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Nr. 6
Samstag, den 19. Januar(Hartung) 1918.
13. Jahrgang.
Zulagen zu Renten aus der Invalidenversicherung.
Durch eine Bekanntmachung vom 3. Januarr 1918 hat der Bundesrat bestimmt, daß vom 1. Februar ab bis zum 31. Dezember 1918 den Empfängern einer reichsgesetzlichen Invalidenrente eine monatliche Zu age von M. 8.—, Empfängern einer Witwen= oder Witwerrente eine monatliche Zulage von M. 4.— gewährt wird. Das Reich schießt die erforderlichen Beträge den Versicherungsträgern zinslos vor und erhält sie von ihnen in zehn gleichen Teilbeträgen in den Jahren 1919 bis 1928 zurück.
Die vom Bundesrate getroffene Regelung geht auf verschiedene Anregungen des Reichstags, den bei der gegenwärtigen Verteuerung des Lebensunterhaltes in Bedrängnis geratenen Rentenempfängern zu helfen, zurück. Bei der im Frühjahr 1917 im Hauptausschusse des Reichtages gefaßten Entschließung war eine Unterstützung der Rentenempfänger nur im Falle der Bedurftigkeit vorgesehen. In seiner Entschließung vom Oktober 1917 wünschte der Reichstag eine erweiterte Fürsorge aus Mitteln des Kriegsfonds für die Jahre 1917 und 1818 für alle Rentenempfänger.
Der erstgenannten Entschließung ist durch ein Rundschreiben des Reichskanzlers an die Bundesregierungen entsprochen worden, worin ihnen nahegelegt wurde, überall da, wo eine durch Kriegsverhältnisse gebotene Zulage zu den Renten aus der sozialen Versicherung erforderlich sein sollte, auf dem Wege der gemeindlichen Kriegswohlfahrtspflege helfend einzugreifen.
Nachdem sich gezeigt hat, daß auf diesem Wege eine wirksame Hilfe für die Rentenempfänger nicht überall zu erreichen war, ist die erweiterte Fürsorge zunächst für Empfänger von Invaliden=, Witwen=, und Witwer=Renten aus der Invalidenversicherung durch eingangs genannte Bekanntmachung eingeleitet worden.
Die neue Fürsorge ist zeitlich beschränkt worden; sie soll nur für die 11 Monate vom Februar bis Dezember 1918 gewährt werden. Maßgebend für diese Begrenzung war der Umstand, daß die Verordnung auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 4. August 1814 erlassen werden mußte, da die Regelung der Fürsorge durch ein Gesetz naturgemäß eine längere Zeit in Anspruch nimmt, die gegenwärtigen Teuerungsverhältnisse jedoch eine schnelle Abhilfe des unter den Rentenempfängern beobachteten Notstandes erforderten. Die verbündeten Regierungen waren sich aber von vornherein klar, daß bei den niedrigen Renten der Invalidenversicherung eine Weitergewährung der Zulage in irgend einer Form auch über den 31. Dezember 1918 nicht zu umgehen sein würde. Die erheblichen Mittel jedoch, die für eine solche erweiterte Fürsorge er
forderlich sind, können weder vom Reiche vorgeschossen, noch von den Versicherungsträgern aus den bisherigen Beiträgen oder ihrem angesammelten Vermögen aufgebracht werden. Hierzu sind neue Beiträge nötig, die durch eine Anderung der Beitragssätze im vierten Buch der Reichsversicherungsordnung eingeführt werden müssen. Die gesetzliche Regelung wird, wenn die erweiterte Fürsorge ohne Unterbrechung über den 31. Dezember 1918 fortbestehen soll, noch im Laufe des ersten Halbjahres 1918 zu treffen.
