Nachen 1878. Nrr. 316.

Montag. 18. November.

Ocht FerUg

Verantwortlicher Redakteur: Hilmar Heinrich Beissel.

Verlag von P. Kaatzer in Nachen.

Druck von C. H. Georgi in Aachen.

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Deutsches Reich.

Berlin, 15. Nov. DieNordd. Allg. Ztg. schreibt: Nachdem bereits vor längerer Zeit im WienerVaterland und danach in anderen Blättern der Text eines Schreibens veröffentlicht worden ist, mit welchem der Herzog von Cumberland das Ableben seines Vaters, des Königs Georg, notifizirt hat, sind wir in der Lage, das Schreiben mitzu­theilen, welches der Herzog aus dem bezeichneten Anlaß seiner Zeit an Se. Majestät den Kaiser und König ge­richtet hat:

Durchlauchtigter, großmächtigster Fürst, freundlich lieber Bruder und Vetter! Mit tief betrübtem Herzen erfülle Ich die traurige Pflicht, Ew. Majestät die Anzeige zu machen, daß es Gott in seinem unerforschlichen Rathschlusse gefallen hat, Meinen vielgeliebten Vater. Se. Majestät Georg., König von Hannover, königlichen Prinzen von Großbritannien und Irland, Herzog von Cumberland. Herzog zu Braunschweig und Lüneburg 2c., zu Paris am 12. Juni d. J. nach längeren Leiden aus diesem Leben abzurufen. In Folge dieses Mich und Mein Haus tief erschütternden Todesfalles sind alle Rechte, Prärogative und Titel, welche dem Könige, meinem Vater, überhaupt und insbesondere in Beziehung auf das Königreich Hannover zustanden, kraft der in Meinem Hause bestehenden Erbfolgeordnung auf Mich übergegangen. Alle diese Rechte, Prörogative und Titel halte Ich voll und ganz aufrecht. Da jedoch der Ausübung. derselben in Beziehung auf das Königreich Hannover thatsächliche. für Mich selbstverständlich nicht rechts­verbindliche Hindernisse entgegenstehen, so habe Ich beschlossen, für die Dauer dieser Hindernisse den Titel Herzog von Cumber­land, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, mit dem Prädikate Königliche Hoheit zu führen. Indem Ich auch hiervon Mit­theilung mache, wird es einer besonderen Erwähnung nicht be­dürsen, daß Meine und Meines in voller Selbständigkeit ver­harrenden Hauses Gesammtrechte durch den zeitweiligen Nicht­gebrauch der dieselben bezeichnenden Titel und Würden in kei­nerlei Weise aufgehoben oder eingeschränkt werden können. Gmunden.(Juli 1878. Ich verbleibe Ew. Majestät freund­williger Bruder und Vetter.(gez.) Ernst August. An des Königs von Preußen Majestät.

* LautStaatsanzeiger vom 16. d. wurden ferner verboten: Derdemokratische Wahlverein zu Rawitsch, der Gesang=VereinVorwärts zu Rawitsch, die perio­dische DruckschriftWilhelmshavener Volksfreund, die nicht periodische DruckschriftSozialdemokratische Ab­handlungen. Fünftes Heft:Widerlegung der gegen die direkte Gesetzgebung durch das Volk gerichteten Einwürfe. und der Arbeiterbildungsverein in Pforzheim.

* Ueber eine eigenthümliche Anwendung des Vereins­Gesetzes gegenüber dem hiesigen Katholischen Kaufmänni­schen Verein schreibt dieGermania:

Wir haben bereits darauf hingewiesen, daß das hiesige Polizei=Präsidium den neuen Verein unter das Vereinsgesetz vom 11. März 1850 stellen will, weil derselbe das Gebiet der religiösen und sozialen Interessen berühre; wir haben sodann kurz dargethan, daß wohl kaum ein Verein existiren möge, an dem nicht ähnliche Kriterien sich würden entdecken lassen, und die Hoffnung ausgesprochen, daß die Auffassung des Polizei­Präsidiums wesentliche Modisikationen erfahren werde. Das Polizei=Präsidium hält aber an seiner Willensmeinung fest. Als der erwähnte Bescheid erfolgt war, legte der Verein dar. daß der§ 3 seiner Statuten ausdrücklich besage:Politische Bestrebungen sind ausgeschlossen, daß die im§ 1 als einen Vereinszweck hingestellteFörderung des religiösen Sinnes sich nur auf die privaten Verhältnisse des engen Mitglieder­kreises beziehe, und daß ihm jede Absicht einer Einwirkung auf das öffentliche Leben durchaus fern liege; das Polizei­

