Nr. 151.

6. Jahrgung

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Bonn, Mittwoch den 6. Juni 1877.

Organ für das katholische deutsche Folk.

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* Die

III.

Nach Anordnung des göttlichen Heilands gebührt die reli­giöse Unterweisung und Erziehung wie aller Menschen, so auch der Kinder, ausschließlich denen; welche er zu Nachfolgern seiner ersten Jünger berufen hat, oderz wie wir uns kurz auszudrücken pflegen, der Kirche. Die von Gott gegründete Ordnung ver­letzt demnach, wer es unternimmt der Thätigkeit der Kirche auf diesem Gebiete Schranken zu setzen oder in irgend einer Weise in die Ertheilung des religiösen Unterrichts und in die religiöse Erziehung, sei es bei den Erwachsenen oder bei den Kindern, einzugreifen. Ohne Anschluß an die Kirche sind selbst die Eltern nicht berechtigt, ihren eigenen Kindern den religiösen Unterricht zu ertheilen; denn der Auftrag und die Vollmacht, alle Menschen, demnach auch die Kinder, in den Lehren des Christenthums zu unterrichten, ist ausschließlich der Kirche, das ist deren Vorstehern vom göttlichen Heiland gegeben worden.

Dagegen gebührt alle die natürliche Ordnung der Dinge betreffende Sorge für die Kinder nach natürlichem Rechte den Eltern. Die haben die Pflicht, ihren Kindern, so lange dieselben es selbst nicht können, Nahrung und Kleidung zuverschaffen und ihnen Obdach zu geben. Mit dieser Pflicht haben sie aber auch das Recht dazu, und zwar das ausschließliche Recht, derartig, daß sie befugt sind, die von einem dritten ihren Kindern gebo­tene Nahrung, Kleidung, Wohnung zurückzuweisen; und wollte Jemand es sich herausnehmen, den Eltern Vorschriften darüber zu machen, welche Nahrung, welche Kleidung oder was für ein Obdach sie ihren Kindern geben sollten, so würde Jedermann darin einen ungerechtfertigten Eingriff in das natürliche Recht der Eltern erkennen. Nur, wenn jegliche Nahrung, jegliche Kleidung und jegliches Obdach den Kindern von den Eltern verweigert würde oder wenn das Gewährte durchaus ungenü­gend oder der Gesundheit nachtheilig wäre, würde die Staats­behörde berechtigt und verpflichtet sein, die Eltern zur Erfüllung ihrer Pflicht anzuhalten, und in solchem Falle würde ihr Nie­mand dies Recht bestreiten; wollte der Staat aber außer solchem Falle Bestimmungen darüber treffen, von welcher Art die Nah­rung, Kleidung oder das Obdacht der Kinder sein solle, so würde das den heftigsten Widerspruch hervorrufen. Und doch ist es für den Staat nicht gleichgültig, welcher Art z. B. die Nah­rung der Kinder ist. Wie würde man z. B. der Kräftigung des Körpers dienen, wenn den Kindern häufig ein Bohnen= oder ein Linsengericht gegeben würde! Dennoch wagt der Staat es nicht, nach dieser Richtung hin Vorschriften zu geben. Wollte er es thun, so würde der Widerspruch ein ganz allgemeiner sein. Auch die Erziehung im engeren Sinne, so weit sie die natür­liche Ordnung betrifft, gebührt ausschließlich den Eltern. Sie sind es, die dafür Sorge zu tragen haben, daß die mancherlei bösen Neigungen, die bei den Kindern hervorzutreten pflegen, zurückgedrängt werden, die die Kinder zu jeglicher Wohlanstän­digkeit zu erziehen haben. Das ist so allgemein zugegeben, daß es keinen Widerspruch erfährt. Mit der Pflicht aber haben sie auch das Recht, und dieses Recht schließt in sich, daß sie es jedem dritten verwehren können, in die Ausübung jener Pflicht sich einzumischen. Ist die Erziehung auch eine in vielfacher Beziehung verkehrte, eine verzärtelnde, den Eigensinn oder andere übele Eigenschaften begünstigende: Niemand, auch die mächtige Polizei nicht, hat das Recht, zu verlangen, daß man das Kind so oder anders erziehe, daß man den Eigensinn breche, so oder so oft die Ruthe gebrauche. Wollte die Polizei ein solches Ver­langen stellen, es würde allerorts ein lautes Geschrei erhoben werden über unerhörte Eingriffe in die ersten und natürlichsten Rechte der Eltern. Und doch kann man auch hier nicht sagen, daß es für die Gesellschaft und den Staat nicht von großem Interesse wäre, ob die Eltern ihre Kinder so oder anders erziehen.

