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Wöchentliche Gratisbeilage:„Illustrierter Familienfreund.“

Nr. 45

den Kreis Hörde.

PTeunat

Insertionsgebühr für die sechsspaltige Zeile oder deren Raum 10 Pfg außerhalb des Leserkreises 15 Pfg.; Reklamen 30 Pfg Redaktion, Druck und Verlag von Carl Braus in Schwerte.

Dienstag, 18. April 1893.

25. Jahrgang.

Amtliche Bekanntmachungen.

Reichstagswahl.

Auf Grund des§ 8 des Wahl=Reglements vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes für den deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869 sind für die Landgemeinden des Kreises Hörde für die am 3. Mai stattfindende Ersatzwahl die nachstehenden Festsetzungen in betreff der Wahlbezirke, der Wahllokale und der Wahlbortteher grttanen:...,

Namen

der

Wahlbezirke

6.

Annen I

Annen 11

12

Annen III

Aplerbeck 1 Aplerbeck 11

Berghofen 1

Berghofen 11

Schüren

Sölde

Holzwickede

Hengsen und Opherdicke

Barop

Eichlinghofen

Menglinghausen

Persebeck

Salingen

Kirchhörde

Hombruch 1 Hombruch 11 Rüdinghausen Benninghofen Hacheney Lücklemberg Niederhofen Wellinghofen Wichlinghofen Westhofen Holzen Syburg Lichtendorf Geisecke

Namen

der dazu gehörigen Ortschaften

2345

3469

2521

1657

2066

815

426

1241

2456

193

246

3409

2086

Namen

des

Wahl=Vorstehers Stellvertreters

Annenerberg, Bahnhofstr.

Bettelsdorf, Hellweg. Kirchstr., Moltkestr., Sa­lingerstr., Stockumerstr., Tiefendorf, Wilhelmstr., Wullenerstr. Ardeystr., Bismarckstr., Friedrichstr., Herdeckerstr., Hüllberg, Johannisstr., Karlstr., Königstr., Roon­straße, Untere Rüding­hauserstr., Obere Rüding= hauserstr., Steinstraße, Wittenerstraße Ardey, Große Borbach, Kleine Borbach, Bergstr., Egge, Eggenwald, Geder­bach, Provinzialstr., Sten­bach, Wartenberg Aplerbeck nördlich der Berg.=Märk. Eisenbahn Aplerbeck südlich der Berg.=Märk. Eisenbahn

Chausseestr. 15-45, Köln.= Berliner=, Schulstr., Alter Schulhof, Frei=, Nord=, Windmühlenstr., Grünei Weg, Kirch=, Bremerstr. Gesenberg, Sälzer Busen­berg

Chausseestraße 1—14a, Süd=, Vaerst=, Apler­beckerstr., Berghofermark Schüren

Sölde

Holzwickede

Hengsen

Opherdicke

Groß=Barop, Kl.=Barop, Baroperhaide, Städtisch­Borop

Eichlinghofen

Station Barop, Spörkel, Menglinghausen

Persebeck

Salingen

Kirchhörde, Krukel, Groß­holthausen, Lütgenholt­hausen u. Löttringhausen Hombruch nördlich der Bahnhofstraße Hombruch südlich der Bahnhofstraße Rüdinghausen, Brunebeck und Schnee Benninghofen, Brücherhof, Loh und Stuchtey Hacheney, Brünninghau­

sen, Renninghausen Lücklemberg, Bittermark

Niederhofen

Wellinghofen

Wichlinghofen

Westhofen, Garenfeld und Wandhofen Holzen

König, Fabrikbes.

Schulte=Wullen,

Gutsbesitzer

Baltes, Gruben= Knapmann, Fabrik­verwalter besitzer

Eckardt, Otto, Oekonom

Eickmann, Schibt­meister

Gutjahr, Amtmann Meinberg, Pfarrer Louis, Direktor

Schulte=Lennings,

Gusbesitzer Fried. Weißmann,

Steinbruchbesitzer

Dieckerhoff, Rasche, Oekonom

Gemeindevorsteher

Spaemann, Gockel, Oekonom

Gemeindevorsteher

Bie Waosr Goder am

Syburg Lichtendorf Geisecke und Villigst

Klempt, Gemeinde­Vorsteher

Fortmüller, In­genieur

Pack, Kaufmann

Bezeichnung

des

Wahl=Lokales

Steltmann, Lehrei

Meinberg, Ge­meinde=Vorsteher Schulze=Dellwig, Hauptmann a. D. Trompeter, Gru­ben=Direktor von Lilien, Ge­meinde=Vorsteher

