Sezugspreis
mit Vonntagsbeilage und der wöchentlichen Beilage„Kleinsiedlung— Landwirtschaft“ mozuttich s2 Uk. frei haus. Erscheint täglich auß. Bonn= u. feiertags.
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Werktags von 12 bis 1 Uhr.
Nr. 128
Sozialdemokratische Tageszeitung für Münster und das Münsterland
Publikations=Organ der freien Gewerkschaften
Freitag den 2. Juni 1922
Anzeigen Preis
on achtgespalt. Ulillimeterzene dei Anzeigen im Verbreitungsbezirke 30 Pfg., bei ausw. Fllzeigen 70 Dig., Keklamezetten # mm bueit hoften a00 tnn.
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Werktags von 8 bis 2 Uhr.
4. Jahrgang
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Reparationskommission und Reichskabinett
Berlin 1. Juni.(Eigener Drahtber.) Der Wiedergutmachungsausschuß hat sich noch im Laufe des Mittwochs eingehend mit ber deutschen Antwortnote beschäftigt. Es ist noch zu erwarten, daß die Antwort bereits heute verfaßt und in
offizieller Sitzung angenommen wird, obgleich man anfangs zunächst beabsichtigte, die angeforderte Denkschrift über die deutsche Zwangsanleihe abzuwarten. Die Erörterungen des Wiedergutmachungausschusses drehen sich, da die Antwortnote nur zustimmenden Charakters sein wird, hauptsächlich um den Ton, der geführt werden soll. Man hält es für möglich, daß vorwiegend die Irage der vom Ausschuß geforderten neuen Steuern in Verbindung mit der Zwangsanleihe in die Antwort aufgenommen werden soll. Das Anleigekomitee trat am Mittwoch nachmittag 4 Uhr zu einer längeren Sitzung zusammen.
Das„Journal des Debats“ spricht davon, daß in Zukunft, wenn durch die als selbstverständlich vorausgesetzte Anleihe und durch die geplante Reform die Iinanzverhältnisse in Deutschland sich gebessert haben, die Reparationskommission den bestehenden Zahlungsmodus ändern werde und beabsich, einen neuen Modus einzuführen. Eine Persönlichkeit der Reparationskommission äußerte sich einem Redaktionsmitglied des„Intrensigeant“, gegenüber siyr hoffnungsvoll. Die Vereinbarung mit Deutschland, unterscheide sich von allen früheren, weil sie nicht durch ein Ammatum erzwungen, sondern durch gegenseitige Zugeständnisse erreich wurde. Wenn Deutschland die übernommenen Verpflichtungen erfüllt, woran er nicht zweisle, dann werde sich die Lage rasch bessern. Schon jetzt ist infolge der bevorstehenden Finanzreform an allen Börsen eine bessere Wirkung zu verspüren.
***
Berlin, 1. Juni.(Eigener Drahtber.) Das Reichskabinett beschäftigte sich gestern nochmals eingehend mit dem Reparationsproblem. Der Reichskanzler wird die Parteien über den Gang der Verhandlungen in Paris auf dem Laufenden halten, indem er die Parteiführer von Zeit zu Zeit zusammen beruft. Auch die Deutsche Volkspartei und die Unabhängigen sollen entsprechend unterrichtet werden.
Berlin, 1. Juni.(Eigene Drahimeldung.) Am 31. Mai ist der russisch=schwedische Handelsvertrag in der Zweiten Kammer mit 105 gegen 94 Stimmen der Sozialisten und Kommunisten abgelehnt worden. Da die Sozialisten und Kommunisten in der Kammer 106 Stimmen haben, war ein ausschlaggebender Teil der Linken nicht anwesend. Die erste Kammer debattiert noch über den Vertrag. Doch wird er auch hier abgelehnt werden.