Der natürlichen Ordnung der Dinge gehört auch die geistige Bildung des Kindes an. Daß es Pflicht der Eltern ist, ihren Kindern eine solche in dem Grade zu geben oder geben zu lassen, daß sie ihr Fortkommen im Leben haben, wird von Niemandem bezweifelt. Von unsern modernen Staaten wird diese Pflicht sogar in dem Maße anerkannt, daß sie gewisse Zwangsbefug­nisse auf dieselbe gründen. Sollte nun nicht auch hier wieder der ausschließlichen natürlichen Pflicht ein ausschließliches na­türliches Recht entsprechen, so zwar, daß die Eltern befugt wären, jede Einmischung dritter in die Ausübung dieses Rechtes zurück­zuweisen? Es hat Niemand sich dareinzumischen, welche Nah­rung, welche Kleidung die Eltern ihren Kindern zu geben für gut finden: woher will ein Dritter das Recht nehmen, sich ein­zumischen in die geistige Ausbildung, die die Eltern den Kindern zu Theil werden lassen? Man sagt, der Staat habe ein In­

teresse daran, daß alle seine Bürger wenigstens ein gewisses Maß geistiger Ausübung besitzen: darum dürfe er bestimmen, wie viel jedes Kind gelernt haben müsse, ehe es aus der Volks­schule entlassen werde. Aber ein großes Interesse ist es auch für den Staat, daß seine Bürger kräftig sind: und doch befiehlt er nicht, daß die Kinder allwöchentlich ein= oder zweimal ein Gericht aus Hülsenfrüchten erhalten. Er hat ein großes Inter­esse daran, daß seine Bürger möglichst wohlhabend sind, daß zu diesem Zwecke möglichst viel aus dem Boden gewonnen werde: und doch befiehlt er nicht, daß alle Parkanlagen in fruchttragen­des Garten= oder Ackerland umgewandelt werden. Ein Interesse, das Jemand hat, gibt ihm noch kein Recht: sonst hätte der Räuber, der meine Uhr verlangt, ein Recht auf dieselbe. Und wollte man immerhin das Recht des Staates zur Festsetzung des Maßes dessen, was ein jedes Kind zum mindesten lernen soll, aus einer gewissen Nothwendigkeit herleiten, daß eine Grenze nach unten hin bezeichnet werde: wie will man ein Recht des Staates begründen, den Eltern vorzuschreiben, in welche Anstalten und zu welchen Lehrern sie ihre Kinder schicken sollen? Daß die von ihm begründeten und geleiteten Schulen besser, die von ihm beaufsichtigten und besoldeten Lehrer tüchtiger seien, wird Niemand behaupten. Will er etwa durch seine Schulen und durch seine Lehrer erreichen, daß die Kinder in einem Sinne erzogen werden, der ihm zusagt, und den Eltern nicht zusagt? Es ist unbestreitbar, daß das Recht des Vaters, seine Kinder nach seinem Sinne heranzubilden oder heranbilden zu lassen, ein viel stärkeres ist als das vermeintliche Recht des Staates, daß ersteres nicht dem letzteren, sondern daß letzteres dem ersteren weichen muß. Wollte nun aber gar ein Staat die Kinder kath. Eltern Schulen zu besuchen zwingen, in denen ein Unterricht ertheilt wird, der ihren religiösen Ueberzeugungen widerspricht, so wäre das eine den Eltern gegenüber geübte Gewissenstyrannei, wie man sie sich stärker kaum denken kann, eine Gewissensbedrückung, die ein wahrer Hohn ist auf das so viel gepriesene Zeitalter der Toleranz, in welches wir seit einiger Zeit eingetreten sein sollen.