Präsidium möge ihm diejenigen Aenderungen der Statuten bekannt geben, welche erforderlich sein würden, um den Ka­tholischen Kaufmännischen Verein außerhalb des Bereiches des Vereinsgesetzes zu stellen. Zugleich lehnte der Verein die Einreichung des Mitglieder=Verzeichnisses ab. Darauf erfolgte die Antwort:Die Auffassung des Polizei=Präsidiums wird durch die Darlegung des Vereins in keiner Weise alterirt: es wird daher bei Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung nach§ 13 des Vereinsgesetzes der Einreichung des Mitgliederverzeichnisses binnen drei Tagen entgegengesehen. Der Verein schickte nun­mehr seine Mitgliederliste ein, bemerkte dabei aber, wenigstens möge man ihm diejenigen Paragraphen bezeichnen, durch deren Bestimmungen der öffentliche Charakter des Vereins bedingt werde. Auf diese Eingabe erging unter'm 9. d. die Antwort: daß mit Rücksicht auf die Bestimmungen der§§ 1 und 2 der Statuten des Katholischen Kaufmännischen Vereins die An­nahme gerechtfertigt erscheint, daß dieser Verein eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten auszuüben bezweckt, indem er den religiösen Sinn beziehentlich die Bildung einer ganz bestimmten Kategorie von Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft befördern will, und zwar durch Mittel, welche ebenfalls unter den Begriff von öffentlichen Angelegenheiten fallen. Uebrigens scheinen Ew. Wohlgeboren fälschlicher Weise anzunehmen, daß der Verein als ein politischer angesehen wird. Dies ist nicht der Fall. Derselbe wird vielmehr nur als ein solcher erachtet, welcher in Gemäßheit des§ 2 des Vereinsgesetzes vom 11. März 1859 eine Einwirkung auf öffent­liche Angelegenheit bezweckt. Somit besitzt der Verein den inieres­santen Vorzug als nichtpolitischererachtei, jedoch im Allgemeinen gleich einem politischen behandelt zu werden, allerdings mit dem für die Zwecke eines kaufmännischen Vereins wesentlichen Unter­schiede, daß nunmehr die Bestimmungen des§ 8 des Vereins­gesetzes, welche die Verbindung von Vereinen politischer Natur mit anderen Vereinen gleicher Art untersagen, auf ihn keine An­wendung finden können. Die Beschränkung würde, auf kaufmän­nische Vereine ausgedehnt, denselben zum Beispiel eine wirksame Stellen=Vermittelung fast unmöglich machen. Doch interessanter, als dieser Vorzug unseres Vereins, ist der charakieristische Unter­schied zwischen den Behauptungen des Bescheides vom 9. Nov.

und der denselben beigesügten Motivirung. Während letztere

sich darauf stützt, daß die Annahme gerechtfertigt erscheint, es werde eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezweckt,

geht die Behauptung dahin, daß dabei beharrt werden muß, der Verein fällt unter das Vereinsgesetz. Woher diese determinirte Ausdrucksweise gegenüber der ziemlich zaghaften Beweis­führung? Und wie steht es erst mit der Berufung auf die §8 1 und 2 der Statuten als Beweis für die Absicht einer Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten? In§ 1 werden als Vereinszwecke bezeichnet: 1. Förderung des reli­glösen Sinnes. 2. Hebung und Vervollkommnung der allgemei­nen und der Fachbildung, 3. Pflege des geselligen Verkehrs und 4. Unterstützung hülfsbedürftiger Mitglieder. Als Mittel zur

