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Mittwoch, 13. September 1922(Notburga)

Nr. 215 1. Blatt

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Im Falle von höherer

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Aelteste Nachener Zeitung.

74. Jahrgang.

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Die Brusseler Entscheidung.

Belgien verlangt Golddeckung.

u Brüfsel, 12. Sept.(Drahtung.] Wie die szeuee Belge mitteilt, hat der belgische Minister­gisident Theunis, der seine in Brüssel anwesen­den Kollegen über die Lage auf dem Laufenden gehal­#n hat, beschlossen, von Deutschland die Uebergabe der #n 15. August und 15. September fälligen Schatz= sheine zu verlangen, die durch ein Golddepot ahergestellt werden sollen, das in einer der belgischen gezierung genehmen Bank hinterlegt werden soll. heute vormittag notifizierte der Minister des Aeußern gespar dem deutschen Geschäftsträger Dr. Lands­hers den Beschluß der belgischen Regierung.

Aus Brüssel wird demTemps dazu noch gemel­tet: Theunis hatte heute lange Unterredungen mit de in Brüssel anwesenden Minihern, insbesondere mit Jaspar und van de Vyvere. Der Entschluß des Ainisterpräsidenten, die Berliner Verhandlungen ab­

ubrechen, wurde einstimmig gebilligt. Theunis wird me verhandlungen in der Entschädigungsfrage weiterhin selbst führen. In gewissen politischen Kreisen zögert man, eine Politik der Strafmaßnahmen mitzumachen, weil man dadurch das Schicksal der in Brüssel geplanten großen Finanzkonferenz zu gefähr­den fürchtet. Die Haltung des belgischen Kabinetts in jedoch nicht zweifelhaft. Belgien hält die Ver­handlungen mit Berlin für abgeschlossen. heute morgen hatte der Minister des Aeußern Jaspar mit dem deutschen Gesandten Dr. Landsberg eine Unterredung. Er teilte diesem. mit, daß die deutsche Regierung der belgischen zum 15. September zwei Schatzanweisungen mit sechsmonatiger Lauffrist zu übergeben habe, die den Zahlungen des 15. Augusts und 15. Septembers in Gesamthöhe von 100 Millionen m entsprechen hätten. Gleichzeitig habe Deutschland zum 15. September die Summe von 100 Millionen Boldmark an die Nationalbank in Brüssel abzuliefern. Alles wird nunmehr davon abhängen, ob Deutschland diesen beiden Verpflichtungen nachkomme oder sie ab­lehne. In Brüsseler halbamtlichen Kreisen glaube man an eine einfache Ablehnung der deutschen Regie­uung. Der Wiederherstellungsausschuß hätte in die­sem Falle die Verfehlung Deutschlands festzustellen, und man glaube, daß diese Verfehlung im Wiederher­stellungsausschuß einstimmig festgestellt werde.

Der Brüsseler Vertreter desIntransigeant will von einer hohen belgischen Persönlichkeit u. a. sol­gende Erklärung erhalten haben: Zum 15. Oktober werden weitere 50 Millionen, zum 15. November und um 15. Dezember je 60 Millionen verlangt werden. Sollte Deutschland die Zahlung ablehnen, so würde der Wiederberstellungsausschuß von dieser Versehlung verständigt werden. Dieser werde dann zu entschei­den haben, ob es sich um eine absichtliche oder unab1 ichtliche Verfehlung handle. Wenn aber eine Verfeh­lung Deutschlands festgestellt werde, so wäre eine Un­ternehmung im Ruhrgebiet zu erwarten. Die Unterredung schloß mit dem Ausdruck der Hoffnung bei der belgischen Persönlichkeit, daß Deutschland bis zum 15. September die Lage noch reiflich überlegen werde.

Der Reichskanzler über die Verhandlungen mit Belgien.

