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Lobal-Anzeiehr

Bezugspreis:. General=Anzeiger für Köln und Umg

Frei Haus monatlich: Ausgabe A.854. Pmtllchen-#hlatt für den Landkreis Köll

Mlutr. BelgeHeimat und Belr) 305.4, Kheinische Volkswacht. Organ der

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Einzelnummer 10 4. Samstag=Abendaus= Süddeutschland: Ann.=Exp. Koch& Münzberg, Frankfurt(Main) Liebfrauenstraße 4. Fernruf gobe mit BerlageHeimat und Belt 15 3. Rücsendung underlangter Zuschriften und Mannstripte, ersolgt nur,. Denn. Rüchorto beigeräg

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Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln.

Nr. 564 Dienstag, 6. kov. 1928

Beilagen: Der Sonntag, Der Sport, Stille Srunden, Die Frau, Für unsere Kinder, Rundfunk=Nachrichten, Soziales u Wirtschaft, Reise u. Wochenend. Kultur und Gegenwart, Musik, Gemüsebau und Schrebergarten, Heimat und Welt, ill. Beilage zur Ausg. B

Morgen-Rusgabe 45. fahrg.

Der Eisenkonflikt

Essen, 5. Nov. Der Arbeitgeberverband Nord­west hat die Feststellungsklage darüber, ob der Schiedsspruch vom 27. Oktober rechtsgültig sei, beim Arbeitsgericht in Duisburg eingereicht.

Buche nach dem Ausweg

Berlin, 5. Nov. Der Vorwärts meldet aus Bochum: Allem Anschein nach werden die näch­sten Tage des Kampfes in der Metallindustrie im Zeichen der Vorbereitung einer von dritter Seite angebahnten

Vermittlungsaktion stehen. Wie verlautet, stehen das Reichsarbeits­ministerium sowie das Reichswirtschaftsministe­rium in enger Fühlung mit den Spitzen der Ge­werkschaften und der Unternehmerseite. Hier­neben sollen offizielle Besprechungen zwischen Führern aus dem Gewerkschaftslager des Zentrums mit der Zentrums­partei nahestehenden Industriel­len laufen. Auf welcher Verhandlungsbasis die zuständigen Berliner Instanzen ihre Ver­mittlungsaktion zu führen gedenken, steht noch nicht fest.

Wirkungen

Aus dem Ruhrgebiet, 5. Nov. Die verhängnis­vollen Auswirkungen der Stillegung der Be­triebe der Eisenindustrie bleiben nicht aus. Die Befürchtung, daß die nächsten, die unter den Kampfmaßnahmen der Schwer­industrie zu leiden haben, die Bergarbeiter seien, geht leider schon in Erfüllung. Die Mehr­zahl der Zechen des Ruhrgebietes hat bereits für diese Woche3 Feierschichten eingelegt. Ueberdies sind Angehörige der bergbaulichen Nebenberufe wie Werksmaurer und andere Tagesarbeiter entlassen worden. Die Be­unruhigung im Revier wird dementsprechend immer größer.

Noch nicht so weit?

Essen, 5. Nov. Wir wir auf Nachfrage hören, ist die Nachricht, daß beim Arbeits­gericht in Essen die Feststellungsklage betreffend die Rechtsgültigkeit des Schiedsspruches bzw. die Verbindlichkeitserklärung eingereicht sei, zum mindesten verfrüht. Beim Arbeitsgericht Essen ist bis heute eine solche Feststellungsklage nicht eingegangen. Auch ist die Feststellungs­klage überhaupt noch nicht angemeldet worden.

Einberufung der Reichstagsfroktion

Berlin, 5. Nov. Die Reichstagsfraktion des Zentrums ist auf Mittwoch, den 7. November, nachmittags 5 Uhr= zu einer Sitzung zusammen­berufen worden, um zu der durch den Konflikt in der Eisenindustrie geschaffenen politischen Lage Stellung zu nehmen. Der Aeltestenrat des Reichstages will sich bekanntlich Dienstagfrüh in einer besonderen Sitzung darüber schlüssig werden, ob dem von den Kommunisten gestellten Antrag auf sofortige Einberufung des Reichs­tages stattgegeben werden soll. Der Wunsch nach einer früheren Tagung des Parlaments ist inzwischen auch aus Kreisen der Gewerkschaften aller Richtungen laut geworden.