Erreichung dieser Zwecke zählt der§ 2 nachstehende auf: 1. Aul­gemeine und hochwissenschaftliche Borträge, sowie entsprechender Unterricht; 2. Bibliothek: 3. gesellige Unterhaltung; 4. Unter­stützung in Krankheits=Fällen und bei Stellenlosigkeit; 5. gegen­seitige Hülfeleistung durch Stellen=Vermittlung und Auskünste. Da dürfte die Frage gestattet sein, ob es möglich ist, daß ein Verein sich ausschließlicher auf bloß private Zwecke beschränke. Bei der etwaigen Verallgemeinerung der Anschauungen## hiesigen Polizei=Präsidiums wird in Zukunft kein Kegel=Club und keine Seat=Gesellschaft ohne überwachenden Schutzmann mehr denkbar sein. Vor allem aber würden Thee= oder Kaffee­Kränzchen der polizeilichen Fürsorge zu unterliegen haben; denn die in solchen Vereinigungen häufig bezweckte und auch erzielte Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten, wie Stadtraths­Wahlen, Beamten=Wechsel, Straßen=Reinigung, Schul; Verwpa!; tung 2c. läßt die Erfolge vieler politischen Vereine weit hinter sich.

<space> B e z ü g l i c h<space> d e s<space> R e i c h s i n v a l i d e n f o n d s<space> b e m e r k t<space> d i e<space> Deutsche Reichs=Correspondenz:Nach den in neuerer Beitzgemachten, Wahrnehmungen ist die Sterblichkeit uuter

den auf Kosten der Reichsverwaltung zu unterhaltenden Invaliden eine viel bedeutendere, als man es bei Normi­rung der Höhe des Reichsinvalidenfonds auf Grund stati­stischer Ermittelungen und sorgfältiger Wahrscheinlichkeits­berechnungen angenommen hatte. Dies ist sowohl bei den in Folge des Krieges von 1870/71 zu Invaliden gewor­denen Personen der Fall, als auch bei den ehemals fran­zösischen Militärpersonen, welche in Elsaß=Lothringen ver­blieben sind und nun aus Reichsmitteln ihre Pensionen beziehen. Da es sich aber ferner herausgestellt hat, daß die Zahl der Pensionirungen in Folge des Krieges von 1870/71 viel geringer gewesen ist, als man bei Bemessung des Reichsinvalidenfonds vorhergesehen hatte, so ist zu er­warten, daß dieser Fonds seiner Zeit einen ganz erheblichen Ueberschuß aufweisen wird, welcher den Reichsfinanzen in erfreulicher Weise zu Gute kommen dürfte. Es wäre zu wünschen, daß, den nunmehr gemachten Erfahrungen ent­sprechend, schon jetzt eine passende Verwendung der event. überschießenden Mittel erfolgen könnte, und daß nicht erst bis zu jener fernen Zeit damit gewartet würde, wo eine endliche Ausschüttung doch erfolgen müßte.

* Das Ober=Tribunal hat mittelst Erkenntnisses vom 26. Juni d. J. entschieden, daß es unzulässig sei, Gast­wirthe im Wege der Polizeiverordnung zur Aufnahme aller und jeder Fremden, auch solcher, deren Aufnahme sie vom Standtpunkte ihres Gewerbeinteresses aus ablehnen würden, zu verpflichten. Der Minister des Innern hat deshalb die Regierungen und Landrosteien durch Cirkular= erlaß vom 25. v. M. ermächtigt, nicht ferner an der in dem Ministerialerlasse vom 31. Juli 1875 ausgesprochenen abweichenden Ansicht festzuhalten, sondern nach dem von dem Ober=Tribunal in dem gedachten Erkenntnisse aus­gesprochenen Grundsatze zu verfahren.

Wiesbaden, 16. November. Se. Majestät der Kaiser hat für heute eine Einladung des Landgrafen von Hessen zum Diner angenommen und wird Abends im Hoftheater der Aufführung der neuen OperDie Albi­genser von Jules de Swert beiwohnen. Der Großherzog und die Prinzessin Elisabeth von Sachsen=Weimar sind gestern Abend nach Weimar zurückgereist.

