Kölner
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Frei Haus monatlich: Ausgabe A.854. Pmtllchen-#hlatt für den Landkreis Köll
Mlutr. Belge„Heimat und Belr) 305.4, Kheinische Volkswacht. Organ der
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Einzelnummer 10 4. Samstag=Abendaus= Süddeutschland: Ann.=Exp. Koch& Münzberg, Frankfurt(Main) Liebfrauenstraße 4. Fernruf gobe mit Berlage„Heimat und Belt“ 15 3. Rücsendung underlangter Zuschriften und Mannstripte, ersolgt nur,. Denn. Rüchorto beigeräg
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Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln.
Nr. 564 Dienstag, 6. kov. 1928
Beilagen: Der Sonntag, Der Sport, Stille Srunden, Die Frau, Für unsere Kinder, Rundfunk=Nachrichten, Soziales u Wirtschaft, Reise u. Wochenend. Kultur und Gegenwart, Musik, Gemüsebau und Schrebergarten, Heimat und Welt, ill. Beilage zur Ausg. B
Morgen-Rusgabe 45. fahrg.
Der Eisenkonflikt
Essen, 5. Nov. Der Arbeitgeberverband Nordwest hat die Feststellungsklage darüber, ob der Schiedsspruch vom 27. Oktober rechtsgültig sei, beim Arbeitsgericht in Duisburg eingereicht.
Buche nach dem Ausweg
Berlin, 5. Nov. Der Vorwärts meldet aus Bochum: Allem Anschein nach werden die nächsten Tage des Kampfes in der Metallindustrie im Zeichen der Vorbereitung einer von dritter Seite angebahnten
Vermittlungsaktion stehen. Wie verlautet, stehen das Reichsarbeitsministerium sowie das Reichswirtschaftsministerium in enger Fühlung mit den Spitzen der Gewerkschaften und der Unternehmerseite. Hierneben sollen offizielle Besprechungen zwischen Führern aus dem Gewerkschaftslager des Zentrums mit der Zentrumspartei nahestehenden Industriellen laufen. Auf welcher Verhandlungsbasis die zuständigen Berliner Instanzen ihre Vermittlungsaktion zu führen gedenken, steht noch nicht fest.
Wirkungen
Aus dem Ruhrgebiet, 5. Nov. Die verhängnisvollen Auswirkungen der Stillegung der Betriebe der Eisenindustrie bleiben nicht aus. Die Befürchtung, daß die nächsten, die unter den Kampfmaßnahmen der Schwerindustrie zu leiden haben, die Bergarbeiter seien, geht leider schon in Erfüllung. Die Mehrzahl der Zechen des Ruhrgebietes hat bereits für diese Woche—3 Feierschichten eingelegt. Ueberdies sind Angehörige der bergbaulichen Nebenberufe wie Werksmaurer und andere Tagesarbeiter entlassen worden. Die Beunruhigung im Revier wird dementsprechend immer größer.
Noch nicht so weit?
Essen, 5. Nov. Wir wir auf Nachfrage hören, ist die Nachricht, daß beim Arbeitsgericht in Essen die Feststellungsklage betreffend die Rechtsgültigkeit des Schiedsspruches bzw. die Verbindlichkeitserklärung eingereicht sei, zum mindesten verfrüht. Beim Arbeitsgericht Essen ist bis heute eine solche Feststellungsklage nicht eingegangen. Auch ist die Feststellungsklage überhaupt noch nicht angemeldet worden.
Einberufung der Reichstagsfroktion
Berlin, 5. Nov. Die Reichstagsfraktion des Zentrums ist auf Mittwoch, den 7. November, nachmittags 5 Uhr= zu einer Sitzung zusammenberufen worden, um zu der durch den Konflikt in der Eisenindustrie geschaffenen politischen Lage Stellung zu nehmen. Der Aeltestenrat des Reichstages will sich bekanntlich Dienstagfrüh in einer besonderen Sitzung darüber schlüssig werden, ob dem von den Kommunisten gestellten Antrag auf sofortige Einberufung des Reichstages stattgegeben werden soll. Der Wunsch nach einer früheren Tagung des Parlaments ist inzwischen auch aus Kreisen der Gewerkschaften aller Richtungen laut geworden.
