1933 Nr. 450— 105. Jahrgang
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Dienstag, 26. Septbr. 1933
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Die Brandstiftungen van der Lubbes
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nblat), 2. Koret, 3. 3. Ferner: Present, jote Pierre de Feu. iyer), 2. Irritative, 25. Ferner: Torshonaland.
ch: A. Wemper.
W Leipzig, 26. Sept. Die heutige Verhandlung wird um.45 Uhr eröffnet. Der Angeklagte Dimitroff erhebt sich und will eine Erklärung abgeben, worauf der Vorsitzende erwidert: Nein,
jetzt noch nicht.
Der Vorsitzende gibt dann folgende Erklarung ab: Die Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe, die heute im Vordergrund stehen soll, hat sich anders gestaltet als die Voruntersuchung. Wie sich aus den Protokollen ergibt, die über seine früheren Aussagen geführt worden sind, hat er damals sehr präzise, deutlich und eindringlich gesprochen. Das ist heute anders geworden. Er zeigt sich zurückhaltend, spricht undeutlich und gibt manchmal widerspruchs volle Antworten. Der Senat hat daher beschlossen, zu den weiteren Vernehmungen, soweit sie den Angeklag ton van der Lubbe betreffen, allerdings noch nicht heute, die vernehmenden Personen zuzuziehen. Als solche kämen in erster Linie in Frage der Untersuchungsrichter Reichsgerichtsrat Vogt und einige Kriminalbeamte, die für morgen geladen werden sollen. Die Vernehmung wird dann so erfolgen, daß der Angeklagte wieder gefragt wird, daß aber im Anschluß daran, soweit es notwendig ist, gleich die früher vernehmenden Beamten gehört werden. Es ist damit nicht gesagt, daß etwa die Aussagen des Angeklagten van der Lubbe bedeutungslos werden; durch aus nicht.
Der Senat ist voll der Ansicht, daß der Angeklagte van der Lubbe alles versteht, was man sagt.
Die mehrtägige Beobachtung hat klar gezeigt, daß er der Hauptverhandlung folgt und ferner, daß er die Antworten, die er gibt, im großen und ganzen in vollem Bewußtsein gibt. Gleichwohl scheint aber dem Senat für eine Feststellung des Tatbestandes doch die Aussage van der Lubbes in dieser Form nicht auszureichen. Infolgedessen werden wir heute nur die vier einzelnen Brände, zwei im Rathaus, einer im Schloß und einer im Wohlfahrtsamt Neukölln, verhandeln und dann die Verhandlung abbrechen, da die
Umstellung des Verfahrens
denn um eine solche handelt es sich hierbei, auch noch gewisse Vorbereitungen notwendig macht.
Der Angeklagte Dimitroff erhebt sich und ruft: Ich möchte eine Erklärung abgeben, eine Berichtigung!
Vors.: Das lehne ich ab. Sie sind nicht berechtigt, bei jeder denkbaren Gelegenheit Erklärungen abzugeben. Wann solche Erklärungen avzugeben sind, bestimmt die Prozeßordnung und bestimme im übri
Muo Dimitroff: Ich muß erklären, daß am Sonnabend den deutschen Zeitungen....
Vorsitzender(unterbrechend): Hali, diese Erklärung lasse ich nicht zu. Heute wird die Vernehmung van der Lubbes durchgeführt.
Angekl. Dimitroff: Ich stelle fest, daß ich nicht
die Möglichkeit habe.....
Vors.: Sie haben hier gar nichts festzustellen! Sie haben sich zum mindesten zunächst an Ihren Verteidiger zu wenden!
Angekl. Dimitroff schreit: Ich verteidige mich
selbst hier!
Der Vorsitzende ruft nunmehr in entschiedenem Tone den Angeklagten Dimitroff zur Ruhe und setzt dann die
Vernehmung des Angeklagten van der Lubbe über die Vorbereitungen seiner Tat
fort. Zu van der Lubbe gewandt, sagt der Vorsitzende: Wir kommen jetzt zum Sonnabend, 25. Februar. Bis zu diesem Tage waren Sie im Männerheim in der Alexandrinenstraße. Ist das richtig?.
