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Auf dem Wege zum volksnahen Recht

Die Großen Senate des Reichsgerichtes

Die Ernennung der Mitglieder 7 Ansprachen des Reichsgerichtspräsidenten

und des Reichsjustizministers

iMergen

Admiral Jellicoe

DNB Leipzig, 21. Nov. Die auf Grund des Ge­etzes zur Aenderung von Vorschriften des Strafver­ahrens und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 28. Juni 1935 beim Reichsgericht zu bildenden beiden Hroßen Senate wurden am Donnerstag in inem eindrucksvollen Staatsakt durch den Reichsjustiz­ninister Dr. Gürtner, der mit den Staatssekretären Dr. Freisler und Dr. Schlegelberger nach Leipzig gekommen war, feierlich berufen.

In der durch rote Vorhänge abgeschlossenen, mit Grün und den Reichsfarben würdig geschmückten gro­

zen Wandelhalle des Reichsgerichts hatten die Mit­A ber Roschaanmaltschaf

oten Roben zu beiden Seiten

enommen. Als Ehrengäste wohnten der Feier neben en Spitzen der Leipziger Behörden u. a. die Rek­oren der Universität und der Hochschulen, der Kom­

. 14 Dinision(heneralleutnant Kreß vol

rlange, vorgerragen vom aben der Feier den würdigen Auftakt. Hierauf ergriff Reichsgerichtspräsident

Dr. Bumke

sas Wort zu seiner Ansprache, in der er u. a. aus­

Zum ersten Male empfängt das Reichsgericht den Besuch eines Reichsministers der Justiz, dem alle deut­chen Gerichte, alle deutschen Staatsanwaltschaften, alle Strafvollzugsbehörden in Deutschland unterstehen. Die Vereinigung der gesamten deutschen Rechtspflege in der Hand des Reiches ist eine Tat, die wir nächst dem Genius des Führers Ihnen, Herr Minister, ver­

Wir grüßen in Ihnen, Herr Minister, zugleich den Mann, den der Führer mit der gewaltigen Aufgab betraut hat, dem Dritten Reich ein neues Recht zu

Ein besonderer Anlaß hat Sie, HerrMinister,

uns geführt. Sie sind zu uns gekommen, um die Mitglieder der Großen Senate des Reichsgerichts

zu ernennen und feierlich zu verpflichten. Das Reichs­gericht ist geschaffen worden, um die deutsche Rech sprechung nach langer Zersplitterung zu einer Einheit

des Reichsgerichtes, den einzelnen Senaten, nach Möglichkeit vorgebeugt und dort, wo sie entstehen, schnell und sicher einer einheitlichen Auffassung#

Die Mängel des bieberigen Rechts waren längst erkannt; dem Dritten Reich ist es aug, hier, poroe­

den die Großen Senate des B.gericht derusen sein, Rechtsfragen von Suruchsizutrtggrchildung des Rechts

der zute Sicherung, inz,

Verchsgerselfen, e naie Klas Gaser bib. 4645s

durch einen mit höchter

De A4 oaic Aldeie Sisge. Paidk lidh ae

Großen Senate sich der hohen Aufgabe, die ihnen ge­

stellt ist, gewachsen zeigen werden.

Der Reichsminister der Justiz

Dr. Gürtner

scherneine langlacht durch den Pationalsgzialse.

der Ucbernahme der 2un..: Leutiche Recht auf allen

mus bemühen wir un.,8., nationgligzialistischen

Eebieten auf der V. gr, Diee Aufgabe kann der

Weltanschauung zu erneuern. Diese Aufsgar. wi. dem Geictzgeber allein nicht ersutre., wende,.as Oberste

Richter teilen, der das Recht gstegerder, gast gei der

Gericht des Deutschen Verypg,deept, ginie, Das Ge­Erneverung des Rechtes in vorderve. Heutlich aus,

9 vo v. 4 i, ur gichte, die Anwendung des Rechtes Heute hat jeder Richter oie u...4. zie dag

nach den Grundanchauungen aus,Arichtezmannen vat deutsche Volk seit, seiner Einigung neu#pix ung 1ag,

und um deren Festigung und v..1. Lgrüßher hinaus lich bemühen. Do= Peishig, Aufgaben. Es ist wie noch zwei besondere wichtig, 3 Rechteg in allen

bisher der Hüter der Einheit, des Rechtes i.##

deutschen Gauen und innerhalb.. Di, innere Ein­

sprechenden Kollegien, seinerenatr.... grrichtung

richtung des Reichsgerichtes ist durch die Errichtung

der Großen Senate beweglicher geitgile Die Großen Senate bestehen aus dem###urune#..

dem Vizepräsidenten als sändigeWizerepeg, jigg si den Mitgliedern des Gerichtes, von denen alljährlich

seweils die Hälfte ausscheidet. Durch diese persönliche

Zusammensetzung glaubt der Gesetzgeber eine G für die Stetigkeit der obersten Rechtsprechung gegeben und die Gefahr irgend einer Erstarrung ge­

bannt zu haben. Die Großen Senate treten in Tätig keit, wenn innerhalb des Reichsgerichtes selbst über eine Rechtsfrage verschiedene Auffassungen bestehen, und haben die Aufgabe, in diesem Falle in kurzer Zeit und autoritär zu entscheiden.