Eine Anfrage im Landtage
Berlin, 5. Nov. Der Preußische Landtag ist heute zu einer kurzen Sitzungsperiode zusammengetreten, die am Donnerstag bereits ihr Ende findet. Im Mittelpunkt der Beratungen wird der Konflikt in der rheinisch= westfälischen Industrie stehen. Das Zentrum hat folgende Große Anfrage eingebracht:
„Der Staatsregierung ist bekannt, daß die Arbeitgeber in der Nordwestgruppe ihre Arbeiter zum 1. ds. Mts. entlassen haben, deren Zahl über 200 000 beträgt. Diese willkürlichen Entlassungen führen bei längerer Dauer zum völligen Erliegen der rheinisch=westfällschen Industrie. Wir fragen an, ist das Staatsministerium bereit:
1. Die Reichsregierung zu veranlassen. durch entsprechende Maßnahmen Sorge zu tragen,
das verbindlich erklärte Schieds
sprüche von Tarifvertragsparteien durchgeführt werden,
2. auf die Reichsregierung dahin einzuwirken, daß diese durch sofortige gesetzliche Maßnahmen die Wiedereinstellung der entlassenen Arbeiter erwirkt.
3. auf die Reichsregierung einzuwirken, daß den entlassenen Arbeitern für die Zeit der Beschäftigungslosigkeit die ihnen gesetzlich zustehende Arbeitslosenunterstützung gezahlt wird“.
Die Frage nach der Unterstützung
WTB Berlin, 5. Nov. Unbeschadet der Entscheidung in dem Spruchverfahren hat der Vortand der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eingehend die Frage geprüft, ob die Arbeitnehmer, die von der Massenentlassung in der Nordwestdeutschen Eisenindustrie betroffen sind, Arbeitslosenunterstützung erhalten können. Er muß jedoch diese Frage verneinen. Er betrachtet die Massenentlassung als Aussperrung. Arbeitslose, die ausgesperrt sind, dürfen aber nach§ 94. Abs. 1 des AV6. während der Dauer der Aussperrung keine Arbeitslosenunterstützung erhalten. Dabei ist nach dem Gesetz unerheblich, ob die Aussperrung unter Tarifbruch erfolgt ist oder nicht. Die Möglichkeit einer verschiedenartigen Behandlung dieser beiden Falle in zwar bei der Beratung
des Gesetzes im Reichstag ausdrücklich erörtert worden. Diese Anträge sind aber abgelehnt worden.— Es ist der Reichsanstalt nach der Fassung und Entstehungsgeschichte des Gesetzes verwehrt, die Gründe und Ziele der Kampfmaßnahme nachzuprüfen und davon die Gewährung oder Verweigerung der Arbeitslosenunterstützung abhängig zu machen. Die Aemter der Reichsanstalt, die in besonderer Weise auf das Vertrauen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern angewiesen sind, sollten nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit der Entscheidung belastet werden, ob die Arbeitsstreitigkeit berechtigt ist. Neben dieser Unparteilichkeit wollte der Gesetzgeber aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Versicherung für ihre eigenen Aufgaben sichern, die die Verhandlungen im Reichstag erkennen lassen. Der Ausschluß des unmittelbaren Kampfrisikos von der Versicherung sollte zugleich die eigene Verantwortung der Kampfparteien für ihre schwerwiegenden Entschlüsse ungeschwächt lassen. Die weitere Frage, in welchen Fällen Arbeitnehmer, die dur die Aussperrung mittelbar arbeitslos geworden sind, unterstützt werden dürfen, weil die Verweigerung der Arbeitslosenunterstützung eine unbillige Härte wäre, wird bei dem Umfang des Kampfes eine besondere Bedeutung gewinnen.