+ Paris, 12. Sept.(Drahtung.) Der Bericht­erstatter desMatin hatte eine Unterredung mit dem Reichskanzler Dr. Wirth, der ihm über das Schei­tern der Verhandlungen mit den Belgiern u. a. sagte:

Die deutsche Regierung hat Vorschläge gemacht, um die für Belgien bestimmten Schatzwechsel sicherzustel­len. Das ist nicht leicht, denn die Regierung als solche verfügt über keinerlei private Garantien. Aber die

chsbank hat sich in loyaler Weise Zie Schalrwecse(guh iudem sie sich bereit erklärte,

nei, und infolgedessen die Garantien unterzeichnen unter der Bedingung, daß die Zahlungs­

#sechs Monate verlängert werde. Dien Bedingung war notwendig, weil dieses Kredit­institut nicht in der Lage wäre, innerhalb sechs Mona­ten die Summe von 270 Millionen Goldmark zurück­Vertretern Zunaze isier Beziebung sind den belgischen

terega fugle hen Verbandsregierungen wirtschaft­liche und technische Beweise erbracht worden. Außerdem war die deutsche Regierung, um eine er­gänzende Garantie zu erlangen, bereit, mit der deut­schen Industrie und deutschen Privatkreisen zu verhandeln und Unterhandlungen mit auswärtigen Ländern, besonders mit England, zu führen, die einen Teil der Garantien hätten übernehmen können.

So war die Grundlage für ein Abkommen mit Belgien gefunden im Einklang mit der Entschei­dung des Wiederherstellungsausschusses, und wenn sich alles nach den Handelsgebräuchen abgespielt hätte, dann hätte am Samstag voriger Woche ein Abkom­men getroffen werden können. Wir hätten dann eine fühlbare Aufklärung der politischen und wirtschaft­lichen Atmosphäre erhoffen können. Aller Wahr­scheinlichkeit nach hätte die Mark, nachdem sie gestie­gen wäre, Monate hindurch fest bleiben können. Deutschland hätte für die schwierige Winterzeit Vor­kehrungen treffen können. Es hätte sich in aller gei­stigen Ruhe an die Vorbereitungen zur nächsten Kon­serenz, von der der Friede Europas abhängt, machen können.

Unglücklicherweise ist alles in Frage gestellt worden, weil die belgische Regierung sich an den Buch­staben der Entscheidung des Wiederherstellungsaus­schusses hält, wonach deutsche Schatzwechsel mit sechs­monatiger Laufzeit vorgesehen sind. Ich erlaube mir nicht, die Entscheidung der belgischen Regierung zu kritisieren. Ich kann sie nur bedauern, weil ich der Ansicht bin, daß sie weder unseren Interessen noch denen Europas dient. Ich kann nicht glauben, daß der Wiederherstellungsausschuß sich einer Ab­machung widersetzt hätte, wie die es war, die die belgischen Vertreter befriedigend gesunden hatten. Der Ausschuß hat noch volle Möglichkeit, das Zaudern der Belgier zu beseitigen, indem er einer Verlängerung der Zahlungsfristen zustimmt. Das wäre die ein­fachste Lüsung. Aber man darf keine Zeit ver­sieren, denn jeder Tag der Verzögerung bedeutet eine weitere Erschwerung der wirtschaftlichen Lage und infolgedessen eine Verminderung unserer Entschädi­gungsmöglichkeit. Ich hoffe, daß das Scheitern der Verhandlungen mit Belgten nicht eine neue Krise der Mark hervorrufen, und daß die Lage sich bald klären wird. Die belgischen Vertreter haben selbst erklärt, daß sie das allergrößte Interesse daran haben, den Sturz der Mark zum Halten zu bringen. Auch wir legen Wert darauf. Aber es muß unverzüglich gehan­delt werden, wenn wir nicht wollen, daß dieser Miß­erfolg nicht wiedergutzumachen ist. Die deutsche Re­gierung wird jede Abmachung annehmen, die sie vor dem Lande vertreten kann. Sie muß es ablehnen, irgendeine Verpflichtung zu übernehmen, von der sie die Ueberzeugung hat, daß sie sie nicht halten kann, und die uns nicht dem Hauptziel näher bringt, der end­gültigen Lösung der Entschädigungsfrage, und dadurch der seit langem erwarteten Beruhigung in Europa und in der Welt.

in der Hand hielt, als die Tat entdeckt wurde. Die wiedergefundenen Kugeln sind aus einer Pistole vom Kaliber 7/65 geschossen worden, das dem der Colt­vistole entspricht. Der Oberst schließt daraus, daß das Unglück durch die Waffe des Sergeanten Staes verursacht wurde. Ferner hat das Kriegsministe­rium eine Untersuchung eingeleitet, wieso der Unter­offizier sich um 3 Uhr morgens außerhalb der Kaserne befinden konnte.