Die Entscheidung der Reparationskommission
Moratorium für 1992— Weitere Maßnahmen vorbehalten
Paris, 1. Juni.(Tel.) Die Reparationskommission hat der deutschen Kriegslastenkommission in Paris am 81. Mai folgendes Schreiben zugehen lassen:
Die Reparationskommission an den Herrn Reichskanzler Dr. Wirth!
Die Reparationskommission beehrt sich, den Empfang des Schreibens des Reichskanzlers vom 28. Mai zu bestätigen, in welchem die Maßnahmen mitgeteilt werden, welche die deutsche Regierung bereits ergriffen hat und die weiteren Maßnahmen, zu denen sie sich verpflichtet, um den Bedingungen zu genügen, welche von der Kommission in den Schreiben vom 21. März und 13. April hinsichtlich des teilweisen Aufschudes für die während des Jahres 1922 in Ausführung des Zahlungsplanes zu bewirkenden Zahlungen gestellt worden sind. Die Kommission beehrt sich, in der Anlage die Abschrift ihrer Entscheidung Nr. 1976a von heute mitzuteilen, durch
welche gemäß dem im letzten Abschnitt der Entscheidung Nr. 1841 vom 21. März vorgesehenenen Verfahren der vorläufige Zahlungsaufschub bestätigt wird. Bei der Bedeutung einer sofortigen Entscheidung über die Irage des Aufschubes hat die Kommission geglaubt, berechtigt zu sein, den genannten Entscheid schon jetzt zu treffen, obwohl mehrere Punkte des Schreibens, dessen Empfang sie bestätigt, noch weiter aufgeklärt werden müssen. Sie hat daher die Fragen, die sie als noch nicht geregelt ansieht, auf später vertagt, damit sie alsdann in der im Text der Entscheidung angegebenen Beweise behandelt werden. Diese Fragen werden den Gegenstand einer weiteren Mitteilung bilden, die in der nächsten Zeit an den Reichskanzler gerichtet wird.
gez. Dubois, John Bradbury, Bemelmann, Raggi.
Die dem Schreiben beiliegende Entscheidung hat folgenden Wortlaut:
Die Reparationskommission hat das Schreiben des deutschen Reichskanzlers vom 28. Mai aufmerksam geprüft, in welchem die Maßnahmen mitgeteilt werden, welche die deutsche Regierung bereits ergriffen hat und die weiteren Maßnahmen, zu denen sie sich verpflichtete, um den Bedingungen zu genügen, welche von der Kommission in dem Schreiben vom 21. März und 13. April hinsichtlich des Zahlungsaufschubes für die während des Jahres 1922 in Ausführung des Zahlungsplanes zu bewirkenden Zahlungen gestellt worden sind. Die Kommission bedauert, daß die deutsche Regierung mit diesen Maßnahmen nicht eher begonnen hat, sie erkennt aber in Berücksichtigung der von der deutschen Regierung gegebenen Erklärung an, daß das, was die deutsche Regierung bereits getan hat, und die neuen Maßnahmen, zu deren Ergreifung sie sich verpflichtet, eine ernstliche Anstrengung bilden, um den Forderungen der Kommission zu entsprechen. Infolgedessen beschließt sie, den am 21. März bewilligten vorläufigen Zahlungsaufschub für einen Teil der während des Jahres 1922 in Ausführung des Zahlungsplanes zu bewirkenden Zahlungen zu bestätigen. Dieser Aufschub für das Jahr 1922 wird also mit dem 1. Juni entsprechend dem letzten Abschnitt der Entscheidung Nr. 1841 vom 21. März 1922 endgültig. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, daß wegen der einzelnen verschiedenen Abmachungen zur Erfüllung der von der Kommission gestellten Bedingungen ein Benehmen zwischen der deutschen Regierung und dem Garantiekomitee stattfinden wird. Sie vermerkt andererseits, daß die Vorschläge hinsichtlich der schwebenden Schuld von der deutschen Regierung nur für den Fall als geeignet betrachtet werden, in die Praxis umgesetzt zu werden, daß Deutschland eine ausreichende Unterstützung durch eine auswärtige Anleihe erhalten könne. Die Reparationskommission muß darauf hinweisen, daß der hiermit bestätigte Aufschub gemäß dem Schlusse des letzten Abschnittes der Entscheidung Nr. 1841 in jedem Augenblicke widerrufen werden kann, falls die Kommission später zu der Ueberzeugung gelangt, daß Deutschland es an der Erfüllung der festgesetzten Bedingungen fehlen läßt.
