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General-Anzeiger für die rheinische Hauptstadt. Kölner Fremdenblatt.
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Köln, Sonntag, 16. Kugust 1914 28. Jahrgang. heute 8 Seiten
Weitere Husdehnung des kanditurmaufgebofs.
Die vorstehende Kartenskizze zeigt die Lage von Laaarde, wo die deutschen Truppen am 11. August einen bedeutenden Sieg erfochten haben. Eine eroberte Fahne, die erste französische, und acht Geschütze, die inzwischen, wie gemeldet, in Saarbrücken auf dem Neumarkt Aufstellung gefunden haben, waren die Siegesbeute; über tausend unverwundete Franzosen fielen den deutschen Truppen als Gefangene in die Hände. Lagarde liegt im Tale des Sänon, das vom Rhein—Marne=Kanal durchzogen wird. Nach Westen mündet es in das Tal der Meurthe, in dem Nancy liegt; im Osten zieht es sich gegen Deutsch=Avricourt, die bekannte Grenzstation an der lothringisch=französischen Grenze. Zwischen Lagarde und Lunéville liegt das zu einer Höhe von 300 Meter ansteigende Waldgebirge von Parroy.
Der allgemeine Aufruf des Landsturmes.
WTB Berlin. 15.Aug.1914.(Drahtber.) Wie wir erfahren, wird das in den Grenzkorpsbezirken schon erfolgte Aufgebot des Landsturmes demnächst auch auf die innerpreußischen Provinzen ausgedehnt werden. Hier ist bis jetzt darauf verzichtet worden, weil man die landsturmpflichtigen Leute so lange ihrer bisherigen Berufstätigkeit erhalten wollte. Da indes das Aufgebot des Landsturmes eine planmäßige, mit der allgemeinen Mobilmachung unzertrennbar zusammenhängende Maßnahme ist, läßt sich ihre Beschränkung auf bestimmte Teile des Reichsgebietes nicht dauernd aufrecht erhalten.
WTB Berlin. 15.Aug.1914.(Drahtb.) Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betriffend den Aufruf des Landsturmes: Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw. verordnen auf Grund des Art. 2§ 25 des Gesetzes betreffend Aenderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888(Reichsgesetzblatt Seite 11) im Namen des Reiches, was folgt:
§ 1. Sämtliche Angehörige des Landsturmes ersten Aufgebots, die ihm überwiesen oder ihm aus der Ersatzreserve übergetreten sind, werden hiermit aufgerufen. Vom Aufruf sind nicht betroffen die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heer oder in der Marine Ausgemusterten. Die Aufgerufenen haben sich sofort unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes zur Landsturmrolle anzumelden.§ 2. Sämtliche Jahresklassen des Landsturmes zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Landsturm übergetreten sind, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Ueber den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.§ 3. Diese Verordnung findet auf die königlich bayerischen Gebietsteile keine Anwendung.— Urkundlich unter unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem kaiserlichem Insiegel, gegeben Berlin im Schloß, 15. August 1914. L..) Wilhelm. von Bethmann Hollweg.
Bekanntmachuna betr. Aufruf des Landsturms.
Auf Grund der kaiserlichen Verordnung betr. Aufruf des Landsturms vom 15. August 1914(Reichsgesetzblatt Seite 371)
rd nachfolgendes zur Kenntuis gebracht:
1. Die nach der allerhöchsten Verordnung aufgerufenen Landturmpflichtigen, die sich im Ausland aufhalten, haben die Verfflichtung zur alsbaldigen Rückkehr nach dem Inland, sofern sie nicht auf Grund§ 100 Ziffer 3 und 4 der deutschen Wehrordnung ausdrücklich hiervon befreit wurden. Weitere Befreiungen sind unzulässig. Die zurückkehrenden Landsturmpflichtigen ersten Aufgebots haben sich bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ihres Wohnsitzes und in Ermangeluug eines Wohnsitzes bei demjenigen Zivilvorsitzenden zur Landsturmrolle anzumelden, dessen Bezirk sie bei ihrer Rückkehr nach Deutschland zuerst erreichen. Die zurückkehrenden Landsturmpflichtigen zweiten Aufgebots haben sich beim Bezirkskommando ihres Wohnsitzes und in Ermangelung eines Wohnsitzes bei demjenigen Bezirkskommando zu melden, dessen Bezirk sie bei ihrer Rückkehr nach Deutschland zuerst berühren.
2. Die vom Aufruf betroffenen ehemaligen Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten des Heeres und der Marine haben sich innerhalb 48 Stunden nach Betanntmachung des Aufrufes mündlich oder schriftlich unter Vorlegung vorhandener Militärpapiere bei dem Bezirkskommando zu melden, In dessen Bezirk sie ihren Aufenthalt haben. Befindet sich der Aufenthaltsort im Auslande, so haben sie unverzüglich bei dem bezirkskommando sich zu melden, dessen Bezirk sie bei der Rückehr nach Deutschland zuerst erreichen. In gleicher Weise melden sich: a. eher talige Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und obere Militärbeamte des Heeres und der Marine sowie Zivilärzte, Ziviltierärzte und Zivilbeamte, die von dem Aufruf zwar nicht betroffen, aber zum freiwilligen Eintritt in den Landsturm bereit sind; b. ehemalige Unteroffiziere des Frieden standes des Heeres und der Marine, die von dem Aufruf zwar nicht betroffen, aber bereit sind, zum Dienst in Offiziersstellen freiwillig einzutreten. Für ehemalige Unteroffiziere des Friedensstandes des Heeres und der Marine gilt dies nur insoweit, als sie mindestens acht Jahre aktiv gedient haben.
Berlin, 15. August 1914.
Der Reichskanzler von Bethmann Hollweg.
