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Kölner
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Katholische Tageszeitung für Köln und Uw
Amtliches Kreisblatt für den Landkreis Köln, Kheinische Dolkswacht. Mülheimer Dolkszeitung
Hauptgeschäftsstelle und Redaktion: Neumarkt 18a—24 Fernruf Sammelnummer 2109 21. Sprechstunden: 12—1 Uhr. Zweigstelle: Mülheim Regentenstraße 16, Fernr. Mülh. 618 66. Vertretung für Süddeutschl.: Ann.=Exp. Koch& Münzberg, Frankfurt(.) Liebfrauenstr. 4. Fernr.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln.
Nr. 487 Mittwoch, 25. Sept. 1929
Beilagen: Dei Sonntag, Der Spor, Stille Stunden. Die Frau
Für unsere Kinder, Rundfunk=Nachrichten. Soziales u. Wirtschaft, Reise u. Wochenend Kultur und Gegenwart. Musik Gemüsebau und Schrebergarten Heimat und Welt inl Beilage zur Ausa B
Morgen=Ausgabe 44. Jahrg.
Betriebssicherheit über alles!
Eine Erklärung der Reichsbahnverwaltung zur Tariffrage
WTB Berlin, 24. Spt. Die Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn=Gesellschaft teilt mit:
Der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn=Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 23. und 24. September in Berlin zur Frage der Tariferhöhung und deren Ablehnung durch die Reichsregierung Stellung genommen. Er kann die vom Reichsverkehrsminister zur Ablehnung seines Antrages gegebene Begründung nicht anerkennen und hat beschlossen, der Reichsregierung die Lage der Gesellschaft erneut klarzustellen. Diese macht es unbedingt notwendig, über die Frage zu verhandeln, wie der Reichsbahn die Mittel zugeführt werden sollen, durch die sie den auf ihr ruhenden Lasten gerecht werden kann. Der Reichsverkehrsminister hat seine Ablehnung damit begründet, daß die über den Voranschlag entstandenen Mehrausgaben durch eine günstige Entwicklung der Einnahmen gedeckt werden könnten. Diese Annahme trifft bedauerlicherweise nicht zu. Vom 1. Januar bis zum 1. September haben die Einnahmen dieses Jahres gegen den Voranschlag nur 2,5 Millionen Mark mehr gebracht. Im September ist die veranschlagte tägliche Bruttoeinnahme bisher nicht voll erreicht. Die Deckung für die im Voranschlag nicht vorgesehenen Mehrausgaben, insbesondere für die Lohnerhöhung, ist nur durch eine erneute Drosselung aller Sachausgaben möglich geworden, die für die Zukunft unter keinen Umständen verantwortet werden kann.
Die Feststellungen des Arbeitsausschusses zur Untersuchung der Betriebssicherheit und die Entschließung des Reichstags vom 20. Februar 1929 erklären für notwendig, daß von der Reichsbahn zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit höhere Aufwendungen sowohl in der Betriebsrechnung als auch in der Vermögensrechnung beschleunigt gemacht wurden. Auch die Erörterungen, die in der Oeffentlichkeit im Anschluß an verschiedene Unfälle und besonders in letzter Zeit aus Anlaß des Münchener Freispruches stattgefunden haben, verlangen von der Reichsbahn in beschleunigtem Tempo erhöhte Aufwendungen im Interesse der Betriebs
sicherheit.