Unbeschadet ihrer allgemeinen Befugnisse, welche sie sich in dem genannten Abschnitt vorbehalten hat, behält sich die Kommission ausdrücklich das Recht vor, den Aufschub zu widerrufen, falls sie zu irgend welchem Zeitpunkt von dem Fortschritt der Regelung der noch in der Schwebe befindlichen Fragen nicht befriedigt sein sollte, oder falls Deutschland in Ermangelung des von ihm gewünschten Hilfsmittels einer auswärtigen Anleihe die im Schreiben des Reichskanzlers vom 28. Mai 1922 hinsichtlich der Abgrenzung der schwebenden Schuld im einzelnen aufgeführten Maßnahmen nicht ausführen und andere Abmachungen zur Regelung der Fragen des Fehlbetrages, des Haushaltes und der schwebenden Schuld nicht in einer die Kommission befriedigenden Weise statt dessen zustandekommen sollten.
(Weitere Nachrichten siehe 2. Seite.)
Eine nette polizei
Unter den höhnischen Kommentaren der bürgerlichen Presse gibt die Münchener Polizeidirektion das Ergebnts threr Untersuchung über die Flaggenschändung am Bahnhofsplatz bekannt. Bemerkenswert ist, daß die Polizei selbst keinen der Tat Verdächtigen zur Stelle schaffen konnte. Lediglich der sozialdemokratischen Selbstschutzpe lizei des Genossen Auer ist es gelungen, den Studenten Kuntsch der Polizei namhaft zu zu machen. Dieser gestand bei der ersten Vernehmung die Tat ein, widerrief jedoch das Geständnis am nächsten Tage mit der Angabe, er hbe nur die Polizei irreführen wollen im Interesse der ihm unbekannten Täter. Die Polizei scheint sich damit zu begnügen.— Daß selbst diese Handlung eine strafbare Begünstigung darstellt, scheint die Münchener Polizei nicht zu wissen. Wenn schon die Justiz in München nicht blind st, so ist es wenigstens die Polizei!
Der Kartoffelhandel wird konzessioniert
Der Reichsernährungsminister hat eine neue Verordnung über den Handel mit Lebens= und Futtermitteln erlassen, die eine Verschärfung der Vorschriften über den Ankauf von Kartoffeln für das kommende Wirtschaftsjahr vorsieht. Nach dieser neuen Verordnung bedürfen sämtliche Personen zum Großhandel mit Kartoffeln vom 1. August 1922 ab einer neuen besonderen Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird von den für die Er
teilung der allgemeinen Handelserlaubnis zuständigen Stellen erteilt und gilt für das ganze Reich. Alle sonstigen Personen, auch die Angestellten und Beauftragten der Inhaber der Kartoffelhandelserlaubnis, dürsen vom 1. August ab zum Wiederverkauf, zur gewerbsmäßigen Verarbeitung oder zur Deckung des Kartofselbedarfs einer Mehrheit von Verbrauchern Kartoffeln beim Erzeuger nur mit einer besonderen Ankaufserlaubnis ankaufen. Diese Erlaubnis beschränkt sich auf den Bezirk der sie erteilenden Behörde. Die Handelserlaubnis mit Kartoffeln sowie die Ankaufserlaubnis können, wie bisher, wegen mangelnder Zuverlässigkeit sowie wegen Fehlens eines volkswirtschaftlichen Bedürfnisses versagt werden; hierdurch soll den Behörden die Möglichkeit gegeben werden, in schärferer Weise als bisher die Zulassung zu handhaben. Um eine sachgemäße Handhabung der Erlaubnis zu erzielen, müssen vor der Entscheidung über die Erteilung dieser Erlaubnis zum Handeln mit Kartoffeln sowie der Ankaufserlaubnis Sachverständige gehört werden. Der Erlaubnisschein muß in Zukunft zwecks besserer Ueberwachung mit dem Lichtbild des Inhabers versehen sein und auf Verlangen des Erzeugers vorgezeigt werden. Der Landwirt, der an Aufkäufer Kartoffeln verkauft, die sich nicht als Inhaber einer Aufkaufserlaubnis ausweisen, macht sich strafbar. Der Aufkauf innerhalb des eigenen Kommunalverbandes ist konzessionspflichtig.
