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Nr. 192(Erstes Blatt)
Sonntag, den 15. Juli 1928
64. Jahrgang.
*
Diplomatische Sommeraufgaben.
A Während dek innervolitische Betrieb unter dem Einfluß der steigenden Sommerhitze ein fast gewaltsames Ende findet und die Parlamente fluchtartig die heißen Hauptstädte verlassen, scheinen sich in diesen stillen Sommermonaten divlomatische Fühlungnabmen anzubahnen, die für die weitere Entwicklung der großen europäischen Probleme von großer Bedeutung werden können. Die Parlamentsferien sind ja für eine solche unauffällige und für die Ohren der Oeffentlichkeit vorläufig nicht bestimmte Aussprache die richtige Zeit; auch begünstigen die Sommerreisen, welche die für gewisse Verhandlungen wichtige Personen— es brauchen dies nicht immer offizielle Politiker und Staatsmänner zu sein — in fremde Länder zu führen pflegen, solche informativen Gespräche, aus denen sich die Divlomatie namentlich über
die geschäftlichen Hintergründe und Voraussetzungen ihrer Aufgaben
Klarheit zu verschaffen pflegt. So wird z. B. in der nächsten Woche der Revarationsagent in Deutschland. Herr Parker Gilbert, in Paris erwartet und zu gleicher Zeit werden auch der Gouverneur der„Federal Reserve Bank“ Strong. einer der führenden Finanzleute Amerikas, und der amerikanische Staatssekretär der Finanzen, Herr Mellon. in der französischen Hauptstadt anwesend sein. Gewiß ist bei solchen Besuchen nie mit Sicherheit zu sagen, wie weit sie zufallig sind und wie weit sie einem bestimmt en politischen Zweck dienen. Sicher aber ist es, daß alle diese Herren mit den Leitern der französischen Politik in Verbindung treten werden und daß sie diese Gelegenheit benützen, um sich über die Hauptfrage der amerikanisch=euroväischen Politik, nämlich über die von niemand mehr geleugnete Notwendigkeit zu unterhalten, die endgültige Regelung der deutschen Revarationen einzuleiten.— Es liegt nahe, den Besuch, den kürzlich der deutsche Botschafter in Paris, Herr v. Hoesch, dem Ministerpräsidenten Poincare abstattete, und der schon durch seine mehr als einstündige Dauer etwas anderes als ein bloßer Höflichkeitsbesuch charakterisiert wurde, mit diesen Aussprachen in Verbindung zu bringen. Man weiß aus den letzten Reden, die Poincare im Wahlkampf gehalten hat, daß er einer Bereinigung der zwischen Frankreich und Deutschland noch bestehenden Streitfragen nicht mehr so abgeneigt ist wie früher, und daß er die von Briand eingeleitete französische Außenvolitik mit dem Ziel einer Aussöhnung mit Deutschland. wenn auch mit einigen Vorbehalten, zu unterstützen bereit ist.
In den Tagen von Locarno und Thoirv hatte man noch geglaubt, daß diese Versöhnung zunächst durch eine rein politische Aktion, nämlich die Räumung des Rheinlandes eingeleitet werden könnte. Mittlerweile hat sich die Revarationsfrage in den Vordergrund geschoben, und
die These Poincares,
daß die geldlichen Verpflichtungen Deutschlands endgültig umgrenzt und neu gesichert werden müßten, ehe Frankreich sein„Pfand“ aufgibt, ist in der französtschen Außenpolitik siegreich geblieben. So schmerzlich dies für Deutschland und besonders für das Rheinland ist, deren verfrühte Hoffnungen damit vertagt wurden, so müssen wir uns doch realvolitisch nunmehr auf das nächste Ziel, die Lösung der Revarationsfrage, einstellen und versuchen, zuerst sie und dann mit ihr die Räumungsfrage zu lösen. Für die Revarationsfrage aber ist Poincare als Finanzminister der zuständige Mann, und so ist es zu erklären, daß wir zunächst auch
in der Außenvolitik mit ihm und weniger mit Herrn Briand zu tun haben werden.
