Gelsenkirchener Zeitung

Staôt=Anzeiger für

Erscheint täglich. Bezugspeeis durch Boten zugestellt für den halden Monat 1.20 R.=Mark, durch die Post bezogen

monatlich 2.50 R.=Mark. Einzelnummer 10 R.=Pfg.

Unterstügzung bei jedem södlichen Unfall innerhalb und außerhald des Berufes nach Maßgade besonderer Bestimmungen. Wochendeilagen:Selsenkirchener Conntags=ZeitungSport=RundschauTechnlsche Rundschau HerdfeuerDer AusbauHeim und Welt.

Im Falle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung. Betriebsstörung. Erscheinungsverdet hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises.

Bernsprecher: Amt Gelsenkirchen Nr. 124, 125 und 2124. Postscheck=Konto Essen Nr. 131 46.

Gelsenkirchen=Buer

Anzeigenpreis für 1 Mill. Raumhöhe(27 Mill. dreit!: Ortsanzeigen 7 A.=Pfg., kleine Anzeigen nicht geschäftlicher An und Zamilienanzeigen 5 R.=Pfe., auswärtige Anzeigen 19 R.=Pig., Reklamen(90 Mill. breit) 25 R.=Pfa.

Elr Aufrahnen an bekimmten Tagen und Bläten sooie für Auftrüge mittele Femasprecher wird kei

Druckfehler keine Haftung übernommen. Im Klage= und Konkursfalle sowie bei Geschäftsaufsicht erlise

willigte Nachlag. Angedote von anderen Zeitungen und Vermittlern werden nicht defördert.

und Gerichtsstand: Selfenkirchen.

Geschäftopelle: Gelsenkirchen, Rotthauserstraße 5, geöffnet von morgens 8 dis 1 Uhr, 2 bis 7 Uhr Verlag und Druck von Chr. Münstermann in Gelsenkirchen.

Nr. 192(Erstes Blatt)

Sonntag, den 15. Juli 1928

64. Jahrgang.

*

Diplomatische Sommeraufgaben.

A Während dek innervolitische Betrieb unter dem Einfluß der steigenden Sommerhitze ein fast gewaltsames Ende findet und die Parlamente fluchtartig die heißen Hauptstädte verlassen, scheinen sich in diesen stillen Sommermonaten divlomatische Fühlungnab­men anzubahnen, die für die weitere Entwicklung der großen europäischen Probleme von großer Bedeutung werden können. Die Parlamentsferien sind ja für eine solche unauffällige und für die Ohren der Oeffentlichkeit vorläufig nicht bestimmte Aussprache die richtige Zeit; auch begünstigen die Sommerreisen, welche die für gewisse Verhandlungen wichtige Personen es brauchen dies nicht immer offizielle Politiker und Staatsmänner zu sein in fremde Länder zu führen pflegen, solche in­formativen Gespräche, aus denen sich die Divlomatie namentlich über

die geschäftlichen Hintergründe und Voraussetzungen ihrer Aufgaben

Klarheit zu verschaffen pflegt. So wird z. B. in der nächsten Woche der Revarationsagent in Deutschland. Herr Parker Gilbert, in Paris erwartet und zu gleicher Zeit werden auch der Gouverneur derFederal Reserve Bank Strong. einer der führenden Finanzleute Ame­rikas, und der amerikanische Staatssekretär der Finanzen, Herr Mellon. in der französischen Hauptstadt anwesend sein. Gewiß ist bei solchen Besuchen nie mit Sicherheit zu sagen, wie weit sie zufallig sind und wie weit sie einem bestimmt en politischen Zweck dienen. Sicher aber ist es, daß alle diese Herren mit den Leitern der französischen Politik in Verbindung treten werden und daß sie diese Gelegenheit benützen, um sich über die Hauptfrage der amerikanisch=euroväischen Politik, nämlich über die von niemand mehr geleug­nete Notwendigkeit zu unterhalten, die endgültige Regelung der deutschen Revarationen einzuleiten. Es liegt nahe, den Besuch, den kürzlich der deutsche Botschafter in Paris, Herr v. Hoesch, dem Ministerpräsidenten Poincare abstattete, und der schon durch seine mehr als einstündige Dauer etwas anderes als ein bloßer Höflichkeitsbesuch charakterisiert wurde, mit diesen Aussprachen in Verbindung zu bringen. Man weiß aus den letzten Reden, die Poincare im Wahlkampf gehalten hat, daß er einer Bereinigung der zwischen Frankreich und Deutschland noch bestehenden Streitfragen nicht mehr so abgeneigt ist wie früher, und daß er die von Briand eingeleitete französische Außenvolitik mit dem Ziel einer Aussöhnung mit Deutsch­land. wenn auch mit einigen Vorbehalten, zu unter­stützen bereit ist.