Da sich die Aussperrung über den Bezirk eines Landesarbeitsamts hinaus erstreckt, ist der Vorstand selbst, durch zwei unparteiische Sachverständige verstärkt, für die Entscheidung der einzelnen Fälle zuständig. Er ist hierbei an die Richtlinien des Verwaltungsrats vom 27. März gebunden. Er wird innerhalb dieser Vorschriften die Notlage, die durch die Massenarbeitslosigkeit zu befürchten ist, in Betracht zu ziehen haben. Soweit durch die Aussperrung mittelbar Kurzarbeit verursacht wird, findet der§ 94, des AV6. nach Ansicht des Vorstandes keine Anwendung. Es darf also— vorbehaltlich der Entscheidung im Rechtswege— beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Kurzarbeiterunterstützung gewährt werden.— Soweit einstweilen die Arbeitsämter auf eine Arbeitslosmeldung der ausgesperrten Arbeitnehmer während der Dauer der Aussperrung verzichtet haben oder noch verzichten, und die vorsorgliche Arbeitslosmeldung als am 1. November erfolgt ansehen, erhebt der Vorstand hiergegen keine Einwendungen. Dabei muß allerdings berücksichtigt werden, daß die Frage, ob die Wartezeit des§ 110 des AV6. während der Dauer einer Arbeitsstreitigkeit durch die Arbeitslosmeldung in Lauf gesetzt werden kann, nach dem Gesetz nicht zweifelsfrei und im Spruchverfahren noch nicht grundsätzlich entschieden ist.
zeugung geäußert, daß er die Frau für unschuldig halte.
Der Justizminister traf darauf die Anordnung, daß Frau Reinke aus der Haft entlassen sei, sobald für ihre Unterbringung gesorgt wäre. Jetzt hat sich der Vorsteher der Greifswalder Strafanstalt selbst, Kannengießer, bereit erklärt, Frau Reinke bei sich als Gast aufzunehmen, bis sie wieder Arbeit gefunden hat.
Kannengießer, der die angebliche Mörderin während ihrer Untersuchungshaft kennen lernte, hat sich dadurch ein großes Verdienst erworben, daß er nicht aufhörte, sich mit aller Energie für die Rehabilitierung des Opfers eines furchtbaren Justizirrtums einzusetzen. Das Wiederaufnahmeverfahren, das Rechtsanwalt Andrich in Greifswald betreibt, wird nun hoffentlich nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Der ganze Fall gibt zu sehr ernsten Ueberlegungen Anlaß. Gewiß, das Todesurteil ist hier, wie im Fall Leister, nicht vollstreckt worden. Aber daß es soweit kommen konnte, daß wieder von deutschem Gerichte ein Mensch zum Tode verurteilt werden konnte, dessen Unschuld sich erweist, ist doch ein furchtbares Menetekel für die ganze deutsche Justiz und für die Parlamentarier. in deren Hand es jetzt verantwortungsvoll gelegt ist, im neuen Strafgesetzbuch die Todesstrafe verschwinden zu lassen.
Zum Fall Langkopp.
WTB Berlin, 5. Nov. Nachdem der Farmer Langkopp nunmehr über fünf Monate aus der Untersuchungshaft entlassen ist, hat Rechtsanwalt Dr. Frey für ihn Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls, Freigabe der Kaution, Befreiung von den täglichen polizeilichen Meldungen und auf Außerverfolgungsetzung gestellt.
Der Kriegsanleihebetrug
Eugen Hirsch und Siepkamp vernommen.
