Die„Schwerter Zeitung“ erscheint wöchentlich sechsmal. Bezugspreis wöchentl.

45 Ar(einschl. Trägerlohn). Postbezug monatl. K.e 2.—(einschl. 28.2 N## Zeitungsgebühr und 0.44 N### Postverpackungsgebühr) zuzügl. 36 N### Bestellgeld. Einzelnummer 10####. Druck u. Verlag: Hans Linner, vorm. Carl Braus, Schwerte Gr. Marktstr. 3. Fernr. 2770— Postscheckk.: Dortmund 2852

Anzeigenpreise: Für die sechsgespaltene Millimeterzeile(46 mm breit) 6 Familien=, Vereins= u. amtl. Anzeigen 4## Tertanzeigen: Millimeterzeile 20: Für fernmündl. aufgegeb. Anzeigen übernehmen wir keine Gewähr. Bei unvorher­

geseh. Betriebsstörung., hervorgerufen durch höh. Gewalten, übernehmen wir

keinerlei Gewähe, für pünktl. Erscheinen der Zeitung kann auch keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder Nachlieferung erhoben werden.— Fernr. 2770

Jchacse Rorechtlung der vubetendedischen

Widersprüche Hodzas festgestellt Nochmals klare Präzision der sudetendeutschen Forderungen7 Nalionullalenproblein muß gelöst werden“) Gegen frür Tschechisterung

Prag, 17. August. In der Mittwochnachmit­tag stattgefundenen Sitzung der Regierung mit der Delegation der Sudetendeutschen Partei, in der auch die Vertreter der Koalitionsparteien au­wesend waren, nahm Abg. Kundt zu den Dar­legungen des Ministerpräsidenten Dr. Hod­za und zu den Ausführungen der Vertreter der Koalitionsparteien insoweit Stellung, als es der damals vom Ministerpräsidenten bekanntgegebene Standpunkt des Politischen Kabinettes und des Koalitionsausschusses zu einigen prinzipiel­len Fragen der Regierungsvorschläge und zu dem Memorandum der Sudetendeutschen Partei vom 7. Juni 1938 erforderte.

Zunächst rief Abg. Kundt die Entwicklung der Fühlungnahme zwischen der SDP. und der Re­gierung in Erinnerung, da bei den nunmehrigen Gesprächen auch die Vertreter der parlamentari­schen Clubs der Koalitionsparteien hinzugezogen würden.

Gegen die Zuziehung von Vertretern der par­lamentarischen Clubs der Regierungsparteien wird die SDP.=Delegation insolange nichts ein­wenden, als dadurch der bisherige Charakter von Zusammenkünften zwischen Regierung und SOP.=Delegation gewahrt bleibt.

Im Bewußtsein der europäischen Verantwortung, die den Verhandlungen dieses Kollegiums zukommt, ging dann Abg. Kundt auf den Inhalt der Ausführungen des Ministerpräsidenten vom 11. August 1938 ein und sagte u. a.:

„Dr. Hodza hat erklärt, daß die Regierungs­elaborate und die Skizze der Sudetendeutschen Partei dazu geeignet seien, eine geeignete Grund­lage dieser Verhandlungen zu bilden. Ich will un­tersuchen, ob diese Feststellung einen optimisti­schen Auftakt dieser Verhandlung und eine freundliche Geste darstellt oder ob sie darüber hin­aus dem tatsächlichen Inhalt der beiden Ver­handlungsgrundlagen gerecht wird.

Insere Skizze geht von der berechtigten Auf­fassung aus, daß die Tschecho=Slowakei ihrer natürlichen Zusammensetzung nach kein Nationalstaat einer bestimmten Nation sein kann, sondern ein Nationalitä­tenstaat ist, und dementsprechend aufgebaut sein muß. Als notwendiges Aufbauprinzip ver­langt unsere Skizze im Sinne der acht Karlsba­der Forderungen Konrad Henleins nicht nur die gesetzliche Verankerung der Gleichberechtigung der Staatsbürger ohne Unterschied der Nationa­lität, sondern vor allem die Anerkennung und verfassungsmäßige Veranke­rung dieser Gleichberechtigung und einen dementsprechenden Umbau des Staates von Grund auf.

Der Ministerpräsident versuchte nun zu be­weisen, daß die geltende Verfassungsurkunde in ihrem heutigen Wortlaut die Gegebenheiten na­tionaler Kollektiva anerkenne. Wir stellen mit Genugtuung fest, daß der Ministerpräsident na­mens der Regierung die Verfassungsur­kunde in dieser Richtung ausdeutet, obgleich noch vor kurzem aus Anlaß der Debatte über unsere bekannten Volksschutz=An­träge, die sich auf die Verfassungsurkunde stützen, eine solche Auslegung der Ver­fassungsurkunde bestritten und mitunter so­gar als staatsfeindlich gewertet wurde.

