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Wöchentliche Gratisbeilage:„Illustrierter Familienfreund.“
Nr. 45
den Kreis Hörde.
PTeunat
Insertionsgebühr für die sechsspaltige Zeile oder deren Raum 10 Pfg außerhalb des Leserkreises 15 Pfg.; Reklamen 30 Pfg Redaktion, Druck und Verlag von Carl Braus in Schwerte.
Dienstag, 18. April 1893.
25. Jahrgang.
Amtliche Bekanntmachungen.
Reichstagswahl.
Auf Grund des§ 8 des Wahl=Reglements vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes für den deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869 sind für die Landgemeinden des Kreises Hörde für die am 3. Mai stattfindende Ersatzwahl die nachstehenden Festsetzungen in betreff der Wahlbezirke, der Wahllokale und der Wahlbortteher grttanen:...,
Namen
der
Wahlbezirke
6.
Annen I
Annen 11
12
Annen III
Aplerbeck 1 Aplerbeck 11
Berghofen 1
Berghofen 11
Schüren
Sölde
Holzwickede
Hengsen und Opherdicke
Barop
Eichlinghofen
Menglinghausen
Persebeck
Salingen
Kirchhörde
Hombruch 1 Hombruch 11 Rüdinghausen Benninghofen Hacheney Lücklemberg Niederhofen Wellinghofen Wichlinghofen Westhofen Holzen Syburg Lichtendorf Geisecke
Namen
der dazu gehörigen Ortschaften
2345
3469
2521
1657
2066
815
426
1241
2456
193
246
3409
2086
Namen
des
Wahl=Vorstehers Stellvertreters
Annenerberg, Bahnhofstr.
Bettelsdorf, Hellweg. Kirchstr., Moltkestr., Salingerstr., Stockumerstr., Tiefendorf, Wilhelmstr., Wullenerstr. Ardeystr., Bismarckstr., Friedrichstr., Herdeckerstr., Hüllberg, Johannisstr., Karlstr., Königstr., Roonstraße, Untere Rüdinghauserstr., Obere Rüding= hauserstr., Steinstraße, Wittenerstraße Ardey, Große Borbach, Kleine Borbach, Bergstr., Egge, Eggenwald, Gederbach, Provinzialstr., Stenbach, Wartenberg Aplerbeck nördlich der Berg.=Märk. Eisenbahn Aplerbeck südlich der Berg.=Märk. Eisenbahn
Chausseestr. 15-45, Köln.= Berliner=, Schulstr., Alter Schulhof, Frei=, Nord=, Windmühlenstr., Grünei Weg, Kirch=, Bremerstr. Gesenberg, Sälzer Busenberg
Chausseestraße 1—14a, Süd=, Vaerst=, Aplerbeckerstr., Berghofermark Schüren
Sölde
Holzwickede
Hengsen
Opherdicke
Groß=Barop, Kl.=Barop, Baroperhaide, StädtischBorop
Eichlinghofen
Station Barop, Spörkel, Menglinghausen
Persebeck
Salingen
Kirchhörde, Krukel, Großholthausen, Lütgenholthausen u. Löttringhausen Hombruch nördlich der Bahnhofstraße Hombruch südlich der Bahnhofstraße Rüdinghausen, Brunebeck und Schnee Benninghofen, Brücherhof, Loh und Stuchtey Hacheney, Brünninghau
sen, Renninghausen Lücklemberg, Bittermark
Niederhofen
Wellinghofen
Wichlinghofen
Westhofen, Garenfeld und Wandhofen Holzen
König, Fabrikbes.
Schulte=Wullen,
Gutsbesitzer
Baltes, Gruben= Knapmann, Fabrikverwalter besitzer
Eckardt, Otto, Oekonom
Eickmann, Schibtmeister
Gutjahr, Amtmann Meinberg, Pfarrer Louis, Direktor
Schulte=Lennings,
Gusbesitzer Fried. Weißmann,
Steinbruchbesitzer
Dieckerhoff, Rasche, Oekonom
Gemeindevorsteher
Spaemann, Gockel, Oekonom
Gemeindevorsteher
Bie Waosr Goder am
Syburg Lichtendorf Geisecke und Villigst
Klempt, GemeindeVorsteher
Fortmüller, Ingenieur
Pack, Kaufmann
Bezeichnung
des
Wahl=Lokales
Steltmann, Lehrei
Meinberg, Gemeinde=Vorsteher Schulze=Dellwig, Hauptmann a. D. Trompeter, Gruben=Direktor von Lilien, Gemeinde=Vorsteher
Westermann. Gemeinde=Vorsteher
Neuhoff. GemeindeVorsteher Bramkamp, Gemeinde=Vorsteher
Overbeck, Gemeinde=Vorsteher Kehmann, Gemeinde=Vorsteher Storck, GemeindeVorsteher
Baumeister, Gerichtstaxator Kuhn, Kaufmann
Günnemann, Amtsbeigeordneter Frickenhaus, Gemeinde=Vorsteher Lueg, GemeindeVorsteher Spork. GemeindeVorsteher Zimmermann, Gemeinde=Vorsteher. Vohwinkel, Gemeinde=Vorsteher Voerste, GemeindeVorsteher Rebber, Amtmann
Beyer, Lehrer
Schulte=Schüren,
Gutsbesitzer Eickhoff GemeindeVorsteher Schoof, Landwir#
Westermann, Gemeinde=Vorsteher
Thichener, stellv. Gemeinde=Vorst.
