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Sprechsunden

Werktags von 12 bis 1 Uhr.

Nr. 128

Sozialdemokratische Tageszeitung für Münster und das Münsterland

Publikations=Organ der freien Gewerkschaften

Freitag den 2. Juni 1922

Anzeigen Preis

on achtgespalt. Ulillimeterzene dei Anzeigen im Verbreitungs­bezirke 30 Pfg., bei ausw. Fll­zeigen 70 Dig., Keklamezetten # mm bueit hoften a00 tnn.

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Werktags von 8 bis 2 Uhr.

4. Jahrgang

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Reparationskommission und Reichskabinett

Berlin 1. Juni.(Eigener Drahtber.) Der Wiedergut­machungsausschuß hat sich noch im Laufe des Mittwochs ein­gehend mit ber deutschen Antwortnote beschäftigt. Es ist noch zu erwarten, daß die Antwort bereits heute verfaßt und in

offizieller Sitzung angenommen wird, obgleich man anfangs zunächst beabsichtigte, die angeforderte Denkschrift über die deutsche Zwangsanleihe abzuwarten. Die Erörterungen des Wiedergutmachungausschusses drehen sich, da die Antwortnote nur zustimmenden Charakters sein wird, hauptsächlich um den Ton, der geführt werden soll. Man hält es für möglich, daß vorwiegend die Irage der vom Ausschuß geforderten neuen Steuern in Verbindung mit der Zwangsanleihe in die Ant­wort aufgenommen werden soll. Das Anleigekomitee trat am Mittwoch nachmittag 4 Uhr zu einer längeren Sitzung zusammen.

DasJournal des Debats spricht davon, daß in Zukunft, wenn durch die als selbstverständlich vorausgesetzte Anleihe und durch die geplante Reform die Iinanzverhältnisse in Deutsch­land sich gebessert haben, die Reparationskommission den beste­henden Zahlungsmodus ändern werde und beabsich, einen neuen Modus einzuführen. Eine Persönlichkeit der Reparations­kommission äußerte sich einem Redaktionsmitglied desIn­trensigeant, gegenüber siyr hoffnungsvoll. Die Vereinbarung mit Deutschland, unterscheide sich von allen früheren, weil sie nicht durch ein Ammatum erzwungen, sondern durch gegenseitige Zugeständnisse erreich wurde. Wenn Deutschland die übernom­menen Verpflichtungen erfüllt, woran er nicht zweisle, dann werde sich die Lage rasch bessern. Schon jetzt ist infolge der bevorste­henden Finanzreform an allen Börsen eine bessere Wirkung zu verspüren.

***

Berlin, 1. Juni.(Eigener Drahtber.) Das Reichs­kabinett beschäftigte sich gestern nochmals eingehend mit dem Reparationsproblem. Der Reichskanzler wird die Parteien über den Gang der Verhandlungen in Paris auf dem Laufenden halten, indem er die Parteiführer von Zeit zu Zeit zusammen beruft. Auch die Deutsche Volkspartei und die Unabhängigen sollen entsprechend unterrichtet werden.

Berlin, 1. Juni.(Eigene Drahimeldung.) Am 31. Mai ist der russisch=schwedische Handelsvertrag in der Zweiten Kam­mer mit 105 gegen 94 Stimmen der Sozialisten und Kommu­nisten abgelehnt worden. Da die Sozialisten und Kommunisten in der Kammer 106 Stimmen haben, war ein ausschlaggeben­der Teil der Linken nicht anwesend. Die erste Kammer debat­tiert noch über den Vertrag. Doch wird er auch hier abgelehnt werden.

Die Entscheidung der Reparationskommission

Moratorium für 1992 Weitere Maßnahmen vorbehalten

Paris, 1. Juni.(Tel.) Die Reparationskommis­sion hat der deutschen Kriegslastenkommission in Paris am 81. Mai folgendes Schreiben zugehen lassen:

Die Reparationskommission an den Herrn Reichskanzler Dr. Wirth!