Weiter stellen wir mit Genugtuung fest, daß der. Ministerpräsident bei seinen Ausführungen den in der Verfassung unbekannten Begriff „Volksgruppe“ gebraucht, wenn auch nur bei der negativen Behauptung, daß die deutsche Volks­gruppe in der Tschecho=Slowakei kein zusammen­hängendes Gebietsganzes bilde. In positiver Hinsicht aber vermeidet die Regierung bisher die Anwendung dieses Begriffes..2

Der Grundsatz der Gleichberechtigung der Völ­ker und Volksgruppen wird noch weniger aus­drücklich in vorliegendem Nationalitätenstatut­Entwurf anerkannt, noch weniger ein dement­sprechender Umbau des Staates vorgeschlagen.

Es wird lediglich der bisher praktisch nicht an­gewendete Grundsatz der Proportionalität in Er­innerung gebracht, wie der Ministerpräsident er­

klärte, damit die Volksgruppen die Möglichkeit hätten, in einem entsprechenden Ausmaß einen Einfluß auf die wichtigsten Akte der Staatsge­walt auszuüben. Die 20jährige Erfahrung aber hat gelehrt, daß dies alles Theorie ge­blieben ist. Entscheidend war die Auffassung der nationalen Mehrheit, die den Staat vor allem als ihren Staat betrachtet, danach aufbaute und verwaltet.

Das Ergebnis der daraus erschließenden rigorosen Praxis der Staatsführung und Staatsverwaltung ist die Tatsache, daß dieser Staatsraum immer mehr und mehr durch

sein ungelöstes Nationalitätenproblem ein Raum nicht nur innerstaatlichen Unfriedens, sondern auch europäischer Friedensgefahr wur­de. Diese Tatsache ist die Ursache der Mission Lord Runeimans!

Leider muß ich feststellen, daß die vorgelegten Elaborate der Regierung in keiner Hinsicht einen Vorschlag darstellen, der von ihrer bisherigen Auffassung im Grundsätzlichen ab­weicht und sich den tatsächlichen Verhältnissen und unserer Auffassung nirgendwie nähert. Im Grunde genommen bilden die Elaborate der Re­gierung nichts anderes als eine Kodifikation bisher schon geltender Verfassungs­grundsätze, gesetzlicher Bestimmungen, Ver­ordnungen und Verwaltungspraktiken, die alle die Ursache des heutigen Zustandes sind.

Die Elaborate verwenden außerdem besondere Sorgfalt darauf, die seit 1918 in das deutsche Gebiet verpflanzten tschechischen Volksangehörigen zu schützen, während doch der Sinn einer neuen Rechtsordnung nicht die Kodifizierung des seit 1918 entwickelten Unrechtes sein soll, sondern Ge­währung der vollen Gleichberechtigung an alle Völker und Volksgruppen im Staat. Erst in die­sem Rahmen kommt auch der Schutz der Minder­heiten im deutschen und tschechischen Siedlungs­gebiet in Betracht.

Wenn der Ministerpräsident im Namen der Regierung zu beweisen versucht, daß es kein deutsches Siedlungsgebiet gibt, so ist für diesen Versuch kennzeichnend, daß er sich auf Zahlen je­nes Besiedlungszustandes stützt, die durch staat­liche oder vom Staat geförderte Maßnahmen seit 1918 herbeigeführt wurden. Die Stellungnahme der Regierung läßt also jene Forderungen un­serer Spitze außer acht, die die Schaffung natio­naler Verwaltungseinheiten auf dem Besied­lungszustand von 1918 aufbaut. Sie werden aber niemals von uns erreichen, daß wir die Ergebnisse der Tschechisierungs­aktion unserer deutschen Gebiete irgendwie anerkennen werden! Wenn die Regierung beantragt, den Aufbau der nationalen Selbstverwaltung im Rahmen der bisherigen territorialen Selbstverwaltungsver­

Teensteich tnee

Kämpfer für sein Volk

bände zu vollziehen, so liegt darin eine Ableh­nung unseres Vorschlages allein zweckmäßige Form einer wirklichen Selbst­verwaltung.

Ich stelle hierzu fest, daß in diesem Punkt der Vorschlag der Regierung und unser Vorschlag unüberbrückbar sind, weil sie von ganz verschiedenen und geradezu gegen­sätzlichen Auffassungen ausgehen. Sie sehen sich als das den Staat allein tragende und zu seiner Führung allein berechtigte Volk an. Sie billi­gen den übrigen Volksgruppen nur eine unter­geordnete Stellung zu. Sie betrachten daher die Sudetendeutschen nur als eine Minderheit, ge­währen ihnen nur besondere Schutzrechte, schaf­fen für sie nur Ausnahmebestimmungen und glauben, hierbei noch besonders großzügig zu sein.