In den Tagen von Locarno und Thoirv hatte man noch geglaubt, daß diese Versöhnung zunächst durch eine rein politische Aktion, nämlich die Räumung des Rheinlandes eingeleitet werden könnte. Mittler­weile hat sich die Revarationsfrage in den Vorder­grund geschoben, und

die These Poincares,

daß die geldlichen Verpflichtungen Deutsch­lands endgültig umgrenzt und neu gesichert werden müßten, ehe Frankreich seinPfand aufgibt, ist in der französtschen Außenpolitik siegreich geblieben. So schmerzlich dies für Deutschland und besonders für das Rheinland ist, deren verfrühte Hoffnungen damit ver­tagt wurden, so müssen wir uns doch realvolitisch nunmehr auf das nächste Ziel, die Lösung der Revarations­frage, einstellen und versuchen, zuerst sie und dann mit ihr die Räumungsfrage zu lösen. Für die Revarations­frage aber ist Poincare als Finanzminister der zuständige Mann, und so ist es zu erklären, daß wir zunächst auch

in der Außenvolitik mit ihm und weniger mit Herrn Briand zu tun haben werden.

Im letzten franzchsischen Ministerrat hat Briand erklärt, daß er im Herbst

eine Aktion der deutschen Diplomatie in der Revarations­und Räumungsfrage

erwarte und daß er dieses Vorwärtsdrängen vom deutschen Standpunkte aus begreiflich und natürlich finde. Diese Aeußerungen des französischen Außen­ministers, den man wohl immer noch als den Schritt­macher in der Aussöhnungspolitik bezeichnen kann, sind wohl so aufzufassen, daß er damit die Anregung geben wollte, innerhalb des französischen Kabinetts die An­sichten darüber zu klären, wie Frankreich solche deutschen Schritte aufzunehmen und zu beantworten habe. Bevor sich jedoch Frankreich zu der Revarationsfrage irgendwie bindend äußert, muß es selbst über seine finanzi­ellen Beziehungen zu Amerika ins Reine kommen, worüber zwar das bekannte Abkommen MellonBeranger getroffen wurde, das jedoch Poincare der Kammer nicht zur Ratifizierung vorge­legt hat. Im August des nächsten Jahres läuft nun aber die Frist für die Bezahlung der amerikanischen Kriegslieferungen an Frankreich im Betrage von 400 Millionen Dollar ab, die Frankreich entweder aus seiner eigenen Kasse bezahlen oder die es sich aus der end­gültigen Regelung der deutschen Revarationsschuld auf irgend eine Weise beschaffen muß. Der offizielle Zu­sammenhang zwischen Revarationsfrage und internatio­nalen Schuldenausgleich wird zwar oft geleugnet, aber schon aus dieser Gegenüberstellung wird es klar, daß er tatsächlich, wenigstens für die französische Politik, vor­handen ist.

Die Besorechungen des Revarationsagenten, des ame­rikanischen Schatzsekretärs und des amerikanischen Bank­manns in Paris gewinnen unter diesen Umständen den

Charakter einer wichtigen diplomatischen Vorarbeit.

