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Katholische Tageszeitung für Köln und Uw­

Amtliches Kreisblatt für den Landkreis Köln, Kheinische Dolkswacht. Mülheimer Dolkszeitung

Hauptgeschäftsstelle und Redaktion: Neumarkt 18a24 Fernruf Sammelnummer 2109 21. Sprechstunden: 121 Uhr. Zweigstelle: Mülheim Regentenstraße 16, Fernr. Mülh. 618 66. Vertretung für Süddeutschl.: Ann.=Exp. Koch& Münzberg, Frankfurt(.) Liebfrauenstr. 4. Fernr.

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Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln.

Nr. 487 Mittwoch, 25. Sept. 1929

Beilagen: Dei Sonntag, Der Spor, Stille Stunden. Die Frau

Für unsere Kinder, Rundfunk=Nachrichten. Soziales u. Wirtschaft, Reise u. Wochenend Kultur und Gegenwart. Musik Gemüsebau und Schrebergarten Heimat und Welt inl Beilage zur Ausa B

Morgen=Ausgabe 44. Jahrg.

Betriebssicherheit über alles!

Eine Erklärung der Reichsbahnverwaltung zur Tariffrage

WTB Berlin, 24. Spt. Die Haupt­verwaltung der Deutschen Reichs­bahn=Gesellschaft teilt mit:

Der Verwaltungsrat der Deutschen Reichs­bahn=Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 23. und 24. September in Berlin zur Frage der Tariferhöhung und deren Ablehnung durch die Reichsregierung Stellung genommen. Er kann die vom Reichsverkehrsminister zur Ablehnung seines Antrages gegebene Begründung nicht anerkennen und hat beschlossen, der Reichsregie­rung die Lage der Gesellschaft erneut klarzu­stellen. Diese macht es unbedingt notwendig, über die Frage zu verhandeln, wie der Reichs­bahn die Mittel zugeführt werden sollen, durch die sie den auf ihr ruhenden Lasten gerecht werden kann. Der Reichsverkehrsminister hat seine Ablehnung damit begründet, daß die über den Voranschlag entstandenen Mehrausgaben durch eine günstige Entwicklung der Einnahmen gedeckt werden könnten. Diese Annahme trifft bedauerlicherweise nicht zu. Vom 1. Januar bis zum 1. September haben die Einnahmen dieses Jahres gegen den Voranschlag nur 2,5 Millionen Mark mehr gebracht. Im September ist die veranschlagte tägliche Bruttoeinnahme bisher nicht voll erreicht. Die Deckung für die im Voranschlag nicht vorgesehenen Mehraus­gaben, insbesondere für die Lohnerhöhung, ist nur durch eine erneute Drosselung aller Sach­ausgaben möglich geworden, die für die Zukunft unter keinen Umständen verantwortet werden kann.

Die Feststellungen des Arbeitsausschusses zur Untersuchung der Betriebssicherheit und die Entschließung des Reichstags vom 20. Februar 1929 erklären für notwendig, daß von der Reichsbahn zur Aufrechterhaltung der Betriebs­sicherheit höhere Aufwendungen sowohl in der Betriebsrechnung als auch in der Vermögens­rechnung beschleunigt gemacht wurden. Auch die Erörterungen, die in der Oeffentlichkeit im An­schluß an verschiedene Unfälle und besonders in letzter Zeit aus Anlaß des Münchener Frei­spruches stattgefunden haben, verlangen von der Reichsbahn in beschleunigtem Tempo erhöhte Aufwendungen im Interesse der Betriebs­

sicherheit.