Eine Anfrage im Landtage

Berlin, 5. Nov. Der Preußische Land­tag ist heute zu einer kurzen Sitzungsperiode zusammengetreten, die am Donnerstag bereits ihr Ende findet. Im Mittelpunkt der Be­ratungen wird der Konflikt in der rheinisch= westfälischen Industrie stehen. Das Zentrum hat folgende Große Anfrage eingebracht:

Der Staatsregierung ist bekannt, daß die Arbeitgeber in der Nordwestgruppe ihre Ar­beiter zum 1. ds. Mts. entlassen haben, deren Zahl über 200 000 beträgt. Diese willkürlichen Entlassungen führen bei längerer Dauer zum völligen Er­liegen der rheinisch=westfällschen Industrie. Wir fragen an, ist das Staatsministerium bereit:

1. Die Reichsregierung zu veranlassen. durch entsprechende Maßnahmen Sorge zu tragen,

das verbindlich erklärte Schieds­

sprüche von Tarifvertragsparteien durch­geführt werden,

2. auf die Reichsregierung dahin einzu­wirken, daß diese durch sofortige gesetzliche Maßnahmen die Wiedereinstellung der ent­lassenen Arbeiter erwirkt.

3. auf die Reichsregierung einzuwirken, daß den entlassenen Arbeitern für die Zeit der Be­schäftigungslosigkeit die ihnen gesetzlich zu­stehende Arbeitslosenunterstützung gezahlt wird.

Die Frage nach der Unterstützung

WTB Berlin, 5. Nov. Unbeschadet der Ent­scheidung in dem Spruchverfahren hat der Vor­tand der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eingehend die Frage geprüft, ob die Arbeitnehmer, die von der Massenentlassung in der Nordwestdeutschen Eisen­industrie betroffen sind, Arbeitslosenunter­stützung erhalten können. Er muß jedoch diese Frage verneinen. Er betrachtet die Massenent­lassung als Aussperrung. Arbeitslose, die aus­gesperrt sind, dürfen aber nach§ 94. Abs. 1 des AV6. während der Dauer der Aussperrung keine Arbeitslosenunterstützung erhalten. Dabei ist nach dem Gesetz unerheblich, ob die Aussperrung unter Tarifbruch erfolgt ist oder nicht. Die Möglichkeit einer verschiedenartigen Behandlung dieser beiden Falle in zwar bei der Beratung

des Gesetzes im Reichstag ausdrücklich erörtert worden. Diese Anträge sind aber abgelehnt worden. Es ist der Reichsanstalt nach der Fassung und Entstehungsgeschichte des Gesetzes verwehrt, die Gründe und Ziele der Kampfmaß­nahme nachzuprüfen und davon die Gewährung oder Verweigerung der Arbeitslosenunterstützung abhängig zu machen. Die Aemter der Reichs­anstalt, die in besonderer Weise auf das Ver­trauen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern angewiesen sind, sollten nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit der Entscheidung belastet werden, ob die Arbeitsstreitigkeit berechtigt ist. Neben dieser Unparteilichkeit wollte der Gesetz­geber aber auch die finanzielle Leistungsfähig­keit der Versicherung für ihre eigenen Auf­gaben sichern, die die Verhandlungen im Reichs­tag erkennen lassen. Der Ausschluß des un­mittelbaren Kampfrisikos von der Versicherung sollte zugleich die eigene Verantwortung der Kampfparteien für ihre schwerwiegenden Ent­schlüsse ungeschwächt lassen. Die weitere Frage, in welchen Fällen Arbeitnehmer, die dur die Aussperrung mittelbar arbeitslos geworden sind, unterstützt werden dürfen, weil die Verweigerung der Arbeitslosenunterstützung eine unbillige Härte wäre, wird bei dem Umfang des Kampfes eine besondere Bedeutung gewinnen.