Rose, stellvertr. Gemeinde=Vorst. Baumeister, stellv. Gemeinde=Vorst.
Hegemann, stellv. Gemeinde=Vorst. Brinkmann, stellv G.meinde=Vorst. Eickel, stellvertr. Gemeinde=Vorst
Schmidt, Schlosser
meister Striebel, Gemeindeverordneter Schulte, Kaufmann
Keitler, steülvertr. Gemeinde=Vorst. Heinrichs. Guts.=
besitzer
Hollmann, Rentner
Overkamp, Spezereihändler Köver, stellvertr. Gemeinde=Vorst. Huntermann, stellv. Gemeinde=Vorst. Mettegang, Kaufmann
Kötter, GemeindeVorsteher Drücke, Lehrer
Wittschaft Raven,
Bahnhofstr. 11
Saal des Wirts Spill, Wittenerstraße 21
Saal des Wirts Eckardt, Provinzialstraße 23
Saal des Wirts Westermann Saal des Wirts Weßting(früher
Schule zu Berghofen, 2. Klasse
Schule zu Berghofermark, 1. Kl.
Saal des Wirts Wilberg
ev. Schule, 2. Kl.
ev. Schule, 4. Kl.
ev. Schule Opher= dicke, 2. Klasse
Saal des Wirts Bergmann, Baroperbaide Saal des Wirts Gustav Thöing Saal des Wirts Schüttler, Station Barop
Wirtschaft Stein
Wohnung des Gemeinde=Vorstehers Wirtschaft Vittich zu Löttringhausen
Jägerhof
Wirtschaft Schnittker Wirtschaft Kübadt Rüdinghausen Wirtschaft Wienold Benninghofen WirtschaftThomas Renninghausen Wirtschaft Reisner
Wirtschaft Overkamp
Wirtschaft Eckardt
Wirtschaft Arns
Neue Schule zu Westhofen Schule in Holzen
Schule in Syburg
Schule in Eichholz
Schule in Geisecke
3. Mai 1893, in den Stunden von 10 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends,
A ven bezeichneten Wahllokalen statt.5 vin 6 eye keinen,
Für den Stadt= und Landkreis Dortmund und den Kreis Hörde ist ein Abgeordneter zu wählen.
4... Auf die folgenden Bestimmungen der§§ 10 und 11 des Gesetzes und§§ 14 und 15 Absotz 3 und 875 8 19 des Reglements wird noch besonders aufmerksam gemacht.
Das Wahlrecht wird in Person, durch verdeckte, in eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel ohne unterschrift ausgeführt. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren s 11 gnnzeichen versehen sein.
" Die Stimmzettel sind außerhalb des Wahllokals mit dem Namen des Kandidaten, welchem der Wähler 8 14 Une Stimme geben will, handschristlich oder im Wege der Vervielfältigung zu versehen.
* Zür Stimmabgabe sind nur diejenigen zugelassen, welche in die Wählerliste aufgenommen sind, Ab15 Psende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl teilnehmen.
“<space> D e r<space> S t i m m z e t t e l<space> m u ß<space> d e r a r t<space> z u s a m m e n g e f a l t e t<space> s e i n,<space> d a ß<space> d e r<space> a u f<space> i h m<space> v e r z e i c h n e t e<space> N a m e<space> v e r d e c k t<space> i s t.<space> Stimmzettel, bei welchen hiergegen verstoßen ist, oder welche nicht von weißem Papier, oder welche mit
einem äußeren Kennzeichen versehen sind(§ 10 Absatz 2 des Gesetzes), hat der Wahlvorsteher zurückzuweisen. Insbesondere hat derselbe auch darauf zu achten, daß nicht statt eines mehrere Stimmzettel abgegeben werden.