Darmstadt, 16. Nov Krankheitsbulletin von heute: Der Großherzog ist seit heute Morgen fieberfrei, der örtliche Prozeß ist stellenweise im Rückgange. Bei dem Erbgroßherzoge hat sich die Drüsenanschwellung am Halse vergrößert, das Fieber ist geringer. Die Prinzessin Irene ist fieberfrei, doch ist der Zustand im Allgemeinen dem schweren Charakter der Krankheit entsprechend und die örtlichen Erscheinungen am Halse sind stark entwickelt. Das Befinden der Prinzessinnen Victoria und Alix ist unverändert.

Oesterreich.

Wien, 16. Nov. Meldungen derPolitischen Cor­respondenz". Aus Konstantinopel von gestern: Nach auf der Pforte eingelaufenen Meldungen nimmt der Aufstand in Macedonien immer größere Dimensionen an. Derselbe breitet sich bereits nach Thessalien und Epirus aus. Eine Gruppe der Aufständischen befindet sich im Gebirge Males­planina, in Dsuma, Kreschner und Melnik, eine zweite in Kosjeg, Planinakrania und Kustendil, eine dritte konzentrirt sich in Karadeg, Veretschka, Monastir und Florina, eine vierte breitet sich an den Abhängen des Olymps in Verca und Elassona aus. Letztere Gruppe besteht zumeist aus Griechen, die übrigen zumeist aus Bulgaren. Die politische Tendenz ist für Viele nur ein Vorwand zum Raub und zur Plünderung. Das Seraskierat hat 23 Bataillone regu­läre Truppen und 5 Batterien zur Bekämpfung des Auf­standes aufgebracht. In den letzten Tagen haben fort­gesetzt Ministerkonseils in Betreff der griechischen Frage und des definitiven Friedensvertrages mit Rußland statt­gefunden. In Bezug auf die griechische Frage ist man ge­neigt, mit Griechenland in Betreff der Grenzrektifikation bald in Unterhandlung zu treten. Bezüglich des definitiven Friedensvertrages mit Rußland wird auf der Pforte ein Vertragsentwurf ausgearbeitet, welchen man dem russischen Botschafter, Fürsten Lobanoff, vorlegen will. Unter dem Vorsitze Karatheodory Paschas ist eine Kommission einge­setzt worden zur Ausarbeitung von Reformentwürfen für alle Provinzen der europäischen Türkei, welche von dem Berliner Vertrage nicht direkt berührt werden. Im Uebrigen sollen die von Midhat Pascha in Syrien einzuführenden Reformen auch als Ausgangspunkt der Reformen für das ganze türkische Reich dienen. Aus Belgrad: Die inter­nationale Kommission in Vranja dürfte die Regelung der Grenzen zwischen Serbien einerseits und Bulgarien und der Türkei andererseits längstens in zwei Wochen beendigt haben. Die hiesige bischöfliche Synode hat ihre Arbeiten zum Abschluß gebracht. Die in Betreff der griechischen Kirche in Bosnien und der Herzegowina angeregte Frage wurde von der Tagesordnung abgesetzt, und die Synode von Karlowitz hierfür eventuellen Falles als die kompetente Behörde bezeichnet.

Pesth, 16. Nov. Die heutigen Morgenblätter be­sprechen die gestrige Rede des Ministerpräsidenten Tisza im Abgeordnetenhause. DerPesther Lloyd nennt die­selbe eine That, welche die Ueberzeugung wachrufen werde, daß Oesterreich=Ungarn sich seiner wahren Interessen im Orient und seiner Machtstellung bewußt sei.Nemzeti Hirlap sieht den Schwerpunkt in der Erklärung, daß nicht eine einzige Macht die zukünftige Gestaltung des Orients in den Bereich ihrer Omnipentenz ziehen dürfe.Ellenoer bezeichnet die Rede weniger als Enthüllung, denn als eine von bekannten Thatsachen ausgehende mächtige Argumen­tation. Die oppositionellen Blätter sind mit der Rede un­zufrieden und erblicken in der Politik der Regierung ein Paktiren mit der Machtausbreitung Rußlands.

