit einer Bescheinigung des Nachweisebureaus des für den Gefallenen in Frage kommenden Kriegsministeriums Feldpostbrief eines Herners,

geschrieben einige Tage vor seinem Tode Meine Lieben Daheim

Warum immer noch keine Antwort? Es geht mir immer noch gut, dasselbe hoffe ich auch von Euch. Mit den Franzosen sind wir bald fertig. Auch habe ich das Ei­serne Kreuz erhalten. Es wird in mir immer einen würdigen Träger finden. Solange der liebe Gott mich und alle gesund läßt, wollen wir es ihm danken. Ohne Gott sind wir ja nichts und vermögen wir nichts. Er allein giebt uns die Kraft und den Mut, unsere Sache zum siegreichen Ende zu führen.— Nun einiges über unser letztes Gesecht. Am 22. September rückten wir um 2 Uhr nachts aus, um die vor uns in Schützengräben liegenden Franzosen zu werfen. Um 7 Uhr wurden wir Maschinen jewehrschützen eingesetzt. Wir hatten hierbei eine ganze Reihe Toter und zahlreiche Verletzte, auch an mir ist der Sensemann nahe vorbeigegangen. Ich bin auf alles ge­wappnet. Sobald es heißt: Maschinengewehr vor, sage ch ganz. leise zu mir selbst:„Gott sei mir Sünder gnädig und wenn ich falle, sei mir ein gnädiger Richter.“ Dann habe ich im schlimmsten Kugelregen keine Angst.

Am 23. morgens hieß es wieder: Maschinengewehr vor Da kamen wir gerade zur rechten Zeit an, ½ Stunde

später und unsere Artillerie(wir hatten 12 Geschütze bei uns) hätte keine Bedienung mehr gehabt. Sobald aber unsere Maschinengewehre ihr tak, tak, tak, tak hören ließen, rissen die unsere Artillerie bedräugenden Rothosen aus So haben wir mit 2 Kompagnien Infanterie von je etwa 130 Mann 651 Franzosen gefangen genommen. Wer sich

icht gesangen nehmen ließ, dem saßen einige blaue Bohnen zwischen den Rippen. Ein riesiges Massengrab nahm nach dem Gesecht die Toten auf. Unsere Verluste bei diesem Waffengang betrugen diesmal nur 8 Tote und 63 Ver­wundete. Da haben wir den Franzmännern einmal gezeigt, was es heißt, uns junge Reserve von 1912—14 die Reservefahrt zu verderden. Mit herzlichen Grüßen und einem hoffnungsfrohen Auf Wiedersehen

Euer Willi(Struckmann). Leider sollte seine Hoffnung auf fröhliche Heimkehr sich nicht verwirklichen. Wie uns mitgeteilt wird, hat einige Tage nachher eine französische Kugel dem Leben dieses ebenso tapseren wie frommen Soldaten ein jähes Ziel

R i. P.

Aus Sodingen und Umgebung.

Sodingen, den 24. Oktober 1914. Der Dank unserer Krieger.

Der Vorsitzende des Zweigvereins vom Roten Kreuz, Herr Landrat von Rynsch in Dortmund, gibt uns Abschrift nachstehenden Dankschreibens zur Veröffentlichung:

rwez. den 27. 9. 1914.

* Im Namen der 2. Kompagnie spreche ich dem hochver­ehrten Zweigverein den herzlichsten Dank ans für die schöne und reichliche Sendung Liedesgaben, die wir heute zugestellt erhielten.

Ueber der ganzen, 12 Kilometer langen Linie, welche die Kompagnie zu decken hat, kräuselt sich heute der bläu­liche Duft heimatlicher Zigarren, Zigarretten und heimat­lichen Tabaks und jeder Kamerad gedenkt bei jedem Zuge der Lieben daheim und der gütigen Spender

Beim Landsturm=Insanterie=Bataillon II Dortmund ist vorläufig noch alles wie seither. Wir brennen darauf, uns mit dem Feinde zu messen, doch bislang ist uns die Gele­genheit dazu versagt geblieben.

Von Antwerpen her brüllen heute unsere schweren Ge­schütze ohne auch nur minutenlange Unterbrechung. Wir hören hier jeden Schuß, ohne vorläufig mittun zu können. Es ist ja Artilleriearbeit, die da verrichtet wird

Und nun nochmals herzinnigsten Dank für die schönen Spenden. Die 2. Kompagnie wird ihren Dank immer dadurch betätigen, daß sie sich in treuester Pflichterfüllung auf jedem Posten bewähren wird, auf den man sie stellt. Mit der vorzüglichsten Hochachtung ergebenst

von Westernhagen, Hauptmann

Die Entscheidung im Westen.

Grügge

Im Biwak.

