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Mittwoch, 13. September 1922(Notburga)
Nr. 215 1. Blatt
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Im Falle von höherer
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Aelteste Nachener Zeitung.
74. Jahrgang.
Morgen=Ausgabe.
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Die Brusseler Entscheidung.
Belgien verlangt Golddeckung.
u Brüfsel, 12. Sept.(Drahtung.] Wie die szeuee Belge mitteilt, hat der belgische Ministergisident Theunis, der seine in Brüssel anwesenden Kollegen über die Lage auf dem Laufenden gehal#n hat, beschlossen, von Deutschland die Uebergabe der #n 15. August und 15. September fälligen Schatz= sheine zu verlangen, die durch ein Golddepot ahergestellt werden sollen, das in einer der belgischen gezierung genehmen Bank hinterlegt werden soll.— heute vormittag notifizierte der Minister des Aeußern gespar dem deutschen Geschäftsträger Dr. Landshers den Beschluß der belgischen Regierung.
Aus Brüssel wird dem„Temps“ dazu noch gemeltet: Theunis hatte heute lange Unterredungen mit de in Brüssel anwesenden Minihern, insbesondere mit Jaspar und van de Vyvere. Der Entschluß des Ainisterpräsidenten, die Berliner Verhandlungen ab
ubrechen, wurde einstimmig gebilligt. Theunis wird me verhandlungen in der Entschädigungsfrage weiterhin selbst führen. In gewissen politischen Kreisen zögert man, eine Politik der Strafmaßnahmen mitzumachen, weil man dadurch das Schicksal der in Brüssel geplanten großen Finanzkonferenz zu gefährden fürchtet. Die Haltung des belgischen Kabinetts in jedoch nicht zweifelhaft. Belgien hält die Verhandlungen mit Berlin für abgeschlossen. heute morgen hatte der Minister des Aeußern Jaspar mit dem deutschen Gesandten Dr. Landsberg eine Unterredung. Er teilte diesem. mit, daß die deutsche Regierung der belgischen zum 15. September zwei Schatzanweisungen mit sechsmonatiger Lauffrist zu übergeben habe, die den Zahlungen des 15. Augusts und 15. Septembers in Gesamthöhe von 100 Millionen m entsprechen hätten. Gleichzeitig habe Deutschland zum 15. September die Summe von 100 Millionen Boldmark an die Nationalbank in Brüssel abzuliefern. Alles wird nunmehr davon abhängen, ob Deutschland diesen beiden Verpflichtungen nachkomme oder sie ablehne. In Brüsseler halbamtlichen Kreisen glaube man an eine einfache Ablehnung der deutschen Regieuung. Der Wiederherstellungsausschuß hätte in diesem Falle die Verfehlung Deutschlands festzustellen, und man glaube, daß diese Verfehlung im Wiederherstellungsausschuß einstimmig festgestellt werde.
Der Brüsseler Vertreter des„Intransigeant“ will von einer hohen belgischen Persönlichkeit u. a. solgende Erklärung erhalten haben: Zum 15. Oktober werden weitere 50 Millionen, zum 15. November und um 15. Dezember je 60 Millionen verlangt werden. Sollte Deutschland die Zahlung ablehnen, so würde der Wiederberstellungsausschuß von dieser Versehlung verständigt werden. Dieser werde dann zu entscheiden haben, ob es sich um eine absichtliche oder unab1 ichtliche Verfehlung handle. Wenn aber eine Verfehlung Deutschlands festgestellt werde, so wäre eine Unternehmung im Ruhrgebiet zu erwarten. Die Unterredung schloß mit dem Ausdruck der Hoffnung bei der belgischen Persönlichkeit, daß Deutschland bis zum 15. September die Lage noch reiflich überlegen werde.
Der Reichskanzler über die Verhandlungen mit Belgien.