Daß Frankreich im übrigen bemüht ist, seine Be­ziehungen zi Amerika auch stimmungsgemäß gut zu erhalten, zeigt die jetzt eingetroffene Nachricht, daß die französische Regierung fast gleichzeitig mit der Ueber­reichung de deutschen Note. in der die vorbehalt­lose I rstimnung Deutschlands zu dem Kellogg'schen Kriegsäcitungspakt ausgesprochen wurde, in Washington hat mitteilen lassen, daß auch sie den neuen Kellogg'schen Vorschlag als Ganzes annimmt. Diese vorbehaltlose Zu­stimmung Frankreichs kommt erwas überraschend. da noch in den letzten Tagen Anzeichen dafür vorlagen, daß die französische Divlomatie die Unterstützung der eng­lischen dafür zu gewinnen suchte, doch noch die alten fran­zösischen Vorbehalte in dem Pakt zum Ausdruck zu brin­gen. Darauf hat nun Frankreich endgültig ver­zichtet und durch seine eilige Zustimmung England in Hinterhand gelassen, das sich nach den letzten Erklärun­gen Chamberlains immer noch im Zustand derEr­wägung befindet.

Die schnelle französische Zustimmung hat, wie aus Washington berichtet wird, dort einen ausgeseich­neten Eindruck gemacht und wird als bedeutender Erfolg des Staatssekretärs Kellogg betrachtet. Auch vom deutschen Standpunkt aus ist dies zu begrüßen, nicht nur, weil damit der Kriegsächtungsvakt über die letzte Klivpe weggesteuert ist, sondern weil sich auch die Revarations= und Räumungsfrage nur auf Grund eines völligen und durch keine politischen Mißstimmungen ge­trübten Einvernehmens zwischen Frankreich und Amerika lösen lassen wird.

Innerdeutsche Fragen.

Die Senkung der Tohnsteuer

bewegt sich nach dem vom Reichstag nunmehr angenom­menen Gesetzentwurf in folgender Richtung:

Artikel I.

Die Einkommensteuer wird wie folgt er­mäßigt:

1. die nach den Vorschriften der§§ 70, 74 des Einkommen­steuergesetzes zu erhebende Einkommensteuer(Steuer­abzug vom Arbeitslohn) um 25 v. H., jedoch in den Fällen des§ 70 höchstens

a) um drei Reichsmark monatlich bei Zahlung des Arbeitslohnes für volle Monate,

b) um 0,75 Reichsmark wöchentlich bei Zahlung des Arbeitslohnes für volle Wochen,

e) um 0,15 Reichsmark täglich bei Jahlung des Arbeits­lohnes für volle Arbeitstage,

4) um 0,05 Reichsmark zweistündlich bei Zahlung des Arbeitslohnes für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden;

2. die veranlagte Einkommensteuer um 25 vom Hundert, höchstens jedoch um 36 Reichsmark jährlich, wenn das Einkommen den Betrag von 15000 Reichsmark nicht übersteigt.

Artikel II.

Das Einkommensteuergeletz wird wie folgt geändert:

1. Im§ 70 wird folgende neue Vorschrift als Abfatz 1 eingefügt:(1) Zur Berechnung der Steuer ist der Arbeitslohn bei Zahlung für volle Monate auf den nächsten durch 5 teilbaren vollen Reichsmarkbetrag, bei Zahlung für volle Wochen auf den nächsten vollen Reichsmarkbetrag, bei Zahlung für volle Arbeitstage auf den nächsten durch 20 teilbaren Reichspfennig­betrag, bei Zahlung für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden auf den nächsten durch 5 teilbaren Reichspfennigbetrag nach unten abzurunden. 2. Die bisherigen Absätze 1 bis 5 im 9 70 werden Absatz 2 bis 6.

Artikel III.

1. Die Vorschriften des Artikels I treten an die Stelle der Vorschriften des Artikels des Gesetzes vom 22. De­gember 1927, und zwar

a) für den Arbeitslohn, der für eine nach dem 30. Sep­tember 1928 erfolgte Dienstleistung gewährt wird; b) bei Veranlagung erstmalig für Steuerabschnitte, die in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 1928 enden, bei diesen jedoch mit der Maßgabe, daß die Einkommensteuer um 18 vom Hundert, höchstens aber um 27 Reichsmark jährlich gemindert wird.