Es hat nicht an Geleyrten gefehlt, werche für den Staat den Beruf und die Aufgabe in Anspruch nehmen, die Kinder seiner Bürger zu unterrichten und zu erziehen. Der Bonner Professor Jürgen Bona Meyer, der Schwärmer für die Fortbildungs­schulen, der den Schulzwang für Knaben bis zum vollendeten 17. Lebensjahre, für Mädchen bis zum 16. ausgedehnt haben möchte, glaubt behaupten zu dürfen, das Volk übertrüge dem Staate das Recht unt lege ihm die Pflicht auf, das Gesammt­interesse der Volksbildung und Volkswohlfahrt nach allen Rich­tungen hin mit den Gesammtmitteln des Staates zu fördern, und er trägt kein Bedenken, in dieser Beziehung sogar von einem naturgemäßen und unbedingten Rechte der Staatsregierung im Einklang mit der Volksvertretung zu sprechen. Wann und wie und wo die kathol. Eltern der Monarchie ihr Erziehungsrecht an die Herren Falk, Sybel, Wehrenpfennig, Gneist u. s. w. ab­getreten haben, sagt der Herr Professor nicht; er behauptet nur ein solches Recht des liberalen Cultusministers und der liberalen Kammermajorität, welches dann natürlich gleich wieder ein un­bedingtes sein muß: die liberalen Herren pflegen bekanntlich für sich und ihre Partei überhaupt nur unbedingte Rechte in An­spruch zu nehmen.

Indessen hat es auch nicht an Gelehrten gefehlt, welche dem Staate das Recht und den Beruf der Jugenderziehung nicht zu­gestehen wollen. Wilhelm v. Humboldt hatIdeen zu einem Versuche, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen", herausgegeben. In dieser Schrift sagt er, daß, wenn die Er­ziehung überhaupt nur Menschen bilden solle, ohne Rücksicht auf bestimmte, den Menschen zu ertheilende Formen, es des Staates nicht bedürfe. Es bilden sich bessere Erziehungen dort, sagt er, wo deren Schicksal von dem Erfolg ihrer Arbeiten, als dort, wo es von der Beförderung abhängt, die sie vom Staate zu erwarten haben. Es wird daher weder an sorgfältiger Fa­milienerziehung noch an Anstalten so nützlicher und nothwendiger gemeinschaftlicher Erziehung fehlen. Oeffentliche Erziehung, sagt er, wirkt, wenn man ihr völlige Erreichung ihrer Absicht zuge­stehen will, zu viel. Sie scheint mir daher, setzt er hinzu, ganz außerhalb der Schranken zu liegen, in welchen der Staat seine Wirksamkeit halten muß. Der bekannte Großmeister der bel­gischen Logen aber, Verhaegen, hat den Ausspruch gethan, der Schulzwang sei nach der einen Seite ein Stück alter Tyrannei schon von Sparta her, nach der anderen Seite ein Problem radikaler Oekonomie, welche folgerichtig zum Socialismus und Communismus führen müsse.

Ja, man kann noch mehr sagen: Sie führt nicht etwa zum Communismus, sie ist schon ein gutes Stück Communismus Denn was will der Communismus anders als Aufhebung der

Privatrechte, Aufhebung des Vermögensrechtes der Einzelnen, Aufhebung der elterlichen, Aufhebung der ehelichen Rechte? Ueber­tragung aller dieser Rechte auf den Staat? Der Staat soll zu verfügen haben über sämmtliche Privatgüter, über die Kinder, über die Frauen. Regierungen und Parteien bekämpfen die communistischen Ideen als im höchsten Grade verderblich für Staat und Gesellschaft: und auf dem Gebiete des Schulwesens treibt das moderne Staatssystem selbst den vollsten Communis­mus, indem es den Eltern ihre heiligsten und natürlichsten Rechte, das Recht der Belehrung und Erziehung ihrer Kinder entzsieht und sich es beilgt.

Deutschland.