Die Reparationskommission beehrt sich, den Empfang des Schreibens des Reichskanzlers vom 28. Mai zu bestätigen, in welchem die Maßnahmen mitgeteilt werden, welche die deut­sche Regierung bereits ergriffen hat und die weiteren Maß­nahmen, zu denen sie sich verpflichtet, um den Bedingungen zu genügen, welche von der Kommission in den Schreiben vom 21. März und 13. April hinsichtlich des teilweisen Auf­schudes für die während des Jahres 1922 in Ausführung des Zahlungsplanes zu bewirkenden Zahlungen gestellt worden sind. Die Kommission beehrt sich, in der Anlage die Abschrift ihrer Entscheidung Nr. 1976a von heute mitzuteilen, durch

welche gemäß dem im letzten Abschnitt der Entscheidung Nr. 1841 vom 21. März vorgesehenenen Verfahren der vorläufige Zahlungsaufschub bestätigt wird. Bei der Bedeutung einer sofortigen Entscheidung über die Irage des Aufschubes hat die Kommission geglaubt, berechtigt zu sein, den genann­ten Entscheid schon jetzt zu treffen, obwohl mehrere Punkte des Schreibens, dessen Empfang sie bestätigt, noch weiter auf­geklärt werden müssen. Sie hat daher die Fragen, die sie als noch nicht geregelt ansieht, auf später vertagt, damit sie alsdann in der im Text der Entscheidung angegebenen Be­weise behandelt werden. Diese Fragen werden den Gegen­stand einer weiteren Mitteilung bilden, die in der nächsten Zeit an den Reichskanzler gerichtet wird.

gez. Dubois, John Bradbury, Bemelmann, Raggi.

Die dem Schreiben beiliegende Entscheidung hat folgen­den Wortlaut:

Die Reparationskommission hat das Schreiben des deut­schen Reichskanzlers vom 28. Mai aufmerksam geprüft, in welchem die Maßnahmen mitgeteilt werden, welche die deut­sche Regierung bereits ergriffen hat und die weiteren Maß­nahmen, zu denen sie sich verpflichtete, um den Bedingungen zu genügen, welche von der Kommission in dem Schreiben vom 21. März und 13. April hinsichtlich des Zahlungsaufschubes für die während des Jahres 1922 in Ausführung des Zah­lungsplanes zu bewirkenden Zahlungen gestellt worden sind. Die Kommission bedauert, daß die deutsche Regierung mit diesen Maßnahmen nicht eher begonnen hat, sie erkennt aber in Berücksichtigung der von der deutschen Regierung gegebe­nen Erklärung an, daß das, was die deutsche Regierung be­reits getan hat, und die neuen Maßnahmen, zu deren Er­greifung sie sich verpflichtet, eine ernstliche Anstrengung bil­den, um den Forderungen der Kommission zu entsprechen. In­folgedessen beschließt sie, den am 21. März bewilligten vor­läufigen Zahlungsaufschub für einen Teil der während des Jahres 1922 in Ausführung des Zahlungsplanes zu bewir­kenden Zahlungen zu bestätigen. Dieser Aufschub für das Jahr 1922 wird also mit dem 1. Juni entsprechend dem letz­ten Abschnitt der Entscheidung Nr. 1841 vom 21. März 1922 endgültig. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, daß wegen der einzelnen verschiedenen Abmachungen zur Erfüllung der von der Kommission gestellten Bedingungen ein Benehmen zwischen der deutschen Regierung und dem Garantiekomitee stattfinden wird. Sie vermerkt andererseits, daß die Vor­schläge hinsichtlich der schwebenden Schuld von der deutschen Regierung nur für den Fall als geeignet betrachtet werden, in die Praxis umgesetzt zu werden, daß Deutschland eine aus­reichende Unterstützung durch eine auswärtige Anleihe erhal­ten könne. Die Reparationskommission muß darauf hinwei­sen, daß der hiermit bestätigte Aufschub gemäß dem Schlusse des letzten Abschnittes der Entscheidung Nr. 1841 in jedem Augenblicke widerrufen werden kann, falls die Kommission später zu der Ueberzeugung gelangt, daß Deutschland es an der Erfüllung der festgesetzten Bedingungen fehlen läßt.