Die hohen Kosten der durch die Bekanntmachung vorgesehenen Leistungen— sie sind auf rund 9 Millionen Mark monatlich veranschlagt— verbieten es, die Fürsorge für zurückliegende Zeiten eintreten zu lassen. Dazu würden noch verwaltungstechnische Schwierigkeiten getreten sein. Bei der jetzt vorgesehenen Regelung wird die Zulage ohne Anweisung des Versicherungsträgers bezahlt. Der Berechtigte besorgt sich eine Quittung über die Zulage— in der Regel erhält er sie bei derjenigen Stelle, welche die Bescheinigungen auf der Rentenquittung erteilt— und bekommt daraufhin von der Post die Zulage ausgezahlt. Jede Zahlung für zurückliegende Zeiten wäre ohne Mitwirkung der Versicherungsträger nicht möglich, da sie allein auf Grund ihrer Rentenlisten die Bezugsdauer der Zulage einwandfrei feststellen können. Die Versicherungsträger hätten alsdann den Berechtigten einen Bescheid zu erteilen und die Post zur Zahlung anzuweisen, eine Arbeit, die für mehr als eine Million Rentenempfänger geleistet werden müßte. Dazu sind die Versicherungsträger bei dem großen Mangel an Hilfskräften außerstande.
Diese Rücksichtnahme auf die Verwaltungsschwierigkeiten der Versicherungsträger hat auch dazu geführt, den Personenkreis, dem die Fürsorge zuteil werden soll, auf Invaliden-, Witwenund Witwerrentenempfänger zu beschränken, da sie in erster Linie unter der Teuerung leiden und bei ihnen die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen am einfachsten zu erreichen war. Für Empfänger von Alters= und Waisenrenten wird im Falle eines Bedürfnisses die gemeindliche Kriegswohlfahrtspssege eintreten können.
Was die Aufbringung der Kosten für die Zulage betrifft, so ist bemängelt worden, daß sie nicht allein vom Reiche getragen werden, sondern auf die Versicherungsträger abgewälzt seien. Dem ist entgegenzuhalten, daß die Finanzlage des Reiches es nicht gestattet, für einen Bruchteil der Bevölkerung hohe Lasten zu übernehmen. In der Sitzung des Reichstags vom 11. Oktober 1917 hat ein Vertreter der Reichsfinanzverwaltung darauf hingewiesen, daß allein die vom Reichstage in seiner letzten Tagung geforderten Fürsorgemaßnahmen einen jährlichen Aufwand von mehr als zwei Millionen Mark erfordern würden. Es ist aber auch nicht richtig, daß das Reich die Aufwendungen für die Zulage auf die Ver
sicherungsträger abwälzt. Das Reich stellt vielmehr die erforderlichen Mittel zinslos zur Verfügung und erhält seine Auslagen in Zehnteln zurück; es hat also einen nicht unbeträchtlichen Zinsverlust. Rimmt man den Zinsfuß, zu dem das Reich die Mittel für die Vorschußzahlungen der Post aufzubringen hat, nur zu 5 vom Hundert an, so verliert das Reich bis zur Rückzahlung des letzten Zehntels rund 25 Millionen Mark, beteiligt sich also an den Aufwendungen für die Invalidenversicherung außer den 100 Millionen Mark für den Reichszuschuß mit einem recht erheblichen Betrage.
Durch die Zurückzahlung in Teilbeträgen ist der nicht günstigen Vermögenslage einiger Versicherungsträger hinreichend Rechnung getragen. Durch die voraussichtlich im Jahre 1919 eintretende, bei der Höhe der zu übernehmenden Lasten nicht unerhebliche Beitragserhöhung wird es den Versicherungsträgern leicht möglich sein, die Zehntel aus den laufenden Beitragseinnahmen zu erstatten.
Titelsucht.
Von neuen Amtsbezeichnungen für die preußischen Oberlehrer ist wieder einmal die Rede. Danach sollen nach einem Erlaß des Unterrichtsministers die geprüften Kandidaten des höheren Lehramts die Bezeichnung„Studienreferendare“, die wissenschaftlichen Hilfsarbeiter„Studienassessoren“ erhalten, während der Oberlehrertitel bleiben und die älteren von ihnen den Charakter als Studienrat und Geheimer Studienrat erhalten sollen. Ein solcher Erlaß ist bisher nicht ergangen. Wohl sind in dieser Richtung vor längerer Zeit Anregungen gegeben, jedoch nach eingehenden Beratungen wieder beiseite gelegt, neuerdings vom Kultusminister aber wieder in erneute Erwägung gezogen worden.