Der Angeklagte van der Lubbe zögert bei die ser und bei allen folgenden Fragen des Vorsitzenden fast eine Minute, bis er eine einsilbige Anwwort erteilt. Die Frage, ob er in der Nacht zum Sonnabend im Männerheim war, beantwortet er mit Ja.
Vors.: Wohin haben Sie sich am Sonnabend
morgen begeben?
Angekr.: Zentrum.
Vors.: Sind Sie also ins Zentrum der Stadt gegangen und sind dabei auch am Rathaus und am Schloß vorbeigekommen?— Angekl.: Ja.
Vors.: Haben Sie schon damals die Absicht ge
habt, Rathaus und Schloß anzustecken?
Angekl.: Rein.
Vors.: Wann ist Ihnen der Gedanke gekommen? — Angekl.: Später.
Vors.: Können Sie nicht sagen, wann Ihnen der Gedanke gekommen ist, die Brandstiftung auszuführen? — Angekl.: Sonnabend.
Vors.: Also am Sonnabend in einer späteren
Abendstunde. Ist Ihnen nicht schon am Mittwoch in einem Gespräch der Gedanke gekommen?— Ange klagter: Nein.
Vors.: Am Mittwoch vor dem Wohlfahrtsamt wurde doch in Ihrer Gegenwart geäußert, man müßte die öffentlichen Gebäude anstecken. Sind Sie damals nicht auf den Gedanken gekommen.— Angekl.: Nein Der Vorsitzende fragt den Angeklagten, ob er bei dem Gespräch vor dem Neuköllner Wohlfahrtsamt auch selbst gesagt habe, es müßten öffentliche Gebäude an gesteckt werden.— Van der Lubbe: Nein.
Vors.: Sie haben nachher Streichhölzer und Koh lenanzünder gekauft. Dessen erinnern Sie sich wohl noch?— Angekl.: Ja.
Vors.: Sie haben vorher gesagt, Sie seien Sonn abend von der Alexandrinenstraße in Richtung Her mannsplatz gegangen. Sie haben dann in der Lieg nitzer Straße nochmals Kohlenanzünder gekauft. Au die Frage, ob Sie ein Holländer seien, sollen Sie er widert haben, Sie wären ein Rheinländer. Erinnern Sie sich dessen noch?— Angekl.: Ja.
Vors.: Damals hatten Sie also schon den Ent schluß gefaßt, die Anzündung vorzunehmen?— An geklagter: Nicht endlich.
Vors.: Das heißt also. Sie wären noch nicht se entschlossen gewesen?— Angekl.: Ja.
Auf weiteres Fragen ergibt sich dann, daß der An geklagte in Richtung Wohljahrtsamt Neukölln am Mit telweg gegangen ist. Dieses Wohlfahrtsamt liegt ziem
Schreckensmeldungen aus Mexiko
Furchtbare Einzelheiten der Orkankatastrophe Man spricht von 5000 Toten
Reichsminister a. D. Dr. Bracht f
— Berlin, 26. Sept.(Eig. Drahtm.) Nachdem die Hafenstadt Tampico in Mexiko erst vor zwei Wochen von einem schweren Sturm heimgesucht worden war, der verheerende Wirkungen auslöste, ist sie nun, wie bereits kur berichtet, zum zweiten Male das Opfer einer ungeheuer schweren Orkankatastrophe geworden. Der Hafen, ein wichtiger Ausfuhrplatz für Petroleum, liegt vollkommen in Trümmern. In reißendem Strom, der alles mitnimmt, was sich ihm in den Weg stellt, stürzen die Fluten der aus ihren Ufern getretenen Flüsse Panuco und Tamesi. Die erste Nach richt von dieser riesigen Katastrophe kam von dem deutschen Dampfer„Kiel“, der durch Funkspruch meldete:„Ganz furchtbares Unglück. unmöglich, sich die Ausmaße vorzustellen.