Unbeschadet ihrer allgemeinen Befugnisse, welche sie sich in dem genannten Abschnitt vorbehalten hat, behält sich die Kommission ausdrücklich das Recht vor, den Aufschub zu wi­derrufen, falls sie zu irgend welchem Zeitpunkt von dem Fortschritt der Regelung der noch in der Schwebe befindlichen Fragen nicht befriedigt sein sollte, oder falls Deutschland in Ermangelung des von ihm gewünschten Hilfsmittels einer auswärtigen Anleihe die im Schreiben des Reichskanzlers vom 28. Mai 1922 hinsichtlich der Abgrenzung der schwebenden Schuld im einzelnen aufgeführten Maßnahmen nicht ausführen und andere Abmachungen zur Regelung der Fragen des Fehl­betrages, des Haushaltes und der schwebenden Schuld nicht in einer die Kommission befriedigenden Weise statt dessen zu­standekommen sollten.

(Weitere Nachrichten siehe 2. Seite.)

Eine nette polizei

Unter den höhnischen Kommentaren der bürgerlichen Presse gibt die Münchener Polizeidirektion das Ergebnts threr Untersuchung über die Flaggenschändung am Bahnhofsplatz be­kannt. Bemerkenswert ist, daß die Polizei selbst keinen der Tat Verdächtigen zur Stelle schaffen konnte. Lediglich der sozialdemokratischen Selbstschutzpe lizei des Genossen Auer ist es gelungen, den Studenten Kuntsch der Polizei namhaft zu zu machen. Dieser gestand bei der ersten Vernehmung die Tat ein, widerrief jedoch das Geständnis am nächsten Tage mit der Angabe, er hbe nur die Polizei irreführen wollen im Interesse der ihm unbekannten Täter. Die Polizei scheint sich damit zu begnügen. Daß selbst diese Handlung eine strafbare Begünstigung darstellt, scheint die Münchener Polizei nicht zu wissen. Wenn schon die Justiz in München nicht blind st, so ist es wenigstens die Polizei!

Der Kartoffelhandel wird konzessioniert

Der Reichsernährungsminister hat eine neue Verordnung über den Handel mit Lebens= und Futtermitteln erlassen, die eine Verschärfung der Vorschriften über den Ankauf von Kar­toffeln für das kommende Wirtschaftsjahr vorsieht. Nach dieser neuen Verordnung bedürfen sämtliche Personen zum Groß­handel mit Kartoffeln vom 1. August 1922 ab einer neuen be­sonderen Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird von den für die Er­

teilung der allgemeinen Handelserlaubnis zuständigen Stellen erteilt und gilt für das ganze Reich. Alle sonstigen Personen, auch die Angestellten und Beauftragten der Inhaber der Kar­toffelhandelserlaubnis, dürsen vom 1. August ab zum Wie­derverkauf, zur gewerbsmäßigen Verarbeitung oder zur Deckung des Kartofselbedarfs einer Mehrheit von Verbrauchern Kar­toffeln beim Erzeuger nur mit einer besonderen Ankaufser­laubnis ankaufen. Diese Erlaubnis beschränkt sich auf den Bezirk der sie erteilenden Behörde. Die Handelserlaubnis mit Kar­toffeln sowie die Ankaufserlaubnis können, wie bisher, wegen mangelnder Zuverlässigkeit sowie wegen Fehlens eines volks­wirtschaftlichen Bedürfnisses versagt werden; hierdurch soll den Behörden die Möglichkeit gegeben werden, in schärferer Weise als bisher die Zulassung zu handhaben. Um eine sachgemäße Handhabung der Erlaubnis zu erzielen, müssen vor der Ent­scheidung über die Erteilung dieser Erlaubnis zum Handeln mit Kartoffeln sowie der Ankaufserlaubnis Sachverständige gehört werden. Der Erlaubnisschein muß in Zukunft zwecks besserer Ueberwachung mit dem Lichtbild des Inhabers versehen sein und auf Verlangen des Erzeugers vorgezeigt werden. Der Landwirt, der an Aufkäufer Kartoffeln verkauft, die sich nicht als Inhaber einer Aufkaufserlaubnis ausweisen, macht sich strafbar. Der Aufkauf innerhalb des eigenen Kommunalverbandes ist kon­zessionspflichtig.

