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General-Anzeiger für die rheinische Hauptstadt.* Kölner Fremdenblatt.
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Köln, Donnerstag, 5. Dezember 1912. 20. Jahrgang. Heute 20 Seiten.
Die Jesuitenfrage im Reichstage.
Reichstage begann gestern die erste Lesung des Etats. Der Sozialist Dr. Frank(Mannheim) erklärte die Entscheidung des Bundesrats in der Jesuitenfrage für eine Niederlage des hayrischen Ministerpräsidenten Frhrn. von Hertling. Er stellt sich auf den Standpunkt, da das Ausnahmegesetz gegen die Jesuiten besteht, muß es auch in seiner ganzen Strenge ausgelegt und angewandt werden.
Abg. Spahn(Zentr.)
führte aus:
Venn man die Verordnung, die Bayern erlassen hat, mit denen vergleicht, die in Preußen bestehen, so ist das ein Lifferenzpunkt von untergeordneter Bedeutung, dessentwegen ich, wenn ich Minister gewesen wäre, nicht an den Bundesrat gegangen wäre. Das hätte ich selbst erledigt. Nach dem geltenden Recht ist der Orden der Gesellschaft Jesu und die ihn verwandten Orden und ordensähnlichen Kongregationen vom Gebiete des Deutschen Reiches ausgeschlossen. Die zur Ausführung und Sicherstellung des Vollzuges dieses Gesetzes erforderlichen Knordnungen werden vom Bundesrat erlassen. Die Ausführung is an sich ja geschehen. In der parlamentarischen Geschichte ist s ein einzig dastehendes Ereignis, daß ein Parlament seine onze gesetzgeberische Befugnisse in dieser Materie aus den känden gibt und in die Hände des Bundesrats gelegt hat, in einer Leise, die dem Reichstag eine Einwirkung für die Zukunft unnöglich gemacht hat.(Sehr richtig! im Zentrum.) Auf Grund der landespolizeilichen Befugnisse hat das preußische Ministerial= restript vom 28. September 1872 jede priesterliche und seelsorgliche Tätigkeit der Jesuiten verboten. Ich betone, man hat hier fesgehalten an dem Ausdruck„seelsorgliche" Tätigkeit. Nun kommt die
eine
Aufhebung des§ 2.
Vir haben, ehe die Aufhebung erfolgt war, auch scheidung des Oberverwaltungsgerichts in Preußen in Bezug au die geistlichen Vorträge. Dann aber kommt die Aufhebung de § 2, und nun erläßt nach der Aufhebung des§ 2 Preußen ein weiteres Ministerialreskript, in dem es das frühere teilweise auf hebt, und die Lesung einer stillen Messe, die Primiz und die Aus teilung der Sakramente gestattet. Der Bundesrat hat sich aus noch mit der Frage befassen müssen, ob nicht seine Bekannt machung infolge der Aufhebung des§ 2 beseitigt sei. Die Bekannt machung blieb bestehen, und nun kommt Bayern und legt der Erlaß dahin aus, daß die Konferenzvorträge und die Aushülfe scelsorge gestattet sein sollen. Damit setzte die Erregung ein. Da allerdings muß ich von vornherein sagen, daß die katholischen Ge nüter auf das tiefste ergriffen wurden.(Sehr richtig! im Zentrum. Ich kann nur das eine sagen, der Gedanke, daß die Aufhebung des Jesuitengesetzes in Deutschland den konfessionellen Frieder gefahrden könne, ist uns niemals gekommen.(Sehr richtig! in Zentrum.) Wir sind alle davon überzeugt, daß die Aufhebung Jesuitengesetzes den
konfessionellen Frieden fördern wird.(Lebhafte Zustimmung im Zentrum.) . Der Redner verliest sodann Teile der Eingabe der bayerischer rischofe, in der auf den Ernst der Lage in Deutschland, auf die Sorge und Spannung der Katholiken und ihre schweren Besorgnisse hingewiesen wird. Und nun kommt ein Artikel der Köln. Ztg., die
Gi#:##e, sie mochten nicht dem Beispiele der bayerische
####e folgen, sonoern sie möchten sich fragen, ob nicht die bishe n<space> d e n<space> B e h ö r d e n<space> g e ü b t e<space> N a c h s i c h t<space> e i n e r<space> s c h ä r f e r e n<space> P r a x i s<space> w e i c h e<space> #, wenn die Entscheidung des Bundesrats gefallen wäre.(Hör ert am Zentrum.) Unsere Bischöfe haben aber geglaubt, es se licht, in dieser Sache vorzugehen und der Warnung kein chtung zu schenken. Während aber unsere Bischöfe die Eingab ##m elten, wurde sie in der Köln. Ztg. stückweise veröffentlich u. Zentrum.) Es wäre interessant zu erfahren, wi gekommen ist. Die Eingabe unserer Bischöfe enthielt nichts süchr#. allgemeinen Lehre und den Moralbegriffen der katho ssustansr entspräche.(Sehr richtig! im Zentrum.) Diese ettand beweist uns, daß die Jesuiten nichts tun können, wa
si2.½ vollkommener Uebereinstimmung mit den Lehren der katho den Kirche steht.(Sehr richtig! im Zentrum.)