§ 19. Ungültig sind:
1. Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier, oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind,
2. Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten,
3. Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist,
4. Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Rame, oder der Name einer nicht wählbaren Person verzei
5. Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten.
eergeichnet ist,
Hörde, den 14. April 1893.
Der Königliche Landrat Spring.
Der Herr Minister für Sandel und Gewerbe vat Symputziekundgebungen für den entschlossenen durch Erlaß vom 27. März d. J. B 3271 den König
lichen Gewerbe=Inspektor Cnyrim zu Unna vom 1. April d. J. ab mit der Verwaltung der Königlichen Gewerbe=Inspektion Dortmund beauftragt und durch Erlaß vom 28. v. M. B 3266 den Königlichen Regierungs=Baumeister Kubaneck in Dortmund zum Gewerbe=Inspektor ernannt und letzterem vom gedachten Zeitpunkte ab die Verwaltung der Königlichen GewerbeInspektion Unna übertragen.
Arusberg, den 11. April 1893.
Der Regierungs= Präsident Winzer.
Bekanntmachung.
An Stelle des vom 1. April d. Is. ab mit der Verwaltung der Königlichen Gewerbe=Inspektion zu Kattowitz, Provinz Schlesien, beauftragten Königlichen Berg=Assessors Osterkamp ist der Hütten=Ingenieur Kawka der Gewerbe=Inspektion Dortmund vom gedachden Zeitpunkte ab als Assistent überwiesen.
Arnsberg, den 11. April 1893.
Der Regierungs=Präsident Winzer.
Bekanntmachung.
Diejenigen Steuerpflichtigen, welche gegen ihre Veranlagung zur Einkommensteuer Berufung einlegen, mache ich darauf aufmerksam, daß nach den Bestimmungen im Art. 62 I Absatz 2 der AusführungsAnweisung vom 5. August 1891 es Sache der Steuerpflichtigen ist, die zur Begründung des eingelegten Rechtsmittels der Berusung erforderlichen Thatsachen und Beweismittel in den Berufungsschriften genau auszuführen.— Die Folgen der Beweisfälligkeit haben die Berufungseinleger sich event. selbst zuzuschreiben.
Der Vorsitzende
der Einkommenstener Veranlagungs=Kommistion, Spring. Königlicher Landrat.
Bekanntmachung.
Der Schuhmachermeister Wilhelm kokc zu Aplerbeck hat die Genehmigung zur Ansiedelung auf dem außerhalb einer im Zusammenhange gebauten Ortschaft in der politischen Gemeinde Aplerbeck belegenen Grundstücke Flur 6 Parzelle 84 der Katastergemeinde Aplerbeck beantragt.
In Gemäßheit des§ 16 des Gesetzes vom 25. August 1876 bringe ich diesen Antrag mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, daß gegen denselben von den Eigentümern, NutzungsGebrauchsberechtigten und Pächtern der benachbarten Grundstücke innerhalb einer Präklusiv= frist von 21 Tagen bei der Ortspolizeibehörde zu Aplerbeck Einspruch erhoben werden kann, wenn der Einspruch sich auf Thatsachen gründen läßt, welche die Annahme rechtfertigen, daß die Ansiedelung den Schutz der Nutzungen benachbarten Grundstücke aus dem Feld= oder Gartenbau, aus der Forstwirtschaft, der Jagd oder Fischerei gefährden werde.
Aplerbeck, den 14. April 1893.
Der Gemeinde=Vorsteher Vieseler.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Geschäftsräume der hiesigen Staatsverwaltung und das Königliche Standesamt Wellinghofen mit dem heutigen Tage aus dem Beiser'schen Hause in das Amtshaus hierselbst verlegt worden sind.
Sämtliche Diensträume sind außer an Sonn= und Festtagen zum Verkehr mit dem Publikum von 9 bis 12 Uhr vormittogs und von 3 bis 5 Uhr nachmittags geöffnet. Das standesamtliche Geschäftszimmer ist auch an Sonn= und Feiertagen zur Aufnahme von Urkunden in Deinglichkeitsfällen und zwar von 9 bis 10 Uhr vormittags geöffnet.
Ich ersuche das Publ kum ergebenst, den Verkehr mit mir persönlich möglichst auf die Vormittage beschränken zu wollen, da mir die Nachmittage für Lokaltermine, Sitzungen u. s. w. verfügbar bleiben müssen.
Wellinghofen, den 14. April 1893.
Der Amtmann und Königliche Standesbeamte gez. Hartung.
Der Staatsstreich in Belgrad.