2. Die Vorschrift des Artikels U findet erstmalis

sonen gegenüber angewandt werden, die eines Ver­brechens verbachtig oder überführt sind. Wir ver­öffentlichen nachstehend die Bestimmungen, die der Preu­ßische Minister des Innern in einem an alle Polizei­behörden einschließlich der Landjägerei gerichteten Erlaß für die ihm unterstellten Polizeivollzugsbeamten, Hilfs­polizeivollzugsbeamten und Beamten der Landjägerei ge­troffen hat:

Die mir unterstellten Polizeivollzugsbeamten, Hilfs­polizeivollzugsbeamten und Landjägereibeamten dürfen von der Schußzwasse Gebrauch machen:

a) Zur Abwehr eines Angriffs oder einer Bed.ohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben der Be­amten oder der in ihrem Schutz befindlichen Personen.

Dieser Fall ist auch dann gegeben, wenn die Täter der mit den WortenWaffen nieder oder ich schieße". Hände hoch oder ich schieße" oder ähnlich zum Ausdruck gebrachten Aufforderung des Beamten. Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge niederzulegen oder loszu­lassen. nicht sofort nachkommen, oder die niedergelegten oder losgelassenen Waffen oder Werkzeuge wieder auf­zunehmen sich anschicken:

b) Zum Anhalten von Personen, die eines Ver­brechens dringend verdächtig oder überführt sind und sich der Festnahme oder Festbaltung seitens des Beamten durch die Flucht zu entziehen versuchen.

Dem Gebrauch der Schußwaffe muß der AnrufHalt. oder ich schieße". oderHände hoch. oder ich schieße" er­folglos vorangegangen sein. Der Anruf kann in geeigneten Fällen durch 2 kurz bintereinander in die Luft abgegebenen Schüsse ersetzt werden.

Allgemeine Richtlinien.

1. Der Gebrauch der Schußwasse ist nur zulässig, wenn

die Anwendung anderer Mittel offenbar nicht zum Ziele führen würde.

2. In keinem Falle darf er weiter geben, als es zur Erreichung des gesetzlichen Zweckes erforderlich erscheint.

3. Gegen Kinder darf die Schutzwasse überhaupt nicht angewendet werden.

4. Auf die Verhütung von Gefahren für Unbetei­ligte. insbesondere in belebten Straßen und geschlossenen Raumen. ist sorgfältig Bedacht zu nehmen.

5. Schreckschüsse sollen den AufrufHände hoch usw. ersetzen. Sie dürfen aber nur dann abgegehen wer­den. wenn der Beamte berechtigt ist, auf den Fliebenden nach erfolglosem Anruf zu schießer

zur

treffen.

bierfür ist der Gebrauch der Handfessel. Personen, die eines Verbrechens verdächtig oder überführt sind. sind serner darauf hinzuweisen, daß bei Fluchtver­such von der Schußwasse Gebrauch gemacht werden wird.

7. Insoweit die Bestimmungen in Ziffer 149152 der Dienstvorschrift für die Landjägerei den Gebrauch der Schutzwaffe regeln. treten an ihre Stelle die vor­stebenden Bestimmungen. Ziff. 153 und 220 Abs. 2 der genannten Dienstvorschrift sind zu streichen.

Die neuen Bestimmungen treten 2 Wochen nach Be­kanntgabe im Ministerialblatt für innere Verwaltung in Kraft. Es ist unverzüglich dafür zu sorgen, daß sämtliche Polizeivollzugsbeamten, Hilfspolizeivollzugs­beamten und Landjägereibeamten mit den neuen Bestim­mungen über den Gebrauch der Schußwaffe vertraut ge­macht und auf ihre genaueste Beachtung ein­dringlichst bingewielen werden.

Explodierende Industrie.

auf den Arbeitslohn Anwendung, der für eine nach dem 30. September 1928 erfolgende Dienst= leistung gewährt wird.

