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Tageblatt für die Hiadt Hehwerte, die Amter Westhosen? Ergste. Einzige in Hchwerte gedruckte Tageozeitung

K. 10

Schwerte(Kuhe), Freitag, den 26. Juni 1936

69. Jahrgang

Aoschies von Staulsserretar von Zaldw

Der Führer bei der Trauerfeier in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche

onb. Berlin, 25. Juni. Wieder einmal weh­ten von den Gebäuden in der Wilhelmstraße die Fahnen auf Halbmast. Aus einem aufopfern­den, anderthalb Jahrzehnte langen Wirken her­aus hat der Tod den Staatssekretär des Aus­wärtigen Amtes, Dr. Bernhard Wilhelm von Bülow, in die Ewigkeit abgerufen.

Am Donnerstagmittag nahmen seine Mit­arbeiter im Amt, fast das gesamte Diplomatische Korps, zahlreiche Minister, viele Staatssekretäre und die Amts= und Abteilungschefs der ande­ren Ministerien in einer Trauerfeier in der Kaiser=Wilhelm=Gedächtniskirche Abschied von dem unermüdlichen Beamten.

Der Führer ehrte durch seine Teilnahme an der Trauerfeier den Mann, der bis zum letzten Atemzug die Interessen des Deutschen Reiches im Ausland erfolgreich vertreten hat.

Um 9 Uhr war die sterbliche Hülle des Staatssekretärs in aller Stille nach der Kaiser­Wilhelm=Gedächtniskirche übergeführt worden.

Bereits um 11 Uhr bildete eine doppelte Kette SS.=Männer der Leibstandarte Adolf Hitler Spalier. Im Vorraum empfing der Reichsaußenminister, Freiherr v. Neurath, die Trauergäste und nahm ihr Beileid entgegen. Als die Angehörigen des Verstorbenen, die Stiefmutter, drei Schwestern und der Schwager, in der Kirche erschienen, erhob sich die Trauer­gemeinde zum stillen Gruß von den Plätzen und begrüßte auch stehend den Führer, der vom Reichsaußenminister in die Kirche geleitet wur­de. Zur Rechten saß der Führer mit dem Reichsaußenminister, hinter ihnen das persön­liche Gefolge, zur Linken die nächsten Angehöri­gen. In der ersten Bankreihe sah man die Reichsminister Freiherrn von Blomberg, Freiherrn von Eltz=Rübenach, Graf Schwerin von Krosigk und Seldte und den Reichsleiter Rosenberg. Der preu­ßische Ministerpräsident war durch Staats­sekretär Körner, Reichsminister Dr. Goeb­bels durch Staatssekretär Funk, Botschafter von Ribbentrop durch Herrn von Raumer vertreten. Auch von der Partei und ihren Gliederungen sah man viele Vertreter. In den linken Bankreihen hatte das gesamte Diploma= tische Korps Platz genommen.

Leise klang die Melodie des Orgelpräludiums von Bach auf und leitete über zur Liturgie, die

der Pfarrer des Elisabeth=Krankenhauses, Frei­herr von Rotenhan, abhielt. Wieder er­füllte Musik, von der Orgel und der Kapelle des Wachregimentes gespielt, das Kirchenschiff, die die Ansprache des Pfarrers einleitete, der der Vers 24 aus Johannes 12 zu Grunde lag: Wahrlich, wahrlich, ich sage Euch, es sei denn, daß das Weizenkorn in die Erde falle und er­sterbe, so bleibt's allein; wo es aber erstirbt, so bringt es viele Früchte". Der Geistliche schil­derte die aufrechte, zuverlässige, von innen her­aus vornehme Persönlichkeit des Verstorbenen. Wilhelm von Bülow hatte einen ganz großen persönlichen Auftrag für sein Vaterland, für den er sich verantwortlich wußte, verantwortlich

gerade auf dem Wege, den er geführt wurde und gehen mußte. Immer hatte er ein Ziel vor Augen, für das er sich verantwortlich wußte und dem seine selbstlose Arbeit galt: Deutsch­land!