“ Nach einer ersten Schätzung rechnet man jetzt schon mit meyr als 5000 Todesopfern. Der Wirbelsturm raste mit einer Geschwindigkeit von 200 Stundenkilometer über die Stadt. Ganze Stadtviertel sind von den Fluten in einer Höhe von 3 bis 5 Meter überschwemmt. Die Funkgesellschaft der Pan amerikanischen Luftgesellschaft gibt durch Funk die folgende erste Darstellung: Drei Viertel der Stadt liegen vollkommen in Trümmern. Bahndämme und Telefonleitungen im Um kreis von 120 Kilometer fortgeschwemmt. Mehrere Eisenbahnzüge verschollen, anscheinend von dem Wirbelsturm fortgerissen. Die Opfer der Katastrophe fanden den Tod durch Ertrinken. Zehntausende von Menschen mögen im Augenblick ohne jede Hilfe sein. Flugzeuge, die zur Hilfeleistung ausgeschickt worden waren, konnten in dem Gebiet der überschwemmungen nicht landen. Die ganze Halb insel Yukatan ist in weitestem Maße von der Katastrophe in Mitleidenschaft gezogen worden. Es scheint nach den ersten Meldungen die größte Karastrophe zu sein, von der Mexiko überaupt heimgesucht worden ist. An die undert Dörfer und Siedlungen sind on den Fluren buchstäblich vom Erdoden weggerissen worden. Die Ingenieure rechnen damit, daß wirksame Hilfe durch Flugzeuge erst nach dem Ablauf von 24 Stunden gebracht wer
den kann. Mit der Eisenbahn werde man erst in etwa acht Tagen an die Unglücksstätte herankommen, da im Umkreis von 120 Kilometer alle Bahnlinien zerstört sind. Auch die Telefonleitungen sind vollkommen zertrümmert, so daß kaum Nachrichten aus dem betrofsenen Gebiet zu haben sind. Die Städte Cindad Victoria und Cindad Valles sind ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Auf Veranlassung der Regierung sind Militär und Rotes Kreuz zur Hilfeleistung in das Unglücksgebiet abgesandt worden. In einem Aufruf des Präsidenten wird zur Hilfeleistung aufgefordert, welche die Bevölkerung durch Geldspenden leisten soll. Der angerichtete Schaden wird auf mehrere hundert Millionen Dollar geschätzt. General Macias hat aus der Unglücksstadt Tampico gefunkt, daß dort der Belagerungszunand erklärt worden sei.
III Mexiko=Stadt, 26. Sept. Der verheerende Wirbelsturm, der die westamerikanische Küste und insbesondere die Stadt Tampico heimgesucht hat, soll den letzten in der Nacht zum Dienstag eingelaufenen Meldungen zufolge über 500 Todesopfer gefordert haben.
W Neunork, 26. Sept. Aus dem Katastrophen= gebiet in Mittelamerika laufen noch immer Schreckensmeldungen ein, die über die Schäden berichten, die der Orkan angerichtet hat. In Tampico sind fast alle Gebäude zerstört. Das Krankenhaus, der Bahnhof und das Zollgebäude sind vom Boden glatt wearasiert worden. Man befürchtet, daß unter den Trümmern der ein gestürzten Gebäude sich noch Hunderte von Lebenden befinden. Aus Cardenas auf Cubu werden 20 Tote gemeldet. An den Gleiskörpern der Eisenbahn sind die Böschungen in sich zusammen gestürzt. Der Fluß, an dem die Stadt liegt, ist über die Ufer getreten. Die Umgebung der Stadt ist von ungeheuren Schlammassen überflutet worden, die eine Höhe von sechs Fuß erreicht haben. Daher ist eine Suche nach den Opfern unmöglich geworden. Nach den bisher vorliegenden Schätzungen rechnet man damit, daß allein die Eisenbahngesellschaften einen Schaden von fast einer Million Dollar erlitten haben.
ch einsam und ist eine lange Holzbaracke, die sich etwa 100—120 Meter die Straße entlang erstreckt. Als der Angeklagte zum Wohlfahrtsamt kam, war es noch hell, daß er sich noch einmal entfernte, um gegen 6,30 Uhr wiederzukommen.
Vors.: Wie sind Sie in das Wohlfahrtsamt hineingekommen?