+ Paris, 12. Sept.(Drahtung.) Der Berichterstatter des„Matin“ hatte eine Unterredung mit dem Reichskanzler Dr. Wirth, der ihm über das Scheitern der Verhandlungen mit den Belgiern u. a. sagte:
Die deutsche Regierung hat Vorschläge gemacht, um die für Belgien bestimmten Schatzwechsel sicherzustellen. Das ist nicht leicht, denn die Regierung als solche verfügt über keinerlei private Garantien. Aber die
chsbank hat sich in loyaler Weise Zie Schalrwecse(guh iudem sie sich bereit erklärte,
nei, und infolgedessen die Garantien unterzeichnen unter der Bedingung, daß die Zahlungs
#sechs Monate verlängert werde. Dien Bedingung war notwendig, weil dieses Kreditinstitut nicht in der Lage wäre, innerhalb sechs Monaten die Summe von 270 Millionen Goldmark zurückVertretern Zunaze isier Beziebung sind den belgischen
terega fugle hen Verbandsregierungen wirtschaftliche und technische Beweise erbracht worden. Außerdem war die deutsche Regierung, um eine ergänzende Garantie zu erlangen, bereit, mit der deutschen Industrie und deutschen Privatkreisen zu verhandeln und Unterhandlungen mit auswärtigen Ländern, besonders mit England, zu führen, die einen Teil der Garantien hätten übernehmen können.
So war die Grundlage für ein Abkommen mit Belgien gefunden im Einklang mit der Entscheidung des Wiederherstellungsausschusses, und wenn sich alles nach den Handelsgebräuchen abgespielt hätte, dann hätte am Samstag voriger Woche ein Abkommen getroffen werden können. Wir hätten dann eine fühlbare Aufklärung der politischen und wirtschaftlichen Atmosphäre erhoffen können. Aller Wahrscheinlichkeit nach hätte die Mark, nachdem sie gestiegen wäre, Monate hindurch fest bleiben können. Deutschland hätte für die schwierige Winterzeit Vorkehrungen treffen können. Es hätte sich in aller geistigen Ruhe an die Vorbereitungen zur nächsten Konserenz, von der der Friede Europas abhängt, machen können.
Unglücklicherweise ist alles in Frage gestellt worden, weil die belgische Regierung sich an den Buchstaben der Entscheidung des Wiederherstellungsausschusses hält, wonach deutsche Schatzwechsel mit sechsmonatiger Laufzeit vorgesehen sind. Ich erlaube mir nicht, die Entscheidung der belgischen Regierung zu kritisieren. Ich kann sie nur bedauern, weil ich der Ansicht bin, daß sie weder unseren Interessen noch denen Europas dient. Ich kann nicht glauben, daß der Wiederherstellungsausschuß sich einer Abmachung widersetzt hätte, wie die es war, die die belgischen Vertreter befriedigend gesunden hatten. Der Ausschuß hat noch volle Möglichkeit, das Zaudern der Belgier zu beseitigen, indem er einer Verlängerung der Zahlungsfristen zustimmt. Das wäre die einfachste Lüsung. Aber man darf keine Zeit versieren, denn jeder Tag der Verzögerung bedeutet eine weitere Erschwerung der wirtschaftlichen Lage und infolgedessen eine Verminderung unserer Entschädigungsmöglichkeit. Ich hoffe, daß das Scheitern der Verhandlungen mit Belgten nicht eine neue Krise der Mark hervorrufen, und daß die Lage sich bald klären wird. Die belgischen Vertreter haben selbst erklärt, daß sie das allergrößte Interesse daran haben, den Sturz der Mark zum Halten zu bringen. Auch wir legen Wert darauf. Aber es muß unverzüglich gehandelt werden, wenn wir nicht wollen, daß dieser Mißerfolg nicht wiedergutzumachen ist. Die deutsche Regierung wird jede Abmachung annehmen, die sie vor dem Lande vertreten kann. Sie muß es ablehnen, irgendeine Verpflichtung zu übernehmen, von der sie die Ueberzeugung hat, daß sie sie nicht halten kann, und die uns nicht dem Hauptziel näher bringt, der endgültigen Lösung der Entschädigungsfrage, und dadurch der seit langem erwarteten Beruhigung in Europa und in der Welt.
in der Hand hielt, als die Tat entdeckt wurde. Die wiedergefundenen Kugeln sind aus einer Pistole vom Kaliber 7/65 geschossen worden, das dem der Coltvistole entspricht. Der Oberst schließt daraus, daß das Unglück durch die Waffe des Sergeanten Staes verursacht wurde. Ferner hat das Kriegsministerium eine Untersuchung eingeleitet, wieso der Unteroffizier sich um 3 Uhr morgens außerhalb der Kaserne befinden konnte.