X Berlin, 4. Juni. Die Regierungen sind angewiesen worden, darüber zu berichten, in welcher Weise Seitens des katholischen Volkes das Jubiläum des hl. Vaters gefeiert wor­den ist. Diese Berichte werden wohl geeignet sein, die Ueber­zeugung zu begründen, daß das katholische Volk trotz oder rich­tiger wegen des Culturkampfes in der Liebe zu seinem kirch­lichen Oberhaupte, in dem Bewußtsein der Zusammengehörigkeit und in dem muthigen und treuen Festhalten an seinem Glau­ben und seiner heiligen Kirche gewachsen ist. Allerdings war eine äußere weltliche Feier durch obrigkeitliche Verfügungen viel­fach eingeschränkt. Am weitesten war die Regierung von Cassel in ihrem Verbote gegangen, welche jede Procession und Alles untersagte, was die öffentliche Ruhe oder den confessioneilen Frieden stören könnte, als ob in diesem Dank= und Jubel­feste der katholischen Welt etwas vorkommen sollte, was andere Confessionen kränken kann. Trotz dieser Verbote war die Theil­nahme an der kirchlichen Feier eine so rege und allgemeine, daß auch das blödeste Auge es gewahren konnte, es werde ein Festtag ersten Ranges gefeiert. Mancher Liberale wird durch diese Beobachtung, die er in seinem Kreise machen mußte, er­nüchtert werden und anfangen, die Wirkung seines Cultur­kampfseifers in Zweifel zu ziehen. Freilich, ein Volk, welches so lebenskräftig seine kirchliche Treue bewahrt und durch die Prüfungen der Zeit so wenig entmuthigt ist, das kann noch lange warten und wird sich seine geistigen Güter und seine re­ligiösen Ueberzeugungen unverfälscht bewahren, auch dann noch, wenn der Liberalismus längst abgewirthschaftet hat, und der von ihm gepflegte Culturkampf aus Mangel an Interesse bei Seite gelegt ist.

Friedensgerüchte durchschwirren die Luft, allein diese Gerüchte, welche schon jetzt von gewissen Abmachungen zwischen Rußland und England zu erzählen wissen und sogar behaupten, daß Eng­land sich der Politik des Dreikaiserbündnisses angeschlossen, sind unbegründet: als gewiß ist anzusehen, daß Gortschakow die ihm von Schuwalow übergebene Note Derbys in sehr ruhiger Weise beantwortet hat. Nach Melteng der WienerPresse hatte Gortschakow in der bestimmtei##ffnung auf Localisirung des Krieges in der Antwort auf die Note Derbys erklärt, Ruß­land verwahre sich gegen die Insinuationen, es wolle auf der Balkanhalbinsel Eroberungen machen. Der Krieg sei nur unter­nommen, um das Loos der christlichen Unterthanen zu verbes­sern. Rußland müsse wiederholt hinreichende Garantieen für Ausführung der Reformen seitens der Pforte verlangen, nach Abschluß des Friedens soll eine Conferenz unter Theilnahme aller europäischen Staaten zur Regelung dieser Reformfrage zu­sammentreten. Dagegen wird es in diplomatischen Kreisen für wahrscheinlich gehalten, daß nach Erfolgen der russischen Waffen in Bulgarien Friedensverhandlungen stattfinden werden. In Verbindung damit steht wohl die in diplomatischen Kreisen ver­lautbarte Version, daß der hiesige englische Botschafter Lord Russel binnen kurzem dem Reichskanzler Fürst Bismarck einen Besuch abstatten werde. Ueber die Friedensgerüchte läßt sich dieKreuzzeitung aus Wien schreiben:Man erschöpft sich an Gründen, welche die nahe Wiederherstellung des Friedens in mehr oder weniger sichere Aussicht stellen. In unseren maßge­benden Kreisen scheinen so sanguinische Hoffnungen noch keine Wurzel geschlagen zu haben. Weder in Rußland noch in der Türkei dürfte die Disposition vorhanden sein, dem Kampfe vor Eintritt einer militärischen Entscheidung, welche diesen Namen verdient,ein Ende zu machen.""

DerReichsanzeiger schreibt:Der kaiserliche Gesandte im Haag, Freiherr v. Canitz, ist vom 1. d. ab auf mehrere Wochen beurlaubt. Die gesandtschaftlichen Geschäfte leitet während der Abwesenheit des Gesandten Legationsrath v. Schmidthals als interimistischer Geschäftsträger.