Allen solchen Forderungen konnte aus Mangel an Mitteln bisher nicht entsprochen werden, und auch die Aussichten für die folgenden Jahre geben bei den jetzt zur Verfügung stehenden Einnahmen dazu keine Möglichkeit. Selbst wenn für die wertsteigernden Auf
Zusammenstoß in Berlin
Straßenbahn und Autobus
WTB Berlin, 24. Sept. Heute abend gegen 30 Uhr ereignete sich in der Hauptstraße zu schöneberg Ecke Groß=Görschen=Straße ein hefiger Zusammenstoß zwischen einem Straßenahnzug der Linie 40 und einem Autobus der inie 14 Als der Autobus aus der Großhörschen=Straße in die Hauptstraße einbiegen vollte, wurde er von der Straßenbahn an der inken Seite erfaßt und stark eingedrückt. Einen lugenblick schien es, als ob er umstürzen wollte, r gewann aber doch das Gleichgewicht zuruck. soweit sich im Augenblicke übersehen läßt, sind twa sechs bis acht Personen verletzt worden. Da im diese Zeit der Anmarsch zur Kundgebung egen den Youngplan im Sportpalast im Gange bar, hatte der Zusammenstoß auch eine Verehrsstockung zur Folge.
Zehn Verletzte
WTB Berlin, 24. Sept. Bei dem Zusammentoß zwischen einem Straßenbahnzug und einem lutobus in Schöneberg in der Hauptstraße wursen zehn Insassen des Autobus durch Glasplitter verletzt. Die Feuerwehr brachte die Verletzten zur Rettungsstelle, wo alle nach Anegung von Verbänden in ihre Wohnungen entassen werden konnten.
wendungen die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zu erträglichen Bedingungen in absehbarer Zeit möglich werden sollte, müssen nicht nur die Ausgaben für Unterhaltung und Erneuerung, sondern auch gewisse Aufwendungen für Modernerhaltung der Anlagen aus den Betriebseinnahmen gedeckt werden. Der Verwaltungsrat betrachtet es als Aufgabe der Deutschen Reichsbahngesellschaft, ein genügendes Maß sachlicher Ausgaben für Unterhaltung, Erneuerung und Betriebsentwicklung unter allen Umständen sicherzustellen.
Die Gesellschaft würde es im allgemeinen und eigenen Interesse begrüßen, wenn sie nicht gezwungen wäre, dem Verkehr eine erhöhte Belastung aufzuerlegen, und wenn ihr stattdessen die unerträgliche finanzielle Erleichterung durch die Reichsregierung in anderer Weise gewährt würde. Sollte ein Ergebnis bei diesen Verhandlungen nicht erreicht werden, so hält es der Verwaltungsrat für seine dringende Pflicht, eine Tariferhöhung in ausreichendem Umfange erneut zu beantragen und nachdrücklichst weiter zu verfolgen.
Die Saarfrage
Französische Vorbereitungen zur Regelung
WTB Paris, 24. Sept. Wie Temps meldet, ist im Hinblick auf die bevorstehenden deutschfranzösischen Verhandlungen über die Regelung der Saarfrage französischerseits eine Kommission gebildet worden, der Vertreter des Außen
ministeriums, sowie der Ministerien für öffentliche Arbeiten, Handel, Finanz= und Landwirtschaft angehören. Diese Kommission hat die Aufgabe, die verschiedenen politischen und wirtschaftlichen Seiten der Saarfrage, soweit sie den Gegenstand von Verhandlungen mit Deutschland bilden könnten, zu prüfen und ein Programm auszuarbeiten, das die französische Delegation bei der bevorstehenden Konferenz vertreten wird. Die Kommission wird am Donnerstag im Außenministerium ihre erste Sitzung abhalten.
Fortschritt in der Befreiung
Paris. 24. Sept. Die Besatzungsmächte sind aus eigener Inititive an die Botschafterkonferenz herangetreten mit dem Ersuchen die Einschränkungen hinsichtlich des Ueberfliegens des besetzten Gebietes durch deutsche Zivilflieger aufzuheben.
Die Botschafterkonferenz hat diesem Ersuchen Rechnung getragen und die bisher geltenden Einschränkungen aufgehoben.
Zweite Zone am 1. Dezember frei
WTB Berlin, 24. Sept. Das französische Oberkommando in Mainz hat mitgeteilt, daß Ehrenbreitstein spätestens am 30. November geräumt sein werde. Damit ist am 1. Dezember die zweite Zone von der Besatzung frei. Das Ordonnanzensystem hat damit für diese Zone seine Geltung verloren, und die deutsche Souveränität ist wiederhergestellt.