Allen solchen Forderungen konnte aus Mangel an Mitteln bisher nicht entsprochen werden, und auch die Aussichten für die folgen­den Jahre geben bei den jetzt zur Verfügung stehenden Einnahmen dazu keine Möglichkeit. Selbst wenn für die wertsteigernden Auf­

Zusammenstoß in Berlin

Straßenbahn und Autobus

WTB Berlin, 24. Sept. Heute abend gegen 30 Uhr ereignete sich in der Hauptstraße zu schöneberg Ecke Groß=Görschen=Straße ein hef­iger Zusammenstoß zwischen einem Straßen­ahnzug der Linie 40 und einem Autobus der inie 14 Als der Autobus aus der Groß­hörschen=Straße in die Hauptstraße einbiegen vollte, wurde er von der Straßenbahn an der inken Seite erfaßt und stark eingedrückt. Einen lugenblick schien es, als ob er umstürzen wollte, r gewann aber doch das Gleichgewicht zuruck. soweit sich im Augenblicke übersehen läßt, sind twa sechs bis acht Personen verletzt worden. Da im diese Zeit der Anmarsch zur Kundgebung egen den Youngplan im Sportpalast im Gange bar, hatte der Zusammenstoß auch eine Ver­ehrsstockung zur Folge.

Zehn Verletzte

WTB Berlin, 24. Sept. Bei dem Zusammen­toß zwischen einem Straßenbahnzug und einem lutobus in Schöneberg in der Hauptstraße wur­sen zehn Insassen des Autobus durch Glas­plitter verletzt. Die Feuerwehr brachte die Verletzten zur Rettungsstelle, wo alle nach An­egung von Verbänden in ihre Wohnungen ent­assen werden konnten.

wendungen die Inanspruchnahme des Kapital­marktes zu erträglichen Bedingungen in abseh­barer Zeit möglich werden sollte, müssen nicht nur die Ausgaben für Unterhaltung und Er­neuerung, sondern auch gewisse Aufwendungen für Modernerhaltung der Anlagen aus den Be­triebseinnahmen gedeckt werden. Der Ver­waltungsrat betrachtet es als Aufgabe der Deutschen Reichsbahngesellschaft, ein genügendes Maß sachlicher Ausgaben für Unterhaltung, Er­neuerung und Betriebsentwicklung unter allen Umständen sicherzustellen.

Die Gesellschaft würde es im allgemeinen und eigenen Interesse begrüßen, wenn sie nicht ge­zwungen wäre, dem Verkehr eine erhöhte Be­lastung aufzuerlegen, und wenn ihr stattdessen die unerträgliche finanzielle Erleichterung durch die Reichsregierung in anderer Weise gewährt würde. Sollte ein Ergebnis bei diesen Verhand­lungen nicht erreicht werden, so hält es der Verwaltungsrat für seine dringende Pflicht, eine Tariferhöhung in ausreichendem Umfange er­neut zu beantragen und nachdrücklichst weiter zu verfolgen.

Die Saarfrage

Französische Vorbereitungen zur Regelung

WTB Paris, 24. Sept. Wie Temps meldet, ist im Hinblick auf die bevorstehenden deutsch­französischen Verhandlungen über die Regelung der Saarfrage französischerseits eine Kommis­sion gebildet worden, der Vertreter des Außen­

ministeriums, sowie der Ministerien für öffent­liche Arbeiten, Handel, Finanz= und Landwirt­schaft angehören. Diese Kommission hat die Aufgabe, die verschiedenen politischen und wirt­schaftlichen Seiten der Saarfrage, soweit sie den Gegenstand von Verhandlungen mit Deutschland bilden könnten, zu prüfen und ein Programm auszuarbeiten, das die französische Delegation bei der bevorstehenden Konferenz vertreten wird. Die Kommission wird am Donnerstag im Außenministerium ihre erste Sitzung abhalten.

Fortschritt in der Befreiung

Paris. 24. Sept. Die Besatzungsmächte sind aus eigener Inititive an die Botschafterkonfe­renz herangetreten mit dem Ersuchen die Ein­schränkungen hinsichtlich des Ueberfliegens des besetzten Gebietes durch deutsche Zivilflieger aufzuheben.

Die Botschafterkonferenz hat diesem Ersuchen Rechnung getragen und die bisher geltenden Einschränkungen aufgehoben.