Westermann. Ge­meinde=Vorsteher

Neuhoff. Gemeinde­Vorsteher Bramkamp, Ge­meinde=Vorsteher

Overbeck, Ge­meinde=Vorsteher Kehmann, Ge­meinde=Vorsteher Storck, Gemeinde­Vorsteher

Baumeister, Ge­richtstaxator Kuhn, Kaufmann

Günnemann, Amtsbeigeordneter Frickenhaus, Ge­meinde=Vorsteher Lueg, Gemeinde­Vorsteher Spork. Gemeinde­Vorsteher Zimmermann, Ge­meinde=Vorsteher. Vohwinkel, Ge­meinde=Vorsteher Voerste, Gemeinde­Vorsteher Rebber, Amtmann

Beyer, Lehrer

Schulte=Schüren,

Gutsbesitzer Eickhoff Gemeinde­Vorsteher Schoof, Landwir#

Westermann, Ge­meinde=Vorsteher

Thichener, stellv. Gemeinde=Vorst.

Rose, stellvertr. Gemeinde=Vorst. Baumeister, stellv. Gemeinde=Vorst.

Hegemann, stellv. Gemeinde=Vorst. Brinkmann, stellv G.meinde=Vorst. Eickel, stellvertr. Gemeinde=Vorst

Schmidt, Schlosser­

meister Striebel, Gemeinde­verordneter Schulte, Kaufmann

Keitler, steülvertr. Gemeinde=Vorst. Heinrichs. Guts.=

besitzer

Hollmann, Rentner

Overkamp, Speze­reihändler Köver, stellvertr. Gemeinde=Vorst. Huntermann, stellv. Gemeinde=Vorst. Mettegang, Kauf­mann

Kötter, Gemeinde­Vorsteher Drücke, Lehrer

Wittschaft Raven,

Bahnhofstr. 11

Saal des Wirts Spill, Wittener­straße 21

Saal des Wirts Eckardt, Provin­zialstraße 23

Saal des Wirts Westermann Saal des Wirts Weßting(früher

Schule zu Berg­hofen, 2. Klasse

Schule zu Berg­hofermark, 1. Kl.

Saal des Wirts Wilberg

ev. Schule, 2. Kl.

ev. Schule, 4. Kl.

ev. Schule Opher= dicke, 2. Klasse

Saal des Wirts Bergmann, Baroperbaide Saal des Wirts Gustav Thöing Saal des Wirts Schüttler, Station Barop

Wirtschaft Stein

Wohnung des Ge­meinde=Vorstehers Wirtschaft Vittich zu Löttringhausen

Jägerhof

Wirtschaft Schnittker Wirtschaft Kübadt Rüdinghausen Wirtschaft Wienold Benninghofen WirtschaftThomas Renninghausen Wirtschaft Reisner

Wirtschaft Over­kamp

Wirtschaft Eckardt

Wirtschaft Arns

Neue Schule zu Westhofen Schule in Holzen

Schule in Syburg

Schule in Eichholz

Schule in Geisecke

3. Mai 1893, in den Stunden von 10 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends,

A ven bezeichneten Wahllokalen statt.5 vin 6 eye keinen,

Für den Stadt= und Landkreis Dortmund und den Kreis Hörde ist ein Abgeordneter zu wählen.

4... Auf die folgenden Bestimmungen der§§ 10 und 11 des Gesetzes und§§ 14 und 15 Absotz 3 und 875 8 19 des Reglements wird noch besonders aufmerksam gemacht.

Das Wahlrecht wird in Person, durch verdeckte, in eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel ohne unterschrift ausgeführt. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren s 11 gnnzeichen versehen sein.

" Die Stimmzettel sind außerhalb des Wahllokals mit dem Namen des Kandidaten, welchem der Wähler 8 14 Une Stimme geben will, handschristlich oder im Wege der Vervielfältigung zu versehen.

* Zür Stimmabgabe sind nur diejenigen zugelassen, welche in die Wählerliste aufgenommen sind, Ab­15 Psende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl teilnehmen.

“<space> D e r<space> S t i m m z e t t e l<space> m u ß<space> d e r a r t<space> z u s a m m e n g e f a l t e t<space> s e i n,<space> d a ß<space> d e r<space> a u f<space> i h m<space> v e r z e i c h n e t e<space> N a m e<space> v e r d e c k t<space> i s t.<space> Stimmzettel, bei welchen hiergegen verstoßen ist, oder welche nicht von weißem Papier, oder welche mit

einem äußeren Kennzeichen versehen sind(§ 10 Absatz 2 des Gesetzes), hat der Wahlvorsteher zurückzu­weisen. Insbesondere hat derselbe auch darauf zu achten, daß nicht statt eines mehrere Stimmzettel abgegeben werden.

