Conneriochendlatt.

Ne 58.

Dienstag den 14 Mai 1850.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich dreimal, Sonntags, Dienstags und Freitags, und kostet halbjährlich 1 Thlr. He Ct.

(Traggeld 3 Sgr. 6 Pf. Einrückungs=Gebühren per Zeile 1 Sgr.)

Nro. 1769.

Der Landrath des Kreises Bonn macht bekannt, daß die Uebersicht der Verhandlungen des 5ten Rhei­nischen Provinzial=Landtages, und des darauf von

Sr. Majestät dem Könige erlassenen Landtags=Abschieds vom 26. März., im hiesigen Landräthlichen Amte zu 15 Sgr. per Exemplar zu haben ist.

Die Preise der frühern Landtags=Abschiede sind ermäßigt:

für den., 2. und 3. einzeln pro Exemplar auf 5 Sgr., desgleichen zusammen auf 10

Aten 10

und werden auch darauf Bestellungen angenommen. Bonn, den 4. Mai 1839.

Der Landrath des Kreises Bonn, von Hymmen.

Nachstehende Retour=Briese können von den un­bekannten Absendern bei der hiesigen Post=Casse wie­der in Empfang genommen werden:

Milliard in Ruremonde. Baier in Wollgast. Scherwer in Sebich. Lai in Altona.

Kesser in Coblenz. Jose in Bréda. Scheus in Cöln. Schultz in Rostock. Nolden in Stieldorf. Dümont in Cöln. Muller in Düsseldorf. Schmitz in Erpel. Breuer in Jülich. Spindeler in Mettmann. Drelten in Oberhausen. Kölz in Elberfeld. König in Schwelm.

Bonn, den 10ten Mai 1839.

Königl. Post=Amt, gez. Necker.

In der öffentlichen Sitzung des Polizeygerichtes Nro. I. des Kreises Bonn vom 2. u. 3. April, wurden wegen nachbenannter Polizeykontraventionen außer den Kosten zu folgenden Strafen verurtheilt:

Wegen Beranlassung von ruhestörenden und beschimpfen­den Auftritten,

3 Personen, jede zu 3 Thlr.

Wegen Wirthschafthaltens nach der Polizeistunde,

3 Wirthe, jeder zu 1 Thlr.

Wegen später Anwesenheit im Wirthshause,

12 Gäste, jeder zu 1 Thlr.

Wegen Führung von ungesetzlichen Gewichten,

1 Gewerbtreibender zu 1 Thlr. und Konfiskation der Gewichte.

Wegen Feilbietens von zu leichter Butter,

1 Marktfrau zu 1 Thlr. und Konfiskation der Butter.

Wegen Einbringens von Wildprett zur Hegezeit,

1 Person zu 8 Thlr. 28 Sgr.; 2 id., jede zu

1 Thlr. 7 Sgr., so auch jede zur Konfiskation des Wildpreits.

Wegen Gesindeannahme ohne Anmeldung,

1 Diensiherrschaft zu 1 Thlr.

Wegen Herumlausens eines großen Hundes ohne

Maulkorb,

1 Person zu 1 Thlr.

Wegen unbefugten Ablederens von gefallenem Viehe,

1 Person zu 1 Thir.

Wegen Sitzens auf dem Karren und schlechter Leitung der Pferde,

11 Fuhrleute, jeder zu 1 Thlr. 18 Sgr.

Wegen Beschädigung des Chausseegrabens,

1 Ackerer zu 1 Thlr.

Wegen Busch= und Feldfrevels,

4 Personen, jede zu 24 Sgr.; 2 id., jede zu 12 Sgr. und 1 id. zu 10 Sgr.

Wegen Holzdiebstahls,

1 Person zu 2 Thlr.; 1 id. zu 24 Sgr.;

2 id., jede zu 20 Sgr.; 5 id., jede zu 16 Sgr. und 6 id., jede zu 8 Sgr., so auch jide zum Ersatze des einfachen Holzwerthes und Ken­fiskation der gepfändeten Instrumente.

So wurden auch verurtbeilt in der Sitzung des

Polizeigerichts Nro. II. vom 18. April:

Wegen Führung von ungesetzlichen Waagen und. Ge­wichten,

5 Gewerbtreibende, jeder zu 1 Thlr. und Konfis­kation der Waagen und Gewichte.

Wegen Vernachlässigung des Wachtdienstes,

1 Person zu 1 Thlr.

Wegen versäumter Arbeit auf dem Gemeindewege,

1 Person zu 20 Sgr.

Wegen Aufstellens eines Fruchtbarmes in der Nähe von Gebäulichkeiten,

1 Person zu 1 Thlr. Wegen Feldfrevels,

5 Peisonen, jede zu 24 Sgr.

Wegen Holzdiebstahls,

1 Person zu 4 Thlr. 24 Sgr.; 1 id. zu 4 Thlr.; 2 id., jede zu 1 Thlr. 10 Sgr.; 2 id., jede zu 1 Thlr.; 3 id., jede zu 24 Sgr.;

5 id., jede zu 20 Sgr.; 1 id. zu 16 Sgr.;