Der Kultusminister hat sicher dringendere Aufgaben, als die Lösung dieser Titelfragen, die nur einer beschränkten Anzahl einer ganz geringen Bevölkerungsschicht Befriedigung gewähren kann. Können wir uns denn noch immer nicht von der Titelsucht befreien, die uns zum Gespött der ganzen Welt machen muß, die daran das Maß unserer Reife beurteilen zu dürfen glaubt.
Keine Anrechnung der KriegsbeschädigtenRente auf Arbeitslohn.
Das preußische Kriegsministerium hat an die stellvertretenden Generalkommandos einen Erlaß gerichtet, in dem diese angewiesen werden, den anscheinend nicht vereinzelt vorgekommenen Fällen der Anrechnung der Rente auf den Arbeitslohn nachdrücklich entgegenzutreten. Eine Auskunft über die Höhe der Versorgungsgebührnisse sei den Arbeitgebern gegenüber abzulehnen und darauf hinzuweisen, daß die Höhe der Rente einen zuverlässigen Maßstab für die Beurteilung
der Arbeitsleistungen, der sachgemäße Entlohnung in Frage komme, nicht biete.
Ein inkonsequenter„Unabhängiger“.
Im Badischen Landtag ist der Abg. Geck der einzige unabhängige Sozialdemokrat. Er beklagte sich im Landtag am 21. Dezember über die mangelhaften Einrichtungen zur Abwehr feindlicher Fliegerangriffe auf Offenburg. Geck verlangte, daß die Zahl der Abwehrgeschütze in Offenburg vermehrt und die Abwehr überhaupt energischer gestaltet werden müsse, um die Franzosen und Engländer davon abzuhalten, alle paar Tage über die Vogesen herüber zu fliegen und im badischen Lande schweren Schaden anzurichten. Ironisch bemerkt dazu die sozialdemoktratische „Chemnitzer Volksstimme“, die zur ScheidemannGruppe zählt:„In Offenburg soll Geck nachher von mehreren seiner Mitbürger gefragt worden sein, woher er die Mittel zur Verstärkung der Offenburger Fliegerabwehr denn eigentlich hernehmen wolle, da er doch für die Ablehnung aller Mittel zur Landesverteidigung eintrete.“ Diese Frage ist bitter aber gerecht.
Der Fluch der Anbeständigkeit.
Der frühere Führer der Demokratischen Vereinigung, Dr. Rudolf Breitscheid findet seine frühere Wirkungsmöglichkeit nicht wieder. Die Sozialdemokraten hatten ihn ziemlich kaltgestellt; überall begleitete ihn ein gewisses Mißtrauen, das ihn in der Partei am Aufkommen hinderte. Von den Sozialdemokraten ging er zu den„Unabhängigen“ über, die ihm anscheinend aber auch noch nicht trauen. In einem ihrer Organe, im Stuttgarter„Sozialdemokrat“, behauptet Franz Mehring(der, nebenbei bemerkt, seine Anschauung auch wiederholt geändert hat), der„unzeitige Kampf, den ein Organ der unabhängigen Sozialdemokratie, die von Rudolf Breitscheid herausgegebene Korrespondenz für sozialdemokratische Auslandspolitik, die unter der Autorität K. Kautskis und ähnlicher Parteigrößen erscheint, gegen die Potitik der Bolschewiki eröffnet hat“, kennzeichne„so recht die philisterhafte Gesinnung", die im Laufe der Jahrzehnte der deutschen Sozialdemokratie in Fleisch und Blut übergegangen sei. Das Zeugnis, das hier auch dem Herausgeber ausgestellt wird, kann gerade nicht als schmeichelhaft bezeichnet werden. Die Auslandspolitik ist aber kaum Breitscheids Feld, seine Kritik gilt vornehmlich den innerpolitischen Zuständen, die er mit Geschick und scharfer Zunge zu geißeln versteht. Aber auch hier scheint den„Fortschreitenden“ das Mißtrauen zu folgen, das ihn schon seit seinem Austritt aus der Demokratischen Vereinigung begleitet hat(das ihm vor einer Reihe von Jahren hier in Bonn unter vier Augen einmal vorausgesagt wurde). In derselben Nummer
Eine
Geschichte von zwei Städten.