§ 19. Ungültig sind:

1. Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier, oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind,

2. Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten,

3. Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist,

4. Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Rame, oder der Name einer nicht wählbaren Person verzei

5. Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten.

eergeichnet ist,

Hörde, den 14. April 1893.

Der Königliche Landrat Spring.

Der Herr Minister für Sandel und Gewerbe vat Symputziekundgebungen für den entschlossenen durch Erlaß vom 27. März d. J. B 3271 den König­

lichen Gewerbe=Inspektor Cnyrim zu Unna vom 1. April d. J. ab mit der Verwaltung der Königlichen Gewerbe=Inspektion Dortmund beauftragt und durch Erlaß vom 28. v. M. B 3266 den Königlichen Re­gierungs=Baumeister Kubaneck in Dortmund zum Ge­werbe=Inspektor ernannt und letzterem vom gedachten Zeitpunkte ab die Verwaltung der Königlichen Gewerbe­Inspektion Unna übertragen.

Arusberg, den 11. April 1893.

Der Regierungs= Präsident Winzer.

Bekanntmachung.

An Stelle des vom 1. April d. Is. ab mit der Verwaltung der Königlichen Gewerbe=Inspektion zu Kattowitz, Provinz Schlesien, beauftragten Königlichen Berg=Assessors Osterkamp ist der Hütten=Ingenieur Kawka der Gewerbe=Inspektion Dortmund vom gedach­den Zeitpunkte ab als Assistent überwiesen.

Arnsberg, den 11. April 1893.

Der Regierungs=Präsident Winzer.

Bekanntmachung.

Diejenigen Steuerpflichtigen, welche gegen ihre Veranlagung zur Einkommensteuer Berufung einlegen, mache ich darauf aufmerksam, daß nach den Be­stimmungen im Art. 62 I Absatz 2 der Ausführungs­Anweisung vom 5. August 1891 es Sache der Steuerpflichtigen ist, die zur Begründung des eingelegten Rechtsmittels der Berusung erforderlichen Thatsachen und Beweismittel in den Berufungs­schriften genau auszuführen.— Die Folgen der Beweisfälligkeit haben die Berufungseinleger sich event. selbst zuzuschreiben.

Der Vorsitzende

der Einkommenstener Veranlagungs=Kommistion, Spring. Königlicher Landrat.

Bekanntmachung.

Der Schuhmachermeister Wilhelm kokc zu Aplerbeck hat die Genehmigung zur Ansiedelung auf dem außerhalb einer im Zu­sammenhange gebauten Ortschaft in der politi­schen Gemeinde Aplerbeck belegenen Grund­stücke Flur 6 Parzelle 84 der Katastergemeinde Aplerbeck beantragt.

In Gemäßheit des§ 16 des Gesetzes vom 25. August 1876 bringe ich diesen Antrag mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, daß gegen denselben von den Eigentümern, Nutzungs­Gebrauchsberechtigten und Pächtern der benach­barten Grundstücke innerhalb einer Präklusiv= frist von 21 Tagen bei der Ortspolizeibehörde zu Aplerbeck Einspruch erhoben werden kann, wenn der Einspruch sich auf Thatsachen gründen läßt, welche die Annahme rechtfertigen, daß die Ansiedelung den Schutz der Nutzungen benachbarten Grundstücke aus dem Feld= oder Gartenbau, aus der Forstwirtschaft, der Jagd oder Fischerei gefährden werde.

Aplerbeck, den 14. April 1893.

Der Gemeinde=Vorsteher Vieseler.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis ge­bracht, daß die Geschäftsräume der hiesigen Staatsver­waltung und das Königliche Standesamt Wellinghofen mit dem heutigen Tage aus dem Beiser'schen Hause in das Amtshaus hierselbst verlegt worden sind.

Sämtliche Diensträume sind außer an Sonn= und Festtagen zum Verkehr mit dem Publikum von 9 bis 12 Uhr vormittogs und von 3 bis 5 Uhr nachmittags geöffnet. Das standesamtliche Geschäftszimmer ist auch an Sonn= und Feiertagen zur Aufnahme von Urkunden in Deinglichkeitsfällen und zwar von 9 bis 10 Uhr vormittags geöffnet.

Ich ersuche das Publ kum ergebenst, den Verkehr mit mir persönlich möglichst auf die Vormittage be­schränken zu wollen, da mir die Nachmittage für Lokal­termine, Sitzungen u. s. w. verfügbar bleiben müssen.

Wellinghofen, den 14. April 1893.

Der Amtmann und Königliche Standesbeamte gez. Hartung.

Der Staatsstreich in Belgrad.

