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Nr. 6

Samstag, den 19. Januar(Hartung) 1918.

13. Jahrgang.

Zulagen zu Renten aus der Invalidenversicherung.

Durch eine Bekanntmachung vom 3. Januarr 1918 hat der Bundesrat bestimmt, daß vom 1. Februar ab bis zum 31. Dezember 1918 den Empfängern einer reichsgesetzlichen Invalidenrente eine monatliche Zu age von M. 8., Empfängern einer Witwen= oder Witwerrente eine monatliche Zulage von M. 4. gewährt wird. Das Reich schießt die erforderlichen Beträge den Versicherungs­trägern zinslos vor und erhält sie von ihnen in zehn gleichen Teilbeträgen in den Jahren 1919 bis 1928 zurück.

Die vom Bundesrate getroffene Regelung geht auf verschiedene Anregungen des Reichstags, den bei der gegenwärtigen Verteuerung des Lebensunterhaltes in Bedrängnis geratenen Renten­empfängern zu helfen, zurück. Bei der im Früh­jahr 1917 im Hauptausschusse des Reichtages gefaßten Entschließung war eine Unterstützung der Rentenempfänger nur im Falle der Bedurftigkeit vorgesehen. In seiner Entschließung vom Oktober 1917 wünschte der Reichstag eine erweiterte Für­sorge aus Mitteln des Kriegsfonds für die Jahre 1917 und 1818 für alle Rentenempfänger.

Der erstgenannten Entschließung ist durch ein Rundschreiben des Reichskanzlers an die Bundes­regierungen entsprochen worden, worin ihnen nahe­gelegt wurde, überall da, wo eine durch Kriegs­verhältnisse gebotene Zulage zu den Renten aus der sozialen Versicherung erforderlich sein sollte, auf dem Wege der gemeindlichen Kriegswohlfahrts­pflege helfend einzugreifen.

Nachdem sich gezeigt hat, daß auf diesem Wege eine wirksame Hilfe für die Renten­empfänger nicht überall zu erreichen war, ist die erweiterte Fürsorge zunächst für Empfänger von Invaliden=, Witwen=, und Witwer=Renten aus der Invalidenversicherung durch eingangs genannte Bekanntmachung eingeleitet worden.

Die neue Fürsorge ist zeitlich beschränkt worden; sie soll nur für die 11 Monate vom Februar bis Dezember 1918 gewährt werden. Maßgebend für diese Begrenzung war der Um­stand, daß die Verordnung auf Grund des Er­mächtigungsgesetzes vom 4. August 1814 erlassen werden mußte, da die Regelung der Fürsorge durch ein Gesetz naturgemäß eine längere Zeit in Anspruch nimmt, die gegenwärtigen Teuerungs­verhältnisse jedoch eine schnelle Abhilfe des unter den Rentenempfängern beobachteten Notstandes erforderten. Die verbündeten Regierungen waren sich aber von vornherein klar, daß bei den niedrigen Renten der Invalidenversicherung eine Weitergewährung der Zulage in irgend einer Form auch über den 31. Dezember 1918 nicht zu umgehen sein würde. Die erheblichen Mittel jedoch, die für eine solche erweiterte Fürsorge er­

forderlich sind, können weder vom Reiche vor­geschossen, noch von den Versicherungsträgern aus den bisherigen Beiträgen oder ihrem ange­sammelten Vermögen aufgebracht werden. Hierzu sind neue Beiträge nötig, die durch eine Anderung der Beitragssätze im vierten Buch der Reichs­versicherungsordnung eingeführt werden müssen. Die gesetzliche Regelung wird, wenn die erweiterte Fürsorge ohne Unterbrechung über den 31. Dezem­ber 1918 fortbestehen soll, noch im Laufe des ersten Halbjahres 1918 zu treffen.