Berlin, 5. Nov. Die Ermittlungen des Berliner Untersuchungsrichters zur Aufklärung des Kriegsanleihebetruges sind, laut Vossischer Zeitung, dadurch erleichtert worden, daß es jetzt gelungen ist, zwei der wichtigsten Hintermänner der Affäre, den in Paris lebenden Bankier Eugen Hirsch und den Amsterdamer Makler van den Siepkamp zu vernehmen. Eugen Hirsch stellte sich in Berlin zur Verfügung. Ferner wurde der Makler van den Siepkamp ebenso wie eine Reihe bereits genannter Amsterdamer Bankiers in Holland vernommen. Seine Aussagen waren besonders wichtig im Zusammenhang mit den gegen den Regierungsrat im Ministerium der besetzten Gebiete, Steiger, erhobenen schwerwiegenden Beschuldigungen.
Polnische Kundgebung in Bromberg
WTB Bromberg, 5. Nov. In Bromberg fand gestern mittag noch eine Einspruchsversammlung gegen die in der Oppelner Rede des Reichspräsidenten von Hindenburg berührte Frage einer Revision der Ostgrenzen Deutschlands statt. In einer einstimmig gefaßten Resolution geloben die Versammelten feierlichst, jedes Stück polnischer Erde bis zum letzten Blutstropfen zu verteidigen. Nach Absingen des deutschfeindlichen Rota=Liedes zerstreute sich die Menge.
General Haller macht sich lächerlich
WTB Warschau, 5. Nov. In Lemberg begannen die Beratungen des 6. Hauptkongresses des Verbandes der ehemaligen General=HallerArmee, die im Jahre 1917 in Frankreich unter französischem Schutz vom General Haller gebildet wurde. Der General erwähnte in seiner Ansprache die Zusammenstöße in Lemberg und erklärte, es handele sich um die Aktion gewisser ukrainischer Elemente, die es wagten, auf Einflüsterungen Berlins hin, Angriffe auf das polnische Lemberg zu unternehmen. Man müsse die ganze Welt vor solchen ehrlosen Bemühungen warnen, die den allgemeinen Frieden störten Die französische„Schule“ wirkt nach.
Fort mit der Todesstrafe!
So etwas wie ein zweiter Fall Leister hat sich in Greifswald zugetragen: im Februar
1924 wurde von der dortigen Strafkammer Frau Anna Reinke aus Demmin in Vorpommern wegen einer Ermordung einer 40jährigen Magd zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde nicht vollstreckt, Frau Reinke später zu 12 Jahren Zuchthaus begnadigt.
Frau Reinke hat bis jetzt im Zuchthaus gesessen. Inzwischen ist ihre Unschuld so gut wie erwiesen. Der Rechtsausschuß des Preußischen Landtags hat auf Grund des ihm vorgelegten Materials einstimmig die Ueber
Die Politik der Straße
WTB Sonneberg, 5. Nov. Bei einem Demonstrationszug der Nationalsozialisten am Sonntag erfolgten wiederholt Zusammenstöße mit kommunistischen Trupps im Stadtinnern. Es entwickelten sich schwere Schlägereien, und die Polizei mußte mehrmals einschreiten, um die Kämpfenden zu trennen. Ein Kommunist wurde schwer verletzt: er liegt mit einem Schädelbruch im Krankenhause. Ein Nationalsozialist wurde durch Messerstiche verek
Prozeß Bergmann
Der Strafantrag
gegen Staatsanwaltschaftsrat Jacoby. WTB Berlin. 5. Nov. Im weiteren Verlauf des Bergmann=Prozesses bezeichnete Oberstaatsanwalt Binder das Verhalten des Staatsanwaltschaftsrats Dr. Jacoby in seinen Beziehungen zu Bergmann als ehrlos. Er habe das Ansehen der Staatsanwaltschaft schwer beeinträchtigt. Der Oberstaatsanwalt beantragte gegen Jacobn ein Jahr Gefängnis, außerdem eine Geldstrafe von 10000 Mark oder für je 200 Mark einen Tag Gefängnis, und die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre.
