Nr. 113.
Bonn, Sonntag den 25. April 1870.
Grgan für das katholische deutsche Bolk.
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Die Deutsche Reichs=Zeitung erscheint täglich, an den Abends, an Sonn= und Festtagen
für die Petitzeile oder deren Raum 15 R Pf.(1 1/ Sgr.).
Deutschland.
:: Berlin, 23. April. Die heutige Sitzung des Abgeordztenhauses war eine so kurze, wie sie wohl selten vorgekommen z. Das Haus genehmigte in dritter Berathung den Gesetzent
purf wegen Uebertragung der Auseinandersetzungsgeschäfte inner
halb des Justizsenates zu Ehrenbreitstein an die Generalcommissiound Kassel und verwies den Entwurf eines Ge
setzes detr. die Regelung der staatsrechtlichen Stellung des fürst sichen Hauses zu Sayn-Wittgenstein=Berleburg an eine Commission. Die äbrigen Gegenstände der Tagesordnung sind von geringem algemeinen Interesse.— Zu meinem Berichte über die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses in Betreff des Dotationsgesetzes
trage ich noch nach, daß seitens der Centrumsfraction durch den ##bg. Dr. Röckerath der Antrag gestellt worden war, es sollen die den einzelnen Provincialverbänden zu gewährenden Jahresrenten von Jahr zu Jahr um 25 Procent erhöht werden, welcher innerhalb der betreffenden Verbände an directen Steuern gegen das
Jahr 1875 mehr einkommt. Es liegt diesem Antrage nicht bloß die Erwägung zu Grunde, daß durch die Vertheilung der Jahres
rente nach dem Maßstabe von„Land und Leuten", d. i. nach
Flächeninhalte und der Bevölkerungsziffer, manche Provinzen,
namentlich auch die beiden westlichen, benachtheiligt werden, sondern insbesondere auch die, daß gegenüber der von Jahr zu Jahr wachsenden Last der den Provincialverbänden auferlegten Verpflichtungen die ihnen gewährte Jahresrente gleichfalls eine wachsende sein müsse. Dr. Röckerath begründete den Antrag in einer längeren Darlegung; aber die Majorität fand kein Gefallen an dem
selben und stimmte gegen ihn. Auch verdient noch ein Antrag des Abgeordneten für Hagen nachträglicher Erwähnung. Richter scheint geringe Sympathie zu haben für die gegenwal###. Provinciallandtage der Rheinprovinz und Westfalens. Er hatte deshalb den Antrag gestellt, es solle die Verwaltung der den Provincialverbänden von Westfalen und der Rheinprovinz überwiesenen Jahresrenten, Fonds, Institute und Straßen bis zum Inkrasttreten einer neuen Provincialordnung für diese Provinzen durch den Staat auf Kosten der Verbände geführt werden unn der Maßgabe, daß diejenigen Beträge, welche von den gedachten Sum
men im Interesse der Verbände für die Zwecke dieses Gesetzes nicht zur Verwendung gelangten, für Rechnung der Verbände zinsbar angelegt würden. Dem westfälischen Abgeordneten secundirte in seinen Angriffen auf die Provinciallandtage von Westfalen und der Rheinprovinz der neugewählte Abgeordnete für Elderfeld, Stader; es bekämpfte ihn aber der Abg. Nasse und der Regierungscommissar Persius, welch' letzterer die Ansicht aussprach, daß die rheinisch= westfälischen Landtage ein solches Mißtrauensvotum nicht verdienten, und andererseits es nicht begreiflich fand, warum,
wenn es sich bloß um die Zusammensetzung der Landtage handele, nicht dasselbe auch wegen der Provinzen Hannover und SchleswigHolstein beantragt worden. Auch der Richter'sche Antrag fiel bei der Abstimmung durch.