Die hohen Kosten der durch die Bekannt­machung vorgesehenen Leistungen sie sind auf rund 9 Millionen Mark monatlich veranschlagt verbieten es, die Fürsorge für zurückliegende Zeiten eintreten zu lassen. Dazu würden noch verwaltungstechnische Schwierigkeiten getreten sein. Bei der jetzt vorgesehenen Regelung wird die Zu­lage ohne Anweisung des Versicherungsträgers bezahlt. Der Berechtigte besorgt sich eine Quittung über die Zulage in der Regel erhält er sie bei derjenigen Stelle, welche die Bescheinigungen auf der Rentenquittung erteilt und bekommt daraufhin von der Post die Zulage ausgezahlt. Jede Zahlung für zurückliegende Zeiten wäre ohne Mitwirkung der Versicherungsträger nicht möglich, da sie allein auf Grund ihrer Renten­listen die Bezugsdauer der Zulage einwandfrei feststellen können. Die Versicherungsträger hätten alsdann den Berechtigten einen Bescheid zu er­teilen und die Post zur Zahlung anzuweisen, eine Arbeit, die für mehr als eine Million Renten­empfänger geleistet werden müßte. Dazu sind die Versicherungsträger bei dem großen Mangel an Hilfskräften außerstande.

Diese Rücksichtnahme auf die Verwaltungs­schwierigkeiten der Versicherungsträger hat auch dazu geführt, den Personenkreis, dem die Für­sorge zuteil werden soll, auf Invaliden-, Witwen­und Witwerrentenempfänger zu beschränken, da sie in erster Linie unter der Teuerung leiden und bei ihnen die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen am einfachsten zu erreichen war. Für Empfänger von Alters= und Waisenrenten wird im Falle eines Bedürfnisses die gemeind­liche Kriegswohlfahrtspssege eintreten können.

Was die Aufbringung der Kosten für die Zulage betrifft, so ist bemängelt worden, daß sie nicht allein vom Reiche getragen werden, sondern auf die Versicherungsträger abgewälzt seien. Dem ist entgegenzuhalten, daß die Finanzlage des Reiches es nicht gestattet, für einen Bruchteil der Bevölkerung hohe Lasten zu übernehmen. In der Sitzung des Reichstags vom 11. Oktober 1917 hat ein Vertreter der Reichsfinanzverwaltung darauf hingewiesen, daß allein die vom Reichs­tage in seiner letzten Tagung geforderten Fürsorge­maßnahmen einen jährlichen Aufwand von mehr als zwei Millionen Mark erfordern würden. Es ist aber auch nicht richtig, daß das Reich die Aufwendungen für die Zulage auf die Ver­

sicherungsträger abwälzt. Das Reich stellt viel­mehr die erforderlichen Mittel zinslos zur Ver­fügung und erhält seine Auslagen in Zehnteln zurück; es hat also einen nicht unbeträchtlichen Zinsverlust. Rimmt man den Zinsfuß, zu dem das Reich die Mittel für die Vorschußzahlungen der Post aufzubringen hat, nur zu 5 vom Hundert an, so verliert das Reich bis zur Rückzahlung des letzten Zehntels rund 25 Millionen Mark, beteiligt sich also an den Aufwendungen für die Invalidenversicherung außer den 100 Millionen Mark für den Reichszuschuß mit einem recht er­heblichen Betrage.

Durch die Zurückzahlung in Teilbeträgen ist der nicht günstigen Vermögenslage einiger Versicherungsträger hinreichend Rechnung getragen. Durch die voraussichtlich im Jahre 1919 ein­tretende, bei der Höhe der zu übernehmenden Lasten nicht unerhebliche Beitragserhöhung wird es den Versicherungsträgern leicht möglich sein, die Zehntel aus den laufenden Beitragseinnahmen zu erstatten.

Titelsucht.

Von neuen Amtsbezeichnungen für die preußischen Oberlehrer ist wieder einmal die Rede. Danach sollen nach einem Erlaß des Unterrichts­ministers die geprüften Kandidaten des höheren Lehramts die BezeichnungStudienreferen­dare, die wissenschaftlichen HilfsarbeiterStu­dienassessoren erhalten, während der Ober­lehrertitel bleiben und die älteren von ihnen den Charakter als Studienrat und Geheimer Studien­rat erhalten sollen. Ein solcher Erlaß ist bisher nicht ergangen. Wohl sind in dieser Richtung vor längerer Zeit Anregungen gegeben, jedoch nach eingehenden Beratungen wieder beiseite gelegt, neuerdings vom Kultusminister aber wieder in erneute Erwägung gezogen worden.