### Antwort auf diese ganze Bewegung ist nun seitens de
kumt:ats die Bekanntmachung vom 28. November d. I. E
setzt oazu— nachdem er implicite zugestanden hat, daß de ### Begriff der Ordenstätigkeit
urteilt worden ist, dazu endlich einmal eine Definitio für die Zukunft maßgebend sein soll. Jetzt heißt es Zatiateu Ordenstätigkeit ist jede priesterliche oder sonstige religiös stunder zegenüher anderen, sowie die Erteilung von Unterrichts d; umm##ter das Verbot der religiösen Tätigkeit— also nich simmm“— fallen nicht, sofern nicht landesrechtliche Be ## nentgegenstehen, das Lesen stiller Messen, die im Rahme d####milienfeier sich haltenden Primizfeiern, und das Spende breußischan ana nente. Sie sehen, das sind Bestimmungen de
Fragg. Ministerialreskripts. Ich will in die Erörterung de Bekannturreten, ob die Art, wie jetzt der Bundesrat ein rachung.““ s erläßt, sich vereinbaren läßt mit der Bekannt
üder wie ist denn jetzt
Oedeus,## der zukunftige Zustand? werdas: derlassungen können im Deutschen Reiche nicht errichte Ordensmitglied darf sich im Deutscher
Reiche aufhalten, es kann auch mit einem anderen Ordensmitglied zusammen wohnen; allerdings nur, wenn der einzelstaatliche Minister nicht sagt: Halt, da ist eine Niederlassung.(Sehr richtig! im Zentrum.)
In Zukunft ist auch noch jeder einzelne Staat in der Lage, sich einfach gegen das Reichsgesetz zu wenden und die Bekanntmachung des Bundesrats aus sich heraus in der Beschränkung der Tätigkeit des Ordens auszuführen.(Sehr richtig! im Zentrum.) Dem Jesuiten soll
jede religiöse Tätigkeit verboten sein, also auch die Tätigkeit, zu der der Jesuit nicht kraft seiner Ordensangehörigkeit, sondern zu der er einfach als Katholik berechtigt sein soll. Wenn der Ausdruck religiöse Tätigkeit berechtigt ist, dann darf der Jesuit nicht einmal einem Kinde die Nottaufe geben, was doch jeder Laie tun kann; dann darf er auch nicht mehr die Sterbesakramente geben. Wenn ein Jesuit ein unmündiges Kind Kindergebete lehren will, so darf er das nicht. Wenn ich in meiner Hauskapelle die Kommunion empfangen will, nachdem ich bei meinem Geistlichen gebeichtet habe, so darf der Jesuit, der dort die Messe gelesen hat, mir nicht die Kommunion austeilen.(Hört, hört! im Zentrum.) Was geht denn die Oeffentlichkeit an, was innerhalb der Schranken meines Hauses geschieht?(Lebhafte Zustimmung im Zentrum.) Wer hat sich darum zu kümmern? Das große, mächtige Deutsche Reich? Wenn man solche Maßregeln wirklich durchführen will, so führt das einfach zu Denunziation und Schnüffelei.(Lebhafte Zustimmung im Zentrum.)
Und der Ausschluß der religiösen Tätigkeit? Das ist ja gerade das, was im Augenblick am meisten Aufregung hervorrufen wird. Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, daß auch
religiöse Vorträge
verboten seien. Aber nicht ein religiöser Gegenstand als solcher macht einen Vortrag schon zu einem religiösen. Ich meine, wenn nicht der Zweck der Ordenstätigkeit religiöse Vorträge sind, dann kann man sie auch nicht unter die Bestimmung bringen, die ausdrücklich feststellt, daß wissenschaftliche Vorträge zulässig sind, wenn sie nicht religiöse Gegenstände betreffen. Nun kommt noch die Frage, ob jene wissenschaftlichen Vorträge in der Kirche gehalten werden dürfen. Ich habe wiederholt Ankündigungen gelesen, daß Lichtbildervorträge in einer evangelischen Kirche gehalten wurden. Warum soll ein Jesuit nicht im Ordensrock auf die Kanzel gehen können, um wissenschaftliche Vorträge zu halten? Das wird doch niemand beschränken können. Seither waren klar verboten nur die Missionen, und daß man die Missionen neben die Ordenstätigkeit gestellt hat, das war mir seither ein Moment für die Auslegung des Begriffs der Ordenstätigkeit in der Bekanntmachung des Bundesrates selbst.