* Berlin, 24. April. Die scharfe Sprache der officiösen
Presse gegen Belgien dauert nicht blos an, sondern sie steigert sich. Es ist nicht uninteressant, zu beobachten, schreibt das „Frankf. Journal“ welchen Gang die officiösen Angriffe nehmen. Begonnen werden sie in der„Kölnischen Zeitung“, dann setzt die hiesige„Post“ sie sort, und je nachdem erfahren sie eine Unterstützung oder ein Dementi durch die„Nordd. Allg. Ztg., bezw. durch die Provinzial=Correspondenz. Mit allen Alarm=Artikeln der letzten Monate wurde in dieser Weise verfahren, und regelmäßig erfolgten die Publicationen sowie deren Bestätigung bezw. Ableugnung in der angegebenen Reihenfolge. Ehe der„Krieg in Sicht" war, wurde die„Kanzler=Krisis" wiederholt von den genannten Organen in Scene gesetzt und in Abrede gestellt. Die officiöse Preß=Leitung kann auf das Rascheste via Köln sich bedienen lassen, weil ihr ein besonderer Draht zur Verfügung steht; das Beneficium einer aparten Draht=Verbindung von hier nach der ersten Stadt des Rheinlandes erwirbt man sich nicht ohne Gegenleistungen, und so ist die Preß=Leitung in der WilhelmsStraße im Stande, sich jetzt freier zu bewegen, als früher. Sehr Bieles, was von Wien oder von Paris oder von Brüssel datirt ist, kann bequem hier geschrieben und per Draht expedirt werden, und so macht die officiöse Publicistik Fortschritte, ohne daß das große Publikum ahnt, wie die Dinge sich eigentlich verhalten.
Erst kommt der Fühler, dann die Bearbeitung und Begründung, dann das Urtheil; es fällt, je nachdem, bestimmend oder rectifiarend aus. Wichtig ist, daß Alles, was wir an Sensationellem zu hören bekommen, einer und derselben Quelle entstammt, und wird nicht immer gut, so wird doch sehr rasch gearbeitet, so rasch, daß die Meisten gar nicht wissen, woher plötzlich der Lärm oder woher plötzlich nach geräuschvoller Mobilmachung die Abkustung auf der ganzen Linie kam.— Gestern ist der vorläufige Entwurf eines Reichs=Eisenbahngesetzes erschienen. Derselbe umfaßt 60 Artikel in 5 Abschnitten. Die Grundbestimmung des Gesetzes, Artikel 1. lautet:„Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auf allen Eisenbahnen im Deutschen Reiche Anwendung, auf welchem im öffentlichen Verkehre Personen oder Güter gegen Entgelt mittels Dampfkraft befördert werden." Der Entwurf ist nicht von Motiven, wohl aber von kurzen„Bemerkungen" begleitet.—
In der Justiz=Commission des Abgeordnetenhauses wurde gestern ein Petition der rheinischen Notare um Erhöhung ihres GebührenTariss um 25 pCt. mit 9 gegen 3 Stimmen der Staatsregiekung zur Berücksichtigung mit der Aufforderung überwiesen, noch
in dieser Session einen bezüglichen Gesetzentwurf vorzulegen.
Wie man hört, liegt es in der Absicht, das Auswanderungsbesen auf dem Wege der Reichsgesetzgebung zu regeln. Es werden von in den einzelnen Bundesstaaten strengere Controlen geübt, und namentlich bei Verleihung von Concessionen für Auswandekungs=Agenten die Bedingungen verschärft.— Die„Nordd. A..“ schreibt:
eultramontane und andere tugendsame Blätter haben ihre sittliche EntVenung geäußert über eine Rolle, welche sie dem Legationsrath v. Uebel “: den Recherchen der Brüsseler Polizei über den Kupferschmied Duchesne eeschreiben. Sie machen, wie sich erwarten läßt, über den Namen des v. Uebel mit wenig Witz und viel Behagen ihre Wortspiele. Wir eing n weder ihr Vergnügen verderben, noch erwarten wir, daß sie Aübrige.19 zur Kenntniß ihrer Leser bringen werden. Für das
am 20 Puclicum wollen wir bemerken, daß der Legationsrath v. Uebel
Juli 1873 Brüssel verlassen hat und daß die erste Mittheilung
der französischen Behörden an die deutsche Botschaft in Paris über die
Briefe Duchesne's an den Erzdischof vom 14. September desselben Jahre datirt ist.“(Bergl. unter Brüssel.)