Englisch=russische Wirtschaftsbeziehungen.

* London, 11. Sept.(Drahtung.) Ein zwischen der Russo=Asiatic=Corporation und der Räteregierung abgeschlossenes Abkommen erregt großes Aufsehen. Der Cityredakteur der Evening Neuws schreibt, Rußland habe einen dra­matischen Schritt zur Wiedereröffnung des Handels mit der Welt unternommen. Das mit der

englischen Gesellschaft abgeschlossene Uebereinkommen werde zur Beseitigung der Handelsschranken führen, die Rußland von dem übrigen Teile der Welt ge­trennt haben. Die Angelegenheit der Russo=Asiatie Corvoration sei von jeher als ein Probefall angesehen worden. Andere britische Gesellschaften mit Bergwerks­und Petroleumkonzessionen in Rußland hätten das Ergebnis dieser Verhandlungen abgewartet. Es werde angenommen, daß sie jetzt den Weg für sich geebnet finden, um über die Zurückerstattung ihrer Konzessio­nen zu verhandeln.

Französische Provaganda in Amerika.

geute ar P# s, 11. Sept.JZrahtung.) Nach einer

heute fruh vomEcho National veröffentlichten Depesche wird Clemenceau in der ersten Novem­berwoche sich nach Amerika begeben und dort, wenn es sein Gesundheitszustand erlaubt, einige Wochen

Sigung der Sinbiverbronelenversammlung za Nachen

vom 12. September 1922.

Der Vorfall in Oberkassel.

2 Paris, 12. Sept.(Drahtung.) Wie derPetit Parisien aus Brüssel erfährt, hat der Oberst Mage gestern seinen Bericht über die Oberkasseler Angelegenheit vorgelegt. Er ist zu dem Schluß ge­kommen, daß die am Tatort gefundene Patronenhülfe ans der Coltvistole stammt, die der Sergeant Staes

# Aachen, 12. September 1922.

Das gleiche Wort, das durch das ganze deutsche Wirtschaftsleben schallt, das uns aus den Geschäften und Büros, aus den Fabriken und Werkstätten, aus den Preislisten und. Zeitungen unablässig entgegen­tönt: Erhöhung, es beherrschte auch die gestrige Stadtverordnetensitzung. Fast jeder Dezernent hatte etwas in seinem Ressort zu erhöhen und brachte seine Begründung vor. Ach, die könnte man sich ruhig sparen, man weiß ja... Widerstandslos ließ denn auch das Kollegium den Preisen und Gebühren freie Bahn, damit sie hinter der rasenden Geldentwertung herrennen können, ohm Hoffnung, diese einzuholen. Am meisten fühlbar wird für die Bevölkerung die durch die allgemeinen Unkosten und noch viel stärker durch die Kohlenvreiserhöhung notwendig gewordene Hinaussetzung der Gaspreise werden. Es wird, wenn der automatische Kohlenpreiszuschlag sich aus­wirkt, ein den jetzigen, vielfach übersteigender Gas­preis herauskommen. Das Zentrum hat durch den auch angenommenen Antrag Servais die Belastung der Gasverbraucher, soweit es die städtischen Finan­zen zulassen, zu mildern versucht.