Wir hingegen wünschen und verlangen einen Staatsaufbau, der uns keine Sonderschutz- und Ausnahmerechte einräumt, der uns nicht als Min­derheit qualifiziert, wir wollen, daß die deutsche Volksgruppe als vollkommen gleichberechtigter Partner des tsche­chischen Volkes ausdrücklich anerkannt und ihr eine gleiche politische und rechtliche Stellung ge­sichert wird.

Ihre Auffassung von der tschecho=slowakischen Republik als ihrem Nationalstaat brachte mit sich, daß sie es als selbstverständlich ansehen, daß die nichttschechischen Völker und Volksgruppen nur Minderheitenrechte haben könnten, nie Gleichbe­rechtigung, so daß z. B. im Parlament die Vertreter der nicht=tschechischen Volksgruppen ewig wehrlos den Mehrheitsbeschlüssen der tschechischen Parla­mentsmehrheit ausgeliefert sein sollen. Das un­terstreicht die Feststellung des Ministerpräsiden­ten: Es ist klar, daß das Parlament als Reprä­sentant der einheitlichen Staatsautorität nicht in Teilorgane des Staates aufgelöst werden kann, durch die die Tätigkeit der zentralen Gesamtkör­verschaft beschränkt wird!

Damit wird unser Vorschlag der Volksvertre­tung als Spitze unserer Selbstverwaltung und Repräsentant unserer Volksgruppe als Rechts­persönlichkeit ablehnt. Durch ihren Vorschlag wird vielmehr ihre Herrschaft im Wege von Mehrheitsbeschlüssen guch unter dem Titel der Einrichtung einer Selbstverwal­

tung in den Ländern beibehalten und ver­garkt. Richt das geringste Entgegenkommen ist in der Richtung ersichtlich, oaß die staatlichen Zentralbehörden im Sinne unserer Vorschläge sektioniert werden sollen. Es soll auch hier der Zentralismuserhalten bleiben. Au diese Art wurde und bleibt die Demokratie hier. zulande eine Diktatur der konstanten nationalen zahlenmäßigen Mehrheit über die konstante zah­lenmäßige Minderheit.

(Fortsetzung 2. Seite.)

1000 Merer auf dem=Grwissen

Ein rotspanischer„Gerichtspräsident“ plaudert aus Bekenntnisse

eines Untermenschen

Die slowakische Bewegung hat mit An­dreas Hlinka ihren Führer verloren. Trotz seines hohen Alters, trotz der erschütterten Ge­sundheit war der nunmehr entschlafene Pater nicht nur eine Gestalt politischer Autorität und des Ansehens schlechthin, er war der wirk­92a#tive politische Führer seines

Wenn man heute das Leben dieses Mannes überschaut, so ergibt sich die Erkenntnis, daß Hlin­kas politischer Kampf für sein Volk eigentlich die Hauptaufgabe dieses Pfarrgeistlichen eines stillen slowakischen Ortes war. Tiefe Liebe zu sei­nem Volke, scharfen polirischen Blick und kämpferischen Geist wußte Hlinka klug und fruchtbringend mit seinem Amte als Seelsorger zu vereinen. Und so ist sein Leben eine einzige große Mahnung, die Wiederholung des Evange­liums der Gerechtigkeit durch Jahrzehnte hindurch. aufgerichtet auf der Erkenntnis, daß der Begriff Volk in seiner ganzen Tiefe gesehen ein Gesetz ist, das geachtet werden muß und eines Kampfes wert

So war denn Pater Hlinka unermübliche: Mahner und Kämpfer bis in seine letzten Tage hinein. Schon im alten Ungarn war er ein ge­fürchteter Gegner und hat oft seines Kampfes für das Slowakentum wegen die Gefängnis­zelle mit seiner Pfarrstube tauschen müssen.

Nach dem Zusammenbruch der Doppelmonarchie glaubte Hlinka, daß die neue Zeit seine Hoffnun­gen erfüllen und ihn dem Ziele nahebringen würde. Er zweifelte nicht an den Versprechungen und an dem Enthusiasmus der von den Tschechen unter­breiteten Pläne, vielmehr glaubte er an einen tschecho=slowakischen Staat als Er­füllung seines Strebens nach Selbständigkeit der Slowaken. Hoffnungsvoll reiste er im Sommer 1918 nach Paris, um dort bei den sogenannten Friedensverhandlungen die Autonomie für die Slowakei im Verbande der tschecho=slowakischen Re­publik zu fordern und zu sichern. Hier erlebte er aber eine bittere Enttäuschung. Der Wortführer der Tschechen, der heutige Staatspräsi­dent Dr. Benesch, veranlaßte, daß Pater Hlinka schroff abgewiesen wurde, als er sich bei seiner Forderung auf den von Masaryk unterzeichneten Pittsburger Vertrag stützte.