Englisch=russische Wirtschaftsbeziehungen.
* London, 11. Sept.(Drahtung.) Ein zwischen der Russo=Asiatic=Corporation und der Räteregierung abgeschlossenes Abkommen erregt großes Aufsehen. Der Cityredakteur der „Evening Neuws“ schreibt, Rußland habe einen dramatischen Schritt zur Wiedereröffnung des Handels mit der Welt unternommen. Das mit der
englischen Gesellschaft abgeschlossene Uebereinkommen werde zur Beseitigung der Handelsschranken führen, die Rußland von dem übrigen Teile der Welt getrennt haben. Die Angelegenheit der Russo=Asiatie Corvoration sei von jeher als ein Probefall angesehen worden. Andere britische Gesellschaften mit Bergwerksund Petroleumkonzessionen in Rußland hätten das Ergebnis dieser Verhandlungen abgewartet. Es werde angenommen, daß sie jetzt den Weg für sich geebnet finden, um über die Zurückerstattung ihrer Konzessionen zu verhandeln.
Französische Provaganda in Amerika.
geute“ ar P# s, 11. Sept.„JZrahtung.) Nach einer
heute fruh vom„Echo National“ veröffentlichten Depesche wird Clemenceau in der ersten Novemberwoche sich nach Amerika begeben und dort, wenn es sein Gesundheitszustand erlaubt, einige Wochen
Sigung der Sinbiverbronelenversammlung za Nachen
vom 12. September 1922.
Der Vorfall in Oberkassel.
2 Paris, 12. Sept.(Drahtung.) Wie der„Petit Parisien“ aus Brüssel erfährt, hat der Oberst Mage gestern seinen Bericht über die Oberkasseler Angelegenheit vorgelegt. Er ist zu dem Schluß gekommen, daß die am Tatort gefundene Patronenhülfe ans der Coltvistole stammt, die der Sergeant Staes
# Aachen, 12. September 1922.
Das gleiche Wort, das durch das ganze deutsche Wirtschaftsleben schallt, das uns aus den Geschäften und Büros, aus den Fabriken und Werkstätten, aus den Preislisten und. Zeitungen unablässig entgegentönt: Erhöhung, es beherrschte auch die gestrige Stadtverordnetensitzung. Fast jeder Dezernent hatte etwas in seinem Ressort zu erhöhen und brachte seine Begründung vor. Ach, die könnte man sich ruhig sparen, man weiß ja... Widerstandslos ließ denn auch das Kollegium den Preisen und Gebühren freie Bahn, damit sie hinter der rasenden Geldentwertung herrennen können, ohm Hoffnung, diese einzuholen. Am meisten fühlbar wird für die Bevölkerung die durch die allgemeinen Unkosten und noch viel stärker durch die Kohlenvreiserhöhung notwendig gewordene Hinaussetzung der Gaspreise werden. Es wird, wenn der automatische Kohlenpreiszuschlag sich auswirkt, ein den jetzigen, vielfach übersteigender Gaspreis herauskommen. Das Zentrum hat durch den auch angenommenen Antrag Servais die Belastung der Gasverbraucher, soweit es die städtischen Finanzen zulassen, zu mildern versucht.