(Von einem Herner Feldartilleristen.)

Ihr werdet Euch wundern, von mir einen mit Tinte und Feder geschriebenen Brief zu erhalten. Wenn Ihr wüßtet, daß wir schon 9 Tage im Biwak liegen, könntet Ihr Euch denken, welches große Werk ich mit diesem Brief fertig bringe. Da ich aber heute einigen Bürodienst zu verrichten habe, benute ich die Zeit um einiges von unserm Biwakleben zu erzählen. Wir haben uns eine schöne Som mervilla gebaut. Bestandteile ein alter Kahn und 4 Zelt­bahnen, sowie als Kriegsmatraße möglichst viel Stroh. Ihr könnt Euch denken, daß troß dieser festen Mauern in unse­rer Villa des Nachts eine derartige Wärme ist, daß uns bald Ohren und Füße erfrieren. Heute früh war'es draußen sogar eine derartige„Sommer“temperatur, daß wir auf einm Stalleimer richtiges Eis vorsanden. Dagegen ist es während des Tages so„kalt“, daß wir beim Tränken und Füttern unserer Pferde die Röcke ausziehen. Diese wun­derbare Riviera=Temperatur hat auf meinen Gesundheits zustand derart vorteilhaft eingewirkt, daß ich im linken Arm regelrechten Rheumatismus verspüre. Hoffentlich wird sich dies aber nach dem Eintreffen warmer Uuterkleider wieder legen. Wenn Ihr meine Karte erhalten habt, werdet ja wissen, was ich brauche. Lieber will ich die Gegenstände aber noch einmal aufführen:

1.) 2 Paar Pulswärmer, möglichst so angefertigt, daß

ein Loch für den Daumen darin angebracht ist.(Hand­schuhe ohne Finger nur mit Daumenloch

2.) 1 Paar warme Fingerhandschuhe

3.) 1 wollene Leibbinde

4.) 1 wollene Unterjacke mu lange n Aermeln

(Sweater)

5.) 1 warme Unterhose

6.) 1 genricktes Halstuch ca 1,20 lang und 15 cm breit.(dasselbe wird als Krawatte unter dem Rock getragen

Ich bitte Euch, die Sachen alle feldgrau(Schmutzfarbe) zu wählen. Faus Jer die Sachen nicht in einem Pakei senden könnt, sendet mir bitte zuerst Nr. 1 ein Paar und Nr. 4 und 6. Im Voraus schon meinen herzlichsten Dank Aegt weiter vom 9. Oktober.

Wir waren es nach der vergangenen Nacht im Biwuack derart leid, daß wir uns entschlossen, für unsere Pferdchen und uns eine andere bessere Behausung zu suchen. Es ist uns dies auch insosern gelungen, daß wir ein alleinstehendes Haus für unsere Zwecke einfach umgebaut haben. Aus einem Keller wurde der Pferdestall gemacht, indem wir Treppen stufen einfach zerhauen haben, dann wurde der Eingang soweit ausgeschachtet, daß wir unsere„Kaninchen" herein führen konnten. Danach kommen wir an die Reihe. In einer Scheune aufräumen, Stroh streuen, Decken darauf legen und„pennen“, war das Werk von einigen Sekunden, denn für uns haben wir nicht so viel Zeit wie für die „Hottepferdchen". Jezt gegt es aber mit unserer Unter­kunft; ein Dach überm Schädel und vier Wände um sich herum genügen ja auch für einen Feldsoldaten. Unsere Verpflegung ist halt so wie mans nimmt. Morgens wird soviel Kaffee gekocht, daß wir für den ganzen Tag haben, denn das Wasser ist nicht zu genießen, in allen Bächen liegen Pferde und sonstige Kadaver. Dazu wird Kaiser­kuchen(Brot) gegessen, schmeckt genau so gut wie Gewürz. kuchen Mittags vielleicht ein Stück Fleisch und Kartoffeln, dies muß unser Hofkoch zubereiten. Er tut dies mit viel Geschick. Abends gibt es dann ein extra seines Souper (Kaffee und Kaiserkuchen). Ihr seht also, wir leben sein und sind noch nicht verhungert. Im Gegenteil wir sind gesund und munter und freuen uns unsers Lebens so gut es eben geht Des Abends haben wir meistens einen be­sonderen Genuß. Diesen berettet uns die Ins.=Kapelle des Inf.=Regt durch blasen einiger Märsche und Zapfen streich Sehr schön anzuhören, wenn alles still ist. Meistens stören aber unsere Mörser und Haubitzen mit ihrem Bum dum diesen Genuß, na, dieses ist aber auch Musik, wenn auch für die Franzmänner keine anzenehme. Hoffentlich tut jeder abgegebene Schuß seine Wirkung. Mit der Ver­pflegung unserer„Zossen“ sieht es allerdings jetzt schon icht mehr besonders aus Heu müssen wir 7—8 Kilometer weit holen und Hafer muß eben durch stramme Haltung ersetzt werden. Vergangene Nacht haben uus die Tierchen schon geürgert. Kaum hatten wir uns verkapselt, da wurde schon alarmiert. Die Luders hatten sich losgerissen und kloppten im Stall Parademarsch. Erst gab es eine kalte Abreibung und dann wurden sie wieder in Paradeaufstellung gebracht. Die Keile haben geholfen, bis heute morgen