Angekl.: Ich bin über die Latten gestieger.
Der Vorsitzende stellt weiter durch Fragen, die der Angeklagte immer nur zögernd und einsilbig mit Ja beantwortet, folgenden Tatbestand fest:
Der Angeklagte hat in ein offenstehendes Fenster ein halbes Paket brennender Kohlenanzünder hineingeworfen. Dieses saket fiel an eine geschlossene Tür. Es hat dort eine Zeitlang weitergebrannt. auch die Tür angekohlt, ist dann aber ausgegangen. Van der Lubbe ist dann auf das Dach geklettert und hat dort ein weiteres Paket brennender Kohlenanzünder hingeworfen, obwohl auf dem Dach Schnee lag. Dann ist er wieder heruntergeklettert, und hat brennende Kohlenanzünder in ein anderes Fenster hineingeworfen. Die Brandstiftung wurde dadurch entdeckt, daß der in der Nähe stehende Polizeioberwachtmeister Albrecht von einem Zivilisten auf die auf dem Dach brennenden Kohlenanzünder aufmerksam gemacht wurde. Albrecht hat dann mit anderen Zivilisten das Feuer gelöscht. Er hat bei dieser Gelegenheit die Brandstellen festgestellt.
Aus den weiteren Vorhalten des Vorsitzenden, auf die der Angeklagte nur zögernd bestätigend antwortet, ergibt sich, daß der Angeklagte sich dann schnell entfernt und mit der Untergrundbahn nach dem Alexanderplatz gefahren ist. Er ist dann die Königsstraße entlang gegangen und etwa um 7,15 Uhr abends am Rathaus eingetroffen.
Vors.: Das Rathaus hatten Sie sich wohl vorher am Tage angesehen?— Angekl.: Ja.
Vors.: Und da hatten Sie gesehen, daß in einem Kellerraum ein Fenster offen stand?— Angekl.: Ja.
Auf die Frage des Vorsitzenden, was er nun an dem offenen Fenster des Kellerraumes am Rathaus gemacht habe, enwidert der Angeklagte:„Ein Brandpaket hineingeworfen.“ Der Angeklagte hat sich dann wieder schnell entfernt.
Der Vorsitzende verliest aus der Anklageschrift, daß dieser Brand sich etwas intensiver entwickelt hat als der im Wohlfahrtsamt. Der Vorsitzende stellt zu dieser Brandstiftung abschließend fest, daß das Feuer, wenn es nicht rechtzeitig gelöscht worden wäre, leicht einen großen Umfang hätte annehmen können, da die neben dem Brandzimmer gelegenen Lagerräume leicht brennbare Gegenstände enthielten. Van der Lubbes Verteidiger, Dr. Seuffert, fragt den Angeklagten, ob er denn erkannt habe, daß die hinter dem Fenster gelegenen Räume als Wohnräume dienten. Der Angeklagte bejaht diese Frage.
Der Vorsitzende bespricht nun mit dem Angeklagten die dritte Brandstiftung, die dieser an demselben Sonnabend, 25. Februar, verübt hat, die Brandstiftung im Berliner Schloß. Van der Lubbe ist vom Rathaus zum Schloß gegangen. Tort war vor dem großen Portal vor der Westfront ein Baugerüst aufgestellt. An der Gerüstleiter ist der Angeklagte zum Dach hinaufgeklettert und hat in ein offenstehendes Doppelfenster ein halbes Paket brennender Kohlenanzünder mit dem Erfolg geworfen, daß
das Fensterkreuz Feuer fing und die Stube verqualmt wurde. Dann sah van der Lubbe auf dem Dach an einer Mauernische ein Laubengerüst, an dem im Sommer Grünpflanzen emporkletterten. Lubbe versuchte, die Gerüststange der Laube in Brand zu setzen, zunächst mit Kohlenanzündern, dann mit Streichhölzern. Er hatte einige der Stangen verbrannt, einige waren auch angekohlt, doch hatte der starke Wind auf dem Dach sehr bald das Feuer gelöscht.