Das Tatigkeitsgebiet des Obersten Gerichts­hofes überhaupt und der Großen Senate wird in der nächsten Zukunft wohl umfangreicher sein als in de

jüngsten Vergangenheit, jedenfalls auf den Rechtsge­bieten, deren Erneuerung mit dem Wandel weltan­schaulicher und sittlicher Grundauffassung im unmittel­baren Zusammenhange stehen.

Das gilt in diesem Augenblick in besonderem Maße

Wie schon aus den Gesetzen ersichtlich ist, die bis­her zur Erneuerung des Strafrechts erlassen wurden, wird im künftigen deutschen Strafgesetzbuch die Fassung der Tatbestände in sehr vielen Fällen derart sein, daß sie dem Richter eine großere Freiheit und damit freilich auch eine größere Verantwortung bei der un­mittelbaren Anwendung des Gesetzes gewährt. Das 1 aber nicht die Hauptsache. Dem Richter wird vielmeh und das ist schon geltendes Recht die Aufgas­zugewiesen, durch entsprechende Anwendung des Ge­setzes auf dem Gebiete der Rechtsschöpfung eine Tätig­

keit zu entfalten, die ihm nach dem bisherigen Recht

Wen künf ie eine Handlung nach dem Gewissen des Volkes als unerlaubt, rechtswidrig, strafbar emp funden wird, und es findet sich kein Gesetz, das auf diese Handlung unmittelbar zutrifft, so darf der

ter freilich nicht nach freiem Ermessen, den Täter

schuldig sprechen und eine Strafe verhängen. Das würde eine völlige Loslösung des Richters vom Ge­setz bedeuten. Sondern der Richter hat in diesem Falle zu prüfen, ob der Rechtsgedanke, der die Bestrafung dieser Handlung sordert, im Strafgesetz einen sicht­baren Ausdruck gefunden hat. Trifft das aver zu,

und nur dann, wenn diese Voraussetzung gegeve

Achesohig, giese er Keisiese: Geschagsi. ie

was grundiatztich Zage hentiche Volt und die deutsche Reichsregierung haben zu ihrem Obersten Gerichtshof das Vertrauen, daß er auch auf dem Wege der Rechts­findung der ihm zugedachten Aufgabe gerecht werden

Fortsetzung siehe zweite Seite

Entspannung China-Japan?

Nach der Unterredung Tschiangkaischeks mit dem japanischen Botschafter

DNB Nanking, 21. Nov. In der bereits gemeldeten dreistündigen Unterredung am Mittwochnachmittag zwi­schen Marschall Tschiangkaischek und dem japa­nischen Botschafter Arinoschi wurden die chinesisch­japanischen Beziehungen eingehend behandelt. Wie vo apanischer Seite verlautet, übermittelte Arinoschi dem Marschall die drei von Außenminister Hireta formulier­ten Forderungen, die in dem Wunsch nach Unterdrückung der japanfeindlichen Strömungen in China, in der Auf­richtung eines Systems zur Zusammenarbeit zwischen China, Japan und der Mandschurei und schließlich in der Festlegung gemeinsamer Maßnahmen zur Bekämp sung des Kommunismus im Fernen Osten gipfelten Vorbehaltlich der Genehmigung des von dem Par teitag der Kuomintang zu wählenden Vollzugsausschus­ses erklärte Marschall Tschiangkaischek seine grundsätz­liche Zustimmung zu den japanischen Forderungen Zu den Vorgängen in Nordchina betonte der Marschall

daß die Ranking=Regierung endgültige Plane zur Rege­

lung der Lage aufgestellt habe. Er hoffe, daß Japan die Souveränitätsrechte Chinas achten werde. Sodann

n Schasoghal u.cd. erüärte, lacb Bie. Jgeg ge

digen und die Festnohme des Mörders des sapanischen

Matrosen zu ermöglichen.

Im weiteren Verlauf der Unterredung brachte der japanische Botschafter Einwendungen gegen das neue chinesische Währungssystem vor und legte die Be­denken Javans gegen eine internationale Anleihe an China. an der sich Japan unmöglich beteiligen könne, dar. Tschiangkaischek erklärte sich bereit, die Angelegen­heit gemeinsam mit den zuständigen chinesischen Ministe­rien zu prüfen.

Von chinesischer Seite wurde über den Verlauf der Besprechung keine amtliche Verlautbarung ausgegeben. Ihre Rückwirkungen in Japan werden mit Spannung erwartet. Der japanische Botschafter stattete hierau Ministerpräsident Wangtschingwei, der am Mittwoch dem Krankenhaus entlassen wurde, aber immer noch sehr schonungsbedürftig ist, einen Besuch ab.