Mit vollen Akkorden setzten die Orgel und die Kapelle des Wachregiments ein und erfüllten das bis auf den letzten Platz besetzte Gottes­haus mit der MelodieWachet auf, ruft uns die Stimme". Der Geistliche segnete die Leiche aus und sprach das Vaterunser. Dann klang da Largo von Händel auf, das den Abschluß der Trauer­feier bildete.

Nach dem allgemeinen Segen sprach der Füh­rer noch einmal den nächsten Anverwandten sein Beileid aus und verließ, begleitet von Reichs­außenminister von Neurath, die Kirche.

Die feierliche Beisetzung fand in den Nachmit­tagsstunden auf dem Zwölf=Apostel=Friedhof in Schöneberg statt.

Wenere Ktarte Neichsbaurentastung

in der dritten Juniwoche Reichsbankstatus bestätigt den günstigen Zeitpunkt der Anleiheauflegung

dnb. Berlin, 25. Juni. Die günstige Entwick­lung des Reichsbankstatus in den ersten beiden Juniwochen hat sich nach dem Ausweis vom 23. Juni auch in der dritten Woche fortgesetzt. Wie im Monat Mai die saisonmäßige Beschäftigungs­zunahme, das Zusammenfallen von Ultimo, Lohnzahlungstag und Pfingstfest stärkere Hem­mungen bildete, die in einem Rückfluß von nur 70,5 v. H. der Ultimobeanspruchung bis zum Ende der dritten Maiwoche zum Ausdruck ka­men, so setzte im Juni die Entlastung bereits in der ersten Woche mit 58 v. H. der Ultimo=Mai­Beanspruchung sehr stark ein, steigerte sich dann bis Mitte Juni auf 83 v. H. und ist am 23. Juni sogar auf 113,7 v. H. angelangt, eine Höhe, die außer dem Januar in diesem Jahre noch nicht zu verzeichnen war. Zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres waren 90,5 v. H. abgedeckt. Zu der günstigen Gestaltung in der Berichtswoche hat auch die anhaltend leichte Goldmarklage beigetra­gen, und in diesem Zusammenhang kann erneut unterstrichen werden, daß der Zeitpunkt für die Auflegung der neuen Reichsanleihe denkbar gün­stig gewählt ist.

Die gesamte Kapitalanlage der Reichsbank verringerte sich im Berichtsabschnitt um 182,3 auf 4578,1 Millionen RM. Im einzelnen haben die Bestände an Handelswechseln und=schecks um

Entschuldung der Erbhöfe

Vorschriften über die Entschuldung der überschuldeten Erbhöfe

onb. Berlin, 25. Juni. Durch eine achte Durch­führungsverordnung zum Schuldenregelungs­gesetz vom 20. Juni 1936(Reichsgesetzblatt I S. 496) sind nunmehr die noch ausstehenden Vorschriften über die Entschuldung derjenigen Erbhöfe erlassen worden, bei denen die Schul­denregelung auf Grund der bisherigen Bestim­mungen wegen starker Ueberschuldung bisher nicht durchgeführt werden konnte.

sungsschuldverschreibungen der Deutschen Ren­tenbank abgefunden werden, wobei 20 v. H. des nach Kürzung verbleibenden Forderungsbetra­ges abgesetzt werden. Gläubiger, die nach den allgemeinen Vorschriften die Ablösung ihrer Forderung in bar verlangen können, erhalten auch in diesem Verfahren Bargeld. Auch hier be­trägt der Abzug 20 v. H., die sonst bestehende Staffelung der Abzüge von 10 v. H. bis zu 50 v. H. findet hier also nicht statt. Der entschul­dete Betriebsinhaber hat an die Deutsche Renten­bank=Kreditanstalt auf 52 Jahre eine Entschul­dungsrente zu erbringen, deren Höhe sich nach der Zinsleistungsfähigkeit des Betriebes richtet. Soweit der Betriebsinhaber Schulden aufgenom­men hatte, die aus der Zinsleistungsgrenze nicht verzinst und getilgt werden können, werden die zur Ablösung dieser Verbindlichkeiten erforder­lichen Beträge und Schuldverschreibungen aus Reichsmitteln zur Verfügung gestellt.