Im letzten franzchsischen Ministerrat hat Briand erklärt, daß er im Herbst
eine Aktion der deutschen Diplomatie in der Revarationsund Räumungsfrage
erwarte und daß er dieses Vorwärtsdrängen vom deutschen Standpunkte aus begreiflich und natürlich finde. Diese Aeußerungen des französischen Außenministers, den man wohl immer noch als den Schrittmacher in der Aussöhnungspolitik bezeichnen kann, sind wohl so aufzufassen, daß er damit die Anregung geben wollte, innerhalb des französischen Kabinetts die Ansichten darüber zu klären, wie Frankreich solche deutschen Schritte aufzunehmen und zu beantworten habe. Bevor sich jedoch Frankreich zu der Revarationsfrage irgendwie bindend äußert, muß es selbst über seine finanziellen Beziehungen zu Amerika ins Reine kommen, worüber zwar das bekannte Abkommen Mellon—Beranger getroffen wurde, das jedoch Poincare der Kammer nicht zur Ratifizierung vorgelegt hat. Im August des nächsten Jahres läuft nun aber die Frist für die Bezahlung der amerikanischen Kriegslieferungen an Frankreich im Betrage von 400 Millionen Dollar ab, die Frankreich entweder aus seiner eigenen Kasse bezahlen oder die es sich aus der endgültigen Regelung der deutschen Revarationsschuld auf irgend eine Weise beschaffen muß. Der offizielle Zusammenhang zwischen Revarationsfrage und internationalen Schuldenausgleich wird zwar oft geleugnet, aber schon aus dieser Gegenüberstellung wird es klar, daß er tatsächlich, wenigstens für die französische Politik, vorhanden ist.
Die Besorechungen des Revarationsagenten, des amerikanischen Schatzsekretärs und des amerikanischen Bankmanns in Paris gewinnen unter diesen Umständen den
Charakter einer wichtigen diplomatischen Vorarbeit.
Daß Frankreich im übrigen bemüht ist, seine Beziehungen zi Amerika auch stimmungsgemäß gut zu erhalten, zeigt die jetzt eingetroffene Nachricht, daß die französische Regierung fast gleichzeitig mit der Ueberreichung de deutschen Note. in der die vorbehaltlose I rstimnung Deutschlands zu dem Kellogg'schen Kriegsäcitungspakt ausgesprochen wurde, in Washington hat mitteilen lassen, daß auch sie den neuen Kellogg'schen Vorschlag als Ganzes annimmt. Diese vorbehaltlose Zustimmung Frankreichs kommt erwas überraschend. da noch in den letzten Tagen Anzeichen dafür vorlagen, daß die französische Divlomatie die Unterstützung der englischen dafür zu gewinnen suchte, doch noch die alten französischen Vorbehalte in dem Pakt zum Ausdruck zu bringen. Darauf hat nun Frankreich endgültig verzichtet und durch seine eilige Zustimmung England in Hinterhand gelassen, das sich nach den letzten Erklärungen Chamberlains immer noch im Zustand der„Erwägung“ befindet.
Die schnelle französische Zustimmung hat, wie aus Washington berichtet wird, dort einen ausgeseichneten Eindruck gemacht und wird als bedeutender Erfolg des Staatssekretärs Kellogg betrachtet. Auch vom deutschen Standpunkt aus ist dies zu begrüßen, nicht nur, weil damit der Kriegsächtungsvakt über die letzte Klivpe weggesteuert ist, sondern weil sich auch die Revarations= und Räumungsfrage nur auf Grund eines völligen und durch keine politischen Mißstimmungen getrübten Einvernehmens zwischen Frankreich und Amerika lösen lassen wird.
Innerdeutsche Fragen.
Die Senkung der Tohnsteuer
bewegt sich nach dem vom Reichstag nunmehr angenommenen Gesetzentwurf in folgender Richtung:
Artikel I.
Die Einkommensteuer wird wie folgt ermäßigt:
1. die nach den Vorschriften der§§ 70, 74 des Einkommensteuergesetzes zu erhebende Einkommensteuer(Steuerabzug vom Arbeitslohn) um 25 v. H., jedoch in den Fällen des§ 70 höchstens
a) um drei Reichsmark monatlich bei Zahlung des Arbeitslohnes für volle Monate,
b) um 0,75 Reichsmark wöchentlich bei Zahlung des Arbeitslohnes für volle Wochen,
e) um 0,15 Reichsmark täglich bei Jahlung des Arbeitslohnes für volle Arbeitstage,
4) um 0,05 Reichsmark zweistündlich bei Zahlung des Arbeitslohnes für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden;
2. die veranlagte Einkommensteuer um 25 vom Hundert, höchstens jedoch um 36 Reichsmark jährlich, wenn das Einkommen den Betrag von 15000 Reichsmark nicht übersteigt.