Zweite Zone am 1. Dezember frei

WTB Berlin, 24. Sept. Das französische Oberkommando in Mainz hat mitgeteilt, daß Ehrenbreitstein spätestens am 30. November ge­räumt sein werde. Damit ist am 1. Dezember die zweite Zone von der Besatzung frei. Das Ordonnanzensystem hat damit für diese Zone seine Geltung verloren, und die deutsche Souve­ränität ist wiederhergestellt.

Berlin meldet:

die Polarflugberichterstattung soll wieder verkauft werden!

Berlin, 24. Sept. Wie der Demokratische Zeitungsdienst erfahren haben will, sind in der letzten Zeit Verhandlungen zwischen Dr. Eckener und einzelnen Nachrichtenbüros sowie zwischen Zeitungskorrespondenten gepflogen worden, die das Recht der Nachrichtenübermittlung vom Polarflug desGrafen Zeppelin" zum Ziele haben. Da für den Bau des Zeppelinluft­schiffs das ganze deutsche Volk ge­spendet hat und da weiterhin die Reichs­regierung für den Flugbetrieb sehr er­hebliche Zuschüsse geleistet hat, so besteht mindestens ein moralischer Anspruch darauf, daß die deutsche Presse und damit die deutsche Oeffentlichkeit gleichmäßig das Recht der Be­richterstattung erhält.

Die genannte Korrespondenz will weiter er­fahren haben, daß die bisherigen Verhand­lungen darauf hinausgehen, einmal dem Hearstkonzern das Nachrichtenmonopol für Amerika und die übrige Welt zu sichern, während weiterhin für Europa der Hugen­bergkonzern das Monopol für die Bericht­erstattung erhalten soll.

Ein solches Nachrichtenmonopol birgt ohne Zweifel die Gefahr in sich, daß es einseitig zu politischen Zwecken benutzt wird, und der Ab­schluß eines Vertrages mit dem Hugenberg­konzern wird den stärksten Widerspruch in der deutschen Oeffentlichkeit finden.

Eine Erklärung der Zeppelinluftschiff­baugesellschaft ist nötig, damit die deutsche Oeffentlichkeit über den Sachverhalt völlig unterrichtet wird.

Mensuren und Boxkämpfe

Berlin, 24.Sept. Im Strafrechtsausschuß des Reichstages verhandelte man über die Straf­barkeit des Zweikampfes.

Abg. Dr. Wegmann(3) führte aus, das Duell sei nach seiner Meinung ein Ver­brechen gegen Leib und Leben und ein un­sittliches Vergehen gegen den Mitmenschen. Das Delikt des Zweikampfes sei in sich widersinnig Er werde bei der zweiten Lesung beantragen, daß diese Tat nur dann nicht bestraft werden könne, wenn sie an sich nicht gegen die Sitte verstoße.

Abg. Landsberg(S) meint, straffrei soll­ten nur die zugezogenen Aerzte bleiben, nicht die Kartellträger, Zeugen und das Ehrengericht. Ohne Rücksicht auf die Höhe der Strafe solle mit jeder Bestrafung der obligatorische Ver­lust der Amtafähigkeit verbunden sein. Die Bestimmungsmensur dürfe nicht straffrei bleiben.

Abg. Dr. Leutheußer(DVP) begrüßt es. daß der Entwurf einen Unterschied zwischen dem wirklichen Duell und der studentischen Schläger­mensur macht. Die Mensur sei kein Duell, son­dern eine sportliche Uebung. Die Ver­treter der Deutschen Volkspartei würden die Verschärfungsanträge ablehnen.

Abg. Hergt(DN) betont, die Straflosigkeit des Duells werde auch von den Deutschnatio­nalen nicht verlangt. Vielmehr werde von ihnen jeder unmoralische Duellzwang durch­aus bekämpft. Der Waffenring der Studenten sei nicht ein Förderer der Zweikämpfe, sondern er verhindere sie in vielen Fällen durch seine Ehrengerichte. Solange Boxkämpfe er­laubt seien, dürfe man Bestimmungsmensuren nicht bestrafen.