DieKreuzzeitung meldet, man spreche in diplomatischen Kreisen von einem angeblich in naher Aussicht stehenden Besuch des königlich großbritannischen Botschafters, Lord Odo Russell, bei dem in Kissingen weilenden Reichskanzler v. Bismarck. Etwas

&a Californien. 66

Von F. G.

(Fortsetzung.)

habt keine Angst, die werden ihrer Strafe nicht entgehen, lachte über der Sheriff vor sich hin.Der Alcalde selber will sie verklagen.

Was? riefen die Goldwäscher und sprangen von dem Tische auf, also war die Geschichte ein Betrug?

-3a, und Ihr dürft Euch noch nicht einmal beklagen; denn daß denrothen Boden so aufgebrochen habt, war Eure eigene Schuld, Euer eigener freier Wille, und kein Mensch hat Euch dazu berathen, aber der arme Alcalde ist erst schlecht bei der Geschichte weg­gekommen.

Der Alcalde? der hat ja gar nicht gegraben. Aber was zum denker noch einmal habt Ihr, Hale? rief GreenIhr feixt da in einem fort in Euch hinein und haltet noch mit irgend etwas hin­ter dem Berge. Was ist's schießt einmal los! scher Fäßsich war fast ganz geräumt worden, denn alle die Goldwä­

un Temen sich bei der Sache viel zu sehr interessirt, um nicht Feuer und Flamme auf etwas zu sein, das ihnen Aufschluß darüber gab. Zals schien auch wirklich noch etwas auf dem Herzen zu haben, und die Theilnahme für den Alcalden war das nicht, denn alle Welt Scißte wie er mit diesem stand. Was es aber auch sein mochte, er wien sich außerordentlich darüber zu amüsiren, und sagte jetzt mit kaum verbissenem Lachen:

Der gute, würdige Alcalde hat sich so Eures Besten angenommen, und war so besorgt, daß Ihr hier in den Minen den Muth nicht verlieren solltet, und jetzt so behandelt zu werden, ist wahrhaftig nichtsnutzig.

Ja, aber wer hat ihn denn so behandelt? rief Briars ärgerlich; der Kuckuck mag aus Eurem Geschwätz klug werden.

drei Hoosiers, sagte der Sheriffer hatte ihnen den Gold geborgt, der drüben am Macalome vor sechs oder acht Monaten gefunden ist

Den Klumpen geborgt? riefen Acht oder Neun, auf ihn zufahrend. 32% ist gar nicht möglich, schrie aber Briarsich habe die geschen# die noch in den Ritzen stak, mit meinen eigenen Augen

Ja, das spricht freilich für den Fund in derrothen Erde",

lachte der Sheriff,und wäre ein unumstößlicher Beweis dafür, wenn sie das bischen rothen Staub nicht doch vielleicht nach der Hand hineingetrieben hätten. Doch wie dem auch sei unser wackerer Major hat ihnen denselben geborgt, und zwar ohne den geringsten Eigen­nutz, denn die paar hundert Dollar, die er für das Registriren der Claims erhalten, können dabei gewiß nicht in Betracht kommen und nun wollen diese nichtsnutzigen Hoosiers das Gold nicht wieder herausgeben.

Nicht wieder herausgeben? rief Einer.

Nein, sagte der Sheriffsie meinen, er solle ihnen einmal be­weisen, daß sie den Klumpen nicht gefunden hätten, denn er selber habe das Allen, die ihn darum befragt, bestätigt. Außerdem hätten sie nur ihm zu Liebe das Loch in den verwünscht harten Boden nie­

dergegraben, in dem sie noch keine Viertelunze weiter gefunden haben wollen wie eben den Klumpen.

Hahahaha, schrie Briars,das geschieht ihm recht das ist die richtige Strafe für den Lump, und unser Gold für das Registriren 7 der Claims muß er uns noch außerdem herausgeben. Hm, sagte der Sheriff trockenEuch kann ich nicht zum Ge­

schworenen gebrauchen, denn es scheint mir, daß Ihr Euch Euer Ur­

theil schon gebildet habt.. Se...

Geschworene? rief aber Green,was wollt Ihl mit Geschwore­nen. Wozu eine Jury?