Artikel II.
Das Einkommensteuergeletz wird wie folgt geändert:
1. Im§ 70 wird folgende neue Vorschrift als Abfatz 1 eingefügt:„(1) Zur Berechnung der Steuer ist der Arbeitslohn bei Zahlung für volle Monate auf den nächsten durch 5 teilbaren vollen Reichsmarkbetrag, bei Zahlung für volle Wochen auf den nächsten vollen Reichsmarkbetrag, bei Zahlung für volle Arbeitstage auf den nächsten durch 20 teilbaren Reichspfennigbetrag, bei Zahlung für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden auf den nächsten durch 5 teilbaren Reichspfennigbetrag nach unten abzurunden.“ 2. Die bisherigen Absätze 1 bis 5 im 9 70 werden Absatz 2 bis 6.
Artikel III.
1. Die Vorschriften des Artikels I treten an die Stelle der Vorschriften des Artikels des Gesetzes vom 22. Degember 1927, und zwar
a) für den Arbeitslohn, der für eine nach dem 30. September 1928 erfolgte Dienstleistung gewährt wird; b) bei Veranlagung erstmalig für Steuerabschnitte, die in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 1928 enden, bei diesen jedoch mit der Maßgabe, daß die Einkommensteuer um 18 vom Hundert, höchstens aber um 27 Reichsmark jährlich gemindert wird.
2. Die Vorschrift des Artikels U findet erstmalis
sonen gegenüber angewandt werden, die eines Verbrechens verbachtig oder überführt sind. Wir veröffentlichen nachstehend die Bestimmungen, die der Preußische Minister des Innern in einem an alle Polizeibehörden einschließlich der Landjägerei gerichteten Erlaß für die ihm unterstellten Polizeivollzugsbeamten, Hilfspolizeivollzugsbeamten und Beamten der Landjägerei getroffen hat:
„Die mir unterstellten Polizeivollzugsbeamten, Hilfspolizeivollzugsbeamten und Landjägereibeamten dürfen von der Schußzwasse Gebrauch machen:
a) Zur Abwehr eines Angriffs oder einer Bed.ohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben der Beamten oder der in ihrem Schutz befindlichen Personen.
Dieser Fall ist auch dann gegeben, wenn die Täter der mit den Worten„Waffen nieder oder ich schieße". „Hände hoch oder ich schieße" oder ähnlich zum Ausdruck gebrachten Aufforderung des Beamten. Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge niederzulegen oder loszulassen. nicht sofort nachkommen, oder die niedergelegten oder losgelassenen Waffen oder Werkzeuge wieder aufzunehmen sich anschicken:
b) Zum Anhalten von Personen, die eines Verbrechens dringend verdächtig oder überführt sind und sich der Festnahme oder Festbaltung seitens des Beamten durch die Flucht zu entziehen versuchen.
Dem Gebrauch der Schußwaffe muß der Anruf„Halt. oder ich schieße". oder„Hände hoch. oder ich schieße" erfolglos vorangegangen sein. Der Anruf kann in geeigneten Fällen durch 2 kurz bintereinander in die Luft abgegebenen Schüsse ersetzt werden.
Allgemeine Richtlinien.
1. Der Gebrauch der Schußwasse ist nur zulässig, wenn
die Anwendung anderer Mittel offenbar nicht zum Ziele führen würde.
2. In keinem Falle darf er weiter geben, als es zur Erreichung des gesetzlichen Zweckes erforderlich erscheint.
3. Gegen Kinder darf die Schutzwasse überhaupt nicht angewendet werden.
4. Auf die Verhütung von Gefahren für Unbeteiligte. insbesondere in belebten Straßen und geschlossenen Raumen. ist sorgfältig Bedacht zu nehmen.
5. Schreckschüsse sollen den Aufruf„Hände hoch usw.“ ersetzen. Sie dürfen aber nur dann abgegehen werden. wenn der Beamte berechtigt ist, auf den Fliebenden nach erfolglosem Anruf zu schießer
zur
treffen.
bierfür ist der Gebrauch der Handfessel. Personen, die eines Verbrechens verdächtig oder überführt sind. sind serner darauf hinzuweisen, daß bei Fluchtversuch von der Schußwasse Gebrauch gemacht werden wird.