Von Charles Dickens.
dem Englischen von Dr. Carl Kolb.
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Der Präsident fragte ihn, warum er eben zu einer solchen Zeit und nicht früher zurückgekehrt sei.
Er sei fortgeblieben, lautete die einfache Antwort, weil er in Frankreich keine anderen Mittel für seinen Unterhalt hatte, als diejenigen, auf welche er verzichtet, während er sich in England durch Unterricht in der französischen Sprache und Literatur fortbringen könnte. Seine Rückkehr sei auf die dringliche schriftliche Bitte eines französischen Bürgers erfogt, welcher ihm vorstellte, daß durch seine Abwesenheit sein Leben bedroht werde. Er sei gekommen, um das Leben eines Bürgers zu retten und, was auch daraus für ihn folgen mochte, der Wahrheit Zeugnis zu geben. Ob dies die Republick für ein Verbrechen ansehe?
Der Pöbel rief begeistert„Nein!“ und der Präsident rührte die Klingel, um Ruhe herzustellen. Vergeblich. Das Geschrei„Nein, nein"; machte fort, bis die Rufer genug hatten und von selbst nachließen.
Der Präsident fragte nach dem Namen dieses Bürgers. Der Angeklagte antworiete darauf daß der Bürger sein erster Zeuge sei. Er bezog sich auch mit Zuversicht auf das Schreiben dieses Zeugen, das man ihm an der Barriere abgenommen und das sich ohne Zweifel unter den auf dem Gerichtstische liegenden Akten vorfinden werde.
Der Doktor hatte dafür Sorge getragen, daß es nicht fehlte, und sich persönlich davon überzeugt. Es wurde jetzt hervorgeholt und verlesen. An den Bürger Gabelle erging die Aufforderung, sich darüber zu äußern, und er beglaubigte seinen Brief. Er deutete ferner mitjungemeiner Zartheit und Höflichkeit an, daß er im Drange der Geschäfte, welche den Gerichten durch die Menge der Feinde der Republik bereitet wurden, in seinem Abteigefängnis übersehen oder vielleicht in patriotischem Eifer vergessen worden sei bis vor ungefähr drei Tagen; man habe ihn dann vor gesordet und auf die Erklärung der Geschworenen hin, daß die Anklage gegen ihn, so weit sie ihn selbst betreffe, durch die Gestellung des Bürgers Evrémonde, genannt Darnay, erledigt sei, in Freiheit gesetzt.
Dann wurde Doktor Manette in's Verhör genommen. Seine große Beliebtheit bei demn Volke und die Klarheit seiner Antworten machten einen tiefen Eindruck; als er aber darlegte wie der Angeklagte nach seiner Befreiung aus langer Kerkerhaft sein erster Freund gewesen, wie derselbe während sein aufopferungsvoll gegen ihn und seine Tochter in ihrer Verbannung benommen, wie er, weit entfernt, bei der dortigen aristokratischen Regierung in Gunst zu stehen, von derselben sogar als ein Feind Englands und ein Freund der vereinigten Staaten auf Leib und Leben verklagt worden— als er alle diese Umstände mit großer Umsicht und mit der vollen Gewalt der Wahrheit und des Ernstes ins Licht stellte, wurden Geschworene und Pöbel eines Sinnes. Und als er sich endlich noch auf Monsieur Lorry, einen anwesenden englischen Gentleman berief, der wie er sebst Zeuge jenes englischen Kriminalprozesses gewesen und seine Aussagen darüber bestätigen könne, erklärte die Jury,
daß sie genug gehört habe und über Abstimmung schon im Reinen sei, wofern der Präsident sie anhören wolle.