Weshalb das Reich sich um die
Primizfeier
kümmert, ist mir ganz unverständlich.(Sehr richtig! im Zentrum.) Wir Katholiken legen der Primizmesse eine besondere Wirkung bei. Deshalb wollen wir, daß, wenn in einer Gemeinde eine Primiz gefeiert wird, die katholischen Mitglieder der Gemeinde sich möglichst zahlreich an der Primiz beteiligen sollen.(Sehr richtig! im Zentrum.) Das hat auch wirklich niemals zum Unheil geführt. Weshalb man da eingreift, verstehe ich nicht. Wenn da der Bundesrat glauben sollte, so eine Primizfeier mache einen so tiefen Eindruck auf katholische junge Männer, daß sie in den Orden einträten, so mag das sein. Aber glauben Sie mir, diese Bekanntmachung wird dem Jesuitenorden viel mehr katholische Männer zuführen, als irgend eine Primizfeier.
Jetzt nach der Bekanntmachung des Bundesrats sind die Jesuiten u einer gewissen stillen Wirksamkeit verurteilt, die rein persönicher Natur ist. Damit werden sie aber veranlaßt, das deutsche Gebiet wieder zu verlassen und der ganze Zweck der Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes ist damit vereitelt. Hat denn der Bundesrat nicht alle Veranlassung, sich zu fragen, ob er nicht vielleicht in dem Kreise der von der Bekanntmachung betroffenen Personen nunmehr eine Linderung schaffen kann? Aber nein! Statt zu zeigen, daß man irgendwelches Empfinden für die katholische Bewegung und Erregung hätte, finden diese Fragen überhaupt keine Berührung. (Hört, hört! im Zentrum.)
Am meisten betroffen sind durch die Bekanntmachung des Bundesrat die Katholiken, denen ihre Kräfte für ihre innere religiöse Betätigung gemindert, bzw. entzogen werden.(Sehr richtig! im Zentrum.) Was ist das für ein
Eingriff in die Parität,
(Sehr richtig! im Zentrum), wenn man uns verbietet, die Mittel anzuwenden, die wir für nötig und richtig halten für die Belebung unseres religiösen Lebens, während man jede Bewegung der Propaganda des evangelischen Bekenntnisses unter den Katholiken freigibt. Ich trete ihr nicht entgegen, aber Parität dürfen wir verlangen. Gleiche Waffen muß man für die verschiedenen Konfessionen im Deutschen Reiche gewähren(Lebhafte Zustimmung im Zentrum), während man jetzt diese Verschlimmerung des Jesuitengesetzes herbeiführt.
Was ist denn vorgekommen, was eine derartige Verschlimmerung rechtfertigt.(Sehr gut! im Zentrum.) Tatsächlich nichts. Nichts ist bei uns geschehen und es konnte auch nichts geschehen. Die Jesuiten sind ja vertrieben. Gehen wir in das Ausland, wo unsere eigenen Behörden die
Tätigkeit der Jesuiten voll anerkennen.
Der Staatssekretär des Reichsmarineamts ist ja unter uns, um uns zu bestätigen, was er selbst unmittelbar vor Aufhebung des
§ 2 des Jesuitengesetzes einem Jesuiten in China erklärt hat: Gehen sie nach England, nach Dänemark, nach Holland, nach Amerika, nach China, nach Japan, überall hören Sie nur das Lob der Jesuiten.(Sehr richtig! im Zentrum.) Nicht die Jesuiten würden bei uns den religiösen Frieden stören, sie haben es auch nirgends im Auslande getan. Und glaubt denn jemand im ganzen Hause, der uns kennt, daß wir mit dieser Wärme so andauernd für die Jesuiten eintreten würden, wenn wir irgendwie an der Makel losigkeit der Jesuiten zweifelten?(Sehr richtig! im Zentrum.)