Von großer Bedeutung ist die Herausgabe von Notgeld in größeren Stücken für Stadt= und Landkreis Aachen. Soweit aus der Mitteilung hervorgeht, ist diese Erlaubnis nur dem Aachener Bezirk vom Reichsfinanzministerium erteilt worden. Die Ausgabe von Notgeld, das natürlich nie mit der Sorgfalt und der Technik der Reichsbanknoten und erst recht nicht der Friedensbanknoten hergestellt werden kann, auf gewöhnlichem Papier, anstatt auf Wilcoxpapier in einfachem Buchdruck gedruckt werden muß. ist immer nur ein bedenklicher, unter den gegenwärtigen Verhältnissen in Aachen aber leider erforderlicher Notbehelf. Solche Scheine sind sehr leicht Fälschungen ausgesetzt. Dem soll einigermaßen dadurch vorgebeugt werden, daß das Notgeld nur sehr kurze Zeit in Umlauf bleibt. Auf jeden Fall aber ist der augenblickliche Vorteil größer, und man kann es nur begrüßen, daß der Zahlungsmittelumlauf nicht stockt.
Ein sehr ernstes Kapitel wurde mit der Milchversorgung Aachens angeschnitten. Es ist unsag
Nachengau, Pfalzgut und Aachener Reich.
Von Dr. phil. Heinrich Schiffers.
II.
Für die genauere Bestimmung der übrigen Grenzimien des Aachengaues besitzen wir keine sicheren #nhaltspunkte. Die Annahme, daß der Aachengau in Besten bis an die Maas herangereicht habe!!), scheint mzutreffend zu sein; soviel steht jedenfalls nach dem Vortlaut des Meersener Vertrages fest, daß die Getend von Visé nicht zum Aachengau gehörte. Südlich von Herve hat vielleicht die Weser die Grenze gebil#t da links der Weser der Distrikt Theur lag Wenn auch nicht alle Grenzen zuverlässig festzustellen sind, so zeigt sich doch, daß der Aachengau ein erhältnismäßig großes Gebiet umfaßte, in etwa den etadtkreis Aachen(ohne Vortorte), den südlichen Teil r holländischen Provinz Limburg und den nördlichen Teil der belgischen Provinz Lüttich rechts der kaas; seine räumliche Ausdehnung scheint damit den #ucchschnittlichen Größenverhältnissen der Gaue zu #utsprechen.“)
1 Daß der Aachengau ursprünglich einen Teil des scutichgaues bildete, ist wohl immer die Ansicht der kootschung gewesen. Schon Abt Bessel sprach dies zu Versang des 18. Jahrhundert aus.“) Die ortsgeschichth25. Forschung hat allerdings irrtümlich die Bücher bucier Chronik, in der sich die betreffenden Stellen Juchk1„für eine mittelalterliche Quelle gehalten. ##uch den Meersener, Vertrag hat man in dieser Bebechung hier und da falsch gedeutet. Daß der Nachenden einen Teil des Lüttichgaues bildete, geht nämlich 120 seinem Wortlaut nicht unzweideutig hervor; der besagt lediglich, daß Ludwig u. a.„vom den Dieruig hält, was davon rechts der Maas liegt, gr Distrikt von Aachen, den Distrikt von Theux.“) mn:“ daß das„districtum Aquense, districtum Tectis“ # dem Relativsatz eine nähere Bezeichnung bildet, i# denso gut könnte es sich hierbei um eine einfache, sche nderreihende Aufzählung handeln. Urkund
kommen uns hier zu Hilfe und beweisen Tei##nzweideutig, daß der Aachengau tatsächlich einen #en des Lüttichgaues vorstellt. Mehrere Orte weri: kämlich gleichzeitig als im Aachen= und Lüttichgau don 10. eichnet; so sagt eine Urkunde Heinrich III. in Lu##; daß Herve, Vaels, Epen und Valkenburg datz Herng9gu, eine solche Heinrich IV. von 1059, #nd“ und Vaels im nämlichen Gau gelegen ander während— wie vorher ausgeführt wurde— Biels“tis Epen, Valkenburg und Herve, wohl auch
nei ausdrücklich als im Aachengan gelegen bezeichverden.9
Wvon die Benennung mit districtum, das einen
amtlichen Ausdruck der Grafengewalt darstellt, deutet auf eine spätere Entstehung des Aachengaues hin. Nach Schröder*)„begann erst mit Ende des 8. Jahrhunderts eine systematische Verkleinerung der als zu groß erkannten Verwaltungsbezirke. Wenn auf solche Weise eine Grafschaft in mehrere zerlegt wurde, pflegte man für das frühere Gebiet den alten Gaunamen gleichwohl beizubehalten und es als pagus maior dem neuen Klein= oder Untergau(pagus minor) gegenüberzustellen.“ Das dürfte auch beim Lüttichgau der Fall gewesen sein. Wenn 779 eine Urbunde Karls des Großen**) den„pagellus Leuhio“(kleiner Lüttichgau) erwähnt, so darf man annehmen, daß vorher aus dem großen pagus die Distrikte Aachen und Theux, vielleicht auch das Gebiet von Visé ausgeschieden worden waren; es ist übrigens das einzige Mal, daß uns in Urkunden der Frühkarolinger das Wort vagellus begegnet, das auch in anderen Quellen nicht häufig vorkommt*).