Italien.

* Der ganz kürzlich abgehaltene Katholiken=Kongreß zu Bergamo sprach sich u. A. entschieden für die energische Unterstützung der katholischen Presse aus und tadelte das Verhalten so vieler lauen Katholiken, welche die kirchen­feindlicheliberale Presse noch immer durch Abonne­ments unterstützen. Man solle namentlich mit Nachdruck an ösfentlichen Orten, Castz, Eisenbahnen, nur katholische

Zeitungen fordern, außerdem aber dieselben durch Mit­theilung von Nachrichten und Informationen unterstützen.

Großbritannien.

* London, 18. Nov. Aus Berlin wird derMor­ning Post gemeldet: Man behauptet hier, daß die russische Regierung in vertraulicher Weise ihre guten Dienste zur friedlichen Beilegung des Streites zwischen England und dem Emir angeboten, die englische Regierung jedoch das Anerbieten zurückgewiesen habe, da Fragen zwischen Eng­land oder Indien und Afghanistan die fremden Mächte nichts angehen.

* DemDaily=Telegraph wird unterm 13. d. aus Peschawur berichtet: Der Emir hat soeben 3000 Gewehre unter den Ghilzis= und Kunaris=Stämmen vertheilen lassen. Diese Nachricht kommt aus authentischer Quelle und wird dahin ausgelegt, als ob der Emir in Betreff von Jellalabad und Ghuzni Besorgnisse hege. Auch wird hier­mit die jüngste Meldung von der Feindseligkeit dieser Stämme gegen den Emir widerlegt. Die Afridie=Haupt­linge fallen von dem Emir ab und kommen mit dem Ver­sprechen der Neutralität zu uns. Die hiesige Eingebornen­Meinung legt diesem Umstande großen Werth bei, weil sie glaubt, daß die britische Armee der regulären afghanischen Streitmacht sehr leicht den Garaus machen kann. Der Vicekönig wird am 19. d. in Lahore erwartet, um die Antwort des Emirs auf das Ultimatum entgegenzunehmen.

* Dem Vernehmen nach soll Angesichts der ernsten Lage der Dinge in Afghanistan und der drohenden Wahr­scheinlichkeit eines Krieges, ein in hohem Grade einfluß­reiches Comite in Bildung begriffen sein, zum Zwecke der Erlangung eines Ausspruches der öffentlichen Meinung zu Gunsten einer sofortigen Einberufung des Parlaments. Lord Lawrence hat den Vorsitz des Comites und das Par­lamentsmitglied Mr. Fawcett die Vize=Präsidentschaft übernommen. Eine Denkschrift soll sofort im Lande ver­breitet werden; ferner soll der Premier ersucht werden, in möglichster Bälde eine Deputation zu empfangen behufs Ueberreichung der Denkschrift. In dieser Denkschrift heißt es, die Petenten hätten mit Bestürzung vernommen, daß dem Emir von Afghanistan eine Botschaft zugeschickt worden sei, welche eine günstige Antwort bis zum 20. d. unter Androhung der sofortigen Kriegserklärung verlange. Die auf die Angelegenheit bezüglichen Erklärungen seien widersprechender und mit einer einzigen Ausnahme nicht offizieller Natur gewesen. Große Aufregung sei anfänglich durch einen scheinbar autorisirten Bericht hervorgerufen worden, demzufolge die Mission mit der größten Unhöflich­keit zurückgewiesen und Major Caragnari mit dem Tode bedroht worden sein sollte; diese Berichte hätten sich spüter als durchaus unwahr erwiesen. Man habe ferner be­hauptet, daß die Antwort des Emirs auf ein vizekönig­liches Schreiben in höchstem Grade insolent gelautet habe; es sei Grund vorhanden, diese Behauptung in Zweifel zu ziehen, um so mehr, als besagte Antwort niemals ver­öffentlicht worden sei. Die einzige offizielle Mittheilung beziehe sich auf die Politik der Regierung, die Nordwest­Grenze Indiens zu einer scientivischen zu berichtigen. Jedes Vorschieben dieser Grenze sei aber von den höchsten Civil= und Militär=Autoritäten Indiens verurtheilt wor­den und überdies mit den Prinzipien der Gerechtigkeit un­vereinbar. Am 17. August d. J. habe die Regierung die umgehende Vorlage von Schriftstücken über die Central= asiatischen und afghanischen Fragen zugesagt; diese Pa­viere seien heute noch nicht veröffentlicht worden. Große Ausgaben seien bereits gemacht worden, größere stehen be­vor, wenn die Regierungspolitik weiter geführt werde. Habe das vereinigte Königreich dafür aufzukommen, so seien diese Ausgaben ohne Bewilligung des Parlaments gemacht worden; falle diese Verpflichtung Indien zu, so fehle die Einwilligung des Conseils des Staatsministers für Indien. Die Petenten protestiren daher gegen alle weiteren Schritte in der Verfolgung einer Politik, die ihnen unpolitisch und ungerecht zugleich erscheint, bevor die Nation die vollsten Informationen erhalten und besagte Politik durch ihre Vertreter gebilligt hat; die Petenten verlangen unter diesen Umständen die sofortige Einberufung des Parlaments.

