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Kauspreis verlangt werden muß, aber es liegt doch im Interesse der Allgeweinheit, wenn die Preise so gehalten sind, daß auch die ärmere Klasse sich ein Schweinchen kausen kann, und das dadurch viele Futterwerte nicht nutz los zu Grunde gehen.
Es dürste aber auch im Interesse der Behörden liegen daß die Erzeuger und Produzenten keine Preise sl Wozen verlangen, die Wucherpreisen gleich kommen. Die vorgesetzten Behörden werden daher gebeten, bald gefl. veranlassen zu wollen, daß für junge Schweinchen an gemessene Höchstpreise etwa 60 bis 70 Mk. pro Stück fest gesetzt werden. 4
Fische.
Voraussichlich werden für die Folge regelmäßig Fische aus Holland geliefert werden. Geschäfte, Werke, Anstalten usw., die Fische regelmäßig zu beziehen wünschen, wollen sich baldigst an mich unter Angabe der gewünschten Psund. zahl wenden.
Nach Eintressen der Fische in Quadrath müssen sie auf telephonische Benachrichtigung der Empfänger dort möglichst bald abgeholt werden.
Voraussichtlich werden folgende Sorten Fische zu den nachbenannten Preisen geliesert werden:
in
Schellsisch groß
„ großmittel
„ kleinmittel
Kobeljau groß ohne Kopf „ mittel mit Kopf Schollen groß „ mittel
zu 2,20 Mk. das Pfund
*
*
*
9
aufs Psund als Kleinverkausepreise geschlagen werden.
Für Lieserung einer bestimmten Sorte von Fischen kann keine Gewähr übernommen werden.
Bergheim, den 24. Februar 1919.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Hochstpreise fur Kohlen.
Auf Grund des Gesetzes beii. Höchstpreise vom 4. Apri 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. De zember 1914 unter Berücksichtigung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1915, 23. September 1915, 23. Mär 1916 und vom 22. März 1917 Reichsgesetzblatt 1914 S. 516, 1915 S. 25 und 614, 1916 S. 83 und 1917 Seite 253 werden für den Kreis Beigheim folgende Höchst preise festgesetzt: Hausbrandkohlen 1 Sorte ... 1„
Haust#and ½ fett, ½ mager
Gewaschene Flammnutzkohlen:
Korngräße 1
„ 11
* 111 Reine Stücke
Anthrazitkohlen:
Gewaschene Anthrazitkohlen 1
.30 Mk. .00 .30
3,70
.55
.00
.80
4,05
3,70
.50
.30
3,70
.60
*„*
Anthrazit=Eisormbeiketts
Fettnußkohlen:
Gewaschene Fettnußkohlen 1 U und 1 Reine Stücke Steinkohlenbriketts /8 kg)
Koks:
Gießereikoks
Zechenkoks 30/50, 40,60, 40/70, 50/80, grobkörnig.40 annkahlenbriketts ab Waggon 2,10„
Vorstehende Preise treten mit dem Tage der Bekannt machung in Kraft.
Bergheim, den 26. Februar 1919.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
.40
Lietäleesamen, Weißkleesamen, Gelbktee,
Schwedenklee
18 in la. Ware vorrätig.
R. Hausmann, Elsdorf.
Gemuse Sämen
und zwar: Rotkohl, Weißkohl, Wirsing,
Zwiebel, Breitlauch, Strarchbohnen,
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Geldene Medaille Köln, silberne Medaille Cleve.
Berlangen Gie Dankschreiden!
Weiden b. Köln, Bahnstraße 88a.
Der Regierungs=Präsident. Köln, den 20. Februar 1910.
1 C b 855.
Der Britische Militärgouverneur hat mir die nachstehenden Anordnungen mitgeteilt:
M. G. O. 79/85. Besehle des Generalleutnants Sir. Charles Fergusson, Bt. K..B. K. C. M. G. M. V. O. D. S. O. Military Governor, Occupied German Territory. B. E. F.