Es scheint aber, daß der Aachengau eine eigene Grafschaft mit einem Grafen an der Spitze gewesen ist. Zu Beginn des 10. Jahrhunderts war dies beim Distrikt Theux, der als Gau überhaupt nicht wieder erwähnt wird, nicht der Fall. Eine Urkunde von 908 sagt, daß Theux„im Gau und in der Grafschaft Lüttich gelegen sei, welcher der Graf Sigehard vorstehe, der gleichzeitig Graf in der Grafschaft Hennegau sei; zudem ist 902 Sigehard auch als Graf im eigentlichen Lüttichgau(außerhalb des Distrikts Theux) bezeugt.“) Dagegen ist der Aachengau 1143 ausdrücklich als„comitatus Aquensis“(Grafschaft Aachen) bezeichnet.*) Zwar wird dort, wo uns der Aachengau urkundlich entgegentritt, kein Graf erwähnt; aber ein Graf Tiobald(Tietbald, Dietbald) ist zwischen 1041 und 1059 wiederholt für solche Orte, und zwar ausschließlich für solche Orte, die nach anderen Quellen zum Aachengau gehören, belegt; so liegt ohne Erwähnung eines Gaues 1042 und 1059 Gemmenich und Herve in seiner Grasschaft, nach einer Urkunde von 1041 die Orte des Lüttichgaues Epen, Herve, Valkenburg und Vaels, die ja alle dem Aachengau angehören, gleichfalls in seiner Grafschaft.“) Für andere Teile des Lüttichgaues als den Nachengau vermag ich zu der in Frage kommenden Zeit weder Tiobald, noch allerdings einen anderen Grafen nachzuweisen. Es scheint aber, daß Tiobald nicht im ganzen Lüttichgau, sondern nur im Aachengau Graf gewesen ist. Dagegen dürfte er gleichzeitig auch Graf im Ardennergau gewesen sein, da Urkunden Heinrich IV. von 1072 und 1098 Walhorn als„im Ardennergau in der Grafschaft Tietbalds(Diepolds)“ gelegen bezeichnen.“) Nach dem, was vorhin über den Grafen Sigehard ausgeführt worden ist, kann das nicht mehr auffällig sein; es
war seit der Karolingerzeit vielfach Brauch, daß ein Graf gleichzeitig mehrere Grasschaften verwaltete.“)
Vielleicht bedeutet die durch eine solche Vereinigung von mehreren Grafschaften in einer Hand verursachte Machterweiterung einzelner Grafen bereits eine Verflüchtigung der fränkischen Grafschaftsverfassung und damit den Anfang ihres Verfalls. Die Einheit und Geschlossenheit der Grafschaften wurde mehr und mehr zerrissen durch die zahlreichen Schenkungen, womit Kirchen, Klöster und weltliche Große durch die Könige bedacht wurden. Gewiß handelte es sich dabei zunächst lediglich um eine privatrechtliche Veräußerung von Grund und Boden ohne Aufgabe der Hoheitsrechte; aber die Beschenkten strebten bald danach, auch Hoheitsrechte über ihren Besitz zu erlangen, namentlich wenn dieser sich in einer Hand häufte und einen zusammenhängenden Komplex darstellte. Sehr anschaulich ist das in der Nachener Gegend bei Walhorn zu beobachten; 1042 schenkt Heinrich III. dieses sehr ansehnliche Königsgut an das Aachener Marienstift, und schon 1076 verleiht ihm Heinrich IV. auch die Vogtei über Walhorn sowie Lonzen und Manderseld?), so daß diese Gebiete der gräflichen Gerichtsbarkeit entzogen wurden. Immer mehr wächst die Zahl