Bei jeder abgegebenen Stimme(die Geschworenen verrichteten ihren Dienst laut und einzeln) brach der Pöbel in einen Beifallsjubel aus. Sämtliche Voten lauteten zu Gunsten des Gefangenen, und der Präsident erklärte ihn für frei.
Dann begann eine von jenen außerordentlichen Szenen, durch welche bisweilen der große Hause jenen Wankelmut kund tat, seine Empfänlichkeit für Gefühle der Großmut des Erbarmens an den Tag legte, oder eine kleine Abschlagszahlung ma en wollte an der hochangeschwollenen Schuld seiner grausamen Wut. Niemand vermag jetzt mehr zu entscheiden, aus welchem Beweggrunde solche merkwürdige Auftritte sich erklären ließen, obschon. wahrscheinlich alle drei Momente zusammenwirkten und das zweite darin die Oberhand behauptete, Kaum war die Freilassung ausgesprochen, als Tränen so reichlich flossen, wie zu anderen Zeiten, Blut, undder Gefangene von den Männen und Weibern, die an ihn gelangen konnten, mit so vielen brüderlichen Umarmungen beehrt wurde, daß er nach seiner langen und ungesunden Haft in Gefahr stand, vor Erschöpfung ohnmächtig zu werden, um so mehr, da er recht wohl wußte, wie bereit und eifrig bei einer anderen Wendung dasselbe Volk sich gezeigt haben würde, ihn in Stücke zu reißen und seine Gliedmaßen durch die Straßen zu streuen.
Er mußte jitzt anderen Angeklagten platz machen, welche gerichtet werden sollten, und sein Abtreten bewahrte ihn für den Augenblick vor der Fortsetzung dieser Liebkosstungen. Es kamen fünf zu gleicher Zeit an die Reihe, die als Feinde der Republik verurteilt wurden, weil sie ihr nicht durch Wort oder Tat Beistand geleister hatten.
Das Tribunal beeilte sich so sehr, sich und die Nation für die entgangene Augenweide zu entschädigen, daß diese fünf, welche bestimmt waren, binnen vierundzwanzig Stunden hingerichtet zu werden, herunterkamen, ehe noch Darnay den Platz verlassen hatte. Der erste von ihnen teilte ihm sein Schicksal mit dem unter den Gefangenen üblichen Zeichen, einem aufgehobenen Finger der„Tod“ bedeutete, mit, während alle zusammen in den Ruf ausbrachen:„Lang lebe die Republik!“
Die Fünf hatten allerdings kein Publikum gehabt, durch das die Verhandlungen über sie verlängert worden wären; denn als Charles mit dem Doktor durch das Tor herauskam, traf er davor ein großes Gedränge, in welchem sich alle Gesichter, die er im Gerichtshofe bemerkt hatte, zu befinden schienen, zwei ausgenommen, nach denen er sich vergeblich umsah
Bei seinem Heraustreten machte sich der Volkshaufen wieder an ihn, weinte, umarmte ihn, jubelte und tat alles dies abwechselnd und durcheinander, bis sogar der Fluß, an dessen Ufer die tolle Szene spielte, toll zu werden schien wie die Menschen auf dem Lande.
Sie setzten ihn auf einen großen Sessel, den sie entweder aus dem Gerichtssaale selbst oder aus einem anderen Gelasse des Gebäudes mitgenommen hatten, ließen darüber eine rote Fahne flattern und schmückten die Lehne mit einem Spieß und der roten Mütze darauf. Vergeblich wehrte der Doktor bittend ab. Die Männer nahmen ihn samt diesem Triumphwagen auf die Schulter und trugen ihn nach Hause. Um ihn her wogte ein wildes Meer von roten Mützen, und warf aus seiner stürmischen Tiefe solche Wrake von Gesichtern in der Höhe, daß er mehr als einmal zweifelte, ob er auch wirklich bei Sinnen sei und