7. Insoweit die Bestimmungen in Ziffer 149—152 der Dienstvorschrift für die Landjägerei den Gebrauch der Schutzwaffe regeln. treten an ihre Stelle die vorstebenden Bestimmungen. Ziff. 153 und 220 Abs. 2 der genannten Dienstvorschrift sind zu streichen.
Die neuen Bestimmungen treten 2 Wochen nach Bekanntgabe im Ministerialblatt für innere Verwaltung in Kraft. Es ist unverzüglich dafür zu sorgen, daß sämtliche Polizeivollzugsbeamten, Hilfspolizeivollzugsbeamten und Landjägereibeamten mit den neuen Bestimmungen über den Gebrauch der Schußwaffe vertraut gemacht und auf ihre genaueste Beachtung eindringlichst bingewielen werden.“
Explodierende Industrie.
auf den Arbeitslohn Anwendung, der für eine nach dem 30. September 1928 erfolgende Dienst= leistung gewährt wird.
*
Im Anschluß an die Annahme dieses Gesetzes ist im Reichstag folgende
Entschließung
angenommen worden:
„In der Regierungserklärung kündigt die Reichsregierung für den Herbst die Prüfung der Frage einer Senkung der Einkommensteuer in den unteren und mittleren Stufen an. Der Reichstag hält angesichts des hohen Steuerdrucks, der vor allem auf den kleineren und mittleren Landwirten und Gewerbetreibenden lastet, und angesichts der Notwendigkeit, die Sparfähigkeit anzuregen, eine solche Prüfung für dringend geboten und ersucht, dabei die von den Parteien zur Abänderung des Einkommensteuergesetzes gestellten Anträge sowie die Notwendigkeit einer Senkung der Realsteuern zu berücksichtigen.“
Aufhebung des alten erlasses.
Neuregelung des Rechtes der Polizeibeamten zum Gebrauch der Schutzwasse.— Starke Einschränkung des
Waffengebrauchs.— Die Handfessel als Mittel zur Gluchtverhinderung.
* Schon seit längerer Zeit wurde im Preußischen Ministerium des Innern eingehend die Frage geprüft. ob unter den heutigen Verhältnissen nicht eine Abänderung der Bestimmungen für den Wafsengebrauch am Platze wäre. Der bislang für den Waffengebrauch maßgebende Erlaß vom 15. Dezember 1921 war durch die damals noch wenig gefestigten inneren Verhältnisse gerechtfertigt. Seitdem aber hat
die Stabilisierung aus innervolitischem Gebiet
bedeutende Fortschritte gemacht, auch die kriminellen Verhältnisse haben sich weit gevessert, daß vor allem eine Abschwächung des Waffengebrauchs gegen Fliebende für Polizeibeamte durchaus am Platze erscheint. Infolgedessen wird das Waffengebrauchsrecht gegen Fliebende in dem neuen Erlaß des Preußischen Ministers des Innern lediglich auf die Fälle beschränkt, in denen es sich um Personen handelt, die dringend eines Verdrechens verdachtig sind und sich der Festnahme oder Festhaltung durch Polizeibeamte durch die Flucht
Grubenunglück in Holland.
E Heerlen, 14. Juli.(Telear.) In der„PrinzHendrik=Grube in Brunssum, in der Nähe von Heerlen ereignete sich eine schwere Grubenezolosion. Vier Tote und Dutende bewußtloser Bergarbeiter wurden bereits geborgen.
Später konnten aus der„Peinz=Hendrik=Grube noch vier weitere Tote an die Oberfläche gebracht werden, so daß bis jetzt
acht Leichen geborgen
stud. Wahrscheinlich haben noch künf andere Bergarbeiter, die bisher nicht ausoefunden werden konnten, evenfalle den Tod gefunden. Da ferner von den im Sankt=JosephKrankenhaus in Heerlen ausgenommenen Bergarbeitern einer so schwere Verletzungen aufweist, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird. dürfte die
Zahl der Todesovfer vermutlich 14 betragen. Unter den GSetöteten befindet sich ein Mitglied der Rettungsmannschaft. das nach Bergung eines Kameraden den Heldemtod in der Grube sand.