der kirchlichen Immunitätsbezirke, wo der Graf keinen Zutritt hatte, da sie auch die hohe Gerichtsbarkeit selbst ausübten; in der Nachener Gegend allein sind immun die Abteien Cornelimünster und Burtscheid, in der Stadt selbst das Marien= und das Adalbertstift. Wie anderswo ist auch in der Aachener Gegend um die Mitte des 11. Jahrhunderts der Verfall der königlichen Grafschaftsverfassung nicht mehr aufzuhalten. Die Lockerung der königlichen Zentralgewalt, am Rhein besonders der Zerfall des Herzogtums Niederlothringen läßt zunächst auf grundherrschaftlicher Basis eine Reihe von Einzelterritorien hochkommen, die sich bald gänzlich von der königlichen Grafengewalt loslösen und mit der Zeit selbst in den Besitz der hohen Gerichtsbarkeit gelangen. So hat am Ende des 11. Jahrhunderts aus dem Jülichgau der Gaugraf, der bisher ein Beamter des Königs gewesen war, ein selbständiges Territorium und sich selbst zum Landesherrn gemacht"). Anders als hier, wo der Gau als territoriale Einheit erhalten wird, war die Entwicklung im Aachengau; dieser wird völlig zerschlagen. 1056 hören wir, daß Epen in der Grafschaft des niederlothringischen Herzogs Friedrich von Luxemburg liegt, das bedeutet hier in seinem eigenen Territorium?!); im nördlichen Teile des Aachengaues hat also damals schon der Loslösungsprozeß aus dem Grafschaftsverbande begonnen. Diesen nördlichen Teil seines luxemburgischen Territoriums hat nach der jetzigen Annahme?') Friedrich von Luxemburg seiner Tochter Indith als Mitgift in die Ehe mit Graf Wal
bar traurig, daß selbst die Kinder zwischen 2 und 4 Jahren in den letzten Wochen sehr oft keine Milch erhalten haben. Aus den Ausführungen des Herrn Beig. Scheuer klang leider wenig Hoffnung auf eine Besserung im Winter. Zwar versicherte er, daß die Verwaltung alles tue, um die Schwierigkeiten zu beheben — das muß man schließlich auch von ihr erwarten— aber einen Lichtblick vermißte man leider. Wie Herr Beig. Scheuer mitteilte, erfüllen die Landwirte des Bezirks Aachen=Stadt im allgemeinen ihre Pflicht. Aber darüber hinaus muß allen, die es angeht, zugerufen werden: Landwirte, zeigt Euch als wahre Christenmenschen! Bedenkt, was für eine schwere Last Ihr Eurem Gewissen mit Krankheit und Tod vieler unschuldiger Kinder aufbürdet!
Herr Oberbürgermeister Farwick eröffnet die Sitzung.
Erhöhung der Preise für Gas, Strom und Wasser.
Zur Deckung des jährlichen Mehraufwands an Gehältern und Löhnen in Höhe der Gesamtsumme von 87700000 Mk. wird vorgeschlagen: den Gaspreis um 1 A je ehm, den Licht= und Strompreis um 3 A je KW, den Kraftstrompreis um 1,50 Mk. je ehm zu erhöhen. Die Verwaltung wird 1,00 Mt. je KW und den Wasserpreis um beauftragt, zu prüfen, inwieweit bei Sonderverträgen eine Preiserhöhung möglich und zweckmäßig ist. Ferner soll nach Maßgabe der nach der letzten Feststellung gesteigerten Selbstkosten die Mahngebühr von 2 auf 10 M und die Sperrgebühr von 12 auf 50 A heraufgesetzt werden.