Die neuen Bestimmungen treten am 1. August in Kraft. Die Regierungen der Länder sind ersucht worden, die Vorbereitungen mit größter Beschleunigung zu treffen.
Die Atempause
Der Reichstag ist am Mittwoch nach Ablehnung eines deutsch nationalen Mißtrauensvotums in die Pfingstferien gegangerg und damit ist zunächst für die Reichsregierung und für ihre schwietigen Verhandlungen in Paris eine Atempause geschaffen. Daß eine neue schwere Debatte vermieden wurde, die zwar wahrscheinlich auch nicht den Sturz des Kabinetts aber doch manche Verlegenheiten für diese gebracht hätte, ist diesmal dem Verhalten der Unabhängigen und besonders ihres Vertreters im Aeltestenausschuß, Crispien, zu verdanken. Während Herr Becker von der Deutschen Volkspartei über die neue deutsche Reparationsnote den Hochentrüsteten spielte und eine sofortige Aussprache verlangte, machte Crispien geltend, daß man darüber wohl nicht gut reden könne. wenn nicht die Regierung auch etwas dazu erklären wolle. Die Regierung will aber einstweilen weiter nichts erklären, und jeder vernünftige Mensch muß ihr darin zustimmen; denn die Verhandlungen in Paris sind ja noch lange nicht abgeschlossen, und große Auseinandersetzungen in der Oeffentlichkeit können für sie nichts anderes bedeuten, als schlimme Schädigung. Auch die Unabhängigen sehen das ein, und darum haben sie die Rechte auf eine Interpellation vertröstet, die sie später in dieser Angelegenheit einbringen wollen. Auf diese Weise wurde der Rechten die Gelegenheit genommen, noch zum Schluß ein großes nationalistisches Theater aufzuführen. Der deutschnationale Mißtrauensantrag, dem nicht einmal die Ehre einer namentlichen Abstimmung zuteil ward, fand nur die Zustimmung der Deutschen Volkspartei und der Kommunisten. Er wurde also mit leichter Heiterkeit über diese nicht mehr ungewohnte Gruppierung abgelehnt. Von Crispien aber sagte man, wenn ein republikanischer Orden gestiftet werden sollte, müßte er der Erste sein, der ihn erhielte.