Der Bauer und sein voraussichtlicher Anerbe

lich

167,7 auf 4002,4 Mill. RM., an Lombard= forderungen um 3,7 auf 38,7 Mill. RM. und an Reichsschatzwechseln um 11,1 auf 6,7 Mill. RM. abgenommen, die Bestände an deckungsfähi­gen Wertpapieren dagegen um 0,2 auf 219,6 Mill. RM. zugenommen. Die Zunahme der son­stigen Aktiven um 78,1 auf 593,0 Mill. RM. ent­fällt zum größeren Teil auf die Inanspruchnahme des Betriebskredites bei der Reichsbank. An­dererseits sind an Reichsbanknoten und Renten­bankscheinen 135,5 Mill. RM. aus dem Verkehr zugeflossen. Der gesamte Zahlungsmittelumlauf stellte sich am Stichtag, auf 5789 Mill. RM. ge­gen 5978 Mill. RM. in der Vorwoche, 5860 Mill. RM. im Vormonat und 5469 Mill. RM. zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. An der Steigerung der Giroguthaben um 61,3 auf 739 Mill. RM. sind sowohl die öffentlichen als auch die privaten Guthaben beteiligt; die Zunahme der letzteren dürfte bereits mit Vorbereitungen auf den Halbjahresultimo und die Anleihezeich­nungen zurückzuführen sein. Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen betragen bei einer Zunahme um 0,8 Mill. RM. rund 76,3 Mill. RM., und zwar sind aus dem Auslande kleinere Goldposten im Gesamtbetrage von 834 000 RM. hereingekommen, wodurch die Gold­vorräte auf 71 Mill. RM. stiegen; dagegen zeigt der Devisenbestand eine Abnahme um 55.000 RM. auf 5,3 Mill. RM.

müssen ihrerseits zur Entschuldung dadurch bei­steuern, daß sie ihr Vermögen nach näherer Be­stimmung des Entschuldungsamtes zur Verfü­gung stellen, diese Verpflichtung wird gegebenen­falls im Vollstreckungswege durchgesetzt. Das Entschuldungsamt kann auch dem Ehegatten des Bauern die gleiche Verpflichtung auferlegen, so­fern eine andere Regelung dem gesunden Volks­empfinden gröblich widersprechen würde. Auch im Osthilfeverfahren werden die Erbhof=Ueber­gangsforderungen mit Schuldverschreibungen aus Mitteln des Reiches abgelöst. Die Landstellen werden die Gläubiger benachrichtigen, sobald die Ablösung erfolgen soll. Vorherige Anfragen sind zwecklos.

Da sich gezeigt hat, daß eine Reihe von Bauern, die ihren Verbindlichkeiten ohne Schuldenrege­lung nicht nachkommen können, bisher den Ent­schuldungsantrag noch nicht gestellt haben, ist letztmalig die Möglichkeit geschaffen worden, den Antrag bis 1. Januar 1937 zu stellen. Re­ben den Bauern ist auch der Kreisbauernführer selbständig antragsberechtigt. Der Eröffnung des Verfahrens steht nicht entgegen, daß ein früherer Entschuldungsantrag des Bauern abgelehnt oder das Verfahren aufgehoben oder eingestellt worden ist. Hat ein Gläubiger einem Bauern, der erst jetzt ins Verfahren geht, nach dem Ablauf der ursgrünglichen, Antragsfrist(3. Oktober 1934) Kredit gewährt, so ist er dadurch gesichert, daß seine Forderung nicht am Verfahren beteiligt ist,

sofern er die Beteiligung nicht selbst beantragt.