Der Alcalde will die Hoosiers wirklich verklagen, sagte aber der Sheriffich habe ihm freilich den guten Rath gegeben, er soll das Maul von der Sache halten und lieber die paar hundert Dollar an's Bein streichen; er ist aber so wüthend auf die Burschen, daß er rich­tig eine Jury zusammen haben will.

:Und hat er ihnen wirklich den Klumpen gegeben, um uns damit an­zuführen?" schrie Einer aus der Schaar.

*Er ist bereit, das eidlich zu erhärten, versicherte feierlich der Sheriff,und erwartet dabei von dem Gerechtigkeitssinn der Para­

diesbewohner, daß sie

*<space> I h m<space> d i e<space> K n o c h e n<space> e n t z w e i s c h l a g e n,<space> u n t e r b r a c h<space> i h n<space> w ü t h e n d<space> G r e e n.<space> So ein Schuft will Alcalde, will Friedensrichter sein, und schämt sich

nicht, uns, die wir ihn selber gewählt haben, zu seinen erbärmlichen Zwecken auszubeuten?

Gentlemen! sagte der Sheriff.Sie sehen die Sache von einem ganz falschen Gesichtspunkte an. Das Wohl des Staates darf nicht dem des Einzelnen untergordnet werden, und die Maßregel war nur

zum Besten des Paradieses getroffen. Die Möglichkeit läßt sich nicht ableugnen, daß Sie in derrothen Erde wirklich Gold fanden.

Wir wollen ihm das Beste des Staates anstreichen, schrie aber Briarsich gehe jetzt zu ihm, und wenn er mir meine zwei Doll. nicht wieder herausgibt, hol' ich die ganze Flat zusammen.

Briars, fangt um Gottes willen keinen Skandal an, rief der Sheriff hinter ihm drein; aber Briars war schon in wilder Hast aus dem Zelte gesprungen, und in wenigen Minuten folgte ihm, in eben der Absicht, die ganze Gesellschaft. Der Sheriff aber blieb zurück, sah ihnen erst eine Weile nach, bis sie in der Biegung der mit dem Teufelswasser gleichlaufenden Straße verschwanden, und schlug dann, sich vergnügt die Hände reibend, eine andere Richtung ein.

Was er wollte hatte er bezweckt; die Betrügerei des Alcalden, den er schon lange deshalb in Verdacht gehabt, war zu Tage gekommen, und der Major mochte nun selber sehen, wie er mit den Burschen fertig wurde. Daß er, für seine eigene Person, sich wenigstens heute über Tag aus dem Wege hielt, war Alles, was er zu thun hatte, und das erreichte er am besten dadurch, daß er eben einmal einen Spa­ziergang in die Berge machte.

Sowie er das Städtchen verlassen hatte, bog er rechts ab, den nächsten Hügeln zu, und kam hier an der Verschanzung vorüber, an deren Außenwerken der Justizrath an jenem Abend irrthümlicher Weise arretirt worden war. Hier aber blieb er kopfschüttelnd stehen und betrachtete sich den Platz, der allerdings nicht seines Gleichen weiter in den Minen hatte.

Die fünf biederen Deutschen nämlich, die, ihren Kopf von gräß­lichen Mordgeschichten gefüllt, den californischen Boden betreten haben mochten, hatten sich die Mühe nicht verdrießen lassen, selbst auf dem Aufwege in die Minen jeden Abend mit zwei, drei Stunden harter Arbeit eine kleine Schanze aufzuwerfen, um sich in deren Schutz, mit Ausstellung einer Schildwache und ihre geladenen Waffen an der Seite, niederzulegen. Hier oben war aber ihre Befestigung noch viel besser organisirt worden, da es ja doch auch einen längeren Aufenthalt galt. Zu dem Zwecke hatten sie also hier einen etwa drei Fuß brei­ten und vier Fuß tiefen Graben ausgeworfen, der ringsum einen Raum von etwa zehn Schritt in der Länge und eben so viel in der Breite umzog. Die aus dem Graben geworfene Erde bildete zugleich den Damm oder Wall, und dahinter lag das breite niedere Zelt, vor dem auch jetzt, Gewehr in Arm, eine Schildwache gravitätisch auf­und abging.(Forts. folgt.)