war Ruhe im Stalle Frankreichs. Liebesgaben habe ich aus Herne auch schon bekommen und zwar Zigaretten vom K. K. B., von Montz, Köhler usw. Ich habe mich, wie Ihr Euch denken könnt, königl darüber gefreut. Außerdem hat mir in Avremont unser Kronprinz als er Zigarten verteillte, auch eine überreicht. Ich sage Euch, dies war ein herrlicher Moment! Der Kronprinz konnte mit seinem Auto nicht mehr durch und ein Hurra erdröhnte nach dem andern mit einer Begeisterung, die nicht zu beschreiben ist. Auch diese angenehme Unterbrechung des Kriegslebens wird keiner der anwesenden Ueberlebenden vergessen Unser Kron prinz bewegt sich mit einer Ungezwungenheit und Leutselig­keit zwischen seinen Truppen, von der man im Ausland keine Ahnung haben kann. Wenn die Feinde Deutschlands dies innige Berhältnis zwischen Thron und Volk kennen würden, so würden dieselben den Krieg vielleicht mit andern Augen ansehen, denn ein Volk, welches so hinter seinem Herrscherhaus steht, kann auch einen Krieg mit der ganzen Welt nicht verlieren. Den schönsteu neuen Beweis deutscher Tapferkeit und Kriegskunst haben wir ja wieder in dem Fall von Antwerpen! Hurra! Hoffentlich sind viele Engländer unter den Gefangenen. Dem Lügenpack sollte mai das Gesicht auf den Rücken drehen. Die Erbitterung gegen dieses Gesindel ist bei den Truppen allgemein so groß, daß im Gesecht man am liebsten kaum mehr Pardon geben möchte; für den Verrat deutscher Treue und Freund­schaft gebührte es eigentlich diesen Halunken nicht anders Diesen Großmäulern muß die große Klappe endlich einma gestopft werden.

Für heute muß ich schließen, denn ich muß für meinen „Leichnam“ sorgen. Wenn ich nicht so oft schreibe wie Ihr wünschtet, so nehmt ruhig an, daß ich nicht kann, hofft vielmehr mit mir, daß es mir weiter gut gehen werde wie bisher, und daß ich mit Gottes Hülfe wiederkomme Ihr aber schreibt mir doch mehr aus der Kalkstraße Außer einem Gruß von H. und einer Karte der Sänger­vereinigung habe ich noch nichts gehört. Pakeichen stete hochwillkommen

Der Briefschreiber schließt mit vielen Grüßen an seine Angehörigen und alle Herner Bekannten.

Literarisches.

Hochland. Inhalt des Oktoberhefts: Vom gerechten Kriege und seinen Wirkungen. Zeitgemäße Gedanken von Unif.­Pros Dr. J. Mautbach.— An den Pforten des Weltkrieges. Von Univ.=Prof. Dr. Spahn.— Haus Eldersing. Roman von Ilse v. Stach.— Das französische Gewissen. Von Firmin Coar.— Naenie auf den Tod Franz Ferdinands. Von Joh. von Guenther.— Belfort. Von Generalmasor Friedrich Otto.— Germanentum, Slaventum und die Balkanereignisse. Von einem österreichischen Zuschauer.— Kleine Bausteine: Panik im Kriege. Von Privatdozent Dr. M. Ettlinger. Rußland und der Panslavismus. Von Privatdozent Dr. Aldr. Wirth. Briese eines Feldgeistlichen vom Kriegsschauplatz. Von Militäroberpfarter Dr. Poertner. Kriegspflichten der Frau. Von Elisabeth Gnauck=Kühne.— Heerschau. Gedicht von Friedrich Lienhard.— Hochland=Echo: Seisachtheia.— Rundschau: Unsere Aufgaben. Papst Pius X. f. Kriegs­betrachtung für August 1914. Aussichten und Ueberraschungen. Die finanzielle Mobilmachung. Wagner als Prophet des russischen Krieges.— Unsere Kunstbeilagen.

Verantwortlich: Für den redakttonellen Teil: H für den Anzeigenteil: Jos. Rottsches

Rotationsdruck und Verlag: Ingmanns und Koerder#

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