Der wie ein Blitz aus heiterem Himmel gekommene Staatsstreich, welchen der 16 ½= jährige König Alexander von Serbien in der Nacht zum Freitag verübt hat, steht naturgemäß im Vordergrunde des allgemeinen Interesses. Die Umwälzung in Serbien, welche dem bisherigen recht zügellosen und verfassungswidrigen Regiment der Regentschaft der Herren Ristitsch u. Belimarkowitsch und des Ministeriums Avakumowitsch ein Ende machte, wird im allgemeinen günstig beurteilt, wobei es auch an
jungen Konig nicht fehlt. Ob die Verhältnisse im Lande nun dauernd erfreuliche bleiben werden, muß man abwarten, denn es ist nicht zu verkennen, daß die serbische Bevölkerung durch die langen und erbitterten Parteikämpfe recht verwildert ist, und zudem machen sich in Belgrad schon lange panslavistische Einflüsse geltend, welche Serbien völlig dem russischen Einfluß unterstellen möchten. Davon, ob der junge König, der nun 1½ Jahre vor Erlangung des verfassungsmäßig vorgeschriebenen Mündigkeitsalters selbst die Regierung übernummen hat, und sein Ministerium es verstehen werden, im Innern streng gerechte Reformen durchzuführen und nach Außen hin sich ihre Unbeeinflußtheit zu wahren, wird es abhängen, ob dieser Staatsstreich nicht blos Serbien, sondern auch dem Frieden auf der Balkanhalbinsel zum Segen gereicht. Leicht ist die übernommene Aufgabe nicht.
Aus der Unmasse von vorliegenden Einzelheiten, die aber zum erheblichen Teile entstellt oder übertrieben sind, läßt sich jetzt der Verlauf des Staatsstreiches genauer erkennen. Das bisherige Ministerium, das wie die Regentschaft der liberalen Partei angehörte, hatte die Dinge durch sein willkürliches und verfassungswidriges Regiment dermaßen auf die Spitze getrieben, daß ein Bürgerkrieg unter Eingreifen des Thronprätendenten Prinzen Peter Karageorgowitsch drohte. Die aktive Armee in Serbien, auf welche die Regierung zunächst rechnen konnte, zählt 20000 Mann, die Landwehr, die in Serbien ihr Gewehr nebst Ausrüstung mit nach Hause nehmen, 200000 Mann. Diese 200000 Bürger gehörten zum überwiegenden Teile der der Regierung feindlichen radikalen Partei an, so daß also ein Ausgang des Kampfes nicht groß zweifellos war, und damit wäre auch der Sturz der Dynastie besiegelt gewesen. Die erste Anregung zur Ausübung des Staatsstreiches hat Exkönig Milan von Paris aus gegeben, und nachdem sich auf Befragen auch der Zar damit einverstanden erklärt, wurde rasch zur That geschritten. Der junge König, den sein lebhaftes Temperament fortriß, erklärte selbst, die nötigen Mitteilungen den Mitgliedern der bisherigen Regierung machen zu wollen, während der Staatsrat und ehemalige Erzieher des Königs, Doktisch, und der Oberst Franassowitsch es übernahmen, einflußreiche Personen und das Offizierkorps zu gewinnen Der Plan war so geheim gehalten, daß die Bedrohten keine Silbe erfuhren. Arglos folgten Regenten und Minister am Donnerstag abend einer Einladung des Königs Alexander zur Tafel, und während man dort fidel tafelte, besetzten Militärkolonnen die Hauptplätze, die Häuser der Minister, das Telegraphenamt u. s. w. Der König, hiervon unterrichtet, erhob sich zu einem Trinkspruch, der anscheinend den Regenten gelten sollte, und diese folgten den Worten des jungen Monarchen mit höflichem Lächeln, als sie sich mit einem Male verfärbten, denn der König rief mit kräftiger Stimme:„Und so danke ich Ihnen für die geleisteten Dienste und übernehme von heute ab selbst die Regierung.“ Es folgten heftige Proteste, da der König verfassungsmäßig gar nicht mündig sei, Alexander warf den Regenten ihre verfassungswidrige Regierung vor, und die Geister erhitzten sich dermaßen, daß der Regent Belimarkowisch mit gezogenem Säbel auf den Königlichen Knaben losstürzen wollte, um sich seiner Person zu versichern. Des Königs Adjutant Major Ciritsch hielt dem Regenten einen Revolver vor die Brust, und zugleich öffneten sich die Saalthüren und die im Vorzimmer vereinigten Offiziere drangen unter lautem Hochrufen auf den König und mit gezücktem Säbel in den Speisefaal. Die bisherigen regierenden Männer sahen ihre Sache verloren und unterzeichneten ihren Rücktritt. Nachdem sie noch einen Tag im Königspalaste unter Aufsicht gehalten waren,