*

Im Anschluß an die Annahme dieses Gesetzes ist im Reichstag folgende

Entschließung

angenommen worden:

In der Regierungserklärung kündigt die Reichs­regierung für den Herbst die Prüfung der Frage einer Senkung der Einkommensteuer in den unteren und mittleren Stufen an. Der Reichs­tag hält angesichts des hohen Steuerdrucks, der vor allem auf den kleineren und mittleren Landwirten und Ge­werbetreibenden lastet, und angesichts der Notwendigkeit, die Sparfähigkeit anzuregen, eine solche Prüfung für dringend geboten und ersucht, dabei die von den Parteien zur Abänderung des Einkommensteuergesetzes gestellten Anträge sowie die Notwendigkeit einer Senkung der Realsteuern zu berücksichtigen.

Aufhebung des alten erlasses.

Neuregelung des Rechtes der Polizeibeamten zum Ge­brauch der Schutzwasse. Starke Einschränkung des

Waffengebrauchs. Die Handfessel als Mittel zur Glucht­verhinderung.

* Schon seit längerer Zeit wurde im Preußischen Ministerium des Innern eingehend die Frage geprüft. ob unter den heutigen Verhältnissen nicht eine Abänderung der Bestimmungen für den Wafsengebrauch am Platze wäre. Der bislang für den Waffengebrauch maßgebende Erlaß vom 15. Dezember 1921 war durch die damals noch wenig gefestigten inneren Verhältnisse gerechtfertigt. Seitdem aber hat

die Stabilisierung aus innervolitischem Gebiet

bedeutende Fortschritte gemacht, auch die kriminellen Verhältnisse haben sich weit gevessert, daß vor allem eine Abschwächung des Waffengebrauchs gegen Fliebende für Polizeibeamte durchaus am Platze erscheint. Infolge­dessen wird das Waffengebrauchsrecht gegen Flie­bende in dem neuen Erlaß des Preußischen Ministers des Innern lediglich auf die Fälle beschränkt, in denen es sich um Personen handelt, die dringend eines Ver­drechens verdachtig sind und sich der Festnahme oder Festhaltung durch Polizeibeamte durch die Flucht

Grubenunglück in Holland.

E Heerlen, 14. Juli.(Telear.) In derPrinz­Hendrik=Grube in Brunssum, in der Nähe von Heerlen ereignete sich eine schwere Grubenezolosion. Vier Tote und Dutende bewußtloser Bergarbeiter wurden be­reits geborgen.

Später konnten aus derPeinz=Hendrik=Grube noch vier weitere Tote an die Oberfläche gebracht wer­den, so daß bis jetzt

acht Leichen geborgen

stud. Wahrscheinlich haben noch künf andere Bergarbeiter, die bisher nicht ausoefunden werden konnten, evenfalle den Tod gefunden. Da ferner von den im Sankt=Joseph­Krankenhaus in Heerlen ausgenommenen Bergarbeitern einer so schwere Verletzungen aufweist, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird. dürfte die

Zahl der Todesovfer vermutlich 14 betragen. Unter den GSetöteten befindet sich ein Mitglied der Rettungsmannschaft. das nach Bergung eines Kameraden den Heldemtod in der Grube sand.

Die angestellte Untersuchung bat ergeben, daß die Kata­stropbe gestern nachmittag um 2 Uhr eintrat. In dem Berawerk muß sich Grubengas gebildet haben, das plötzlich zu einer Explosion führte. Diese entstand in einem Schacht, der 537 Meter unter der Oberfläche liegt, und erfolgte verade zur Zeit des Schichtwechsels. Unge­fähr 39 Arbeiter konnten von der sofort in den Schacht hinabgestiegenen Rettungsbrigade allmählich in be­wuhtlosem Zustande an die Oberfläche gebracht wer­den, wo die meisten von ihnen nach einiger Zeit wieder ins Leben gerufen wurden. Nach Bekanntwerden des Un­glücks wurde diePrinz=Hendrik=Grube von der Ge­meinde= und Militärpolizei in weitem Umkreise abge­sperrt.