London, 16. Nov. Wie dieMorningpost wissen will, würde die von der englischen Regierung beabsichtigte Rektifizirung der Nordwestgrenze Indiens die permanente Beschützung Quettas und Djellalabads umfassen, sowie die Anstellung britischer Residenten in Kabul, Kandahar und Herat im Gefolge haben.

Dänemark.

Kopenhagen, 16. Nov. Der Herzog von Cumber= land wurde bei seiner gestern Abend erfolgten Ankunft vom König, dem Kronprinzen und dem Prinzen Waldemar auf dem Bahnhofe empfangen und reiste alsbald mit den­selben nach dem Residenzschlosse Fredensborg weiter.

Amerika.

Milwankee, 23. Okt. Der laufende Monat, welcher Irland seinen Cardinal Cullen und Frankreich seinen ge­feierten Bischof Dupanloup verlieren sah, hat auch zwei treffliche Bischöfe der Vereinigten Staaten in's Grab sinken sehen. Am 10. ds. Mts. starb in New=York der erst 45jährige Bischof von Hartford, Msgr. Thomas Galberry, und gestern zu Columbus, im Staate Ohio, der unter unsern Bischöfen durch Gelehrsamkeit und sehr erfolgreiche Thätigkeit hervorragende Bischof Rosecrans, ein Bruder des berühmten, eben in Californien stehenden Generals gleichen Namens. Bischof Galberry, welcher im Jahre 1833 in Irland geboren wurde, war Augustiner= eremit, und vor seiner Erhebung auf den Bischofsstuhl von Hartford in Connecticut Provinzial seines Ordens in dem großen Kloster zum hl. Thomas von Villanova, in der Erzdiöcese Philadelphia, mit welchem auch eine philo­sophisch theologische Lehranstalt der Augustiner verbunden ist. Bischof Galberry war, da er am 12. Februar 1875 präconisirt wurde, noch nicht vier Jahre an seiner Diözese, welche in den 34 Jahren schon vier Bischöse durch den Tod verloren hat. Msgr. Rosecrans war der erste Bischof des im Jahre 1868