Ministerialdirektor Schäfer vom Reichsjustizministerium erklärt, der Entwurf wolle jeden Zweikampf, mit dem eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Beteiligten ver­bunden sei, mit Strafe bedrohen, einerlei, aus welchem Beweggrund ein solcher Zweikampf erfolge. Daneben erscheine der Zweikampf straf­würdig, sofern er dem Kastengeist und der Ueberheblichkeit nütze und dadurch eine Störung des öffentlichen Friedens herbeiführen könne Insoweit finde der Zweikampf im Entwurf entschlossene Ablehnung. Das geltende Recht berücksichtige nur den ersten Gesichtspunkt. und der Begriff dertödlichen Waffe habe

durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts be­kanntlich die Auslegung gefunden, daß es auf die abstrakte Eignung der Waffe zu tödlichen Verletzungen ohne Rücksicht auf die im Einzel­falle getroffenen Vorsichtsmaßregeln ankomme.

Diese Auffassung sei in der Wissenschaft auf lebhaften Widerspruch gestoßen und habe auch in der Rechtsprechung der Untergerichte nicht die genügende Gefolgschaft gefunden. Zu dieser Frage müsse das neue Strafgesetzbuch klar Stel­lung nehmen. Der Reichsrat habe dies in der Weise getan, daß er die studentischen Bestimmungsmensuren mit Schlägern und unter Vorsichtsmaßnahmen nicht mehr unter Strafe stelle, wenn sie nicht zur Aus­tragung eines Ehrenhandels erfolgten. Diese mittlere Linie erscheine dem Justizministerium als eine annehmbare Lösung. Falls die Mehr­heit des Ausschusses weitergehend auch die Be­stimmungsmensur mit Schlägern bestrafen wolle, weil sie der Nährboden für das ernste Duell sei, so behalte sich der Justizminister eine erneute Nachprüfung und Entscheidung des Kabinetts vor.

Abg. Dr. Bell(3) erklärt, der jetzige Zu­stand, daß bestehende Rechtsvorschriften gegen die Mensuren praktisch nicht angewandt würden, sei nicht länger erträglich. Während im Volks­bewußtsein der Zweikampf immer mehr an Boden verliere, sei die Bestimmungs­mensur gerade zur Förderung des Duell­gedankens geeignet und bestimmt. Sie sei nicht einfach als sportliche Uebung anzusehen und dürfe nicht straffrei sein.

Ministerialdirektor Schäfer teilt mit, daß von den 71 Verurteilungen wegen Zweikampfes im Jahre 1928 beinahe die Hälfte, nämlich 35. wegen Bestimmungsmensuren auf Lippe=Det­mold entfielen. Auf Preußen entfielen 17 oder 18 Fälle, auf Sachsen 9, Mecklenburg=Strelitz 4, Braunschweig 2. Bayern, Baden, Anhalt und Bremen je 1 Fall.

Abg. Dr. Ehlermann(Dem.) erklärt, seine Freunde seien für scharfe Bestrafung des Zweikampfes, damit er endlich verschwinde. Der Redner stimmt dem Abg. Dr. Bell darin zu daß das jetzige Verhalten der Strafverfolgungs­behörden zu den Bestimmungsmensuren nicht länger erträglich sei. Daraus sollte aber ge­folgert werden, daß die Bestimmungsmensuren ebenso straffrei sein müssen wie Boxkämpfe.

Abg. Dr. Wunderlich(DBP) stimmt der Regierungsvorlage unter Ablehnung aller Aenderungsanträge zu.

Abg. Dr. Jörissen(WP) erklärt sich für Bestrafung der Bestimmungsmensuren. Die Boxkämpfe sollten wegen ihrer ver­rohenden Wirkung gleichfalls unter Strafe gestellt werden.

Die Weiterberatung wird dann auf Mittwoch vertagt.

Stresemann fährt nach Berlin

WTB Luzern, 25. Sept. Reichsaußenminister Dr. Stresemann ist heute, von seinem Erholungs­aufenthalt aus Vitznau kommend, um 21.05 Uhr von hier nach Berlin abgereist.

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