15. Februar 1919.
79. Zuwiderdandlungen gegen Befedle.
2) Die Ausfuhr von Nahrungsmitteln aus dem britisch besetzten Gebiet ist streng untersagt. b) Da noch immer zahlreiche Fälle vorkommen, denen versucht wird,
1. ohne Paß das britisch besetzte Gebiet zu verlassen oder in dasselbe herein zu kommen,
2. Nahrungsmittel und andere nicht zugelassene Waren aus dem britisch besetzten Gebiet auszuführen,
wird jeder, der bei dem Versuch, die Vorschriften der britischen Militärbehörde wie vorstehend zu umgehen, an getroffen wird, schwer bestraft werden; die Waren werden beschlagnahmt werden.
Alle in dieser Weise beschlagnahmten Nahrungsmitte werden den bitlichen Zivilbehörden zur Ausgabe als Ra tionen ausgehändigt werden.
80. Aerztliche Behandlung.
Bezug: Armee=Tages=Befehl 2475.
Kein Zivilarzt darf britische Truppen behandeln, aus genommen in Unglücksfällen oder im Notsalle, wenn kein britischer Stabsarzt versügbar ist. Keinessalls ist Behand lung zulässiz im Falle von venerischen Klankheiten. Tagesbefehl 2475 lautet wie solgt:
Es kommt vor, daß britische Truppen zu deutschen Aerzten zwecks Behandlung gehen, wahrscheinlich.t vene rischen Erkrankungen.
Alle Rangstufen werden gewarnt, daß diese Gepflogen heit aushören muß und den Zivilbehörden wird bekannt gegeben, daß die Behandlung britischer Truppen, aus genommen in Fällen der Not, als ein Vergehen betrachtet wird.
81. Verkauf von Arznelen.
Der Verkauf von schädlichen Arzneien, wie Cicaine Heroin, Veronal, Morphlum, Opium usw. an brittsche Truppen ist streng untersagt.
82. Bahnen.
Auf den Vonn=Kölner Bahnen sowie auf andern, be denen 2 Wagenklassen bestehen, dürfen Klankenschwestern, Offiziere und Offizierstellvertreter in der höheren Wagen klasse reisen; Mannschaften vom Feldwebel abwärts reisen in der niederen Wagenklasse.
Es ist streng verboten, während der Fahrt aus den Trittbrettern, Puffern oder Kuppelungen der Wagen zu stehen. Die Einschränkung bezüglich der Anzahl von Offizieren und Mannschaften in jedem Wagen fällt bei den zwischen Köln und Bonn verkehrenden Bahnen fort.
83. Biersteuer.
Die von den Brauern zu zahlende Reichssteuer auf Bier (etwa—10 Mk. pro Hektoliter) darf britischen Truppen bei Einkauf von Bier in größeren Quantitäten nicht angerechnet werden.
84. Cyphuskieber.
Da verschiedene Fälle von Typhusfieber bei den entlassenen deutschen Soldaten, die von Rußland und Polen zur ückkamen, vorgekommen sind, treten folgende Vorschriften ofort in Kraft:
1. Alle entlassenen deutschen Soldaten, die in den vom Osten in das besetzte Gebiet einfahrenden Zügen an getroffen werden, werden beftagt werden, ob sie von Rußland oder Polen oder aus dem polnischen Grenzgebiet kommen.
2. Alle Leute, die innerhalb der vorher gegangenen 4 Wochen in Rußland oder Polen oder an der polnischen Gienze gewesen sind, werden unter Bewachung nach Köln geschickt und der dortigen deutschen Polizei ausgeliesert, damit sie unter deren Ueberwachung von Ungeziefer befreit werden.