Zufolge Meldungen in verschiedenen Blättern, anscheinend aus Regierungskreisen, würde der belgische Zwischenfall als im Wesentlichen beendigt betrachtet. Die Bestätigung dieser Angabe wird abzuwarten sein. Weiterhin heißt es in jenen Meldungen, eine Berufung an die Garantiemächte behufs Verständigung über specielle Maßnahmen im Sinne der deutschen Auffassung oder gar Conferenzvorschläge ständen keineswegs in Aussicht.
Die Zeiungen brugen vrszieden Angaben über den Juahzall des Schreibens, welches der Kaiser an den König von Italien gerichtet hat.
Aus officiöser Quelle wird nun mitgetheilt, daß diese Angaben insoweit richtig sind, als sie melden, daß der Kaiser in den freundlichsten Ausdrücken sich über den Besuch des Kaisers von Oesterreich in Italien ausspricht, die Unmöglichkeit bedauert, seinen Plan eines Besuches schon jetzt zur Ausführung zu bringen, und die Hoffnung ausgedrückt, diesen Besuch sobald als möglich abzustatten. Unrichtig aber ist, wenn behauptet wird, es se bereits ein Zeitpunkt— der Monat Mai— für die Ausführung des Planes in dem Briefe angedeutet worden.— Die im Culiusministerium ausgearbeitete Vorlage eines Klostergesetzes ist am verflossenen Freitag im Staatsministerium zur Berathung und Annahme gelangt. Dieselbe konnte daher erst am Sonnabend in das Cabinet des Kaisers gelangen, also nicht zeitig genug, daß die allerhöchste Ermächtigung vor der Abreise des Kaisers erfolgen konnte. Indeß wird diese, officiöser Mittheilung zufolge, in der nächsten Zeit von Wiesbaden aus erwartet. Eben so ist die Vorlage des Sperrgesetzes bei Sr. Majestät durch einige formelle Erfordernisse verzögert worden. Auch die Vollziehung dieses Gesetzes erwartet man in den nächsten Tagen von Wiesbaden aus... g. waczie i
Der von der„Nordd. Allg. Ztg.“ publicirte Rotenwechser zuoischen Berlin und Rom aus dem Jahre 1871 lautet:
ve1) Telegramm des Reichskanzlers vom 17. April 1871 an den Tauffkirchen. Rom:„Erwähnen Sie, ohne Initiative zu nehmen, in gelegentlichen Gesprächen, daß die wenig tactvolle Art, in der die constituirte katholische Reichstagsfraction ihr aggressives Vorgehen gegen das neue Reich und seine Regierung in Seene gesetzt hat, dem heiligen Stuhle die Sympathieen in Deutschland mehr zu entfremden und die Spar
2) Telegramm des Grafen Tauffkirchen an den Reichskanzler d. d. Rom, den 21. April 1871:„Cardinal Untonelli erklärte mir, daß er die Haltung der katholischen sogenannten Centrumsfraction im Reichstage als tactlos und unzeitgemäß mißbillige und beklage.“
3) Bericht des Grafen Tauffkirchen d. d. Rom, den 10. Mai 1871:
Zur Ergänzung meiner am 21. v. M. telegraphisch berichteten Unterredung mit Caroinal Antonelli dient, daß mir mein College N.(folgt der Name eines Vertreters einer katholischen Macht) heute mitgetheilt hat, der Papst habe ihm gegenüber das Auftreten der Katholikenpartei im Reichstage als inopportun und unpractisch bezeichnet und beklagt. Diese Mittheilung erfolgte, ohne daß ich dem Collegen von meiner Unterredung mit Antonelli gesprochen, und es folgt hieraus, daß das trop de zele der deutschen Ultramontanen hier nachträglich mißbilligt wird.“
Es ist nun längst bekannt, schreibt dazu die„Köln. Volkszig.“ daß die in Rede stehenden Aeußerungen des Papstes und des Cardinals Antonelli zu einer Zeit gemacht wurden, als der hl. Vater und sein Staats=Secretair über die einschlagenden Verhältnisse noch schlecht unterrichtet waren, und daß jene Aeußerungen demnächst eine gründliche Modification erfuhren, als das Oberhaupt der katholischen Kirche und Cardinal Antonelli eine bessere Wissenschaft von der Richtung und den Bestrebungen der CentrumsFraction erlangt hatten. Doch dies nur beiläufig. Von ungleich größerem Interesse ist die Thatsache, das die„Nordd. Allg. Zig.“ heute zum ersten Male amtlich festgestellt, daß unser leitender Staatsmann im Jahre 1871 noch das gewünscht hat, was er der Centrums=Fraction zum Vorwurf macht: daß dieselbe nämlich nach Befehl des Papstes stimme. Dieser Vorwurf ist nunmehr als durchaus unbegründet constatirt, da ja aus dem dargelegten Meinungsaustausch zwischen zwei verschiedenen Diplomaten und dem Papste nebst dem Staats=Secretär sich die volle Unabhängigkeit der Centrums=Fraction vom Papste ergibt.