Da sich die Aussperrung über den Bezirk eines Landesarbeitsamts hinaus erstreckt, ist der Vorstand selbst, durch zwei unparteiische Sach­verständige verstärkt, für die Entscheidung der einzelnen Fälle zuständig. Er ist hierbei an die Richtlinien des Verwaltungsrats vom 27. März gebunden. Er wird innerhalb dieser Vorschriften die Notlage, die durch die Massenarbeitslosig­keit zu befürchten ist, in Betracht zu ziehen haben. Soweit durch die Aussperrung mittelbar Kurz­arbeit verursacht wird, findet der§ 94, des AV6. nach Ansicht des Vorstandes keine Anwendung. Es darf also vorbehaltlich der Entscheidung im Rechtswege beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Kurzarbeiterunterstützung gewährt werden. Soweit einstweilen die Ar­beitsämter auf eine Arbeitslosmeldung der aus­gesperrten Arbeitnehmer während der Dauer der Aussperrung verzichtet haben oder noch verzich­ten, und die vorsorgliche Arbeitslosmeldung als am 1. November erfolgt ansehen, erhebt der Vor­stand hiergegen keine Einwendungen. Dabei muß allerdings berücksichtigt werden, daß die Frage, ob die Wartezeit des§ 110 des AV6. während der Dauer einer Arbeitsstreitigkeit durch die Arbeitslosmeldung in Lauf gesetzt werden kann, nach dem Gesetz nicht zweifelsfrei und im Spruchverfahren noch nicht grundsätzlich entschieden ist.

zeugung geäußert, daß er die Frau für unschul­dig halte.

Der Justizminister traf darauf die Anord­nung, daß Frau Reinke aus der Haft entlassen sei, sobald für ihre Unterbringung gesorgt wäre. Jetzt hat sich der Vorsteher der Greifswalder Strafanstalt selbst, Kannengießer, bereit er­klärt, Frau Reinke bei sich als Gast aufzuneh­men, bis sie wieder Arbeit gefunden hat.

Kannengießer, der die angebliche Mörderin während ihrer Untersuchungshaft kennen lernte, hat sich dadurch ein großes Verdienst er­worben, daß er nicht aufhörte, sich mit aller Energie für die Rehabilitierung des Opfers eines furchtbaren Justizirrtums einzusetzen. Das Wiederaufnahmeverfahren, das Rechts­anwalt Andrich in Greifswald betreibt, wird nun hoffentlich nicht mehr lange auf sich war­ten lassen.

Der ganze Fall gibt zu sehr ernsten Ueberlegungen Anlaß. Gewiß, das Todesurteil ist hier, wie im Fall Leister, nicht vollstreckt worden. Aber daß es soweit kommen konnte, daß wieder von deutschem Gerichte ein Mensch zum Tode verurteilt werden konnte, dessen Unschuld sich erweist, ist doch ein furcht­bares Menetekel für die ganze deutsche Justiz und für die Parlamentarier. in deren Hand es jetzt verantwortungsvoll gelegt ist, im neuen Strafgesetzbuch die Todesstrafe verschwinden zu lassen.

Zum Fall Langkopp.

WTB Berlin, 5. Nov. Nachdem der Farmer Langkopp nunmehr über fünf Monate aus der Untersuchungshaft entlassen ist, hat Rechtsan­walt Dr. Frey für ihn Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls, Freigabe der Kaution, Be­freiung von den täglichen polizeilichen Meldun­gen und auf Außerverfolgungsetzung gestellt.

Der Kriegsanleihebetrug

Eugen Hirsch und Siepkamp vernommen.