Die neuen Bestimmungen treten am 1. August in Kraft. Die Regierungen der Länder sind ersucht worden, die Vorbe­reitungen mit größter Beschleunigung zu treffen.

Die Atempause

Der Reichstag ist am Mittwoch nach Ablehnung eines deutsch nationalen Mißtrauensvotums in die Pfingstferien gegangerg und damit ist zunächst für die Reichsregierung und für ihre schwietigen Verhandlungen in Paris eine Atempause geschaffen. Daß eine neue schwere Debatte vermieden wurde, die zwar wahrscheinlich auch nicht den Sturz des Kabinetts aber doch manche Verlegenheiten für diese gebracht hätte, ist diesmal dem Verhalten der Unab­hängigen und besonders ihres Vertreters im Aeltestenausschuß, Crispien, zu verdanken. Während Herr Becker von der Deutschen Volkspartei über die neue deutsche Reparationsnote den Hoch­entrüsteten spielte und eine sofortige Aussprache verlangte, machte Crispien geltend, daß man darüber wohl nicht gut reden könne. wenn nicht die Regierung auch etwas dazu erklären wolle. Die Regierung will aber einstweilen weiter nichts erklären, und jeder vernünftige Mensch muß ihr darin zustimmen; denn die Verhand­lungen in Paris sind ja noch lange nicht abgeschlossen, und große Auseinandersetzungen in der Oeffentlichkeit können für sie nichts anderes bedeuten, als schlimme Schädigung. Auch die Unabhängigen sehen das ein, und darum haben sie die Rechte auf eine Inter­pellation vertröstet, die sie später in dieser Angelegenheit ein­bringen wollen. Auf diese Weise wurde der Rechten die Gelegenheit genommen, noch zum Schluß ein großes nationalistisches Theater aufzuführen. Der deutschnationale Mißtrauensantrag, dem nicht einmal die Ehre einer namentlichen Abstimmung zuteil ward, fand nur die Zustimmung der Deutschen Volkspartei und der Kommu­nisten. Er wurde also mit leichter Heiterkeit über diese nicht mehr ungewohnte Gruppierung abgelehnt. Von Crispien aber sagte man, wenn ein republikanischer Orden gestiftet werden sollte, müßte er der Erste sein, der ihn erhielte.