8 Soldatentod.
Er starb den guten Soldatentod. Was birgt doch nicht dies schlichte Wort für einen großen Inhalt! So mancher gute,
treue und tapfere Soldat wird in den nächsten großen Tagen und Wochen mit seinem Blute die Freiheit und Unabhängigkeit des Vaterlandes besiegeln, aber der Tod, der sonst so bittere und gefürchtete Tod schreckt ihn nicht, denn es ist ja der Soldatentod, der Tod im Dienste des geliebten Vaterlandes, in der Verteidigung von Haus und Herd, in der Ab
wehr gegen die Feinde des Daseins unseres Volkes.
In einem Kriege wie dem jetzigen, der dem deutschen Volke aufgezwungen wurde, der also ein Aktder Notwehr ist, in einem Kriege, der über seine nationale Bedeutung hinaus auch zu einer Verteidigung des Völkerrechtes wurde, hat der Soldatentod einen noch höheren Sinn, als es sonst der Fall wäre. Unser Krieg ist nicht bloß ein gerechter Krieg, er ist auch ein Krieg um das heilige Recht selbst, er ist ein Krieg um die höchsten Güter menschlicher Sitte, um jene Güter, die uns die christliche Kultur geschenkt hat. Darum sind auch unsere Krieger von einem so großen Ernst erfüllt, sie wissen sehr gut, daß sie nicht leichtfertig gegen einen beliebigen Feind ausgezogen sind, sondern, daß es nun gilt, für die Grundlagen unserer Kultur zu kämpfen und Europa wieder einen dauerhaften, auf Recht und Menschenachtung gegründeten Frieden zu erringen. Der Kampfpreis dieses hohen Zieles gewinnt dadurch eine hohe Bedeutung, der Soldatentod unserer tapfern deutschen Krieger wird zum Einsatz für einen herrlichen Gewinn, er wird an innerem Wert hinausgerückt über einen gewöhnlichen Lebensabschluß, er reicht in Fernen und Höhen, die ihn mit einem stolzen Heldenscheine umgeben.
Der Soldatentod im gerechten Kampfe ist ein christlicher Tod. Unsere Krieger, die Gott das Opfer iyres Lebens bringen, bringen ihm das höchste Opfer, das der Mensch bringen kann, und dieses Opfer hat darum auch großen Wert für die Ewigkeit. Unsere Krieger sind mit Gottvertrauen in den Krieg gezogen, das Volk hat sich mit ihnen zu einem mächtigen Gebete vereinigt, der oberste Kriegsherr selber, unser kaiserlicher Herr, hat das Zeichen des Kreuzes über sein Volk erhoben und seine Armee in den Schutz Gottes gestellt.
Die uns gegebene Parole-lautet: Mit Gott! Das deutsche Volk macht sich diese Parole zu eigen, während der ganzen Dauer des Krieges wird sie in unseren Domen und Kirchen wiederholt, unsere Bischöfe und Priester haben uns diese Parole laut zugerufen, und sie soll auch auf den Lippen des sterbenden Kriegers schweben. Mit Gott, denn unserer Pflicht gegenüber dem Vaterlande zu genügen, haben wir das Schwert ergriffen; mit Got t, denn um das heilige Recht zu verteidigen, zogen wir in die heiße Schlacht: mit Gott, denn weil wir
auf ihn vertrauen, bringen wir das größte Opfer, das Opfer unseres Leben.
Christlich soll darum der Soldatentod unserer Krieger sein. Kein einziger gläubiger Christ im ganzen deutschen Vaterlande darf auch nur einen einzigen Tag vorübergehen lassen, ohne für unsere sterbenden Krieger zu beten. Wer selber nicht aufs blutige Schlachtfeld ziehen kann, soll dort im Geiste weilen und die Hände betend zum Himmel heben, wie einst Moses für die kämpfenden Krieger Israels. Alle sollen wir innige Gebete zum Himmel senden, damit der Tod unserer Soldaten im Zeichen des Kreuzes stehe, im Zeichen unserer heiligen Religion, damit ihr Heldentod ihnen des Himmels ewige Pforten öffne. Nicht wie die Heiden wollen wir kämpfen, für die das Vaterland nur ein stolzes Wort ist, sondern wie Christen, die vom irdischen in ein himmlisches Vaterland eingehen.“
Auf Kriegerdenkmälern werden die Namen unserer gefallenen Krieger in goldenen Lettern eingemeißelt. Aber noch tiefer sollen ihre Namen eingemeißelt werden in unsere dankbaren Herzen. Sie sind zum Schutzwall geworden, an dem sich die feindliche Brandung brach, sie haben ihr Leben eingesetzt für das unserige, und darum dürfen wir sie in unserem ganzen Leben nie mehr vergessen, und unseren Nachkommen müssen wir ihr glorreiches Andenken überliefern. Am Altare werden ihrer die Priester gedenken und auf ihre Seelen Gottes Barmherzigkeit herabflehen, an ihren Gräbern werden wir mit treuer Dankbarkeit stehen und darauf das Zeichen der Erlösung errichten, unser Gebet soll sie begleiten an Gottes Thron, soll ihnen über den Tod hinaus Labsal bringen. Ihr guten und treuen und christlichen Soldaten, die ihr so mutig den heldenhaften Soldatentod gestorben seid, euer Andenken bleibt stets bei eurem Volke, das ihr schütztet und für das ihr blutetet, lebendig in allen Zeiten.
Die Russen weichen au..
WTB Berlin. 15.Aug.1914.(Drahtb.) Die ausländischen Nachrichten über größere Kämpfe sind falsch. Die Deutschen bestanden eine Reihe kleinerer Gefechte siegreich. Zwei russische Kavalleriedivisionen denen Infanterie folate. gingen vor und