Berlin, 5. Nov. Die Ermittlungen des Ber­liner Untersuchungsrichters zur Aufklärung des Kriegsanleihebetruges sind, laut Vossischer Zei­tung, dadurch erleichtert worden, daß es jetzt ge­lungen ist, zwei der wichtigsten Hintermänner der Affäre, den in Paris lebenden Bankier Eugen Hirsch und den Amsterdamer Makler van den Siepkamp zu vernehmen. Eugen Hirsch stellte sich in Berlin zur Verfügung. Ferner wurde der Makler van den Siepkamp ebenso wie eine Reihe bereits genannter Amsterdamer Bankiers in Holland vernommen. Seine Aus­sagen waren besonders wichtig im Zusammen­hang mit den gegen den Regierungsrat im Mi­nisterium der besetzten Gebiete, Steiger, er­hobenen schwerwiegenden Beschuldigungen.

Polnische Kundgebung in Bromberg

WTB Bromberg, 5. Nov. In Bromberg fand gestern mittag noch eine Einspruchsversamm­lung gegen die in der Oppelner Rede des Reichs­präsidenten von Hindenburg berührte Frage einer Revision der Ostgrenzen Deutschlands statt. In einer einstimmig gefaßten Resolution ge­loben die Versammelten feierlichst, jedes Stück polnischer Erde bis zum letzten Blutstropfen zu verteidigen. Nach Absingen des deutschfeindlichen Rota=Liedes zerstreute sich die Menge.

General Haller macht sich lächerlich

WTB Warschau, 5. Nov. In Lemberg be­gannen die Beratungen des 6. Hauptkongresses des Verbandes der ehemaligen General=Haller­Armee, die im Jahre 1917 in Frankreich unter französischem Schutz vom General Haller gebil­det wurde. Der General erwähnte in seiner Ansprache die Zusammenstöße in Lemberg und erklärte, es handele sich um die Aktion gewisser ukrainischer Elemente, die es wagten, auf Einflüsterungen Berlins hin, An­griffe auf das polnische Lemberg zu unterneh­men. Man müsse die ganze Welt vor solchen ehrlosen Bemühungen warnen, die den allgemei­nen Frieden störten Die französischeSchule wirkt nach.

Fort mit der Todesstrafe!

So etwas wie ein zweiter Fall Leister hat sich in Greifswald zugetragen: im Februar

1924 wurde von der dortigen Strafkammer Frau Anna Reinke aus Demmin in Vorpom­mern wegen einer Ermordung einer 40jährigen Magd zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde nicht vollstreckt, Frau Reinke später zu 12 Jahren Zuchthaus begnadigt.

Frau Reinke hat bis jetzt im Zuchthaus ge­sessen. Inzwischen ist ihre Unschuld so gut wie erwiesen. Der Rechtsausschuß des Preußischen Landtags hat auf Grund des ihm vorgelegten Materials einstimmig die Ueber­

Die Politik der Straße

WTB Sonneberg, 5. Nov. Bei einem De­monstrationszug der Nationalsozialisten am Sonntag erfolgten wiederholt Zusammenstöße mit kommunistischen Trupps im Stadtinnern. Es entwickelten sich schwere Schlägereien, und die Polizei mußte mehrmals einschreiten, um die Kämpfenden zu trennen. Ein Kommunist wurde schwer verletzt: er liegt mit einem Schädelbruch im Krankenhause. Ein Na­tionalsozialist wurde durch Messerstiche ver­ek­

Prozeß Bergmann

Der Strafantrag

gegen Staatsanwaltschaftsrat Jacoby. WTB Berlin. 5. Nov. Im weiteren Verlauf des Bergmann=Prozesses bezeichnete Oberstaats­anwalt Binder das Verhalten des Staats­anwaltschaftsrats Dr. Jacoby in seinen Bezie­hungen zu Bergmann als ehrlos. Er habe das Ansehen der Staatsanwaltschaft schwer be­einträchtigt. Der Oberstaatsanwalt beantragte gegen Jacobn ein Jahr Gefängnis, außerdem eine Geldstrafe von 10000 Mark oder für je 200 Mark einen Tag Gefängnis, und die Ab­erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre.