Ran soll man nicht nur weil die Dinge im Reichstag einen günstigen Ausgang genommen haben, schon glauben, daß alles gut sei. In unserer auswärtigen Lage ist eine Erleichterung einge­treten, die sogar der deutschnationale Redner Hoetzsch anerkannt hat. Ueber den Berg sind wir deswegen noch nicht. Es ist auch nicht ganz richtig, wenn man sagt, daß die Reparationsange­legenheit für das Jahr 1922 munmehr endgültig geregelt sei. Sicher ist nur, daß uns die provisorisch gewährte Zahlungserleichterung definitiv gewährt wird, d. h. statt der rund 3,3 Goldmilliarden die wir nach dem Londoner Finanzdiktat in diesem Jahre zahlen sollten, sollen wir nur rund 2,2 Goldmilliarden bezahten, da­von 720 Millionen in fremden Geldsorten und 1450 Millionen in Sachlieferungen. Mit den Sachlieferungen wird es wohl einiger­maßen hapern; denn die Abkommen, auf Grund derer sie erfolgen sollen(Wiesbadener, Bemelman's Abkommen) sind noch gar nicht in Kraft gelreten. Aber das braucht nicht unsere Sorge zu sein, da ein Zurückbleiben in den Sachleistungen nicht als verschuldetes Versäumnis gelten soll. Anders steht es mit den 720 Gold­millionen, die im Laufe dieses Jahres bar zu entrichten sind. Hier muß die kommende Anleihe helfen, sonst gibt es neue Schwie­rigkeiten. Kommt aber die Anleihe wirklich? Das ist eine Frage, die in diesem Augenblick noch kein Mensch bestimmt beantworten kann. die deutsche Regierung hat in ihrer neuen Note erklärt, der Reparationskommission und deren untergeordnetem Organ, dem Garantie=Komite, weitgehende Auskünfte über die deutsche Fi­nanzgebahrung erteilen zu wollen. Sie hat weiter versprochen, wenn in angemessener Frist eine Anleihe zustande komme, Ein­nahmen und Ausgaben ohne weitere Vermehrung der schwebenden Schuld zu balanzieren. Damit hat sie zunächst nur erreicht, daß die Reparationskommission auf die strenge Ausführung des Lon­(doner Iinanzdiktats verzichtet und die oben dargestellten Er­leichterungen eintreten läßt. Für die Anleihe, die kommen soll, ist damit nichts geschaffen, als bestenfalls der Boden zu Ver­handlungen.

Die neue deutsche Reparationsnote entspricht den Verein­barungen, die der Reichsfinanzminister Dr. Hermes in Paris ge­troffen hat. Dreierlei läßt sich aus ihr eerkennen: Erstens der Wunsch Deutschlands, äußere Krisen zu vermeiden, und nach bestem Können zu erfüllen, zweitens der Wunsch Frankreichs, möglichst bald bar Geld zu sehen, drittens der Wunsch Englands, so schnell wie möglich die deutsche Inflation und die Markentwertung zu stoppen, in der man drüben die hauptsächlichen Gründe der eng­lischen Arbeitslosigkeit erblickt. Nichts aber ist an den Pariser Vereinbarungen zu erkennen von den Wünschen und Absichten einer vierten Macht, auf die es bei dem ganzen Spiel doch auch recht erheblich ankommt, nämlich der amerikanischen Geld­geber.

Es ist möglich, daß jene Pariser Vereinbarungen, denen die deutsche Note entspricht, im Laufe der Verhandlungen noch grund­stürzende Veränderungen erfahren könnten. Doch könnte dies kaum zum Schaden Deutschlands geschehen. Will Amerika wirklich Deutschland Geld borgen, dann hat es jedes Interesse, Deutschland­leistungs= und zahlungsfähig zu machen. Es wird sich also be­mühen, alles auszumerzen, was die deutsche Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Verzinsung und Tilgung der amerikanischen Schuld schwächen könnte. Amerika als Gläubiger Deutschlands könnte weder Sanktionen dulden, noch finanzwirtschaftliche Experimente, die durch zu schnelle Einstellung der Notenpresse zum Staats­bankerott führen könnten. Das freie Schuldnerverhältnis, in das wir zu Amerika gelangen sollen, würde in Konkurrenz treten mit dem gebundenen Schuldenverhältnis, mit der Schuldknecht­schaft, in der wir uns der Entente gegenüber befinden. Und so kann, wenn alles gut geht, die amerikanische Anleihe für uns tat­sächlich ein Ausgang ins Freie werden. Richt um eine neue Atem­pause würde es sich dann handeln, sondern um den Anfang einer Revision der finanziellen Bedingungen des Versailler Dokuments und des Londoner Finanzdiktats.

Der Versuch, auf diesen Weg zu gelangen, rechtfertigt er­hebliche Zugeständnisse, auch diejenigen, die in der letzten deut­schen Reparationsnote gemacht worden sind