Berlin meldet:
die Polarflugberichterstattung soll wieder verkauft werden!
Berlin, 24. Sept. Wie der Demokratische Zeitungsdienst erfahren haben will, sind in der letzten Zeit Verhandlungen zwischen Dr. Eckener und einzelnen Nachrichtenbüros sowie zwischen Zeitungskorrespondenten gepflogen worden, die das Recht der Nachrichtenübermittlung vom Polarflug des„Grafen Zeppelin" zum Ziele haben. Da für den Bau des Zeppelinluftschiffs das ganze deutsche Volk gespendet hat und da weiterhin die Reichsregierung für den Flugbetrieb sehr erhebliche Zuschüsse geleistet hat, so besteht mindestens ein moralischer Anspruch darauf, daß die deutsche Presse und damit die deutsche Oeffentlichkeit gleichmäßig das Recht der Berichterstattung erhält.
Die genannte Korrespondenz will weiter erfahren haben, daß die bisherigen Verhandlungen darauf hinausgehen, einmal dem Hearstkonzern das Nachrichtenmonopol für Amerika und die übrige Welt zu sichern, während weiterhin für Europa der Hugenbergkonzern das Monopol für die Berichterstattung erhalten soll.
Ein solches Nachrichtenmonopol birgt ohne Zweifel die Gefahr in sich, daß es einseitig zu politischen Zwecken benutzt wird, und der Abschluß eines Vertrages mit dem Hugenbergkonzern wird den stärksten Widerspruch in der deutschen Oeffentlichkeit finden.
Eine Erklärung der Zeppelinluftschiffbaugesellschaft ist nötig, damit die deutsche Oeffentlichkeit über den Sachverhalt völlig unterrichtet wird.
Mensuren und Boxkämpfe
Berlin, 24.Sept. Im Strafrechtsausschuß des Reichstages verhandelte man über die Strafbarkeit des Zweikampfes.
Abg. Dr. Wegmann(3) führte aus, das Duell sei nach seiner Meinung ein Verbrechen gegen Leib und Leben und ein unsittliches Vergehen gegen den Mitmenschen. Das Delikt des Zweikampfes sei in sich widersinnig Er werde bei der zweiten Lesung beantragen, daß diese Tat nur dann nicht bestraft werden könne, wenn sie an sich nicht gegen die Sitte verstoße.
Abg. Landsberg(S) meint, straffrei sollten nur die zugezogenen Aerzte bleiben, nicht die Kartellträger, Zeugen und das Ehrengericht. Ohne Rücksicht auf die Höhe der Strafe solle mit jeder Bestrafung der obligatorische Verlust der Amtafähigkeit verbunden sein. Die Bestimmungsmensur dürfe nicht straffrei bleiben.
Abg. Dr. Leutheußer(DVP) begrüßt es. daß der Entwurf einen Unterschied zwischen dem wirklichen Duell und der studentischen Schlägermensur macht. Die Mensur sei kein Duell, sondern eine sportliche Uebung. Die Vertreter der Deutschen Volkspartei würden die Verschärfungsanträge ablehnen.
Abg. Hergt(DN) betont, die Straflosigkeit des Duells werde auch von den Deutschnationalen nicht verlangt. Vielmehr werde von ihnen jeder unmoralische Duellzwang durchaus bekämpft. Der Waffenring der Studenten sei nicht ein Förderer der Zweikämpfe, sondern er verhindere sie in vielen Fällen durch seine Ehrengerichte. Solange Boxkämpfe erlaubt seien, dürfe man Bestimmungsmensuren nicht bestrafen.