*

Zwei Vergleute verschüttet.

X Goslar, 14. Juli.(Telegr.) In dem zu den Unter­barzer Berg= und Hüttenwerken gehörigen Bergwerk Rammelsberg sind gestern abend zwei Bergleute durch herabfallendes Gestein verschüttet worden. Der eine konnte nur als Leiche geborgen werden, der andere starb eine Stunde später im Krankenhaus. Beide stammten aus Breslau.

Eine Pulverfabrik zertrümmert.

Würzburg, 14. Juli.(Teleor.) In der Pulver­sabrik Hasloch bei Wertheim ereignete sich heute vor­mittag um 11.15 Uhr eine Exololion. von der das alte Fabrikgebände betrossen wurde. Zu der Explosions­katastrovbe, die nach allen Anzeichen den früheren Un­glücken an Schwere nicht nachsteht, wird ergänzend mit­geteilt, daß die Explosion die Trockenräume der Fa­brik. in denen das Pulver zur Trocknung gelagert wird, betrossen hat. Eine grode Anzahl von Fabrikgebäuden, sowie das Maschinenhaus, wurden zum Teil zerktört. In weitem Umkreis wurden durch den gewaltigen Luft­druck die Fensterscheiben zertrümmert. Die Feuerwehren der Umgebung sind sofort an die Unfallstelle geeilt, um die unter den Trämmern begrabenen Ar­beiter zu bergen und das Feuer, das an der Unglücksstätte ausgebrochen ist, einzudämmen.

Bis jetzt sind vier Tote, acht Schwer= und 16 Leicht­verletzte geborgen worden. Zur Zeit der Explosion betrug die Belenschaft etwa 139 Mann; man befürchtet, daß noch weitere Opfer unter den Trümmern liegen.

Eisenbahnunglück in Frankreich.

Dr Paris. 14. Juli.(Telegr.) Die Zahl der bei der

Entgleisung eines Schnellzuges ParisBeliortBasel Verletzten beläuft sich auf 16. Mehrere der Ver­

zu entziehen versuchen.] Wie des Ministerium für össentliche Arbeiten mit­

Auch die Androbung des Wassengedrauchs teilt, hat sich die Zahl der Todesopfer bes gestrigen

bei Fluchtversuchen darf nunmehr nur solchen Per= Eisendabnunglücke bei Var=int=Iube auf vien erböbt.

der

Gek­

letzten. unter denen sich nach demReuvork Harald" sechs Amerikaner definden sollen erlitzer Verbrübungen 165, Papens eines Dampfrodres der Lokomotive.

teilt

Eisenbabnunglöd

Todesopfer der hitze.

Berlin, 14. Aoril.(Telegr.) Die Hitze hat

gestern in Berlin zwei Todesopfer gefordert. der Seydelstraße brach plötzlich der Buchdrucker Engel­hardt zusammen. Ein hinzugerufener Arzt konnte nur noch den Tod infolge Hitschlags feststellen. Weiter erlitt der Reisende Julius Cohn einen tödlichen Di schlag.

Straßenbahnzusammenstoß in Hamburg.

## Hamburg. 14. Juli.(Telegr.) Am Freitagnach­mittag stieß auf der eingleisigen Strecke LokstedtNien= dorf ein Straßenbahnzug mit einem in entgegengesetzter Richtung fabrenden Arbeitswagen so heftig zusammen. daß der Motorwagen sehr beträchtlich beschädigt. die Plattform völlig eingedrückt und die Scheiben zerstört wurden. Es wurden sieben Personen verletzt.

Opfer der Verge.

Viet Tonristen vom Breitborn abgellbrrt.

J Zermatt. 14. Juli.(Telegr.) Am sogenaun­ten Junggrat des Breitborn verunglückten gestern vier Tourinen aus Paris. die führerlos die Be­steigung von der Gandena=Hütte aus unternommen batten. Kurz vor dem Beeitgrat bemühten sie sich mehrere Stun­den lang vergeblich, ohne weiterzukommen.