„Hirsch's Tel.=Bur.“ meldet:„Ueber die Verhandlungen, welche zwischen den Mächten des Drei=Kaiser=Bundes, betr. die künftige internationale Stellung des Papstes gepflogen worden sind, verlautet nachträglich, daß Rußland und Oesterreich es zur Zeit für nicht opportun gehalten haben, dieser Frage näher zu treten; die deutsche Regierung hat nun auch diese Frage für die nächste Zeit fallen lassen.— Eine Entrevue unseres kronprinzlichen Paares mit dem Kronprinzen von Italien kann als aufgegeben betrachtet
werden." 6im24- 9
Der vielbesprochene Proceßz gegen die Haupimaravvir der Berliner „Officiersmacher“ kam dort am Dinstag vor der vierten Deputation des Criminalgerichts zur öffentlichen Verhandlung. Angeklag: sind die Träger der bekanntesten Namen der Berliner Wechselbörse; ihr Sündenregister zeigt, daß die Thätigkeit auf dem schlüpfrigen Parquet der PseudoNächstenliebe mit mancherlei Fährlichkeiten verknüpft ist. Die Anklageschrift constatirt, daß der Kaufmann Karl August Wilhelm Otto, der sich dereinst brüstete, vermöge der in seinen Händen befindlichen Ehrenscheine die Officiere der ganzen preußischen Armee deeimiren zu können, bereits wegen Betruges und Theilnahme an einer Unterschlagung bestraft ist; der Uhrmacher Otto Mellenthin ist bereits wegen Betruges, Unterschlagung und Urkundenfälschung, der Kaufmann Friedrich Wilhelm Geidies wiederholt wegen Betruges, Unterschlagung und Meuterei; der Kaufmann Franz Hugo Hermann Geitzer wegen wiederholter Unterschlagung und Urkunden
fälschung; der Buchbinder Karl Heinrich Lehn wegen wiederholter Unterschlagung und Wechselfälschung bestraft. Die Angeklagten werden sämmtlich der Unterschlagung von Wechselvaluten resp. der Theilnahme daran und der Hehlerei angeklagt. Was den Angeklagten zur Last gelegt wird, ist die alte leidige Geschichte von dem Leichtsinn und der Verführung junger Officiere und Officiers=Aspiranten. Durch die Commissionäre werden die jungen Leute erst zur Contrahirung unbedeutender Verbindlichkeiten veranlaßt, die sich sehr bald durch das Damno von 40—50 pEt. per drei Monat zu ganz bedeutenden Wechselschulden emporschnellen. Ist die Summe erst einmal zu einem namhaften Betrage angewachsen, so ist der Officier vermöge der Ehrenscheine, ohne welche diese Sorte von „Kaufleuten" kein Geschäft abschließt, widerstandslos in die Hände der Blutsauger geliefert und muß über sich ergehen lassen, was die Herren beschließen. In der Verhandlung kamen Fälle zur Sprache, in denen auf ein Officieraccept von 1000 Thalern 175 Thaler baar und ein Paar werthlose Wechsel gegeben wurden, ohne daß der Acceptant die Annahme dieser schnöden Valuta verweigern konnte. Noch öfter aber wurde überhaupt keine Valuta gezahlt, der Commissionär theilte sich mit dem„Geldmanne“ den Raub, und der Officier mußte, nur zu häufig unter Verlust seiner Charge, das Accept voll einlösen, wenn nicht seine Anverwandten für ihn eintraten und eine Regulirung bewerkstelligten. Die sehr verwickelte Beweisaufnahme beruhte seitens der Angeklagten fast ausschließlich auf dem Grundsatz:„Ich bestreite Alles und erwarte den Gegenbeweis“, wodurch die Aufgabe des Gerichtshofes eine äußerst schwierige wurde.— Der Gerichtshof setzte die Verkündigung des Urtheils auf Dinstag den 27. April, Vormittags 9 Uhr, aus.