Ministerialdirektor Schäfer vom Reichsjustizministerium erklärt, der Entwurf wolle jeden Zweikampf, mit dem eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Beteiligten verbunden sei, mit Strafe bedrohen, einerlei, aus welchem Beweggrund ein solcher Zweikampf erfolge. Daneben erscheine der Zweikampf strafwürdig, sofern er dem Kastengeist und der Ueberheblichkeit nütze und dadurch eine Störung des öffentlichen Friedens herbeiführen könne Insoweit finde der Zweikampf im Entwurf entschlossene Ablehnung. Das geltende Recht berücksichtige nur den ersten Gesichtspunkt. und der Begriff der„tödlichen Waffe“ habe
durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts bekanntlich die Auslegung gefunden, daß es auf die abstrakte Eignung der Waffe zu tödlichen Verletzungen ohne Rücksicht auf die im Einzelfalle getroffenen Vorsichtsmaßregeln ankomme.
Diese Auffassung sei in der Wissenschaft auf lebhaften Widerspruch gestoßen und habe auch in der Rechtsprechung der Untergerichte nicht die genügende Gefolgschaft gefunden. Zu dieser Frage müsse das neue Strafgesetzbuch klar Stellung nehmen. Der Reichsrat habe dies in der Weise getan, daß er die studentischen Bestimmungsmensuren mit Schlägern und unter Vorsichtsmaßnahmen nicht mehr unter Strafe stelle, wenn sie nicht zur Austragung eines Ehrenhandels erfolgten. Diese mittlere Linie erscheine dem Justizministerium als eine annehmbare Lösung. Falls die Mehrheit des Ausschusses weitergehend auch die Bestimmungsmensur mit Schlägern bestrafen wolle, weil sie der Nährboden für das ernste Duell sei, so behalte sich der Justizminister eine erneute Nachprüfung und Entscheidung des Kabinetts vor.
Abg. Dr. Bell(3) erklärt, der jetzige Zustand, daß bestehende Rechtsvorschriften gegen die Mensuren praktisch nicht angewandt würden, sei nicht länger erträglich. Während im Volksbewußtsein der Zweikampf immer mehr an Boden verliere, sei die Bestimmungsmensur gerade zur Förderung des Duellgedankens geeignet und bestimmt. Sie sei nicht einfach als sportliche Uebung anzusehen und dürfe nicht straffrei sein.
Ministerialdirektor Schäfer teilt mit, daß von den 71 Verurteilungen wegen Zweikampfes im Jahre 1928 beinahe die Hälfte, nämlich 35. wegen Bestimmungsmensuren auf Lippe=Detmold entfielen. Auf Preußen entfielen 17 oder 18 Fälle, auf Sachsen 9, Mecklenburg=Strelitz 4, Braunschweig 2. Bayern, Baden, Anhalt und Bremen je 1 Fall.
Abg. Dr. Ehlermann(Dem.) erklärt, seine Freunde seien für scharfe Bestrafung des Zweikampfes, damit er endlich verschwinde. Der Redner stimmt dem Abg. Dr. Bell darin zu daß das jetzige Verhalten der Strafverfolgungsbehörden zu den Bestimmungsmensuren nicht länger erträglich sei. Daraus sollte aber gefolgert werden, daß die Bestimmungsmensuren ebenso straffrei sein müssen wie Boxkämpfe.
Abg. Dr. Wunderlich(DBP) stimmt der Regierungsvorlage unter Ablehnung aller Aenderungsanträge zu.
Abg. Dr. Jörissen(WP) erklärt sich für Bestrafung der Bestimmungsmensuren. Die Boxkämpfe sollten wegen ihrer verrohenden Wirkung gleichfalls unter Strafe gestellt werden.
Die Weiterberatung wird dann auf Mittwoch vertagt.
Stresemann fährt nach Berlin
WTB Luzern, 25. Sept. Reichsaußenminister Dr. Stresemann ist heute, von seinem Erholungsaufenthalt aus Vitznau kommend, um 21.05 Uhr von hier nach Berlin abgereist.
Mein erster Blick
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