Der Kultusminister hat sicher dringendere Aufgaben, als die Lösung dieser Titelfragen, die nur einer beschränkten Anzahl einer ganz geringen Bevölkerungsschicht Befriedigung gewähren kann. Können wir uns denn noch immer nicht von der Titelsucht befreien, die uns zum Gespött der ganzen Welt machen muß, die daran das Maß unserer Reife beurteilen zu dürfen glaubt.

Keine Anrechnung der Kriegsbeschädigten­Rente auf Arbeitslohn.

Das preußische Kriegsministerium hat an die stellvertretenden Generalkommandos einen Erlaß gerichtet, in dem diese angewiesen werden, den anscheinend nicht vereinzelt vorgekommenen Fällen der Anrechnung der Rente auf den Arbeits­lohn nachdrücklich entgegenzutreten. Eine Aus­kunft über die Höhe der Versorgungsgebührnisse sei den Arbeitgebern gegenüber abzulehnen und darauf hinzuweisen, daß die Höhe der Rente einen zuverlässigen Maßstab für die Beurteilung

der Arbeitsleistungen, der sachgemäße Entlohnung in Frage komme, nicht biete.

Ein inkonsequenterUnabhängiger.

Im Badischen Landtag ist der Abg. Geck der einzige unabhängige Sozialdemokrat. Er beklagte sich im Landtag am 21. Dezember über die mangelhaften Einrichtungen zur Abwehr feind­licher Fliegerangriffe auf Offenburg. Geck ver­langte, daß die Zahl der Abwehrgeschütze in Offenburg vermehrt und die Abwehr überhaupt energischer gestaltet werden müsse, um die Fran­zosen und Engländer davon abzuhalten, alle paar Tage über die Vogesen herüber zu fliegen und im badischen Lande schweren Schaden anzurichten. Ironisch bemerkt dazu die sozialdemoktratische Chemnitzer Volksstimme, die zur Scheidemann­Gruppe zählt:In Offenburg soll Geck nachher von mehreren seiner Mitbürger gefragt worden sein, woher er die Mittel zur Verstärkung der Offenburger Fliegerabwehr denn eigentlich her­nehmen wolle, da er doch für die Ablehnung aller Mittel zur Landesverteidigung eintrete. Diese Frage ist bitter aber gerecht.

Der Fluch der Anbeständigkeit.

Der frühere Führer der Demokratischen Vereinigung, Dr. Rudolf Breitscheid findet seine frühere Wirkungsmöglichkeit nicht wieder. Die Sozialdemokraten hatten ihn ziemlich kalt­gestellt; überall begleitete ihn ein gewisses Miß­trauen, das ihn in der Partei am Aufkommen hinderte. Von den Sozialdemokraten ging er zu denUnabhängigen über, die ihm anscheinend aber auch noch nicht trauen. In einem ihrer Organe, im StuttgarterSozialdemokrat, be­hauptet Franz Mehring(der, nebenbei bemerkt, seine Anschauung auch wiederholt geändert hat), derunzeitige Kampf, den ein Organ der un­abhängigen Sozialdemokratie, die von Rudolf Breitscheid herausgegebene Korrespondenz für sozialdemokratische Auslandspolitik, die unter der Autorität K. Kautskis und ähnlicher Partei­größen erscheint, gegen die Potitik der Bolsche­wiki eröffnet hat, kennzeichneso recht die philisterhafte Gesinnung", die im Laufe der Jahr­zehnte der deutschen Sozialdemokratie in Fleisch und Blut übergegangen sei. Das Zeugnis, das hier auch dem Herausgeber ausgestellt wird, kann gerade nicht als schmeichelhaft bezeichnet werden. Die Auslandspolitik ist aber kaum Breitscheids Feld, seine Kritik gilt vornehmlich den innerpolitischen Zuständen, die er mit Ge­schick und scharfer Zunge zu geißeln versteht. Aber auch hier scheint denFortschreitenden das Mißtrauen zu folgen, das ihn schon seit seinem Austritt aus der Demokratischen Ver­einigung begleitet hat(das ihm vor einer Reihe von Jahren hier in Bonn unter vier Augen ein­mal vorausgesagt wurde). In derselben Nummer

Eine

Geschichte von zwei Städten.