Berlin, 22. April. Das Dotations=Gesetz hätte nun auch die 2. Zone passirt; ob es in seiner jetzigen Gestalt den Provinzen, namentlich der Rheinprovinz großen Nutzen gewähren wird, wollen wir abwarten. Ich habe Ihnen schon früher mit
getheilt, was mit dieser winzigen Quote, welche auf unsere Provinz entfällt, Alles geleistet werden soll. Der ganze Apparat der Selbstverwaltung besteht lediglich darin, den Herren Ministern eine unbequeme Last von den Schultern zu nehmen und sie den einzelnen Provinzen aufzubürden, mit dem Motto: nun sehet, wie Ihr fertig werdet! Der einzig richtige Antrag des Abg. Dr. Roeckerath, daß mit den wachsenden Steuern auch die Dotation in Zukunft prozentmäßig gesteigert werden soll, wurde nicht allein vom Regierungs=Commissar als unannehmbar erklärt, der sogar die Zurückziehung des ganzen Gesetzes event. in Aussicht stellte, nein, auch der Abg. Miquel trat mit aller Entschiedenheit dagegen auf. Man sieht daran deutlich, wie der Provinzial=Partikularismus auch bei den National=Liberalen noch eine große Rolle spielt. Hannover wird durch das Amendement Miquel augenscheinlich am besten gestellt, der Mann hat nun erreicht, was er will, seine Heimath glorifizirt ihn als einen großen Mann. Aber nun auch der Rheinprovinz und Westfalen durch Ann ihme des Roeckerath'schen Antrages ein Aequivalent zu bieten, fällt den Herren nicht ein, sondern da werden fadenscheinige Redensarten gebraucht um ja nicht dem Antrage näher zu treten, sie merken und wissen wohl, daß die beiden westlichen Provinzen die einzigen sind, die im Steuerzahlen im stetigen Wachsthum bleiben, darum wäre der§ 29a für die
beiden Provinzen vom großen Nutzen gewesen.— Damit nun nicht der Abg. Roeckerath dem Miquel gehörig den Text lesen
konnte, brachte Heiliger den Schlußantrag ein.
m Straßburg, 24. April. In der Sitzung vom 5. d. kam ein interessanter Fall vor das hiesige Handelsgericht: es handelte sich um eine Schadenersatzklage eines hiesigen altdeutschen Tabakfabrikanten gegen die Verwaltung von Elsaß=Lothringen. Wie bekannt haben sich seit—4 Jahren zahlreiche Klagen des Tabakhandels und der Tabakindustrie über den Betrieb der vormaligen kaiserlichen Tabak=Manufaktur durch die reichsländische Verwaltung, trotz der Aufhebung des Tabakmonopols vernehmen lassen. Daß die französische Regierung eine eigene Tabak=Manufaktur betrieb, sagten unsere zahlreichen nach dem Kriege herübergekommenen deutschen Tabakfabrikanten und Tabakhändler, das versteht sich, da die französische Regierung den alleinigen Tabaksmonopol hatte, das versteht aber sich nicht mehr unter der deutschen Regierung, wo der Tabaksmonopol aufgehoben worden. Herr Tabaksfabrikant Hornemann hat nun einen Prozeß in dieser Sache gegen die Verwaltung von Elsaß=Lothringen angestrengt. Gestern wurde das Urtheil gefällt, welches den Tabakfabrikanten mit seiner Klage abweist und denselben zu den Kosten verurtheilt. Es wird dieser Spruch viel böses Blut unter den hiesigen Tabakfabrikanten machen und es ist zu fürchten, daß die schon passabel große Anzahl von Fallimenten unter dieser Klasse sich noch bei Kurzem vermehren wird. * Stuttgart, 23. April. Das Wolff'sche Bureau verbreitet
togedbe? Tlogenm:
Der„Würtembergische Staatsanzeiger reproducirt eine Correspolldenz der„Kölnischen Zeitung“ aus Stuttgart, in welcher die Ernennung der Stadtpfarrers Schwarz zu Ellwangen zum päpstlichen Hausprälaten als ein Schlag ins Gesicht der Diöcese Rottenburg bezeichnet wird.“
Italien.