3. Nachdem dies geschehen, wird der Paß jedes Mannes auf der Rückseite mit folgendem Veimerk(auf deutsch) versehen:„Wegen Typhusfieberveidachts alle 3 Tage bis zum....(12 Tage später) bei einem Arzt zu melden.“ Die Leute müssen sich mit ihren Pässen sobald wie mözlich nach ihrer Ankunft in der Hiimat bei einem deutschen Arzt melden und danach nochmals jeden 3. Tag bis zum Ab.auf von 12 Tagen.
5. Das mit dem Durchsuchen der Züge beauftragte Personal muß eine Liste über alle enttassenen deutschen Soldaten, die in den Zügen angenosfen wurden, mit Angabe der Adiesse, wohin die Leute zurückkehren, dürfen. Diese Liste muß an den Direktor Medical Service U. rmee und eine Abschrift davon an den Militär=Gouverneur geschickt werden.
85. Verkauf von Blatenkelt usw. Unter Bezugsnahme auf U. Aimee Nr. O. C. 1508/8
vom 2. Fedruar 1919 wird mitgeteilt, daß das für den Verkauf an die Zivilbehörde vorgesehene Biatenfeit 1. oder I. Qualität sein wird Bratenfeit III Qualität wird nicht ür den Verdrauch seitens der Bevölkerurg verkauft.
Die#a= und Subarea=Kommandanten werden die Einzelheiten über Transport, Sammeln und Preis mit den 5 tlichen Zivilbehölden vereinbaren.
Die P eise sind den Qualitäten entsprechend verschieden:
Mk. p. engliches Pfund für Biater fett 1. Qualität und 50 Mk.„„„„ UI.„
Nahrungsmittelabfälle und Spülicht könren von der Zivübevöikerung gekaust werden. Pretse mössen an Ort und Stelle mit den Octsbehörden vereinbart werden.
gez. B. F. A. Hobbe.
Brig. General.
Ich ersuche um geeignete Weiterbekanntgade.
v. Starck.
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Von Zeit zu Zeit b surchtbaren Erdbeben. U aus der Tiefe empor, un aus= und abwogendes M sinken altersgraue Bauter Trümmer und wiederholen Wort:„Eitelkeit über E (Pred. 1, 2)
Aehnlich berichtet uns Erschütterungen im Völker einer solchen Erschütterung Auch sie hatte Tiümmer diesmal bestanden die Ti Balken, es waren vielme Thronen, auf denen Kaise
n gesessen hatten, vo Mittelalters ausmachten. Trümmer mit noch um so von der Vergänglichkeit al Monate sind seitdem ins Mächte haben sich in etwa gern Umschau, ob denn al Elementen zum Opfer fiel. Thron ist stehen geblieben warr, aus dem Gieuel der unverletzter Hoheit und M Jesu Christi.
15
Der
Roman von 4
„Beileibe nicht. Je weite lieber! Und mit Dir ginge###
Zur selben Stunde, als Mondlicht langsam lustwand nen Träume von Glück aussp stube immer toller und lärm Der Zeetsch hat seinen G me Gefolgschaft Freibier kon bezechten Bauern nützen die tiger aus, als sie gewiß nich Es ist das dritte Mal in Großbauer tut, woran sich d nicht erinnern können: Geld „Wird ihm wohl hart ge bauer seinem Nachbarn zu,“ u er sicher nichts mehr aus. halten!“
Regina ist längst nicht mel den Teichwirt zum dritten### hinauf in ihre Kammer, um si Aber Regina hat sich ein zügehen.
„Was ich Euch versproche in die Wirtsstuben bringen m Man hörts ja an dem wüster trunken sind.“
„Aber der Veitelbauer—“ „Morgen kann er reden m Dabei bleibt sie und der quemen, ohne sie zu dem zuki kehren.
„Tausendmal grüßen läßt schon zu wüst zu hier unten. ken für eine anständige Dirn.“ Dem Veitel leuchtet das ei
„Sie hat rocht. Grad das sie so eine Feine Gesondere M.