Fürstlich Wiedisches

Regierun

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latt

Neuwied, den 26. Juli

1837.

Verordnungen und Bekanntmachungen der

Der Gemeinde Fahr sind zur Bestreitung der laufenden Gemeindebedürf= nisse für das Jahr 1837. 20 pCt. Grund= und Klassensteuer, und zur Tilgung der Gemeindeschulden für das genannte Jahr noch ferner 25 pCt. Klassensiener zur Erhebung bewilligt worden; wovon wir die betreff. Steuerpflichtigen in Kennt­niß setzen. Neuwied, den 23. Juni 1837.

Zur Gehalts=Verbesserung des Lehrers an der Armen= Freyschule der älte­ren evangel. Gemeinde in Neuwied sind von einem Ungenannten 50 Thlr. ge­schenkt worden; was in dankbarer Anerkennung der damit bethätigten wohlwollenden Gesinnung hiemit zur öffemtlichen Kenntniß gebracht wird.

Neuwied, den 10. Juli 1837.

Das Königl. Ober=Cenfur=Collegium hat den Debit der außerhalb der Staa­ten des deutschen Bundes erschienenen Schrift:Memoiren aus Algier. Von Hein­reich G., Bern 1837. Druck und Verlag von 4. Fischer u. Comp. Zvo. inner­halb der Königl. Lande gestattet. Neuwied, den 11. Juli 1837.

Wir sind veranlaße, darauf aufmerksam zu machen, daß die evangel. Herren Geistlichen und die Lehrer an den höheren Lehranstalten vor ihrer Verehelichung je­desmal bei uns den Heiraths=Consens nachzusuchen, und vor dessen Ertheilung ihren Beitritt zur allgemeinen Wittwen=Verpflegungs=Anstalt nachzuweisen haben. Neuwied, den 13. Juli 1837.

Mit Bezugnahme auf den§. 6 des Gesetzes vom 8. Mai d. J., über das Mobiliar=Feuer=Versicherungswesen, also lautend:

Auständische Gesellschaften bedürfen zu Verficherungs= Geschäften in Uusern Landen der Erlaubniß Unseres Ministeriums des Innern und der Polizei, dem auch die Befugniß zustehen soll, die ertheilte Erlaubniß wieder zurückzunehmen, wenn es dazu Veranlassung findet. Die Ertheilung oder Zurücknahme einer solchen Erlausniß har das Ministerium durch die Amisbläter zur öffentlichen Kenntniß bringen zu lassen;

bringen wir hierdurch im Auftrage des Königl. hohen Minisieril des Innern und der Pokizei Folgendes zur allgemeinen Kenntniß.

Communal=Steu­er=Bewilligung. II. 1335.

Geschenk. III. 641.

Bücher= Debits­Erlaubniß. II. 2166.

Heiraths=Consens der Geistlichen und Lehrer betr. III. 649.

Mobiliar= Versie cherungen betr. 11. 2079.