Der wie ein Blitz aus heiterem Himmel gekommene Staatsstreich, welchen der 16 ½= jährige König Alexander von Serbien in der Nacht zum Freitag verübt hat, steht naturge­mäß im Vordergrunde des allgemeinen Inter­esses. Die Umwälzung in Serbien, welche dem bisherigen recht zügellosen und verfassungs­widrigen Regiment der Regentschaft der Herren Ristitsch u. Belimarkowitsch und des Ministeriums Avakumowitsch ein Ende machte, wird im all­gemeinen günstig beurteilt, wobei es auch an

jungen Konig nicht fehlt. Ob die Verhältnisse im Lande nun dauernd erfreuliche bleiben werden, muß man abwarten, denn es ist nicht zu verkennen, daß die serbische Bevölkerung durch die langen und erbitterten Parteikämpfe recht verwildert ist, und zudem machen sich in Belgrad schon lange panslavistische Einflüsse geltend, welche Serbien völlig dem russischen Einfluß unterstellen möchten. Davon, ob der junge König, der nun 1½ Jahre vor Erlan­gung des verfassungsmäßig vorgeschriebenen Mündigkeitsalters selbst die Regierung über­nummen hat, und sein Ministerium es ver­stehen werden, im Innern streng gerechte Reformen durchzuführen und nach Außen hin sich ihre Unbeeinflußtheit zu wahren, wird es abhängen, ob dieser Staatsstreich nicht blos Serbien, sondern auch dem Frieden auf der Balkanhalbinsel zum Segen gereicht. Leicht ist die übernommene Aufgabe nicht.

Aus der Unmasse von vorliegenden Einzel­heiten, die aber zum erheblichen Teile entstellt oder übertrieben sind, läßt sich jetzt der Verlauf des Staatsstreiches genauer erkennen. Das bis­herige Ministerium, das wie die Regentschaft der liberalen Partei angehörte, hatte die Dinge durch sein willkürliches und verfassungswidriges Regiment dermaßen auf die Spitze getrieben, daß ein Bürgerkrieg unter Eingreifen des Thron­prätendenten Prinzen Peter Karageorgowitsch drohte. Die aktive Armee in Serbien, auf welche die Regierung zunächst rechnen konnte, zählt 20000 Mann, die Landwehr, die in Serbien ihr Gewehr nebst Ausrüstung mit nach Hause nehmen, 200000 Mann. Diese 200000 Bürger gehörten zum überwiegenden Teile der der Regierung feindlichen radikalen Partei an, so daß also ein Ausgang des Kampfes nicht groß zweifellos war, und damit wäre auch der Sturz der Dynastie besiegelt gewesen. Die erste Anregung zur Ausübung des Staats­streiches hat Exkönig Milan von Paris aus gegeben, und nachdem sich auf Befragen auch der Zar damit einverstanden erklärt, wurde rasch zur That geschritten. Der junge König, den sein lebhaftes Temperament fortriß, erklärte selbst, die nötigen Mitteilungen den Mitgliedern der bisherigen Regierung machen zu wollen, während der Staatsrat und ehemalige Erzieher des Königs, Doktisch, und der Oberst Franassowitsch es übernahmen, einflußreiche Personen und das Offizierkorps zu gewinnen Der Plan war so geheim gehalten, daß die Bedrohten keine Silbe erfuhren. Arglos folgten Regenten und Minister am Donnerstag abend einer Ein­ladung des Königs Alexander zur Tafel, und während man dort fidel tafelte, besetzten Militär­kolonnen die Hauptplätze, die Häuser der Minister, das Telegraphenamt u. s. w. Der König, hiervon unterrichtet, erhob sich zu einem Trinkspruch, der anscheinend den Regenten gelten sollte, und diese folgten den Worten des jungen Monarchen mit höflichem Lächeln, als sie sich mit einem Male verfärbten, denn der König rief mit kräftiger Stimme:„Und so danke ich Ihnen für die geleisteten Dienste und über­nehme von heute ab selbst die Regierung.“ Es folgten heftige Proteste, da der König ver­fassungsmäßig gar nicht mündig sei, Alexander warf den Regenten ihre verfassungswidrige Re­gierung vor, und die Geister erhitzten sich der­maßen, daß der Regent Belimarkowisch mit ge­zogenem Säbel auf den Königlichen Knaben losstürzen wollte, um sich seiner Person zu versichern. Des Königs Adjutant Major Ciritsch hielt dem Regenten einen Revolver vor die Brust, und zugleich öffneten sich die Saalthüren und die im Vorzimmer vereinigten Offiziere drangen unter lautem Hochrufen auf den König und mit gezücktem Säbel in den Speise­faal. Die bisherigen regierenden Männer sahen ihre Sache verloren und unterzeichneten ihren Rücktritt. Nachdem sie noch einen Tag im Königspalaste unter Aufsicht gehalten waren,