Hlinka war um eine Erfahrung reicher geworden. Es wäre aber müßig, heute darüber urteilen zu wollen, ob und inwieweit die Slowaken gut daran taten, sich überhaupt mit den Tschechen einzu­lassen, sie in der Gründung des Staates zu unter­stützen und den tschechischen Staat mit aufbauen zu helfen, denn damals war nicht heute. Wesent­licher ist die Tatsache, daß die Slowaken von den Tschechen betrogen wurden. Nichts war dem alten Kämpfer schmerzlicher als diese Erkenntnis. Um so entschiedener aber wandte er sich gegen das Unrecht und gegen dessen Träger, das selbstherrliche Tschechentum und den Prager Zentralismus. Zäh und unbeugsam kämpfte Pater Hlinka. Immer wieder erhob er seine mahnende Stimme, mit besonderer Betonung zuletzt auf dem Preßburger Parteitag der Slowakischen Volkspartei zu Pfingsten, wobei er das Unrecht an den Slowaken an Hand des Pittsburger Vertrages vor den Augen der ganzen Welt anprangerte und feierlich das Prager Bündnis mit Moskau verurteilte.

Für die Slowaken ist Pater Hlinka heute ein herber Verlust. Das Lebenswerk dieses Mannes aber ist in würdige Hände gegeben, und wenn man in Prag, wie es dort in letzter Zeit mehr­mals zynisch offen zum Ausdruck gebracht wurde, hofft, die Slowaken nach Hlinkas Tod mürbe machen zu können, so dürfte man sich irren.

Hlinka, der große Mahner und Kämpfer, ist verstummt, nicht aber sein Werk, der Kampf um das Recht und der Kampf für sein Volk.

Bilbao, 17. August. Aus St. Jean de Luz wird bekannt, daß die„Volksgerichte“ in Barce­

lona sich seit einiger Zeit unter Aufsicht eines ge­wissen Dranguet befinden, der sich„rühmt“, als Präsident des Sondergerichtes für Hochver­rat„über 1000 Faschisten liquidiert“ zu haben. In der ersten Hälfte des Monats August wurden in Montjuich bei Barcelona 226 Personen hingerichtet, mehr als 1000 wurden zu Zwangsarbeit verurteilt, 128 Soldaten wur­den wegen Desertion zum Tode verurteilt.

1130 bolschewistische Mordtaten amtlich festgestellt

Burgos, 17. August. Nach dem bisheri­gen Stand der amtlichen Ermittlungen über die belschemistische Schreckensberns

schaft in der Provinz Sautander sind dort

1130 Personen, darunter 29 Frauen, hingemor­det worden. Es handelt sich dabei wohlgemerkt noch nicht um abschließende Ziffern. Die Ermitt­lungen gehen weiter und man wird mit einer Er­höhung der Zahl der durch die Bolschewisten Er­mordeten auf rund 1500 rechnen müssen.

Berlin, 17. Aug. Reichsinnenminister Dr. Frick hat für alle Behörden des Reiches, der Länder und Gemeinden verfügt, daß die im öf­fentlichen Dienst beschäftigten Blutordensträger zur Teilnahme an den Feierlichkeiten am 8. und 9. November in der Hauptstadt der Bewegung dienstlich abzuordnen sind. Ihnen ist Fahrkostenentschädigung, Tage= und Uebernach­tungsgeld nach den Reisekostenbestimmungen der Beamten zu gewähren.

Nach dem Tode Hlinkas

Der Vorstand der Slowakischen Volkspartei zusammengerufen

Prag, 17. August. Der Vorstand der Slowa­kischen Volkspartei wurde nach dem Tode Hlinkas noch im Laufe der Nacht telegra­phisch für den 17. August einberufen, um über die Einzelheiten des Begräbnisses zu beraten. Hlinkas Leichnam soll einbalsamiert werden und wird vorläufig in Rosenberg, seinem Sterbeort, auf dem Friedhof beigesetzt. Es wird in Rosen­berg ein Mausoleum für Hlinka errichtet werden, in das später die Leiche übergeführt werden soll.

Aubenminister Lord Halifsghamge, gi, Pitzwpoge vermittag Premierminister Chamberlain auf, um glt ihm die außenpolitische Lage zu erörtern.