Wassergeldrückstände der Halselgenliner

Die Gerichte mußten sich wiederholt mit Klagen beschäftigen, in denen sich die Hauseigentümer da­gegen wehrten, die von dem Voreigentümer ge­machten Schulden für Wasserlieferungen an die städtischen Wasserwerke zu zahlen. In den Wasser­lieferungsbedingungen ist eine Bestimmung auf­genommen, nach der der Erwerber eines Grund­stückes den Wasserwerken gegenüber für Wasser­geldrückstände und sonstige Zahlungsverpflichtun­gen haftet. Erwarb ein Hauseigentümer ein Hausgrundstück in der Zwangsversteigerung, so drohten die Wasserwerke mit der Sperrung der Wasserlieferung an den neuen Hauseigentümer, wenn er sich weigerte, die aufgelaufenen Wasser­geldrückstände des Voreigentümers zu bezahlen.

Nunmehr hat das Kammergericht in einer aus­führlichen Entscheidung(Juristische Wochenschrift 1936, S. 1787 Nr. 23) diese Vertragsbe­stimmung für sittenwidrig und nich­tig erklärt. Es hat dazu ausgeführt, daß ein Vertrag mit dieser Klausel nur dadurch erreicht wird, daß die Wasserwerke das ihnen zustehende tatsächliche Monopol ausnutzen. Die Wasserwerke verlangten ein unbilliges Opfer, wenn sie forder­ten, daß der Grundstückserwerber die Schulden seines Voreigentümers ohne jede rechtliche Ver­pflichtung begleichen solle.

Die Partei de la Rocques gesetzlich zulässig

Paris. In unterrichteten französischen Kreisen wird erklärt, daß die Regierung niemals die Auf­lösung einer politischen Partei ins Auge gefaßt habe und daß, wenn die Feuerkreuzler sich zu einer großen politischen Partei zusammenschlössen, diese sehr wohl gesetzlich zulässig wäre.

Frankreichs neues Ziel

Die große außenpolitische Rede des französischen Ministerpräsidenten vor der Pariser Kammer läßt außenpolitisch eine ganz neue Zielsetzung er­kennen. Daß sich Leon Blum für das Fallen der Sanktionen gegen Italien aussprach. war, nachdem England als sanktionsführender Staat sich für ihre Beseitigung ausgesprochen hatte, zu erwarten. Dies umsomehr, als ja bereits in Frankreich schon während des italienisch=abessini­schen Feldzuges starke Strömungen gegen die Sanktionen bestanden und diese eigentlich nur auf Grund der politischen Bindung Frankreichs zu England unterstützt wurden.

Aber das ist an der Kabinettserklärung auch nicht das primäre. Viel wichtiger ist für uns die Einstellung des neuen französischen Kabinetts zur Deutschlandfrage.

Zum ersten Male scheinen Haßgesang und Re­vanchegedanken gebannt zu sein. Leon Blum trat ganz unzweideutig für einee Verständigung mit Deuschland ein, und bemerkenswert ist der Satz. daß die französische Regierung keinen Anlaß habe, den Worten des Frontkämpfers Adolf Hitler zu mißtrauen. Das Echo der Kammer ließ nicht auf sich warten: Es sei ganz ein­deutig, daß Adolf Hitler den Frieden wolle und keinerlei Eroberungsabsichten und Angriffsablichten gegen Frankreich hege. Auch der Wunsch, mit Deutschland in Erörte­rungen hinsichtlich einer gegenseitigen Begrenzung der Luftwaffe einzutreten und an diesen Erörte­rungen auch andere europäische Staaten teilnehmen zu lassen, kennzeichnet einen neuen Kurs in der französischen Außenpolitik!