Ran soll man nicht nur weil die Dinge im Reichstag einen günstigen Ausgang genommen haben, schon glauben, daß alles gut sei. In unserer auswärtigen Lage ist eine Erleichterung eingetreten, die sogar der deutschnationale Redner Hoetzsch anerkannt hat. Ueber den Berg sind wir deswegen noch nicht. Es ist auch nicht ganz richtig, wenn man sagt, daß die Reparationsangelegenheit für das Jahr 1922 munmehr endgültig geregelt sei. Sicher ist nur, daß uns die provisorisch gewährte Zahlungserleichterung definitiv gewährt wird, d. h. statt der rund 3,3 Goldmilliarden die wir nach dem Londoner Finanzdiktat in diesem Jahre zahlen sollten, sollen wir nur rund 2,2 Goldmilliarden bezahten, davon 720 Millionen in fremden Geldsorten und 1450 Millionen in Sachlieferungen. Mit den Sachlieferungen wird es wohl einigermaßen hapern; denn die Abkommen, auf Grund derer sie erfolgen sollen(Wiesbadener, Bemelman's Abkommen) sind noch gar nicht in Kraft gelreten. Aber das braucht nicht unsere Sorge zu sein, da ein Zurückbleiben in den Sachleistungen nicht als verschuldetes Versäumnis gelten soll. Anders steht es mit den 720 Goldmillionen, die im Laufe dieses Jahres bar zu entrichten sind. Hier muß die kommende Anleihe helfen, sonst gibt es neue Schwierigkeiten. Kommt aber die Anleihe wirklich? Das ist eine Frage, die in diesem Augenblick noch kein Mensch bestimmt beantworten kann. die deutsche Regierung hat in ihrer neuen Note erklärt, der Reparationskommission und deren untergeordnetem Organ, dem Garantie=Komite, weitgehende Auskünfte über die deutsche Finanzgebahrung erteilen zu wollen. Sie hat weiter versprochen, wenn in angemessener Frist eine Anleihe zustande komme, Einnahmen und Ausgaben ohne weitere Vermehrung der schwebenden Schuld zu balanzieren. Damit hat sie zunächst nur erreicht, daß die Reparationskommission auf die strenge Ausführung des Lon(doner Iinanzdiktats verzichtet und die oben dargestellten Erleichterungen eintreten läßt. Für die Anleihe, die kommen soll, ist damit nichts geschaffen, als bestenfalls der Boden zu Verhandlungen.
Die neue deutsche Reparationsnote entspricht den Vereinbarungen, die der Reichsfinanzminister Dr. Hermes in Paris getroffen hat. Dreierlei läßt sich aus ihr eerkennen: Erstens der Wunsch Deutschlands, äußere Krisen zu vermeiden, und nach bestem Können zu erfüllen, zweitens der Wunsch Frankreichs, möglichst bald bar Geld zu sehen, drittens der Wunsch Englands, so schnell wie möglich die deutsche Inflation und die Markentwertung zu stoppen, in der man drüben die hauptsächlichen Gründe der englischen Arbeitslosigkeit erblickt. Nichts aber ist an den Pariser Vereinbarungen zu erkennen von den Wünschen und Absichten einer vierten Macht, auf die es bei dem ganzen Spiel doch auch recht erheblich ankommt, nämlich der amerikanischen Geldgeber.
Es ist möglich, daß jene Pariser Vereinbarungen, denen die deutsche Note entspricht, im Laufe der Verhandlungen noch grundstürzende Veränderungen erfahren könnten. Doch könnte dies kaum zum Schaden Deutschlands geschehen. Will Amerika wirklich Deutschland Geld borgen, dann hat es jedes Interesse, Deutschlandleistungs= und zahlungsfähig zu machen. Es wird sich also bemühen, alles auszumerzen, was die deutsche Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Verzinsung und Tilgung der amerikanischen Schuld schwächen könnte. Amerika als Gläubiger Deutschlands könnte weder Sanktionen dulden, noch finanzwirtschaftliche Experimente, die durch zu schnelle Einstellung der Notenpresse zum Staatsbankerott führen könnten. Das freie Schuldnerverhältnis, in das wir zu Amerika gelangen sollen, würde in Konkurrenz treten mit dem gebundenen Schuldenverhältnis, mit der Schuldknechtschaft, in der wir uns der Entente gegenüber befinden. Und so kann, wenn alles gut geht, die amerikanische Anleihe für uns tatsächlich ein Ausgang ins Freie werden. Richt um eine neue Atempause würde es sich dann handeln, sondern um den Anfang einer Revision der finanziellen Bedingungen des Versailler Dokuments und des Londoner Finanzdiktats.
Der Versuch, auf diesen Weg zu gelangen, rechtfertigt erhebliche Zugeständnisse, auch diejenigen, die in der letzten deutschen Reparationsnote gemacht worden sind