Man abonnirt auf diese Zeitung in Bonn bei der Expedition derselben im Schlosse; Auswärtige bei den löbl. Postämtern.

IV 179.

Samstag, den 31. Juli 1830.

Sie erscheint täglich, mit Ausnahme Montags, da­für Sonntags ein Unter­haltungsblatt; kostet vier­teljährlich 1 Thlr. 9 Sgr. Anzeigen die Zeile 1 Sgr. mehrmals nur 9 Pf.

Redigirt und herausgegeben von

Thormann.

Preußen.

Berlin, 25. Juli. Nachrichten aus Waldenburg (Schlesien) zufolge, hatte die Knappschaft des dasigen Reviers am 18. d. M. die Ehre, nach erhaltener gnädigster Erlaubniß Ihrer Königl. Hoh. der Kron­prinzessin einen bergmännischen Fackel=Aufzug bringen zu dürfen. Gegen 9 Uhr Abends wurde die genannte Knappschaft, an 1000 Mann stark, sämmtlich mit Gruben=Lampen versehen, mit ihren Beamten, Fah­nen und Musik Corps, von 450 Fackelträgern beglei­tet, von dem Ober=Bergrath Hrn. v. Mielecki nach Fürstenstein geführt, dort auf dem Schloßplatz in ein Quarré aufgestellt und Ihrer Königl. Hoh. ein Glück auf! gebracht. Der Sohn jenes Beamten, Hr. von Mielecki, begleitet von den Knappschafts=Aeltesten, überreichte dabei eine kleine Mulde mit Stufen aus den Revieren und ein die Gesinnungen der tiefen Verehrung und Ergebenheit ausdrückendes Gedicht. Raféten und Leuchtkugeln verkündigten das Heran­nahen des Zuges, während in dem Fürstengrunde sich Chöre von Hornmusik hören ließen. Blickfeuer, welche in dem Augenblicke ausgingen, als der Berg­mannsgruß ertönte, erleuchteten das ganze schöne Thal.

Oestreich.

Wien, 23. Juli. Die Agramer Zeitung meldet von der bosnischen Gränze Folgendes: Nicht. nur in Albanien, sondern auch in Bosnien, und zwar in dem Paschalik und Kapitainat Zwornik(oder Is­vornik, Hauptstadt und starke Festung an der Bosna) sollen Unruhen ausgebrochen seyn. Die beiden Brü­der Mahmad=Pascha und Ali=Pascha machen sich den Besitz der Oberherrschaft streitig; jede Partei hat ihre Auhänger, welche sich befriegen, und das Land verheeren: Ali=Pascha wurde von seinem Bruder mit Hülfe des Gradachaczer Kapitains aus der Fe­stung vertrieben und gefangen nach Gradachacz zum Kapitain Hussein Beg abgeführt, der ihm jedech das Leben ließ(obwohl er darauf, als eines Kriegsgefan­genen das Recht hatte); ihn übrigens nach Abnahme aller seiner Waffen, Kleider, Präciosen und des Gel­des., standesmäßig behandelt, demselben ein auständi­

ges Gefängniß im obern Stockwerke gab, und ihn auch mit der erforderlichen Dienerschaft versah. Der Zworniker Distritt hofft, daß nun der Gradachaczer Kapitain diese Stteitigkeiten schlichten und beilegen werde, welches der Wessier von Bosnien nach frucht­losen mehrmaligen Versuchen zu bewerkstelligen außer Stande war. Die drei bosnischen Kapitains von Gradachacz, Doboy und Dervent sind von Seiten des Wessiers in die Festung Vranduk citirt worden, um dort den Inhalt eines großherrlichen, sie betref­fenden Fermans zu vernehmen; sie weigern sich jedoch zu erscheinen, weil sie Unheil wittern.

Italien.

Die Genueser Zeitung schreibt vom 16. Juli Diesen Morgen kam in unserm Hafen eine am 8. Juli von Neapel ausgelaufene Schiffsdivision der neapolitanischen Marine an, aus zwei Fregatten, einer Brigg und einem Transportschiff bestehend, unter dem Befehle des Brigadierkommandanten Staiti. Sie sind bestimmt, Ihre sizilianischen Majestäten an Bord zu nehmen, die in den nächsten. Tagen hier erwartet wer­den, um nach Neapel zurückzukehren.

Frankreich.

Paris, 25. Juli. Folgende Königliche Verord­

nungen sind erschienen:

1) Die Freiheit der periodischen Presse ist suspendirt. Die Art. 1, 2, 9 des ersten Titels des Gesetzes vom 21. Okt. 1811 treten wie­der in Kraft. Es darf in Folge dessen kein pe­riodisches Blatt weder in Paris noch in den Depar­tements erscheinen, es hätten denn Verfasser und Buch­drucker die erforderliche Erwächtigung erhalten. Diese Ermächtigung muß. alle 3 Monate erneuert werden, und kann zurückgezogen werden. Provisorisch wird diese Ermächtigung von den Präfekten ertheilt oder zurückgenommen. Alle ohne dieselbe bekannt gemach­ten Schriften und Tagesblätter werden,## wie die Pressen und Typen, die zu ihrem Druck gedient ha­ben, sogleich in Beschlag genommen.

Keine Schrift unter 20 Druckbogen darf ohne die

Ermächtigung unseres Ministers des Innern in Pa­