Bei einer Traversierung stürzte der erste Tourist ab und riß die anderen drei ca. 509 bis 600 Meter mit in die Tiefe.

wobei drei der vierte auf

vom Corrergrat Blutsouren nur

vickel, die sich in der Nähe der Leichen befanden.

Von Zermatt ist in der vergängenen Nacht noch eine Rettungsmannschaft ven neun Mann und von der Rüffel­alv eine solche von drei Führern nach der Unglücksstelle abgegangen und dort bereits eingetroffen. Die beiden Rettungserveditionen sind wieder im Abstieg begrifsen. da wahrscheinlich keine Möglichkeit mehr bestand, die Touristen noch lebend anzutreffen. Heute früh ging von Zermatt aus noch eine weitere aus elf Führern bestebende Expedition ab.

Es dürfte sich um einen der größten Unglücksfälle im Zermatter Gebiet seit 25 Jahren handeln.

Absturz von der Sroßen Bischossmütze.

28 Salzburg. 14. Juli.(Telegr.) Gestern vormittag stürzte der Bezirrsamtmann Dr. Wildelm Jodannes aus München auf der Groben Bischofs­müde bei Filzmaß

E NE LIEs.

in einen großen Schrund fielen, während auf dem Eise liegen blieb. Mau beobachtete rgrat aus Blutspuren und drei Eic­

r Bezirksamtmann Dr. aus München auf der Groben,

müde bei Filzmaß in der Randschlucht ab und blied tot

liegen. Die Leiche konnte geborgen werden.

Von Ratten angefallen.

X Rügenwalde, 14. Juli.(Telegr.) In Neuenbaus bei Rügenwalde in Pommern hat sich ein gräßliches Un­glück ereignet. Dort bewohnt der Arbeiter Brökel mit seiner Frau und einem neun Jahre alten Kinde das zu Wohnzwecken dergerichtete Spritzendaus. Als das Eltern­paar die Wohnung verlassen hatte und das Kind allein im Bett zurückblied. überfielen Ratten das Kind und richteten es derart im Gesicht. an den Händen und am Körver zu. daß es in ein Krankenhaus übergeführt wer­den mußte. Sein Zustand ist hoffnungslos.

Der Tod Iwanows.

## Berlin. 14. Juli.(Telegr.) Der Tod des Direktors Jwanow. bei dem man zunächst an einen Selbstmord dachte. scheint auf einen verzschlas zu­rückzuführen zu sein. Ein weihes Pulver. das man erst für Gift bielt, ist jetzt als ein ungefährliches Bade­fals festgestellt worden.

Glückstage am Pol. Rettung Soras und Dandongens.

Nom, 14. Joli.(Teleor.) DieCitta di Milane teilt durch Funkspruch mit, daß der Hauptmann der Alpenjäger. Gora. und der nerwegische Hundeschlitten­führer Baudougen von einem finnischen Flug­zeug, des von zwei schwedischen Flumengen begleitet war. geborgen und nach Kingsbay an Bord derCitta di Milan=-bracht worden sind.

Der Schiffsarzt derKrassin meldet, daß Komman­dank Mariano Fieder hat und an grober Erschöpfung leidet. Der Zustand des Kommandanten Zavoi in nicht besorgniserregend. Leutnant Vialieri, Prof. Bebounek. Ingenieur Trojani. und der Funker­unteroffizier Biagi sind woblauf. Der leitende Tech­niker Cecioni dat einen Bruch des linken Beiner er­litten.

Neue französische Flugzenge für Soitzbergen.

2# Paris, 14. Juli.(Teleor.) Wie Havas berichtet, hat Marineminister Leyques Anweisung gegeben, unver­züglich zwei Wasserleichtflugzeuge mit 180=PS.= Motorenstärke und mit Metallkiel nach Spitzbergen zu entsenden. Die Flugzeuge sollen an Bord des vor Kinas­day liegenden französischen Kreuzers eingeschifft und von Bord des Kreuzers mit einer Lanziervorrichtung ge­startet werden. Die beiden, Avvarate haben einen Aktiononndius von 509 Kilometer.

.