Von großer Bedeutung ist die Herausgabe von Notgeld in größeren Stücken für Stadt= und Landkreis Aachen. Soweit aus der Mitteilung her­vorgeht, ist diese Erlaubnis nur dem Aachener Bezirk vom Reichsfinanzministerium erteilt worden. Die Ausgabe von Notgeld, das natürlich nie mit der Sorgfalt und der Technik der Reichsbanknoten und erst recht nicht der Friedensbanknoten hergestellt wer­den kann, auf gewöhnlichem Papier, anstatt auf Wil­coxpapier in einfachem Buchdruck gedruckt werden muß. ist immer nur ein bedenklicher, unter den gegenwär­tigen Verhältnissen in Aachen aber leider erforder­licher Notbehelf. Solche Scheine sind sehr leicht Fäl­schungen ausgesetzt. Dem soll einigermaßen dadurch vorgebeugt werden, daß das Notgeld nur sehr kurze Zeit in Umlauf bleibt. Auf jeden Fall aber ist der augenblickliche Vorteil größer, und man kann es nur begrüßen, daß der Zahlungsmittelumlauf nicht stockt.

Ein sehr ernstes Kapitel wurde mit der Milch­versorgung Aachens angeschnitten. Es ist unsag­

Nachengau, Pfalzgut und Aachener Reich.

Von Dr. phil. Heinrich Schiffers.

II.

Für die genauere Bestimmung der übrigen Grenz­imien des Aachengaues besitzen wir keine sicheren #nhaltspunkte. Die Annahme, daß der Aachengau in Besten bis an die Maas herangereicht habe!!), scheint mzutreffend zu sein; soviel steht jedenfalls nach dem Vortlaut des Meersener Vertrages fest, daß die Ge­tend von Visé nicht zum Aachengau gehörte. Südlich von Herve hat vielleicht die Weser die Grenze gebil­#t da links der Weser der Distrikt Theur lag Wenn auch nicht alle Grenzen zuverlässig festzu­stellen sind, so zeigt sich doch, daß der Aachengau ein erhältnismäßig großes Gebiet umfaßte, in etwa den etadtkreis Aachen(ohne Vortorte), den südlichen Teil r holländischen Provinz Limburg und den nörd­lichen Teil der belgischen Provinz Lüttich rechts der kaas; seine räumliche Ausdehnung scheint damit den #ucchschnittlichen Größenverhältnissen der Gaue zu #utsprechen.)

1 Daß der Aachengau ursprünglich einen Teil des scutichgaues bildete, ist wohl immer die Ansicht der kootschung gewesen. Schon Abt Bessel sprach dies zu Versang des 18. Jahrhundert aus.) Die ortsgeschicht­h25. Forschung hat allerdings irrtümlich die Bücher bucier Chronik, in der sich die betreffenden Stellen Juchk1für eine mittelalterliche Quelle gehalten. ##uch den Meersener, Vertrag hat man in dieser Be­bechung hier und da falsch gedeutet. Daß der Nachen­den einen Teil des Lüttichgaues bildete, geht nämlich 120 seinem Wortlaut nicht unzweideutig hervor; der besagt lediglich, daß Ludwig u. a.vom den Dieruig hält, was davon rechts der Maas liegt, gr Distrikt von Aachen, den Distrikt von Theux.) mn: daß dasdistrictum Aquense, districtum Tectis # dem Relativsatz eine nähere Bezeichnung bildet, i# denso gut könnte es sich hierbei um eine einfache, sche nderreihende Aufzählung handeln. Urkund­

kommen uns hier zu Hilfe und beweisen Tei##nzweideutig, daß der Aachengau tatsächlich einen #en des Lüttichgaues vorstellt. Mehrere Orte wer­i: kämlich gleichzeitig als im Aachen= und Lüttichgau don 10. eichnet; so sagt eine Urkunde Heinrich III. in Lu##; daß Herve, Vaels, Epen und Valkenburg datz Herng9gu, eine solche Heinrich IV. von 1059, #nd und Vaels im nämlichen Gau gelegen ander während wie vorher ausgeführt wurde Bielstis Epen, Valkenburg und Herve, wohl auch

