((N. 142.)

JOURNAL

des

Nieder- und Mittel-Rheins.

Aachen, Dienstag den 28. November 1815.

Bekanntmachung.

Sämmtlichen Militair- und Civil-Behörden, welche zum Bereich des General-Commando's in den königl. Rhein-Provinzen gehören, werden hierdurch benachrichtigt dass den höhern Bestimmungen gemäss gedach­tes General-Commando künftig feinen Sitz zu Coblenz haben wird, wohin alle Geschäfts-Briefe von nun ab zu richten seyn werden; indem auch der Unterzeichnete bereits den 4. k. M. sich dahin begiebt.

Aachen, den 28. November 1815.

Der kommandirende General in den Königl.

Preuss. Provinzen am Rhein.

v. DOBSCHUTZ.

Nro. 147.

Bekanntmachung,

die mit dem 1. Januar k. J. in Funktion tretende rheinische Ober-Bergamts-Commission

betreffend.

Da nach der königlichen Verordnung vom 30. April d. J.(N° 107 dieser Blätter) bei der künftigen Organisation fämmtlicher Provinzen das Berg-, Hütten-, Salz- und Salinen-Wefen von dem Geschäftskreise der Regierungen getrennt und befonderen Directionen übertragen werden foll, fo wird vom 1. Januar 1816 an, auf Anordnung Sr. Excellenz des Herrn Finanzministers, zu Bonn eine“ rheinische, Ober-Bergamts-Commission welche die Leitung der vorerwähnten Gegenstände übernimmt, in Funktion treten.

Der Wirkungskreis dieser Commission umfasst zuvörderst sämmtliche auf dem linken Rhein-Ufer belegene königliche Besitzungen; auf dem rechten Rhein-Ufer aber wird er von demjenigen der Westphälischen Ober­Bergamts-Commission zu Dortmund so getrennt, dass die Lenne bei Limburg, in der Gegend von Hagen, die Grenze macht, und Alles, was vom Herzogthum Westphalen und der Grafschaft Mark auf dem rechten Lenne-Ufer liegt, zum Reffort der Dortmunder, alles auf dem linken Ufer gelegene aber, vor die Bonner Ober-Bergamts-Commission gehört. Bei Limburg geht die Grenze der Chaussee nach, welche von dort über