Die angestellte Untersuchung bat ergeben, daß die Katastropbe gestern nachmittag um 2 Uhr eintrat. In dem Berawerk muß sich Grubengas gebildet haben, das plötzlich zu einer Explosion führte. Diese entstand in einem Schacht, der 537 Meter unter der Oberfläche liegt, und erfolgte verade zur Zeit des Schichtwechsels. Ungefähr 39 Arbeiter konnten von der sofort in den Schacht hinabgestiegenen Rettungsbrigade allmählich in bewuhtlosem Zustande an die Oberfläche gebracht werden, wo die meisten von ihnen nach einiger Zeit wieder ins Leben gerufen wurden. Nach Bekanntwerden des Unglücks wurde die„Prinz=Hendrik=Grube“ von der Gemeinde= und Militärpolizei in weitem Umkreise abgesperrt.
*
Zwei Vergleute verschüttet.
X Goslar, 14. Juli.(Telegr.) In dem zu den Unterbarzer Berg= und Hüttenwerken gehörigen Bergwerk Rammelsberg sind gestern abend zwei Bergleute durch herabfallendes Gestein verschüttet worden. Der eine konnte nur als Leiche geborgen werden, der andere starb eine Stunde später im Krankenhaus. Beide stammten aus Breslau.
Eine Pulverfabrik zertrümmert.
∆ Würzburg, 14. Juli.(Teleor.) In der Pulversabrik Hasloch bei Wertheim ereignete sich heute vormittag um 11.15 Uhr eine Exololion. von der das alte Fabrikgebände betrossen wurde. Zu der Explosionskatastrovbe, die nach allen Anzeichen den früheren Unglücken an Schwere nicht nachsteht, wird ergänzend mitgeteilt, daß die Explosion die Trockenräume der Fabrik. in denen das Pulver zur Trocknung gelagert wird, betrossen hat. Eine grode Anzahl von Fabrikgebäuden, sowie das Maschinenhaus, wurden zum Teil zerktört. In weitem Umkreis wurden durch den gewaltigen Luftdruck die Fensterscheiben zertrümmert. Die Feuerwehren der Umgebung sind sofort an die Unfallstelle geeilt, um die unter den Trämmern begrabenen Arbeiter zu bergen und das Feuer, das an der Unglücksstätte ausgebrochen ist, einzudämmen.
Bis jetzt sind vier Tote, acht Schwer= und 16 Leichtverletzte geborgen worden. Zur Zeit der Explosion betrug die Belenschaft etwa 139 Mann; man befürchtet, daß noch weitere Opfer unter den Trümmern liegen.
Eisenbahnunglück in Frankreich.
Dr Paris. 14. Juli.(Telegr.) Die Zahl der bei der
Entgleisung eines Schnellzuges Paris—Beliort—Basel Verletzten beläuft sich auf 16. Mehrere der Ver
zu entziehen versuchen.] Wie des Ministerium für össentliche Arbeiten mit
Auch die Androbung des Wassengedrauchs teilt, hat sich die Zahl der Todesopfer bes gestrigen
bei Fluchtversuchen darf nunmehr nur solchen Per= Eisendabnunglücke bei Var=int=Iube auf vien erböbt.
der
Gek
letzten. unter denen sich nach dem„Reuvork Harald" sechs Amerikaner definden sollen erlitzer Verbrübungen 165, Papens eines Dampfrodres der Lokomotive.
teilt—
Eisenbabnunglöd
Todesopfer der hitze.
Berlin, 14. Aoril.(Telegr.) Die Hitze hat
gestern in Berlin zwei Todesopfer gefordert. der Seydelstraße brach plötzlich der Buchdrucker Engelhardt zusammen. Ein hinzugerufener Arzt konnte nur noch den Tod infolge Hitschlags feststellen. Weiter erlitt der Reisende Julius Cohn einen tödlichen Di schlag.
Straßenbahnzusammenstoß in Hamburg.
## Hamburg. 14. Juli.(Telegr.) Am Freitagnachmittag stieß auf der eingleisigen Strecke Lokstedt—Nien= dorf ein Straßenbahnzug mit einem in entgegengesetzter Richtung fabrenden Arbeitswagen so heftig zusammen. daß der Motorwagen sehr beträchtlich beschädigt. die Plattform völlig eingedrückt und die Scheiben zerstört wurden. Es wurden sieben Personen verletzt.
Opfer der Verge.
Viet Tonristen vom Breitborn abgellbrrt.