nei ausdrücklich als im Aachengan gelegen bezeich­verden.9

Wvon die Benennung mit districtum, das einen

amtlichen Ausdruck der Grafengewalt darstellt, deutet auf eine spätere Entstehung des Aachengaues hin. Nach Schröder*)begann erst mit Ende des 8. Jahr­hunderts eine systematische Verkleinerung der als zu groß erkannten Verwaltungsbezirke. Wenn auf solche Weise eine Grafschaft in mehrere zerlegt wurde, pflegte man für das frühere Gebiet den alten Gau­namen gleichwohl beizubehalten und es als pagus maior dem neuen Klein= oder Untergau(pagus minor) gegenüberzustellen. Das dürfte auch beim Lüttichgau der Fall gewesen sein. Wenn 779 eine Urbunde Karls des Großen**) denpagellus Leuhio(kleiner Lüttich­gau) erwähnt, so darf man annehmen, daß vorher aus dem großen pagus die Distrikte Aachen und Theux, vielleicht auch das Gebiet von Visé ausgeschieden wor­den waren; es ist übrigens das einzige Mal, daß uns in Urkunden der Frühkarolinger das Wort vagellus begegnet, das auch in anderen Quellen nicht häufig vorkommt*).

Es scheint aber, daß der Aachengau eine eigene Grafschaft mit einem Grafen an der Spitze gewesen ist. Zu Beginn des 10. Jahrhunderts war dies beim Distrikt Theux, der als Gau überhaupt nicht wieder erwähnt wird, nicht der Fall. Eine Urkunde von 908 sagt, daß Theuxim Gau und in der Grafschaft Lüttich gelegen sei, welcher der Graf Sigehard vorstehe, der gleichzeitig Graf in der Grafschaft Hennegau sei; zudem ist 902 Sigehard auch als Graf im eigentlichen Lüttichgau(außerhalb des Distrikts Theux) be­zeugt.) Dagegen ist der Aachengau 1143 ausdrücklich alscomitatus Aquensis(Grafschaft Aachen) bezeich­net.*) Zwar wird dort, wo uns der Aachengau ur­kundlich entgegentritt, kein Graf erwähnt; aber ein Graf Tiobald(Tietbald, Dietbald) ist zwischen 1041 und 1059 wiederholt für solche Orte, und zwar aus­schließlich für solche Orte, die nach anderen Quellen zum Aachengau gehören, belegt; so liegt ohne Er­wähnung eines Gaues 1042 und 1059 Gemmenich und Herve in seiner Grasschaft, nach einer Urkunde von 1041 die Orte des Lüttichgaues Epen, Herve, Valken­burg und Vaels, die ja alle dem Aachengau angehören, gleichfalls in seiner Grafschaft.) Für andere Teile des Lüttichgaues als den Nachengau vermag ich zu der in Frage kommenden Zeit weder Tiobald, noch aller­dings einen anderen Grafen nachzuweisen. Es scheint aber, daß Tiobald nicht im ganzen Lüttichgau, sondern nur im Aachengau Graf gewesen ist. Dagegen dürfte er gleichzeitig auch Graf im Ardennergau gewesen sein, da Urkunden Heinrich IV. von 1072 und 1098 Walhorn alsim Ardennergau in der Grafschaft Tiet­balds(Diepolds) gelegen bezeichnen.) Nach dem, was vorhin über den Grafen Sigehard ausgeführt worden ist, kann das nicht mehr auffällig sein; es

war seit der Karolingerzeit vielfach Brauch, daß ein Graf gleichzeitig mehrere Grasschaften verwaltete.)