Was für das Deutsche Reich in Frage steht, das ist die Gerechtigkeit und Billigkeit(Sehr richtig! im Zentrum), die man den Jesuiten versagt. Und diese Versagung geschieht in dem Augenblick, wo wir Wirren im Auslande sehen, wo wir mit inneren Wirren zu tun haben, die uns allein es erwünscht sein lassen müssen, daß der
konfessionelle Friede nicht gestört wird, sondern daß er aufrechterhalten bleibt.(Sehr richtig! im Zentrum.) Die Ordensleute werden ihren Leidensweg, den sie nun schon seit Jahrhunderten gegangen sind, ruhig weitergehen. Sie werden schweigend ertragen, daß sie um eine. Hoffnung ärmer geworden sind. Aber ich vertraue, daß sie nach wie vor im Auslande das Deutschtum, deutsche Sitten und Auffassung und die deutschen Interessen vertreten werden.(Lebhafter Beifall im Zentrum.) Sie werden sich nicht rächen an uns.(Sehr wahr! im Zentrum.) Aber durch ihre Vertreibung legt das Reich sich selbst eine schwere Schuld auf die Schultern.(Lebhafte Zustimmung im Zentrum.)
Da möchte ich doch nun geltend machen, daß sich alle Schuld auf Erden rächt. Für uns bleibt das drückende Bewußtsein dieser Schuld, und wir werden bestrebt sein, sie von uns abzuwälzen, indem wir unermüdlich fortfahren werden, die Aufhebung des Jesuitengesetzes zu verlangen.(Lebhafte Zustimmung im Zentrum.) Die Zeit wird kommen, wo auch die Mitglieder der großen Parteien, der nationalliberalen und der Konservativen, sich sagen müssen: Es war unverständlich, wie wir den Katholiken das Recht versagen konnten, das wir für uns und unsere Seelsorger in Anspruch nehmen(Sehr richtig! im Zentrum) und jene deutschen Staatsbürger in ihren Rechten beschränken konnten, weil sie den Beruf eines Jesuiten erwählt haben.(Erneute Zustimmung im Zentrum.)
Ich habe im Namen meiner Fraktion folgende Erklärung zu verlesen:
Erklärung der Zentrumsfraktion:
Das Gesetz vom 4. Juli 1872 betr. den Orden der Gesellschaft Jesu enthält einen Angriff gegen die katholische Kirche und die staatsbürgerlichen Rechte der Katholiken im Deutschen Reich. Das klösterliche Leben und die Wirksamkeit der Orden liegen im Wesen der katholischen Kirche. Der Orden der Gesellschaft Jesu, die Kongregationen der Lazaristen und Sacre=Coeur=Schwestern sind von der katholischen Kirche anerkannt. Deshalb ist das Verbot der religiösen Tätigkeit für die Angehörigen dieser Orden eine Beschränkung des Lebens der katholischen Kirche und eine Beeinträchtigung der freien Religionsübung der Katholiken, die im Reiche voll= und gleichberechtigt sind. Die gegen die Jesuiten früher und jetzt erhobenen Vorwürfe der Immoralität, der Deutsch= und Kulturfeindlichkeit sowie der Störung des religiösen Friedens sind unwahr.
Der zur Beurteilung der Jesuiten zuständige deutsche Episkopat hat ihnen, wie 1871, so auch jetzt bezeugt, daß sie sich durch die Unantastbarkeit ihres Lebenswandels und ihre Wissenschaft, sowie nicht minder durch ihre eifrige und gesegnete Wirksamkeit in der Hülfsseelsorge auszeichneten. Die Bekanntmachung des Bundesrates vom 28. November 1912 verletzt durch das Verbot der priesterlichen Tätigkeit der Ordenspersonen die Gewissensfreiheit aller Katholiken, welche die Spendung der Sakramente ihrer Kirche nach ihrer Wahl von denjenigen Priestern empfangen dürfen, denen sie ihr Vertrauen schenken. Der Bundesrat hat die in dem Ausnahmegesetz gegen den Orden der Gesellschaft Jesu liegenden Eingriffe in die bürgerliche und kirchliche Freiheit verschärft. Unter diesen Umständen können wir zum Reichskanzler und Bundesrat das Vertrauen nicht haben, daß die Bedürfnisse der Katholiken im Deutschen Reich bei ihnen eine gerechte Behandlung finden. Wir werden unser Verhalten dementsprechend einrichten.
Reichskanzler von Bethmann Hollweg.
Meine Herren! Der Hr. Abg. Spahn hat von einer tiefen Erregung gesprochen, in die das katholische Volk durch den letzten Bundesratsbeschluß geraten ist. Gewiß ergreifen Streitigkeiten, die das kirchliche Gebiet berühren, das deutsche Gemüt tiefer, als es im Auslande, bei anderen Nationen der Fall ist. Jahrhunderte lang sind solche Streitigkeiten ein verhängnisvolles und vielfach blutiges Kapitel der deutschen Geschichte gewesen. Heute gehen die Wogen der Erregung wieder hoch. Den zahlreichen Stimmen aus katholischen Kreisen, welche die Zurückberufung der Jesuiten ver