Die Verhandlung wurde dann auf Mittwoch vertagt.

Strafantrag im Winter=Prozeß

WTB Leipzig, 5. Nov. Nach 21tägiger Ver­handlung in dem Prozeß gegen den Be­triebsanwalt Gustav Winter wurde heute in die Plaidoyers eingetreten. Der Staatsanwalt beantragte wegen fortgesetz­ten Betruges ein Jahr drei Monate Ge­fängnis und 20000 Mark Geldstrafe.

Die rechtsrheinische Uferstraße

Berlin, 5. Nov. In der heutigen Sitzung des Preußischen Landtages wurde der Antrag der vereinigten Parteien, das Staatsministerium zu ersuchen, für den Ausbau der rechtsrheinischen Uferstraße erstmalig für das Etatsjahr 1928/29 einen Betrag von 400000 Mark bereitzustellen, angenommen. Der Antrag, welcher heute zur Annahme gelangte, hat eine etwas veränderte Fassung erhalten, ändert aber an der grund­sätzlichen Stellungnahme des Beschlusses, wonach die Summe bewilligt ist, nichts. Im Gegenteil, schafft er die Möglichkeit, die wertschaffende Er­werbslosenfürsorge in verstärktem Maße heran­zuziehen. Durch den Beschluß aller Parteien ist nunmehr die Möglichkeit geschaffen worden, einen langgehegten Wunsch der Bewohner des rechten Rheinufers von Biebrich, Schier­stein bis Braubach in die Tat umzusetzen. Es ist erfreulich, daß, abgesehen von der großen Bedeutung der Straße für die ganze wirtschaft­liche Entwicklung und insbesondere des Frem­denverkehrs hunderte von Arbeitern auf lange Frist Arbeit finden und durch diese wirklich produktive Arbeit die Er­werbslosenfürsorge wesentlich entlastet wird.

Weihe des Stuttgarter Turmhauses

WTB Stuttgart, 5. Nov. Der 61 Meter hohe Tagblatt=Turm, das erste wirkliche Hoch­haus in Württemberg, wurde heute vormittag in Gegenwart des Staaspräsidenten Dr. Bolz. des Reichsernährungsministers Dr. Dietrich. des württembergischen Gesandten in Berlin, Staatsrat Bosler, des Oberbürgermeisters Dr. Lautenschläger, des Landtagspräsidenten Pflüger, zahlreicher Vertreter der Geistlichkeit, der Hochschulen und des Wirtschaftslebens so­wie anderer städtischer und staatlicher Behörden im Festraum des 14. Stockwerkes feierlich eingeweiht. Nach einem Weihespruch sprach Generaldirektor Esser Worte der Be­grüßung. Die Glückwünsche der württem­bergischen Regierung überbrachte Staats­präsident Dr. Bolz, der den Turmbau als ein Wahrzeichen der emporwachsenden Stadt, der Presse und einer neuen Baukunst würdigte.

Die Leiche des Offiziersanwärters Mleier gefunden

WTB Rastenburg, 5. Nov. In einer kleinen Schlucht am Rhesauer See fanden am Sonntag Kinder die Leiche des seit dem 14. Oktober ver­mißten Offiziersanwärters Hans Jochen Meier von der 9. Kompagnie des 2. Infanterieregi­ments Lötzen. Die Leiche zeigt eine Schuß­verletzung am Kopf. Aus einer neben der Leiche liegenden Pistole war nur ein Schuß abgefeuert worden. Die Tat dürfte einen Tag nach dem Verschwinden Meiers geschehen sein. Die Kriminalpolizei begab sich sofort an die Fundstelle. Schmucksachen, auch das Portemon­naie, hatte der Tote bei sich. Nach Lage der Leiche die bereits stark in Verwesung über­gegangen war, ist natürlich nicht ausgeschlossen, daß auch ein Verbrechen vorliegt. Aufzeichnun­gen hat Meier nicht hinterlassen. Die Leiche ist von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.