Vielleicht bedeutet die durch eine solche Vereini­gung von mehreren Grafschaften in einer Hand ver­ursachte Machterweiterung einzelner Grafen bereits eine Verflüchtigung der fränkischen Grafschaftsverfas­sung und damit den Anfang ihres Verfalls. Die Ein­heit und Geschlossenheit der Grafschaften wurde mehr und mehr zerrissen durch die zahlreichen Schenkun­gen, womit Kirchen, Klöster und weltliche Große durch die Könige bedacht wurden. Gewiß handelte es sich dabei zunächst lediglich um eine privatrechtliche Ver­äußerung von Grund und Boden ohne Aufgabe der Hoheitsrechte; aber die Beschenkten strebten bald da­nach, auch Hoheitsrechte über ihren Besitz zu erlan­gen, namentlich wenn dieser sich in einer Hand häufte und einen zusammenhängenden Komplex darstellte. Sehr anschaulich ist das in der Nachener Gegend bei Walhorn zu beobachten; 1042 schenkt Heinrich III. die­ses sehr ansehnliche Königsgut an das Aachener Ma­rienstift, und schon 1076 verleiht ihm Heinrich IV. auch die Vogtei über Walhorn sowie Lonzen und Mander­seld?), so daß diese Gebiete der gräflichen Gerichts­barkeit entzogen wurden. Immer mehr wächst die Zahl der kirchlichen Immunitätsbezirke, wo der Graf keinen Zutritt hatte, da sie auch die hohe Gerichtsbar­keit selbst ausübten; in der Nachener Gegend allein sind immun die Abteien Cornelimünster und Burt­scheid, in der Stadt selbst das Marien= und das Adal­bertstift. Wie anderswo ist auch in der Aachener Ge­gend um die Mitte des 11. Jahrhunderts der Verfall der königlichen Grafschaftsverfassung nicht mehr auf­zuhalten. Die Lockerung der königlichen Zentral­gewalt, am Rhein besonders der Zerfall des Herzog­tums Niederlothringen läßt zunächst auf grundherr­schaftlicher Basis eine Reihe von Einzelterritorien hochkommen, die sich bald gänzlich von der königlichen Grafengewalt loslösen und mit der Zeit selbst in den Besitz der hohen Gerichtsbarkeit gelangen. So hat am Ende des 11. Jahrhunderts aus dem Jülichgau der Gaugraf, der bisher ein Beamter des Königs gewesen war, ein selbständiges Territorium und sich selbst zum Landesherrn gemacht"). Anders als hier, wo der Gau als territoriale Einheit erhalten wird, war die Entwicklung im Aachengau; dieser wird völlig zer­schlagen. 1056 hören wir, daß Epen in der Grafschaft des niederlothringischen Herzogs Friedrich von Luxem­burg liegt, das bedeutet hier in seinem eigenen Terri­torium?!); im nördlichen Teile des Aachengaues hat also damals schon der Loslösungsprozeß aus dem Grafschaftsverbande begonnen. Diesen nördlichen Teil seines luxemburgischen Territoriums hat nach der jetzi­gen Annahme?') Friedrich von Luxemburg seiner Tochter Indith als Mitgift in die Ehe mit Graf Wal­

bar traurig, daß selbst die Kinder zwischen 2 und 4 Jah­ren in den letzten Wochen sehr oft keine Milch erhal­ten haben. Aus den Ausführungen des Herrn Beig. Scheuer klang leider wenig Hoffnung auf eine Besse­rung im Winter. Zwar versicherte er, daß die Ver­waltung alles tue, um die Schwierigkeiten zu beheben das muß man schließlich auch von ihr erwarten aber einen Lichtblick vermißte man leider. Wie Herr Beig. Scheuer mitteilte, erfüllen die Landwirte des Bezirks Aachen=Stadt im allgemeinen ihre Pflicht. Aber darüber hinaus muß allen, die es angeht, zuge­rufen werden: Landwirte, zeigt Euch als wahre Chri­stenmenschen! Bedenkt, was für eine schwere Last Ihr Eurem Gewissen mit Krankheit und Tod vieler un­schuldiger Kinder aufbürdet!

Herr Oberbürgermeister Farwick eröffnet die Sitzung.

Erhöhung der Preise für Gas, Strom und Wasser.

Zur Deckung des jährlichen Mehraufwands an Gehältern und Löhnen in Höhe der Gesamtsumme von 87700000 Mk. wird vorgeschlagen: den Gaspreis um 1 A je ehm, den Licht= und Strompreis um 3 A je KW, den Kraftstrompreis um 1,50 Mk. je ehm zu erhöhen. Die Verwaltung wird 1,00 Mt. je KW und den Wasserpreis um beauftragt, zu prüfen, inwieweit bei Sonderverträgen eine Preiserhöhung möglich und zweckmäßig ist. Fer­ner soll nach Maßgabe der nach der letzten Feststellung gesteigerten Selbstkosten die Mahngebühr von 2 auf 10 M und die Sperrgebühr von 12 auf 50 A heraufgesetzt werden.