errichteten Bisthums Columbus; allerdings war er schon im Jahre 1862 als Coadjutor des hochbetagten, schon im 46. Jahre seiner bischöflichen Verwaltung stehenden Erz­bischofs Purcell von Cincinnatti zum Bischofvon Pompe­jopolis in part. inf. geweiht worden; indessen wurde er nach Errichtung des Bisthums Columbus im März 1868 dorthin trausferirt und erwarb sich die Ver­ehrung und Liebe seiner Diözesanen in seltenem Maße. Dieses noch junge Bisthum, für welches der in der Pro­paganda gebildete erste Bischof seine ganze Kraft einsetzte, zählt heute schon 60 Priester, an 80 Kirchen, 40 Kapellen und Stationen, hat ein von über 20 Zöglingen besuchtes Clericalseminar, mehrere männliche(besonders Domini­kaner) und weibliche Orden und eine Bevölkerung von 65,000 Seelen. Die Diözese Hartford hat etwa 100,000 Seelen mehr, an 100 Kirchen, 70 Kapellen, 80 Priester und 50 noch studirende Kleriker. Der hochw. Bischof von La Crosse, Michael Heiß, ist zum Coadiutor des Hochwürdigsten Herrn Erzbischofs Henni von Milwaukee ernannt worden. Msgr. Heiß ist, wie dieEichstädter Volksztg. berichtet, gebürtig aus Pfahldorf bei Kipfen­berg, wurde in Eichstädt zum Priester geweiht und ging dann als Missionär nach Amerika. Seit langer Zeit wirkt er daselbst, vorerst als Begründer und Vorstand des großen Seminars in Milwaukee(Salasianum), das in ganz Nordamerika in hohem Rufe steht, und dann nachmals als Bischof von La Crosse.

Amtliche Nachrichten.

Berlin, 16. Noobr. Der Staatsprokurator Dahmen in Simmern ist an das Landgericht in Coblenz versetzt.

Der Kreisgerichtsrath Gockel in Soest ist gestorben.

Neueste Nachrichten.

Berlin, 16. Nov. S. M. Glattdecks=Korvette Nymphe, 9 Geschütze, Kommandant Korv.=Kapt. Sattig, ist am 23. Oktober c. von Rio de Janeiro nach Sau Se­bastian in See gegangen. S. M. Dampfkanonenboot Wolf, 4 Geschütze, Kommandant Kapitän=Lieutenant Becks, ist am 12. d. von Sheerneß nach Malta in See ge­gangen.

Lokal=Nachrichten.

Aachen, 19. Nov. Bei der letzten großen Ausstellung des Landwirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen erhielten ferner Herr M. Schebben von hier Medaille und Diplom für seine amerikanischen Widderkaninchen und Herr P. Lengersdorf von der Rothen Erde eine Anerkennung für französische Kaninchen,

Provinzielle Nachrichten.

Köln, 15. Nov. Mit dem 22. November wird. laut der Kölnischen Volkszeitung, die für den Ankauf von Kunstwerken für die Dombau=Lotterie gebildete Kommission im Museum Wallraf=Richartz zusammentreten und mit der Auswahl geeig­neter Gegenstände beginnen. Im Ganzen hat bisher der Vor­stand des Central=Dombau=Vereins für die stangehabten drei­zehn Dombau=Lotterieen 1163 Kunstwerke angekauft, und darauf eine Summe von 810,000 Mark verwandt, welcher Betrag sich auf die Künstler der nachstehenden Städte, wie beigesetzt, ver­theilt. Düsseldorf M. 461.777, München 149.306, Berlin 56.537, Köln 49.148, Karlsruhe 18,683, Wien 13,630, Weimar 13.227, Stuttgart 11.625, Cleve 6300, Dresden 4395, Hannover 3708, Frankfurt a. M. 2178, Kreuznach 2250, Rom 2100, Bonn 1985, Hamburg 1985, Kassel 1890, Mainz 1200, Breslau 1050, Schwerin 1050, Baden=Baden 900. Deutz 950. Königsberg 678, Cronberg 600, Gotha 510, Burtscheid 150, Selow 400, Triest 400, Nürnberg 360, Altora 250. Danzig 200, Darmstadt 80. Für die bevorstehende vierzehnte Dombau=Lotterie, deren Ziehung auf den 9. Januar k. J. angesetzt ist, sollen Kunstwerke von

lebenden deutschen Künstlern im Betrage von M. 60,000 er­

Dem Vernehmen nach hat die Bergisch­zu Deutz das Hotel Prinz Karl für

worben werden.

Köln, 15. Nov.