Rom, 23. April. In der heutigen Sitzung des Senats wurden mehrere Petitionen von Bischöfen und anderen Geistlichen verlesen, in denen die Bitte ausgesprochen wird, daß der Senat dem Artikel 11 des Recrutirungsgesetzes, welcher auch die Geistlichen der Militärpflicht unterwirft, seine Zustimmung versagen
* Florenz, 23. April. Der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin von Preußen besichtigten gestern die Sehenswürdigkeiten der Stadt und statteten dann der hier weilenden Großfürstin Marie von Rußland einen Besuch ab. Die Frau Großfürstin erwiederte heute diesen Besuch; später wurde General Mezzacapo, der Commandant der hiesigen Garnison, und der Stadtsyndicus
* Aus der Schweiz, 24. April. Das französischer Seits schon dementirte Gerücht von Fouragekäufen in der Schweiz für französische Rechnung(die schweizerischen Eisenbahnen sollten täglich colossale, für Frankreich bestimmte Massen von Heu befördern) kann auch durch positive Thatsachen als unbegründet nachgewiesen werden. Die Schweiz könnte diese Fourage gar nicht liefern, da sie bei dem ganz außerordentlichen Mangel einzelner Gegenden daran dieselbe für sich selbst nöthig hat. Die Köln. Ztg. meldet
Es sind in letzter Zeit außergewöhnliche Quantitäten Heu aus Deutschland in die Schweiz eingeführt in Folge eines Futtermangels, wie solcher seit undenklicher Zeit nicht stattgesunden hat. Die Ursache dieser Ers##nung ist der lange Winter mit den steis wiederkehrenden Nachtfrösten und einem austrocknenden Nordostwind gewesen, der erst seit einigen Tagen nachgelassen hat, so daß das Grünfutter bisher nicht gedeihen konnte und man an vielen Orten der Schweiz den Centner Heu mit 8 Frs. und darüber bezahlen muß.“
Beigten.
Brüssel, 24. April. Französischen Blättern zufolge wäre an das Großherzogthum Luxemburg eine der nach hier datirten analoge Note von Berlin aus gelangt.— Die„Germania
will die Urheberschaft des Vorschlags, die Angelegenheit Duchesne durch Simulation einer Antwort des Erzbischofs von Paris an den attentatslüsternen Kesselschmied weiter auf die Spur zu kommen, auf den gegenwärtigen deutschen Minister=Residenten in Rio de Janeiro, früher in Brüssel, Hrn. v. Uebel, zurückführen können. Sie producirt nämlich einen Auszug aus einem portugiesischen Beiese, der über den Fortgang handle, welche der„CulturKampf“ in Brasilien nimmt, und sich dabei eingehender mit der Person des Herrn von Uebel beschäftige. Die betreffende Stelle lautet in der„Germania“:„... Hr. v. Uebel wurde in angemessener Weise nach Rio de Janeiro befördert. In vertrauten Kreisen wußte man, wie dies zuging. Da haben Sie die Lösung des Räthsels: Eines Tages machte Hr. v. Uebel in Abwesenheit des Hrn. v. B(alan) dem Polizei=Director Hrn. v. B(erden) in Brüssel seine Auswartung und überreichte letzterem einer ar eblichen Brief des Erzbischofs von Paris an Duchesne, mit welchem er ein gewisses Einverständniß verrieth; er forderte zugleich ein mehr energisches Vorgehen der Polizei in dieser Sache. Der Polizei=Director zögerte und machte seinen Besuch darauf aufmerksam,