J Zermatt. 14. Juli.(Telegr.) Am sogenaunten Junggrat des Breitborn verunglückten gestern vier Tourinen aus Paris. die führerlos die Besteigung von der Gandena=Hütte aus unternommen batten. Kurz vor dem Beeitgrat bemühten sie sich mehrere Stunden lang vergeblich, ohne weiterzukommen.
Bei einer Traversierung stürzte der erste Tourist ab und riß die anderen drei ca. 509 bis 600 Meter mit in die Tiefe.
wobei drei der vierte auf
vom Corrergrat Blutsouren nur
vickel, die sich in der Nähe der Leichen befanden.
Von Zermatt ist in der vergängenen Nacht noch eine Rettungsmannschaft ven neun Mann und von der Rüffelalv eine solche von drei Führern nach der Unglücksstelle abgegangen und dort bereits eingetroffen. Die beiden Rettungserveditionen sind wieder im Abstieg begrifsen. da wahrscheinlich keine Möglichkeit mehr bestand, die Touristen noch lebend anzutreffen. Heute früh ging von Zermatt aus noch eine weitere aus elf Führern bestebende Expedition ab.
Es dürfte sich um einen der größten Unglücksfälle im Zermatter Gebiet seit 25 Jahren handeln.
Absturz von der Sroßen Bischossmütze.
28 Salzburg. 14. Juli.(Telegr.) Gestern vormittag stürzte der Bezirrsamtmann Dr. Wildelm Jodannes aus München auf der Groben Bischofsmüde bei Filzmaß
E NE LIEs.
in einen großen Schrund fielen, während auf dem Eise liegen blieb. Mau beobachtete rgrat aus Blutspuren und drei Eic
r Bezirksamtmann Dr. aus München auf der Groben,
müde bei Filzmaß in der Randschlucht ab und blied tot
liegen. Die Leiche konnte geborgen werden.
Von Ratten angefallen.
X Rügenwalde, 14. Juli.(Telegr.) In Neuenbaus bei Rügenwalde in Pommern hat sich ein gräßliches Unglück ereignet. Dort bewohnt der Arbeiter Brökel mit seiner Frau und einem neun Jahre alten Kinde das zu Wohnzwecken dergerichtete Spritzendaus. Als das Elternpaar die Wohnung verlassen hatte und das Kind allein im Bett zurückblied. überfielen Ratten das Kind und richteten es derart im Gesicht. an den Händen und am Körver zu. daß es in ein Krankenhaus übergeführt werden mußte. Sein Zustand ist hoffnungslos.
Der Tod Iwanows.
## Berlin. 14. Juli.(Telegr.) Der Tod des Direktors Jwanow. bei dem man zunächst an einen Selbstmord dachte. scheint auf einen verzschlas zurückzuführen zu sein. Ein weihes Pulver. das man erst für Gift bielt, ist jetzt als ein ungefährliches Badefals festgestellt worden.
Glückstage am Pol. Rettung Soras und Dandongens.
∆ Nom, 14. Joli.(Teleor.) Die„Citta di Milane“ teilt durch Funkspruch mit, daß der Hauptmann der Alpenjäger. Gora. und der nerwegische Hundeschlittenführer Baudougen von einem finnischen Flugzeug, des von zwei schwedischen Flumengen begleitet war. geborgen und nach Kingsbay an Bord der„Citta di Milan=“-bracht worden sind.
Der Schiffsarzt der„Krassin“ meldet, daß Kommandank Mariano Fieder hat und an grober Erschöpfung leidet. Der Zustand des Kommandanten Zavoi in nicht besorgniserregend. Leutnant Vialieri, Prof. Bebounek. Ingenieur Trojani. und der Funkerunteroffizier Biagi sind woblauf. Der leitende Techniker Cecioni dat einen Bruch des linken Beiner erlitten.
Neue französische Flugzenge für Soitzbergen.
2# Paris, 14. Juli.(Teleor.) Wie Havas berichtet, hat Marineminister Leyques Anweisung gegeben, unverzüglich zwei Wasserleichtflugzeuge mit 180=PS.= Motorenstärke und mit Metallkiel nach Spitzbergen zu entsenden. Die Flugzeuge sollen an Bord des vor Kinasday liegenden französischen Kreuzers eingeschifft und von Bord des Kreuzers mit einer Lanziervorrichtung gestartet werden. Die beiden, Avvarate haben einen Aktiononndius von 509 Kilometer.
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