Von Charles Dickens.

dem Englischen von Dr. Carl Kolb.

67)

Der Präsident fragte ihn, warum er eben zu einer solchen Zeit und nicht früher zurückge­kehrt sei.

Er sei fortgeblieben, lautete die einfache Ant­wort, weil er in Frankreich keine anderen Mittel für seinen Unterhalt hatte, als diejenigen, auf welche er verzichtet, während er sich in England durch Unterricht in der französischen Sprache und Lite­ratur fortbringen könnte. Seine Rückkehr sei auf die dringliche schriftliche Bitte eines französischen Bürgers erfogt, welcher ihm vorstellte, daß durch seine Abwesenheit sein Leben bedroht werde. Er sei gekommen, um das Leben eines Bürgers zu retten und, was auch daraus für ihn folgen mochte, der Wahrheit Zeugnis zu geben. Ob dies die Republick für ein Verbrechen ansehe?

Der Pöbel rief begeistertNein! und der Präsident rührte die Klingel, um Ruhe herzu­stellen. Vergeblich. Das GeschreiNein, nein"; machte fort, bis die Rufer genug hatten und von selbst nachließen.

Der Präsident fragte nach dem Namen die­ses Bürgers. Der Angeklagte antworiete darauf daß der Bürger sein erster Zeuge sei. Er bezog sich auch mit Zuversicht auf das Schreiben dieses Zeugen, das man ihm an der Barriere abgenom­men und das sich ohne Zweifel unter den auf dem Gerichtstische liegenden Akten vorfinden werde.

Der Doktor hatte dafür Sorge getragen, daß es nicht fehlte, und sich persönlich davon überzeugt. Es wurde jetzt hervorgeholt und verlesen. An den Bürger Gabelle erging die Aufforderung, sich darüber zu äußern, und er beglaubigte seinen Brief. Er deutete ferner mitjungemeiner Zartheit und Höflichkeit an, daß er im Drange der Ge­schäfte, welche den Gerichten durch die Menge der Feinde der Republik bereitet wurden, in sei­nem Abteigefängnis übersehen oder vielleicht in patriotischem Eifer vergessen worden sei bis vor ungefähr drei Tagen; man habe ihn dann vor gesordet und auf die Erklärung der Geschworenen hin, daß die Anklage gegen ihn, so weit sie ihn selbst betreffe, durch die Gestellung des Bürgers Evrémonde, genannt Darnay, erledigt sei, in Freiheit gesetzt.

Dann wurde Doktor Manette in's Verhör genommen. Seine große Beliebtheit bei demn Volke und die Klarheit seiner Antworten machten einen tiefen Eindruck; als er aber darlegte wie der Angeklagte nach seiner Befreiung aus langer Ker­kerhaft sein erster Freund gewesen, wie derselbe während sein aufopferungsvoll gegen ihn und seine Tochter in ihrer Verbannung benommen, wie er, weit entfernt, bei der dortigen aristo­kratischen Regierung in Gunst zu stehen, von der­selben sogar als ein Feind Englands und ein Freund der vereinigten Staaten auf Leib und Leben verklagt worden als er alle diese Um­stände mit großer Umsicht und mit der vollen Gewalt der Wahrheit und des Ernstes ins Licht stellte, wurden Geschworene und Pöbel eines Sinnes. Und als er sich endlich noch auf Mon­sieur Lorry, einen anwesenden englischen Gent­leman berief, der wie er sebst Zeuge jenes eng­lischen Kriminalprozesses gewesen und seine Aus­sagen darüber bestätigen könne, erklärte die Jury,

daß sie genug gehört habe und über Abstimmung schon im Reinen sei, wofern der Präsident sie anhören wolle.