Auf die Frage des Vorsitzenden, was er mit den Brandstiftungen erreichen wollte, antwortete van der Lubbe, daß er das zu jener Zeit selbst nicht gewußt habe Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang auf die Aussagen des Zeugen Heisig und auf die Gespräche hin, die van der Lubbe vor dem Wohlfahrts amt geführt habe. Eine Reihe von Zeugen hätten Außerungen von dem Angeklagten gehört, die er auch zum Teil zugegeben habe, etwa des Inhaltes, in Deutschland ginge es viel zu langsam, die Arbeiter seien viel zu feige. Van der Lubbe habe sogar einmal gesagt, er bleibe nur noch bis zum 5. März in Berlin und wenn bis dahin nichts gemacht wäre, werde er wieder nach Holland zurückkehren. Es handele sich durchweg um Außerungen, die meist ausklängen in die Schlußworte, es müsse Revolution ge macht werden, es sei noch nicht zu spät dazu.
Auf die Frage des Vorsitzenden, ob dies die Absicht bei diesen Brandstiftungen gewesen sei, antwortet der Angeklagte mit Nein.
Vors.: Sie haben aber doch erst gesagt, die Arbeiter sollten aufgerüttelt werden. Wodurch sollten sie den aufgerüttelt werden?
Angekl.: Kann ich nicht sagen.
Vors.: Bei dieser Gelegenheit möchte ich dem
Angeklagten einmal
seine politische Einstellung
vorhalten, wie er sie vor dem Untersuchungsrichter am 23. April geäußert hat. Auf die Frage, wogegen er protestieren wollte, hat der Angeklagte damals folgendes ausgeführt: Ich wollte protestieren gegen das System, das heute von den Nationalsozialisten ausgeübt wird, man kann auch besser sagen, gegen das kapitali stische System. Unter kapitalistischem System verstehe ich den ganzen heutigen gesellschaftlichen Aufbau. Was ich für einen Aufbau haben will, kann ich nicht sehen, ich sehe in dem gesellschaftlichen Streben Kräfte, die einen neuen Aufbau bestimmen werden. Die neuen Kräfte, die ich in dem Klassenauftreten des Proletariats sehe, will ich unterstützen. Ich will damit sagen,
TU Berlin, 26. September. Der frühere Reichsinnenminister und Oberbürgermeister a. D. Dr. Franz Bracht ist heute nacht an den Folgen eines schweren Darmleidens in seiner Privatwohnung gestorben.
Dr. Franz Bracht wurde am 23. November 1877 als Sohn des Geheimen Sanitätsrats Karl Bracht in Berlin geboren. Nach Absolvierung des Gymnasiums studierte er Rechtswissenschaft und Nationalökonomie in Würzburg und Berlin. Nachdem er 1904 die große Staatsprüfung ablegte, wurde er Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft in Köslin. 1911 erfolgte seine Ernennung zum Regierungsrat und ständigem Mitglied des Reichsversicherungsamtes. 1919 wechselte Bracht in das Ministerium für Volkswohlfahrt als Ministerialdirektor über. Bei der Bildung des Kabinetts Marx wurde er Anfang Dezember 1923 unter Beförderung zum Staatssekretär zum Chef der Reichskanzlei ernannt, obwohl er bisher nicht politisch hervorgetreten war. Am Ende des Jahres 1924 übernahm Bracht den Posten des Oberbürgermeisters der Stadt Essen. Von hier aus wurde er am 20. Juli 1932 vom Reichskanzler von Papen zum Reichskommissar in Preußen ernannt und führte als solcher die Absetzung der alten preußischen geschäftsführenden Regierung und leitete hiermit die Schicksalswende in der Geschichte Preußens ein. Im Dezember 1932 übernahm ihn General Schleicher als Innenminister in das Reichskabinett, wo er gleichzeitig stellvertretender, Reichskommissar, für Preußen war. Mit dem Rücktritt Schleichers schied auch Dr. Bracht aus der Staatspolitik aus.