Leon Blum und sein Kabinett haben in der Kam­mer einen großen Abstimmungslies er­rungen. Wenn wir vorerst auch keinerlei Anlaß ha­ben, den ernstlichen Verständigungs­willen Blums mit Deutschland anzuzweifeln, sondern ihn vielmehr dankbar als einen Beitrag Frankreichs zum Problem der Gesamtbefriedung Europas begrüßen, so gibt doch die neue Zielsetzung des Kabinetts in anderer Hinsicht zu Ueberle­gungen Anreis. Die Vorfälle, die sich in den letzten Wochen in gans Frankreich abspielen und in Streiks, Matrosenmeuterei ihren Ausdruck fin­den, sind unzweifelhaft das Produkt kommunistischer Drahtzieherei auf Geheiß Moskaus: Es ist der Triumpb der Straße über die Gesetze der Ordnung und Sitte. Wir wissen nur zu gut, daß jene Urheber der politischen Unruhe in Frankreich, die aus dem Hinterhalt ihr Gift ver­spritzenden Kommunisten, gegen eine Ver­ständigung mit Deutschland die aller­größe Stimmungsmache entfachen würden.

Nun will es doch scheinen, als stelle sich Blum be­wußt und vernunftmäßig in den kritischen Ge­gensatz zu denen, von denen er anfänglich so ab­hängig tat. Blum scheint doch inzwischen mit seinem Kabinett dahin einig geworden zu sein, daß man mit den Kommunisten und Aposteln Moskaus keine Außenvolitik, viel weniger noch eine Verständigungspolitik machen kann. Frankreich aber hat diese Verständigung im Augen­blick selbst zwingend nötig: es kann sich nicht von außen her mit irgendwelchen Konfliktsstoffen be­lasten, solange im Innern des Landes die Konflikte unter den Parteien kein Ende nehmen.

Zweifelsohne würde ja auch die innere Befrie­dung des Landes schneller und besser vonstatten gehen, wenn man nach außen klare Verhältnisse ge­schaffen hätte. Auch sonst zeigt sich in den letzten Tagen, daß der französische Regierungschef von Ab­sichten und Machenschaften der in der Volksfront mitarbeitenden Kommunisten nur zu deut­lich abgerückt ist. Nach anfänglich sehr auffälligen Konzessionen scheint nun doch die Besinnung Platz gegriffen zu haben, daß man keine Wirtschaft und Innenvolitik machen kann, die den breiten Massen alles gibt und sich ausschließlich gegen das Kapital und die Unternehmer richtet.

Wenn es dem französischen Kabinettschef gelingt. durch eine weitere und vertiefte konsequente Hal­tung seinen jetzt beschrittenen Weg fortzusetzen, so kann kein Zweifel darüber bestehen, daß in abseb­barer Zeit in Frankreich wieder die Voraussetzun­gen für eine ruhige und vernünftige In­nen= und Außenvolitik gegeben sind. Welche Folge­rungen das neue französische Kabinett aus dem Bündnis mit Sowietrußland ziehen wird, darüber ist freilich noch nichts aufgezeichnet. jedoch kann in absehbarer Zeit eine Bilanz auch hierüber nicht ausbleiben.

Ehrenkrenz für Scapa Flow

ndz. Berlin, 25. Juni. Auf eine Eingabe der NS.=Kriegsopferversorgung hat sich der Reichs­und Preußische Innenminister damit einverstan­den erklärt, daß die Witwen und Eltern der bei Scapa Flow ums Leben gekommenen Marine­angehörigen bei der Verleihung des Ehrenkreu­zes berücksichtigt werden. Gleichzeitig hat der Reichsinnenminister entschieden, daß die bei der Versenkung der Flotte in Seapa Flow verwun­deten Marineangehörigen nachträglich die Be­rechtigung zum Tragen des Verwundetenabzei­chens erhalten können.