Bei jeder abgegebenen Stimme(die Geschwo­renen verrichteten ihren Dienst laut und einzeln) brach der Pöbel in einen Beifallsjubel aus. Sämt­liche Voten lauteten zu Gunsten des Gefangenen, und der Präsident erklärte ihn für frei.

Dann begann eine von jenen außerordentlichen Szenen, durch welche bisweilen der große Hause jenen Wankelmut kund tat, seine Empfänlichkeit für Gefühle der Großmut des Erbarmens an den Tag legte, oder eine kleine Abschlagszahlung ma en wollte an der hochangeschwollenen Schuld seiner grausamen Wut. Niemand vermag jetzt mehr zu entscheiden, aus welchem Beweggrunde solche merkwürdige Auftritte sich erklären ließen, obschon. wahrscheinlich alle drei Momente zusammenwirkten und das zweite darin die Oberhand behauptete, Kaum war die Freilassung ausgesprochen, als Tränen so reichlich flossen, wie zu anderen Zeiten, Blut, undder Gefangene von den Männen und Wei­bern, die an ihn gelangen konnten, mit so vielen brüderlichen Umarmungen beehrt wurde, daß er nach seiner langen und ungesunden Haft in Gefahr stand, vor Erschöpfung ohnmächtig zu werden, um so mehr, da er recht wohl wußte, wie bereit und eifrig bei einer anderen Wendung dasselbe Volk sich gezeigt haben würde, ihn in Stücke zu reißen und seine Gliedmaßen durch die Straßen zu streuen.

Er mußte jitzt anderen Angeklagten platz machen, welche gerichtet werden sollten, und sein Abtreten bewahrte ihn für den Augenblick vor der Fortsetzung dieser Liebkosstungen. Es kamen fünf zu gleicher Zeit an die Reihe, die als Feinde der Republik verurteilt wurden, weil sie ihr nicht durch Wort oder Tat Beistand geleister hatten.

Das Tribunal beeilte sich so sehr, sich und die Nation für die entgangene Augenweide zu ent­schädigen, daß diese fünf, welche bestimmt waren, binnen vierundzwanzig Stunden hingerichtet zu werden, herunterkamen, ehe noch Darnay den Platz verlassen hatte. Der erste von ihnen teilte ihm sein Schicksal mit dem unter den Gefange­nen üblichen Zeichen, einem aufgehobenen Finger derTod bedeutete, mit, während alle zusam­men in den Ruf ausbrachen:Lang lebe die Republik!

Die Fünf hatten allerdings kein Publikum gehabt, durch das die Verhandlungen über sie verlängert worden wären; denn als Charles mit dem Doktor durch das Tor herauskam, traf er davor ein großes Gedränge, in welchem sich alle Gesichter, die er im Gerichtshofe bemerkt hatte, zu befinden schienen, zwei ausgenommen, nach denen er sich vergeblich umsah

Bei seinem Heraustreten machte sich der Volkshaufen wieder an ihn, weinte, umarmte ihn, jubelte und tat alles dies abwechselnd und durcheinander, bis sogar der Fluß, an dessen Ufer die tolle Szene spielte, toll zu werden schien wie die Menschen auf dem Lande.

Sie setzten ihn auf einen großen Sessel, den sie entweder aus dem Gerichtssaale selbst oder aus einem anderen Gelasse des Gebäudes mitgenom­men hatten, ließen darüber eine rote Fahne flat­tern und schmückten die Lehne mit einem Spieß und der roten Mütze darauf. Vergeblich wehrte der Doktor bittend ab. Die Männer nahmen ihn samt diesem Triumphwagen auf die Schulter und trugen ihn nach Hause. Um ihn her wogte ein wildes Meer von roten Mützen, und warf aus seiner stürmischen Tiefe solche Wrake von Gesichtern in der Höhe, daß er mehr als einmal zweifelte, ob er auch wirklich bei Sinnen sei und