Die Verhandlung wurde dann auf Mittwoch vertagt.
Strafantrag im Winter=Prozeß
WTB Leipzig, 5. Nov. Nach 21tägiger Verhandlung in dem Prozeß gegen den Betriebsanwalt Gustav Winter wurde heute in die Plaidoyers eingetreten. Der Staatsanwalt beantragte wegen fortgesetzten Betruges ein Jahr drei Monate Gefängnis und 20000 Mark Geldstrafe.
Die rechtsrheinische Uferstraße
Berlin, 5. Nov. In der heutigen Sitzung des Preußischen Landtages wurde der Antrag der vereinigten Parteien, das Staatsministerium zu ersuchen, für den Ausbau der rechtsrheinischen Uferstraße erstmalig für das Etatsjahr 1928/29 einen Betrag von 400000 Mark bereitzustellen, angenommen. Der Antrag, welcher heute zur Annahme gelangte, hat eine etwas veränderte Fassung erhalten, ändert aber an der grundsätzlichen Stellungnahme des Beschlusses, wonach die Summe bewilligt ist, nichts. Im Gegenteil, schafft er die Möglichkeit, die wertschaffende Erwerbslosenfürsorge in verstärktem Maße heranzuziehen. Durch den Beschluß aller Parteien ist nunmehr die Möglichkeit geschaffen worden, einen langgehegten Wunsch der Bewohner des rechten Rheinufers von Biebrich, Schierstein bis Braubach in die Tat umzusetzen. Es ist erfreulich, daß, abgesehen von der großen Bedeutung der Straße für die ganze wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere des Fremdenverkehrs hunderte von Arbeitern auf lange Frist Arbeit finden und durch diese wirklich produktive Arbeit die Erwerbslosenfürsorge wesentlich entlastet wird.
Weihe des Stuttgarter Turmhauses
WTB Stuttgart, 5. Nov. Der 61 Meter hohe Tagblatt=Turm, das erste wirkliche Hochhaus in Württemberg, wurde heute vormittag in Gegenwart des Staaspräsidenten Dr. Bolz. des Reichsernährungsministers Dr. Dietrich. des württembergischen Gesandten in Berlin, Staatsrat Bosler, des Oberbürgermeisters Dr. Lautenschläger, des Landtagspräsidenten Pflüger, zahlreicher Vertreter der Geistlichkeit, der Hochschulen und des Wirtschaftslebens sowie anderer städtischer und staatlicher Behörden im Festraum des 14. Stockwerkes feierlich eingeweiht. Nach einem Weihespruch sprach Generaldirektor Esser Worte der Begrüßung. Die Glückwünsche der württembergischen Regierung überbrachte Staatspräsident Dr. Bolz, der den Turmbau als ein Wahrzeichen der emporwachsenden Stadt, der Presse und einer neuen Baukunst würdigte.
Die Leiche des Offiziersanwärters Mleier gefunden
WTB Rastenburg, 5. Nov. In einer kleinen Schlucht am Rhesauer See fanden am Sonntag Kinder die Leiche des seit dem 14. Oktober vermißten Offiziersanwärters Hans Jochen Meier von der 9. Kompagnie des 2. Infanterieregiments Lötzen. Die Leiche zeigt eine Schußverletzung am Kopf. Aus einer neben der Leiche liegenden Pistole war nur ein Schuß abgefeuert worden. Die Tat dürfte einen Tag nach dem Verschwinden Meiers geschehen sein. Die Kriminalpolizei begab sich sofort an die Fundstelle. Schmucksachen, auch das Portemonnaie, hatte der Tote bei sich. Nach Lage der Leiche die bereits stark in Verwesung übergegangen war, ist natürlich nicht ausgeschlossen, daß auch ein Verbrechen vorliegt. Aufzeichnungen hat Meier nicht hinterlassen. Die Leiche ist von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.