Märkische, Eisenhahn zu. Deuß das Hotel Prinz

270,000 M. angekauft. Es dürfte bei dieser Erwerbung das Projekt, die Bahnen weiter aufwärts und unter Erbauung einer festen Brücke über den Rhein weiter auf das linke Ufer zu füh­ren, mindestens eben so viel ins Auge gefaßt sein, als das­jenige, nach welchem der Personen=Bahnhof ins Hotel Belle=vue verlegt wird.

Vermischte Nachrichten

Berlin, 15. Nov. Ein Rabbiner darf nichttreife essen! Um dieses alte talmudische Gebot handelte es sich gestern in einem gegen diejüdische Presse, resp. deren Redakteur Selig­mann Meyer gerichteten Prozeß wegen Beleidigung des Rabbiners Dr. Eman Schreiber. Als letzterer von der Gemeinde in Bonn zum Prediger gewählt worden war, erschien in derJüdischen Presse eine Korrespondenz vom Rhein, in welcher gegen dessen Wahl protestirt und demselben Uebertretung der jüdischen Speise­gesetze, wissenschaftliche Unfähigkeit 2c. vorgeworfen wurde. Der Angeklagte stellte nun seinerseits unter Beweis, daß der Dr. Schreiber auf der Reise nach Elbing in einer Bahnhofsrestau­rationBouillon genossen habe, die in keiner Weise als koscher gelten könne, daß er sich heimlich aus seiner Stellung in Westfalen entfernt, seine Probepredigt abgeschrieben, den Talmud falsch übersetzt habe 2c. 2c. Der Gerichtshof beschloß, den angebotenen Beweis zu erheben und die Sache bis dahin

* Wie wunderbar der Zusall zuweilen spielt, erhellt recht

deutlich aus dem nachstehenden Falle. Ein Berliner Schuh­machergeselle ist trotz redlichen Strebens durch die schlechten Zeitverhältnisse mit seiner Familie in bittere Noth gerathen und wußte schließlich nicht mehr aus noch ein. Da starb vor vier Wochen in einem hiesigen Krankenhause seine einzige Schwester und händigte ihm kurz vor ihrem Ablebrn ihre ganze Hinter­lassenschaft, bestehend in 25 Mark, einigen Kleidungsstücken, einer Uhr und einem Viertelloos zur sächsischen Lolterie ein. Der arme Schuster, der noch nie in der Lottcrie gespielt hat, hörte kaum, daß er das Loos ja verkaufen könne, als er das­selbe in mehreren Restaurationenwie sauer Bier ausbot. Schließlich bot ihm ein Agent 30 Mark dasür er verkaufte es gern und eilte, um eine für seine Verhältnisse nennenswerthe Summe reicher, zu seiner darbenden Familie. Nicht wenig er­staunt war der biedere Mann, als am Mittwoch der Agent in

seine in der Ackerstraße belegene bescheidene Wohnung trat und ihm 15 Hundertmarkscheine auf den Tisch legte. Das Loos war in der verflossenen Woche mit 15,000 Mark gezogen worden, und der Käufer ist so edelmüthig gewesen, den Gewinn mit Demjenigen, der ihm das Loos aus Noth verkauste, zu theilen.

* Das Ecce-homo-Bild Ihrer Maj. der Kaiserin. Die .=.=. hat in Nr. 253 mit Recht die DVC wegen ihres Klagegeschreies über die Festgabe der Kaiserin an den Fürst­bischof Förster an den Pranger gestellt. Ob Ihre Majestät bei Auswahl gerade dieses Medaillons eine symbolische Bedeutung beabsichtigte, wird Niemand etwas angehen. Thatsächlich steht aber fest, daß es nicht das erste Mal ist, daß Ihre Maj. ein Ecce-homo-Bild geistlichen Personen huldvoll gewidmet hat. Längst vor dem Culturkampfe widmete die Kaiserin ein schönes in Bronce getriebenes Ecce-homo-Bild der Marienkirche in Aachen, welche o Graus von den Jesuiten bedient wurde. Täglich hatten, haben noch die dort celebrirenden Priester es vor sich, da es in schöner Marmoreinfassung nebst auf Ihre Maj. sich beziehende Inschrift über dem vorschriftsmäßigen