Zur Vereinfachung des Geschäftsganges wird so­dann vorgeschlagen, den§ 10 der Gas=,§ 18 der Strom=, und§ 6 der Wasserlieferungsbedingungen folgenden Zusatz anzufügen:Der sich auf den Grundpreis nebst Teuerungszuschlag ergebende Ge­samtpreis ist auf 5 bezw. 10 4 nach oben abzurunden.

Stadtv. Servais(Zentr.) beantragt, den Wasser­preis nur um 1 Mark je ehm, den Gaspreis nur um 15 Pfg., den Licht= und Strompreis nach der Vorlage zu erhöhen. Eine stärkere Erhöhung des Gaspreises lehnte das Zentrum ab, da unter der Anwendung der Kohlenklausel bei den enorm gestiegenen Koh­lenpreisen gerade die Gasverbraucher am mei­sten zu leiden hätten. Im übrigen wünscht es eine Prüfung, ob das Verfahren der automatischen Anpas­sung an die Kohlenpreise einer Aenderung unter­zogen werden könne.

ram(Udo) von Arlon mitgegeben, und so entsteht um das Jahr 1060 die bald zum Herzatum erhobene Graf­schaft Limburg, die sich über große Teile des Nachen­gaues erstreckt, aber mit ihrem Gebiet auch in andere Gaue hineinreicht. Das Gebiet von Herzogenrath wird gleichfalls schon während des 11. Jahrhunderts durch die Grafen von Lafsenburg in den Territoriali­sierungsprozeß hineingezogen*). Noch früher, viel­leicht schon vor dem 11. Jahrhundert, ist der westliche Teil des Aachengaues, die Gegend von Valkenburg, in den Besitz besonderer Herren gekommen; am Ende des 11. Jahrhunderts finden wir Valkenburg und das im Maasgau gelegene Heinsberg in einer Hand ver­einigt, und am Anfang des 12. Jahrhunderts erwirbt Goswin II. von Valkenburg=Heisberg die Vogtei über Meersen(im Magsgau) zu Valkenburg hinzu?).

14) Piot: Les pagi de la Belgique, Brux. 1879.

133.

16) Statt Tectis, woraus Theux geworden ist, haben die Monumenta Germaniae historica beim Meer­sener Vertrag irrig Trectis, das man mit Maastricht indentifiziert hat; Trectis ist aber wie sich leicht nachweisen läßt gänzlich unhaltbar.

10) Vergl. die Karte bei O. Curs: Deutschlands Gaue im 10. Jahrhundert. Göttingen 1908.

17) Chronicon(otwicense. 1732. S. 453 u. 656.

19)Liugas, quod de ista parte(Mosae) est, distrie­tum Aquense, districtum Tectis.

°) Lac. 1 n. 175 u. 193.

20) Daß Aachen zum Magsgau gehört habe(Aubin inGeschichte des Rheinlandes. Essen 1922. II), ist unzutreffend.

21) Deutsche Rechtsgeschichte. 6. Aufl. I 130.

*) MG. DK. I n. 124. Lac. I n. 1.

**) MG. SS. rer. Merov. III 4. EPP. III 309.

*) Miraei opera. Ed. II. Tom. I. S. 254. Lac. I. n. 44.

*) Ernst VI S. 136 u. 47.

**) Lac.I n. 175, 178, 193.

27) Lac. I u. 215 u. 254.

28) Mitteilungen des Inst. für österr. Geschichts­forschung. 3. Erzb. S. 511.

*) Ernst VI S. 102 n. 16. Lac. I n. 227. Hashagen: Geschichte der Familie Hoesch. I 126 f.

30) Lac. I n. 249. L. v. Ledebur: Dynastische Forschungen. Berlin 1853. 1 1.

*) Lac. I n. 191.

2) Ernst l1 129.

*) Michel in Zeitschr. d. Nachener Geschichtsver­eins 1 110 f.

*4) Ernst V 234.

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