Zur Vereinfachung des Geschäftsganges wird sodann vorgeschlagen, den§ 10 der Gas=,§ 18 der Strom=, und§ 6 der Wasserlieferungsbedingungen folgenden Zusatz anzufügen:„Der sich auf den Grundpreis nebst Teuerungszuschlag ergebende Gesamtpreis ist auf 5 bezw. 10 4 nach oben abzurunden.“
Stadtv. Servais(Zentr.) beantragt, den Wasserpreis nur um 1 Mark je ehm, den Gaspreis nur um 15 Pfg., den Licht= und Strompreis nach der Vorlage zu erhöhen. Eine stärkere Erhöhung des Gaspreises lehnte das Zentrum ab, da unter der Anwendung der Kohlenklausel bei den enorm gestiegenen Kohlenpreisen gerade die Gasverbraucher am meisten zu leiden hätten. Im übrigen wünscht es eine Prüfung, ob das Verfahren der automatischen Anpassung an die Kohlenpreise einer Aenderung unterzogen werden könne.
ram(Udo) von Arlon mitgegeben, und so entsteht um das Jahr 1060 die bald zum Herzatum erhobene Grafschaft Limburg, die sich über große Teile des Nachengaues erstreckt, aber mit ihrem Gebiet auch in andere Gaue hineinreicht. Das Gebiet von Herzogenrath wird gleichfalls schon während des 11. Jahrhunderts durch die Grafen von Lafsenburg in den Territorialisierungsprozeß hineingezogen*). Noch früher, vielleicht schon vor dem 11. Jahrhundert, ist der westliche Teil des Aachengaues, die Gegend von Valkenburg, in den Besitz besonderer Herren gekommen; am Ende des 11. Jahrhunderts finden wir Valkenburg und das im Maasgau gelegene Heinsberg in einer Hand vereinigt, und am Anfang des 12. Jahrhunderts erwirbt Goswin II. von Valkenburg=Heisberg die Vogtei über Meersen(im Magsgau) zu Valkenburg hinzu?).
14) Piot: Les pagi de la Belgique, Brux. 1879.
133.
16) Statt Tectis, woraus Theux geworden ist, haben die Monumenta Germaniae historica beim Meersener Vertrag irrig Trectis, das man mit Maastricht indentifiziert hat; Trectis ist aber— wie sich leicht nachweisen läßt— gänzlich unhaltbar.
10) Vergl. die Karte bei O. Curs: Deutschlands Gaue im 10. Jahrhundert. Göttingen 1908.
17) Chronicon(otwicense. 1732. S. 453 u. 656.
19)„Liugas, quod de ista parte(Mosae) est, distrietum Aquense, districtum Tectis.“
°) Lac. 1 n. 175 u. 193.
20) Daß Aachen zum Magsgau gehört habe(Aubin in„Geschichte des Rheinlandes“. Essen 1922. II), ist unzutreffend.
21) Deutsche Rechtsgeschichte. 6. Aufl. I 130.
*) MG. DK. I n. 124.— Lac. I n. 1.
**) MG. SS. rer. Merov. III 4.— EPP. III 309.
*) Miraei opera. Ed. II. Tom. I. S. 254.— Lac. I. n. 44.
*) Ernst VI S. 136 u. 47.
**) Lac.I n. 175, 178, 193.
27) Lac. I u. 215 u. 254.
28) Mitteilungen des Inst. für österr. Geschichtsforschung. 3. Erzb. S. 511.
*) Ernst VI S. 102 n. 16.— Lac. I n. 227.— Hashagen: Geschichte der Familie Hoesch. I 126 f.
30) Lac. I n. 249.— L. v. Ledebur: Dynastische Forschungen. Berlin 1853. 1 1.
*) Lac. I n. 191.
2) Ernst l1 129.
*) Michel in Zeitschr. d. Nachener Geschichtsvereins 1 110 f.
*4) Ernst V 234.
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