III Berlin, 26. September. Die Beisetzung des verstorbenen früheren Reichsinnenministers Dr. Bracht findet Ende der Woche in Stahnsdorf statt.
daß es sich um völlig neue Rechte handelt, die darin bestehen, daß Gruppen des Proletariats, bloßgelegt vom Kapitalismus, selbständig auftreten. Ich unterstütze diese Kräfte, wo sie zum Ausdruck kommen. Was sie dann machen sollen, das bestimmen diese Kräfte selbst. In dem Moment, wo ich mich beteilige, weiß ich auch, was das für Kräfte sind. Das heutige kapita listische System will ich beseitigen dadurch, daß die Klassenkräfte des Proletariats total zum Ausdruck gebracht werden. Die Überwindung und Vernichtung des Kapitalismus kann nicht geschehen durch den Stimmzettel. Sie kann nur geschehen durch das tatkräftige Auftreten der werktätigen Klasse. Das ist natürlich die Revolution. Um zu einer Revolution zu kommen ist Fortenwicklung not. Fortentwickelt werden muß das selbständige Auftreten, das man schon in
den letzten Jahren bei einzelnen Gruppen der Arbeiter im Klassenkampf gesehen hat. Unter Revolution verstehe ich die Beseitigung des kapitalistischen Systems durch gewaltsamen Übergang zum proletarischen System.
Die Anzündung des Wohlfahrtsamtes war
eine kleine Strömung in dem großen Strom der Revolution.
Meine Handlung, so hat van der Lubbe gesagt, war lediglich Mitarbeit. Meine Handlung kann die Entwicklung der Revolution nicht bestimmen.
Danach tritt eine kurze Pause ein.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung fragt der Vorsitzende den Angeklagten: Sie haben uns die Gründe heute klarer geschildert als an den vorhergehenden Verhandlungstagen. Sind Sie bei den Brandstiftungen im Wohlfahrtsamt, im Rathaus und im Schloß allein gewesen?
Angeklagter: Ja.
Vorsitzender: Sie sagten schon anfangs, Sie hätten diese Brandstiftungen aus sich heraus unternommen. Nun habe ich einige Umstände vorgetragen, die auf Ihre politische Einstellung Bezug haben. Ich habe besonders hervorgehoben, daß Sie sich vor dem Untersuchungsrichter sehr eingehend darüber ausgelassen haben, wie Sie zur Frage der Gewaltanwendung stehen. Sie sind also der Ansicht, daß eine Aenderung der jetzigen Zustände in Ihrem Sinne nur mit Gewalt erfolgen könne. Sie haben weiter gesagt, daß eine Revolution nicht zu vermeiden wäre. Wollen Sie sich auslassen zu dem, was ich eben als Ihre Ansicht vorgetragen habe?
Der Angeklagte van der Lubbe hält den Kopf tief gebeugt und schweigt.
Nach einigen Minuten fragt der Vorsitzende: Ist das Ihre Ansicht, daß das Volk, daß die Proletarier aufgemuntert werden müssen, damit sie in Bewegung kommen, daß sie sich selbst befreien müßten und daß das mit Gewali geschehen müsse? Van der Lubbe verharrt in gebeugter Haltung weiter in Schweigen.
Der Vorsitzende fragt den Sachverständigen Medizinalrat Schütz, wie man den Angeklagten zur Beantwortung der Frage bringen könne.
Medizinalrat Schütz erklärt, die einzige Möglichkeit sei, zureden. Wenn er dann immer noch nicht antworte, dann wolle er nicht antworten.
Medizinalrat Schütz wird als Zeuge und Sachverständiger vereidigt und äußert sich über seine Beobachtungen des Angeklagten. Er sei der Ueberzeugung, daß van der Lubbe sehr wohl der Verhandlung folgen und auch sehr wohl auf die Fragen antworten könnte, wenn er das wollte. Er halte das ganze Verhalten van der Lubbes für eine ganz typische und zielbewußte Verteidigungshaltung. Van der Lubbe wolle also nicht antworten, weil er dies für das beste halte und weiche bewußt den Fragen aus.
Auf wiederholtes Fragen des Vorsitzenden schweigt van der Lubbe weiterhin hartnäckig und ändert seine Haltung nicht.
Vorsitzender: Dann können wir also nichts machen. Wir müssen diese Auslassungen durch Ver