Das Charakterbild des echtenSoldaten ist. gegee

Wasse sg nicht für den Eigenguß, sondern, füir. 945

as scsescsch

liebe, das die Soldaten auf verschiedene Fronten ver teit und gegeneinander, in dem Kamph. kuz der Bitter,

meinschaft der gleichen Verufung, das Gesetz der Ritter­

daß sie sich in gemeinsamen Treffen zu Brtr#####mmm

eu der Lahre des englichen Köonnalz, Jel:

lic oe. obwohler in der Stagerrak=Schlacht, der größten Seeschlacht des Weltkrieges, ja der Geschichte des See­krieges überhaupt, der Führer der feindlichen Streit

50 Pete, Seaiesek. eie, riel heae gauis sen

Frühsahr 1836 der Vershnung der früheren Gegner

in einer ritterlichen Geste hätte Ausdruck geven kön­nen und auch damit gezeigt hätte, daß die neue deut­sche Flottenpolitik, die in dem deutsch=englischen Flot tenvertrage verankert ist. in weiser Beschränkung ein­zia und allein auf die Notwendigkeiten der deutschen Küstenverteidigung eingestellt ist, daß sie, wie die neue deutsche Wehrmacht überhaupt, nur ein Glied in der Kette der deutschen Friedenssicherung ist.

Als Soldat und Offizier hatte Jellicoe die volle Achtung in und außerhalb seines Landes. Wohl in der Erkenntnis der gewaltigen Bedeutung der See macht für das englische Weltreich hat er sich im Kriege von dem vollen Einsatz der Seestreitkräfte ab­halten lassen. Hier setzt auch die englische Kritik an seiner Führung in der Skagerrakschlacht ein, die auch jetzt jenseits des Kanals wenigstens nur als einUn­entschieden gewertet wird. Aber das hat das An­sehen des Admirals nicht gemindert, auch nachdem er von dem Oberbefehl der Seestreitkräft einige Mo­nate nach der Schlacht abberufen wurde, hat er seinem Land und seiner Kriegsmarine in hohen Aemtern dienen können. Wa.

Armer Friedensnobelpreis

Der Marseiller Königsmord-Prozel3

Bildtelegramm. Der Verteidiger Deshons verläßt nach seinem##### Weithig Gerichtsgebäude in Air en Provenee

Der fünfgliedrige Ausschuß des norwegischen Storting, der über die Vergebung des Friedensnobelpreises zu entscheiden hat, beschloß, in diesem Jahre keinen Frie­denspreis zu verteilen. Leider steht in der Meldung nicht darin, ob er diese Entsagung übte, weil er keinen würdigen Preisträger zu finden vermag oder weil die Zeit ihm so wenig friedfertig erscheint, daß die Kro­nung eines Friedenswerkes ein Widersinn wäre. Solche Jahre, in denen die allgemeinen Zustände die Vertei­lung des Friedenspreises verhinderten, sind ja wieder­holt schon dagewesen, zuletzt 1933, als die Atmosphäre der Welt eher dem Frieden gefährlich als förderlich

Nach dem Wortlaut der Nobelstiftung soll der Frie­denspreis demjenigen zufallen, der sich die dienste auf dem Gebiete der Verbrüderung der Völker der Abschaffung der Verminderung der stehenden Heere

owie der Bildung und Verbreitung von Friedenskon­

gressen erworben hat. Wenn man die lange Liste der bisherigen Preisträger durchsicht, w., v, O gosgaue schuß Namen erstaunt darüber sein,

in Oslo des Preises fur würdig befand. un ihrer Spitz steht Bertha von Suttner, die den Preis ihrem Roman A. Waffen nieder" verdankt. Dann tolat Alfred H. Fried der Gründer der Deutschen Friedensgesellschaft. Ueberhaupt sind Gründer von Friedensgesellschaften ziem­lich zahlreich unter den Preisträgern vertreten. Daneben Theoretiker des Völkerrechts und der internationalen Verständigung durch Schiedsgerichtsbarkeit. Man be­kommt den Eindruck, daß der unklare Pazifismus, der jahrzehntelang in manchen Kopfen spukte, den Preis­richtern alsVerdienst auf dem Gebiete der Verbrüde­rung der Völker" erschien. Heute, in der Rückschau aus größerer Entfernung, wissen wir nur zu gut, wie wenig praktischen Wert all diese nebelhaften pazifistischen Leh­ren hatten. Die Geschichte der Welt ist ihren Weg ab­seits von ihnen gegangen.

Man sollte meinen, dieser Friedenspreis gebühre nur Männern der Tat, Politikern, die die Welt einen Schritt vorwärts auf dem Wege zum Frieden gebracht haben. Es braucht ja nicht immer gerade der ewige Frieden zu sein, denn sonst könnte das Osloer Komitee die Zinsen wohl dauernd zum Kapital schlagen. Als man Frithjof Nansen, der sich nach dem Weltkrieg der staaten= und heimatlos Gewordenen so tatkräftig an­nahm, mit dem Friedenspreise bedachte, krönte man weniger eine politische, als eine menschliche Tat. Unter den Maßstäben des Tages bewertete man das Frie­denswerk Briands und Stresemanns, als man diese beiden Männer für den die deutsch=französischen Bezie­hungen zeitweilig entspannenden Pakt von Locarno lohnte. Der Amerikaner Kellogg, dem Kriegsächtungspakt von Paris verbunden ist,